Tja... Ich hatte ja die Hoffnung, daß es mehr Aufklärung gibt. Aber dafür waren wohl die falschen Gäste am Start. Ich habe mal ein Zitat erstellt:
Zitat Radfunk
Dem Herrn Schwiede bin ich bereit, das noch nachzusehen, der ist schließlich kein gelernter Jurist und Verkehrsrechtler. Und er fragt immerhin. Was die Frau Dronkovic daraufhin erzählt... Als Befürworter eines Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkangebotes habe ich mich geschämt und vor allem geärgert.
Nein, auch früher war die Fußgängerampel beim indirekten Linksabbiegen unbeachtlich. Es galt, was auch heute gilt: Vorrang des Längsverkehrs, besonders auch den des rückwärtigen, und des Gegenverkehrs beachten, dann den Abbiegevorgang abschließen. Es sei denn, da ist eine der Fahrradampeln (Lichtzeichen für den Radverkehr, ja, ja), die das ausdrücklich separat für diesen regelt.*
Auch im übrigen Sendungsverlauf wurden die Vorteile des Formats Podcast nicht genutzt, es war die übliche Themenhoppelei mit Schnipseleinspielern, die man vom Rundfunk so kennt. Und das ist schon der Sender für Anspruchsvolle. Auweia.
*Siehe dazu auch den § 9 (2) StVO