ÖV wird an jeder Haltestelle gelüftet, mit ein Grund, warum im Sommer Klimaanlagen nur sehr begrenzt wirken können ...
Beiträge von Mueck
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Die Quarantäne läuft ab heute 10 Tage. Immer noch nicht die sinnvollen 14 Tage,
Ich meine, es wäre inzwischen Stand der Erkenntnisse, dass allg. 10 Tage Q. reichen.
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Lenker querstellen geht beim Fahrrad doch ganz einfach!
Schraube lösen, Lenker 90° drehen, Schraube wieder anzieh...
Ach was! Gegen das Schraubendiktat!
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In § 10 wird der "andere" Straßenteil beim Einfahren in de Fahrbahn derselben Straße erwähnt.
Dein Radweg ist zur Fahrbahn der Querstraße aber Teil einer "anderen Straße", nicht "anderer Straßenteil" der Querstraße und ihrer Fahrbahn. Daher sollte Deine Vorfahrt nach § 8 bestehen bleiben.
Ob deswegen eine Furt vorgeschrieben wäre laut VwV-StVO müsste man in selbiger nachschlagen, vermutlich ja, aber dann muss man sich ja Gedanken machen, wohin die führen sollte ... Vielleicht ja auch nicht weil es ja keine durchgehende Radverkehrsanlage gibt ...
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Und man braucht am besten ein Auto oder wenigstens einen Führerschein, um an der Wahl teilzunehmen, beziehungsweise das Wahllokal zu erreichen: Kein Auto, keine Stimme
Eigentlich ist ja das Wahlsystem traditionell auf gute Erreichbarkeit ausgerichtet:
Nachdem im Oktober die letzte Ernte eingebracht ist, ritt man nach dem sonntäglichen Gottesdienst einen Tagesritt zum Wahllokal und gab am Dienstag die Stimme ab ...
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Mit der US-Präsidentschaftswahl ist es eigentlich so wie mit dem Klimaschutz: In den Medien wird in Dauerschleife vorgerechnet, über welche Pfade Biden noch gewinnen kann, so dass das total plausibel klingt, aber in Wirklichkeit wäre eine Reihe hintereinandergeschalteter Wunder notwendig.
Wie beim Klimaschutz: Das Pariser Weltklimaschutzabkommen wird nicht umgesetzt, wir bekommen unsere Emissionen nicht mal ansatzweise in den Griff, dann kommen solche Sachen wie Kohleausstieg bis 2038 und die EU-Agrarreform, aber, najaaaaa, irgendwie klappt es bestimmt trotzdem noch mit der Klimaneutralität bis 2025.
Wir (die ganze Welt) haben das FCKW-Ozonloch-Problem gelöst (paar illegale chinesische Betriebe, da gab's mal eine Bericht auf Grundlage von Satellitenbildauswertungen, sind zum Glück irrelevant), aber vermutlich nur deshalb, weil es kaum jemand wirklich weh getan hat, auf FCKWs zu verzichten.
Bei Klimawandel und anderen Umweltproblemen müsste man viel stärker Verzicht üben und wie die Lernfähigkeit bei der Mehrheit der Bevölkerung aussieht, sieht man ja nicht nur in den USA heute, sondern auch anderswo wie in Russland, Türkei, Ungarn, ... wo auch alles selbstgewähltes Elend ist ... Schon bei Corona klappte das mit dem Verzicht ja auch nur kurz bei der 1. Welle im Frühjahr, inzwischen sind die Widerstände ja größer ...
Allerdings ...
Das mit "Homo sapien" geht nicht so schnell vorbei ... Der Mensch ist anpassungsfähig genug, um in irgendeiner Nische zu überleben und wird dann weiter machen wie bisher, weil die künftigen Archäologen das Backup der Wikipedia noch nicht ausgegraben haben ...
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Covid-19 ist ein behülltes Virus und sollte damit zuverlässig von Seife/Tensiden vernichtet werden..
Dummerweise gibt's nicht nur Covid-19-Zeugs in unserer Welt.
Die Lappen, die C. eh nur bedingt einfangen können, fangen aber um so besser anderes Zeugs ein ...
Hier in der ba-wü Landes-VO gibt es eine Maskenausnahme für Sport im Freien. In der städt. Vo wird die leider nicht erwähnt ... Ist mir aber schnuppe, irgendwo hat's eine Grenze ...
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Ach, die parken zur Aufbesserung der schmalen Rente flasch!
Falhscparken für einen besseren Lebensabend!
Na gut, ab sofort habe ich dafür vollstes Verständnis ...
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Achso, Schutzstreifen ...
Beim Wechsel vom Schutzstreifen beziehungsweise von der Furt ist man aber nicht nach § 10 nachrangig sondern wegen des Zeichens 340 (?), der Leitlinie.
Genau, nur graduelle Unterscheide bei "Radler hat zu warten", siehe aber auch OVG Lüneburg zur Klagebefugnis bei Schutzstreifen, die widmen zwar den Pflichten beim Verlassen des Schmutzstreifens (mind.) eine Randziffer, ziehen aber trotzdem nicht die Schlussfolgerung daraus, dass das Radler negativ belastet ...
Als was die Furt mit Dickstich nun gilt ... Wer weiß ... Könnte schon zum echten anderen Straßenteil mutiert sein ..
Egal, man verlässt das Zeugs, wenn frei ist, irgendwo, oder fährt gar nicht erst drauf ...
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Das Verlassen der Furt wäre nach § 10 wartepflichtig (anderer Straßenteil -> Fahrbahn). M.E. der einzige Anwendungsfall des § 10 in Kreuzungsbereichen.
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Ohne die rote, nach links leitende Pflasterung hätte ich gesagt: Wo man will
Denn wenn eine Radfurt auf einen Bordsteinweg führt, muss man das nach dem Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angenagten" eigentlich dahingehend auslegend, dass es wohl nach § 2 (4) S. 3 ein "gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Vz 240" sein, denn solche gibt es ja ohne Definition, wie man ihn erkennt, also muss man entweder jedes halbwegs für Radwege übliche Indiz als pro Radweg als solches anerkennen oder mit einem Gehwegschild klarstellen ... Benutzen MUSS man ihn natürlich nicht, aber man darf es bei dieser Lage nicht kritisieren.
Mit der roten Pflasterung ist es ein kurzer getrennter Geh- und Radweg ohne Vz 241", der an der Ampel gleich wieder endet zum Behufe des Querens, damit bleiben B und C übrig.
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Auf gerader weichenloser Strecke sind sie leise.
Über regelmäßig genutzte Weichen rumpelt's schon ordentlich (leise Lösungen gibt es nur für sporadisch genutzte Weichen).
Und in engeren Kurven quietscht es immer noch mehr oder weniger, auch wenn man stets experimentiert mit div. Lösungen.
Aber an regelmäßige Geräusche gewöhnt man sich eigentlich besser, im Gegensatz zum eher unregelmäßigen Kfz-Verkehrslärm.
Mag aber sein, dass es in Orten mit einfachen Tramsystemen besser klappt als in Orten mit Kompromissprofilen für Tram- und Eisenbahneinsatz ...
Gruß aus Karlsruhe
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Vielleicht machen sich die Dems mal ran, das Wahlrecht in Ordnung zu bringen. Das dürfte ihnen dann die nächsten Wahlen deutlich erleichtern
Aber ob man so eine Änderung durch den Supreme Court bekommt?
Das letztere wäre glaub eine vergleichsweise leichte Hürde, wenn ich diesen Beitrag von vor wenigen Wochen richtig in Erinnerung habe:
https://www.zdf.de/dokumentation/…-krise-100.html
Dummerweise waren die Reps nämlich schon schneller ...
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*brilleputz* Stimmt ...
Wie sind denn die Breiten vor/auf der Brücke?
Wie ist die Geländerhöhe? Radwege brauchen höhere nach ERA
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Der entsprechende Satz steht bei Rn 36 zu §2 Absatz 4, Satz 3 und 4, in denen Radwege ohne Benutzungspflicht, sowie die Freigabe linker Radwege behandelt wird.
Letzteres umfasst aber nicht-b-pfl. wie auch b-pfl. linke Radwege, abhängig vom Schild, beides unter II. in der VwV. Dort dann
1. rät von linken R ab
2. erklärt die Schilder mit Folgen
3. macht B-Pfl. außerorts zur Regel, das Recht zur Freigabe innerhalb zur Ausnahme.
Dann wäre die Frage, wie in
4. "Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ..." das "Anordnung" zu verstehen ist, ob nur B-Pfl. "angeordnet" werden oder auch B-Rechte im Sinne der VwV ... Da bin ich noch unschlüssig ...
Es würden dann auch die Mindestmaße unter 5. für nicht b-pfl. linke R. gelten, was rechtsseitig nicht so wäre ...
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Gerade mal die alten Umfragen angeschaut. Da hatte Clinton so 2 - 4 % Vorsprung, es wurden 2,1% Vorsprung bei fast 2,8 Mio Wählern mehr pro Clinton.
Bei den Staaten hatte Clinton 216 Wahlmänner ganz oder halb sicher, Trump 184, 134 waren offen, die nötige Mehrheit von 270 lag also im Graubereich.
Aktuell liegt der Vorsprung deutlich höher und Der 270er Zeiger liegt im blauen Bereich und die bisher hohe Briefwahl lässt auf eine gute Mobilisierung für die Demokraten schließen.
Das lässt doch hoffen und es könnte sogar sein, dass es für Biden nicht nur knapp, sondern deutlich ausfällt ...
Die Frage ist nur, wie lange er durchhält ... Und wie gut die Vize dann sein wird ... Und wie man Trump aus dem White House raus kriegt ...
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Die Straßenverkehrs-Ordnung sagt in § 2 Abs. 4 S. 4 StVO:
Wenn per Zusatzzeichen auf einem Straßenteil eine andere Verkehrsart „freigegeben“ ist, so geht das im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung in der Regel mit absoluter Rücksicht auf die dort einheimische Verkehrsart einher. Das geht soweit, dass eine Freigabe für den Radverkehr auf Gehwegen sogar eine Schrittgeschwindigkeit verursacht.
Wenn jetzt ein linksseitiger Radweg mit
für den Gegenverkehr freigegeben wird, ist dann dieser radfahrende Gegenverkehr ebenfalls zu einer erhöhten Rücksicht gegenüber dem in der richtigen Richtung fahrenden Radverkehr angehalten? Will sagen, beziehungsweise fragen: Wenn ein relativ schmaler Radweg, der schon für den Einrichtungsbetrieb nicht die geforderte Breite aufweist, für den Gegenverkehr freigegeben wird, wäre dann der Gegenverkehr spätestens im Sinne des Rückfallparagraphen § 1 StVO verpflichtet, ihm entgegenkommenden Radfahrern, darunter beispielsweise Lastenrädern oder Fahrrädern mit Kinderanhänger, Platz zu machen, also abzusteigen, auf den Gehweg zu schieben, wieder auf den Radweg zu schieben und weiterzufahren?
In "§ 2 Abs. 4 S. 4" finde ich nichts dergleichen, auch nicht im restlichen Abs. 4 oder § 2 ...
Solche Rücksichten stehen nur bei den Verkehrsschildern und da gibt's fein abgestufte Staffelungen:
237: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen."
241: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines getrennten Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, darf diese nur den für den Radverkehr bestimmten Teil des getrennten Geh- und Radwegs befahren.
Die andere Verkehrsart muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss anderer Fahrzeugverkehr die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen."240: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen." (also incl. Radverkehr)
239: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Schritt (dauerhaft) also nur beim letzteren und auch nur dort höchste Vorsichtsklasse, sonst normale Rücksicht.
Und das nur bei der Kombi aus Gehwegschild und "Radfahrer (o.ä.) frei", nicht beim "Radfahrer frei" alleine, egal ob linksseitig oder (nicht ganz koscher) rechtsseitig, das sind dann ganz "normale" Radwege, nur ohne B-Pflicht.
Es ergibt sich aus der StVO nichts, woraus sich ergeben würde, dass die Rücksichtsregeln irgendwie davon abhängig sein könnten, für welchen der beiden Radfahrer B-Pflicht gilt oder nicht.
Beachten: Die Rücksichtsregeln bei den Vz gelten nur für andere VerkehrsARTEN, für Radfahrer auf eigentlich reinen Gehwegen, für Autos auf eigentlich reinen Radwegen, ... Aber eine Richtungsabhängigkeit ist nicht definiert. Der freigegebene linke Radweg ist ja in Gegenrichtung ein waschechter Radweg, mit oder ohne B-Pflicht, der Linksradler ist genauso ein Radler wie der Rechtsradler ...
Es ist also eher dieselbe Situation wie auf Fahrbahnen mit Engstellen bzw. bei längeren "Engstellen" wie auf einspurigen Straßen mit Ausweichstellen (oder auch nicht).
Bei nicht freigegebenen Radwegen schalte ich ja auf stur, ausweichen auf den verbotenen Gehweg kommt für mich nicht in Frage, ich will die Geisterradler schwitzen sehen und fluchen hören, wenn's gar nicht reicht, ist Anhalten die Lösung und Abwarten, dass der andere aus meinem Dunstkreis entfleucht, war in den letzten Jahren glaub nur 1x für eine längere Weile nötig, dann trollte er sich tatsächlich auf die andere Straßenseite ...
Bei freigegebenen Radwegen, sofern ich davon weiß, müsste man sich anders verhalten, bspw. wie zwei Autos auf dem Feldweg, die sich arrangieren müssen, und ggfs. auch als Rechtsradler mal an einer potentiellen Ausweichstelle den Gegenverkehr abwarten ... § 6 wäre der passende §.
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Das ist doch fast holländisches Design, oder?
Die Kreuzung habe ich damals fotografiert, weil Anfang 2016 die Nachbarin meiner 3 Monate zuvor verstorbenen Mutter, ich war gerade wegen de Wohnungsauflösung eine Weile oben, erzählte, dass sie sich eines Tages wunderte, dass ihr ein Stückchen hinter ihr radelnder Mann nicht zuhause (knapp 600 m weiter) angekommen ist. Der wurde halt dort ins Krankenhaus abgebogen ...
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Der Schwarztee hat offenbar versagt ...