Beiträge von Mueck

    An vielen Orten ist ein gemeinsamer Verkehr von Fahrrädern mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h und Fußverkehr durchaus problemlos möglich.

    Das sehen Verbände von Seh- und Hörgeschädigten und Senioren etc. deutlich anders und auch Fuß eV und die Macher von Standards von Radschnellverbindungen ...

    Aktuelle VwV-StVO:

    "Benutzungspflichtige baulich angelegte Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen"

    Original-VwV von 1998 enthielt noch bei Vz 237

    "Auf Straßen ohne Gehweg und Seitenstreifen dürfen Radwege alleine nicht gekennzeichnet werden. Hier kann sich aber die Kennzeichnung als gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240) anbieten."

    Gegen einseitige Gehwege spricht beides nicht, wenn es bspw. auf der anderen Seite keinen Bedarf gibt, weil bspw. keine Grundstücke zu erschließen.

    *such*

    Alt:

    "Zeichen 220 (Einbahnstraße)

    Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen."

    Aktuell:

    "Zeichen 220 Einbahnstraße
    Ge- oder Verbot
    W er ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren.
    Erläuterung
    Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor."

    In der Tat ...

    Mich irritiert nur noch "Fahrzeugverkehr", weil die StVO anderswo auch "Fahrverkehr" verwendet ... Letzterer wäre definitiv ohne Schieben, aber ersterer?

    200?

    Ich vermute, dass jede Anordnung größer so ca. 130/140, also insbes. 200, die Haftungsfrage des Anordnenden oder des Gesetzgebers nach sich zieht, weil man dann davon ausgeht, dass man dieses Tempo dann auch gefahrlos fahren kann ...

    Momentan ist alles über 130 gummimäßig auf eigene Gefahr. Aber wenn allgemein 200 gilt und dann irgendwo ein 160 angebracht würde, käme man als SVB in Teufels Küche. Genauso, wenn man ohne 200 nach StVO ein lokales 200 hinpflanzt ...

    Also gleich die erste Ziffer per StVO gegen die nächstkleinere tauschen ... ;)

    "Im US-Kassenschlager „The Day after Tomorrow“ von 2004 warnt ein Wissenschaftler vergeblich, dass der Golfstrom wegen schmelzender Polkappen drastisch aussüßen könnte und versiegt, was ...


    .... neben dem Aussüßen und damit evtl. Golfstromkentern und neben dem Ansteigenlassen des Meeresspiegel (Grüße in die alte Heimat) ja auch noch eine Verschwendung wertvoller Ressourcen wäre ...

    Grönland ist ja durch die Gletscherauflast untendrunter eine ziemliche Badewanne.

    Ist schon jemand auf die Idee gekommen (und hat das durchgerechnet),

    a) die drüberrausragenden Gletscher in Eiswürfeln (sind auf Malle eh gerade knapp) abzubauen und zu verschiffen und wenn damit fertig, die Lücken per Staudamm zu schließen und dann

    b) per Pipelines oder ehem. Öltanker das wertvolle Wasser nach Amerika, Europa, Asien und Afrika und evtl. Australien zu leiten,

    um

    1. ausgelutschte Grundwassseraquifere wieder aufzufüllen,

    2. ausgetrocknete Äcker, Wälder etc. zu bewässern,

    3. Wüsten wieder zu begrünen, auf dass die neuen Wälder dort das CO2 binden, damit nicht nach Grönlanf auch noch die Antarktis wegschmilzt?

    Also: Wie dick müssen die Rohre sein, damit

    A) die Badewanne nicht überläuft und

    B) zudem noch genug in der Kalahari ankommt?

    Ich fürchte, die Nordstream2-Röhren reichen da nicht ganz ...

    Wieviel Autos muss man also einschmelzen für die fehlenden Rohre?

    § 49:

    Zitat

    (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

    § 39:

    Zitat

    (1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.

    (1b) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Fahrradzonen (Zeichen 244.3) zu rechnen.

    [Zeichen 306] und [Zeichen 274.1] sind inkompatibel.

    Dann "knickt" die Straße nach rechts (abknickende Vorfahrt, oder wie das heißt),

    So'n Abknick-Zz (fehlt hierzuforum?) unterm [Zeichen 301] (301) statt [Zeichen 306] (306)? 8|

    Illegal!

    VwV-StVO:

    Zu Zeichen 301 Vorfahrt
    III. Das Zusatzzeichen für die abknickende Vorfahrt (hinter Zeichen 306) darf nicht zusammen mit dem Zeichen 301 angeordnet werden.


    Wahlweise wäre das [Zeichen 306]illegal.

    Abknickteufelszeugs geht nicht in [Zeichen 274.1]

    Yeah, zusätzliche

    • Steigungen, Abfahrten (irgendwie muss man da ja rauf und runter)
    • Umwege (wenn man zu einem Grundstück zwischen solchen Anschlussstellen möchte)
    • Risiken (Glättegefahr wie auf einer Brücke, erhöhter Punkt bei Gewitter, erhöhte Geschwindigkeit an Abfahrten, Geisterfahrer, Radverkehr ist generell außerhalb der Warnehmung anderer Verkehrsteilnehmer)

    Wie kann man sowas allen Ernstes gut finden? <X :thumbdown:

    Ich bin erst drauf gekommen, weil es es im Projektbegleitkreis zum einen RSW kürzlich hieß, der VM wäre so begeistert (die PM ist bei denen glaub auch drauf) und suche nun nach einem Pilotprojekt in spe und man warf in die Runde, dass das Kreuzen des einen Knotens dafür geprüft würde.

    Da gäbe es in der Tat das Höhenproblem, aber evtl. erspart man sich so auch das Queren einer hochfrequentierten Supermarktzufahrt.

    ... wenn man nicht hinten rum führe ...

    Prinzipiell steht man da aber vor der Frage, wo man den RSW enden lässt. Zwei Anschlüsse stehen zur Diskussion.

    Der eine wäre eine ungeschickte Doppelbrücke über Bahn und Tangente (und im kurzen Tiefpunkt zwischen den beiden schließt evtl. die Ringroute an ... =O ) und wäre von 2 Var. aus nur mit 1 km Fahrt QUER zur Route erreichbar ...

    Hmmm ... Taugt nix ...

    Der andere wäre denkbar, da muss man aber bei einer Brücke (über Bahn und Tangente) eine Lösung finden, da geht's derzeit nur Berg und Tal und auf schmalen Wegen ...

    Der ADFC (und ich) täten eine andere Querung der Bahn favorisieren, die im Rahmen eines anderen Projektes als Neubau einer Brücke o.ä. für Fuß+Rad als Aufwertung eh zur Diskussion steht.

    Der Weg dorthin in der ADFC-Variante halte ich aber für gewagt = große Eingriffe in den Straßenraum.

    Meine Suche nach Alternativen bleibt aber bisher immer irgendwo stecken ...

    Wenn man die Brücke (hoch muss man irgendwo leider immer, Bahn und ggfs. Tangente sind da immer im Weg ...) aber mit diesem System baut und die Länge erweitert, käme man locker über einige Stellen (Parkplätze, Lagerflächen etc.) hinweg in einem Gewerbegebiet, wo sich kein Anwohner an der Hochtrasse stören würde.Deswegen liebäugel ich gerade damit, diese Stelle ins Spiel dafür zu bringen ...

    Wer das Gewerbegebiet ansteuern will, bleibt entweder unten oder muss aus der anderen Richtung eh über eine Brücke.

    Das Ding soll a) beheizt werden gegen Glätte und b) durch PV am Geländer Strom erzeugen mit angeblich positiver Energiebilanz (nur das mit der passenden Jahreszeit ... :/ )

    Das mit dem Gewitter müsste man evtl. noch lösen. Mal Herrn Faraday fragen, ob man die Beleuchtungsmasten zum Käfig erweitern kann ... :/

    Viel sinnvoller fände ich es, den Kfz-Verkehr auf sowas abzuwickeln und den adverkehr geschützte vor Wettereinflüssen von oben darunter fahren zu lassen. :D

    Hochstraßen sind realexistent und allgemein nur sehr bedingt beliebt ...

    Die in Ludwigshafen sind ja zerbröselt oder tun dies noch langsam und werden daher glaub alle (? teilweise?) durch ebene Straßen ersetzt und auch glaub anderswo sind die nicht so der Hit ...

    Wenn ich das richtig sehe, ist das noch kein beklagenswerter Widerspruchsbescheid, sondern Jena fragt, ob man trotz der "genialen" Ablehnung weiterhin widersprechen mag und sich somit von der Behörde eins höher einen dann klageberechtigenden Widerspruchsbescheid kostenpflichtig einhandeln möchte ..