Stimmt hatte ich überlesen. Entschuldigung. Jetzt können wir noch am bedingten Vorsatz rumnörgeln, aber eigentlich ist alles gesagt. Ich finde es immer noch gut, dass Einzelfälle be-/ verurteilt werden. Einen Vorsatz zur Tötung halte ich dort für ausgeschlossen - anders als etwa im Fall des "an Silvester in Richtung einer Gruppe Feiernder Schießenden".
Danke, Entschuldigung natürlich angenommen.
Ja, man könnte. Ich war übrigens ungenau. Gemeint hatte ich den Eventualvorsatz. Den halte ich für erfüllt, denn immerhin hatte der Herr einen KFZ-Führerschein, der zwingend mit einer theoretischen Ausbildung und Prüfung einhergeht. Eine geistige Behinderung oder eine vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit wurde ihm schlußendlich auch nicht attestiert.
Bei dem genannten Beispiel des schießwütigen Nachtwandlers sehe ich kein "Eventual-" mehr. Schußwaffe + Zielen sind mir ausreichend Beleg für Vorsatz, denn genau dafür ist eine Schußwaffe gedacht - Tötung.