1. Von hier Richtung Feldstraße, also halb nach rechts abbiegend: Mangels Alternative gemäß §37 (2) Nr.6 S.1 StVO gilt die Fahrbahnampel (die für den Rechtsabbieger), was allerdings die wenigsten beachten werden. Bei Rot also halten, wenn es ganz korrekt sein soll.
2. Schwieriger wird es auf der Radverkehrsanlage geradeaus in die Glacischaussee, da kommt man ja zumeist von hier und fährt dahinten auf dieses Radwegstummelchen auf, um dann den Rechtsabbieger und anschließend die Kreuzung zu queren:
Malte
Hat die Fußgängerampel über den Rechtsabbieger inzwischen nachgerüstete Streuscheiben?
Wenn dem so ist, dann gilt diese anpepaßte nun "Mischampel" nach §37 (2) Nr.6 S.2. Andernfalls wird es heikel, da es höchstwahrscheinlich zum Konfliktgrün kommt, denn dann gilt für die geradeausfahrenden Radfahrer diese Ampel, während die daneben befindliche Ampel für den Rechtsabbieger gleichzeitig Grün zeigt = Konfliktgrün. Zwar müßte der Rechtsabbieger einen querenden Radfahrer nach §9 (3) trotz grüner Ampel durchlassen, weil der Radfahrer ja auch Grün hat, aber das bekommt niemand geparst, schon gar nicht der rechtsabbiegende PKW-Lenker. Der denkt nur "GRÜÜÜN! GAAAS!!"
Deshalb würde ich als die RVA benutzender Radfahrer mich ausnahmsweise an die Fußgängerampel halten, obwohl eine reine Fußgängerampel für Radfahrer nicht gilt.
Edit:
Danke Malte Es gilt also die mittels Streuscheiben zur "Auch-Radampel" erhobene Fußgängerampel über den Rechtsabbieger und über die Kreuzung.