Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen bei Gehwegbenutzung an Querungen ohnehin absteigen,
Da sie noch nicht strafmündig sind, ist die Relevanz dieser Regelung eher zweifelhaft.
Aber es gibt ja schon Überlegungen, diese Grenze abzusenken, vielleicht kann man diese Schwerverbrecher ja doch noch eines Tages bei Wasser und Brot ...
"Gehweg, Schleichradler frei" ändert nix an der Gültigkeit von Ampeln ...