das kamerabesetzte Fahrzeug (Müllabfuhr? großer LKW?) fuhr bereits. das ist in meinen Augen kein legales rechts vorbeifahren nach §5. dort wird das "wartend" erfordert.
Beim Beginn seines Rechtsüberholens mag der vmtl. Lkw ja noch "wartend" gewesen sein.
Beim Anfahren des Lkw hat der Radler ja nicht einen Anhalteweg von Null, auch nicht bei geforderter und hier sicher nicht eingehaltener "mäßiger Geschwindigkeit". Und neben einem womöglich gleich spontan auch rechts abbiegenden Lkw anzuhalten ist evtl. auch nur eine semigute Idee, schnell noch dran vorbei u.U. die bessere ....
Wenn allerdings der Radfahrer davon ausgegangen sein sollte, dass das Auto geradeaus fährt, hatte er die Absicht, rechts zu überholen,
Wenn das Auto wirklich geradeaus wäre, hätte es Gas gegeben und wäre schon ein gutes Stückchen weiter gewesen, als der Raser erschien ...
Auf jeden Fall blöde Sache das ...
Da ist eine Kette schneller Entscheidungen gefragt, die eig. nur schief können ...
- Vollbremsung oder schnell noch an Lkw vorbei, bevor der evtl. nach rechts ...? Als die Entscheidung fiel, blinkte der Pkw wohl noch nicht, der Fluchtweg war frei ...
- Dann blinkt der Pkw und setzt er zum Rechtsabbiegen an ... Hält er doch noch? Oder nicht? Reicht die Lücke zwischen Pkw und anfahrendem Lkw noch für eine Flucht nach links?
- Und dann die Lücke zwischen Rechtsabbieger und Taxi treffen ... Denn wenn er den Rechtsabbieger nicht getroffen hätte, wäre die Chance, das Taxi stattdessen zu treffen, so klein nicht ...
"Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann" trifft's auch hier ... Bissele abgehängt war er schon, aber nicht ganz ...