Beiträge von Peter Viehrig

    Also: Man muss eine Abwägungsentscheidung treffen: Muss die Freiheit des Beschuldigten für eine wirkungsvolle Strafverfolgung eingeschränkt werden?

    1. Richtig
    und
    2. Ja

    Ich weiß, das ist unpopulär oder vielmehr ungewohnt, wenn ich verlange, einen "Verkehrssünder" einzukassieren. Es geht aber eben um Totschlag oder gar Mord, was offenbar auch hier viele ausblenden, weil die Täter in einem Fahrzeug sitzen und sich eines solchen bedienen.

    Die Haft dient beispielsweise der Sicherstellung der Strafverfolgung, für Drogentests, unbeeinflußte Zeugen etc. Es handelt sich schließlich um Schwerstkriminalität, was offenbar zu vielen noch immer nicht klar ist. Da ist es (im Interesse des Rechtsfriedens der Gesellschaft) am dringend Verdächtigen, im Laufe des Vorverfahrens auf eine Aussetzung der U-Haft hinzuwirken. Die Rechtsmittel werden ihm dafür im Rechtsstaat zur Verfügung gestellt, notfalls sogar kostenfrei.

    Aber gewiß doch:

    Zuvor soll der Familienvater über mehrere rote Ampeln gefahren sein. Grund: Er war auf dem Weg zur Arbeit und schon spät dran.

    Das war keine einfache Rotlichtfahrt, das waren mehrere, also Vorsatz. Damit auch (mindestens) bedingter Vorsatz bei der Tötung. Nix mehr mit fahrlässig. Ich weiß, daß deutsche Gerichte in solchen Fällen fast immer Fahrlässigkeit unterstellen, was genau das ist, was ich ihnen vorhalte: Rechtsbeugung.

    Und die muß endlich abgestellt werden.

    Sobald sie rechtskräftig verurteilt wurden. Das ist er noch nicht. Daher ist die relevante Frage jetzt, ob es eine Fluchtgefahr gibt, um sich einem späterem Gefängnisaufenthalt zu entziehen. Ist dem nicht so, bleibt er erst einmal auf freiem Fuß. Das ist ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaates!

    Na hoffentlich wurde vor Verlinkung des Artikels über dieses grundlegende Prinzip des Rechtsstaates der Artikel in der Wikipedia auch gelesen. Ich bin im übrigen ein Befürworter der Menschenrechte und dieses grundlegenden Prinzips der Rechtsstaates.

    Entsteht etwa ein anderer Eindruck? Nun, dann ist der falsch.

    Oder ist das ein Widerspruch zu meiner Forderung, dringend des Totschlags oder Mordes Verdächtige (§§211 bzw. 212 StGB) sofort einzukassieren? Nein, natürlich ebenfalls nicht. Es gibt das Institut der Untersuchungshaft, für die bei Mord und Totschlag keine Haftgründe im Sinne des §112 (2) StPO vorliegen müssen.

    Das steht da übrigens, im selben Paragraphen, nur einen Absatz weiter. Und auf die etwas ausfürlichere Erläuterung wird im verlinkten Wikipedia-Artikel verlinkt.

    Die Fahne des Rechtsstaates eilfertig hochzuhalten, um damit frei herumlaufende dringend des Mordes oder Totschlages Verdächtige zu legitimieren, ist wohlfeil und auch ein bißchen einfältig.

    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt vielmehr, solche Leute einzukassieren. Und zwar sofort. Alles andere ist nämlich ein Vollzugsdefizit des Rechtsstaats, also rechtsstaatswidrig.

    Mach ich mich damit hier unpopulär? Tja, shit happens.

    Radfahrer totgefahren, vorher mehrere rote Ampeln missachtet. Der Kraftfahrer war spät dran und hatte es eilig.

    Toter Radsportler (17) in Hürth Sein Traum war die Tour de France

    Der Unfallverursacher wurde nur deshalb auf freien Fuß gesetzt, weil er einen festen Wohnsitz und eine Familie hat.

    Es läuft etwas grundfalsch in diesem Land. Mörder und Totschläger gehören in den Knast, und zwar sofort. Und wer mir hier (mal wieder) mit irgendeiner angeblichen Fahrlässigkeit kommen will, dem halte ich entgegen, daß mehrere mißachtete Rotlichtampeln mehr als nur ein Hinweis auf mindestens bedingten Vorsatz oder Vollrausch sind. Letzteres war aber nicht der Fall, das stünde sonst im Artikel.

    Ich habe für diese rechtsbeugende Justiz keinerlei Verständnis, und meine Toleranz ihr gegenüber ist aufgebraucht.

    Sämtliche Radfahrer haben sich falsch eingeordnet. Was erwarten die? Daß sich der LKW in Luft auflöst? Der LKW-Fahrer geht natürlich davon aus, daß links von ihm kein Fahrzeug mehr ist, denn die sollten alle abgebogen sein. Des weiteren hält er die Spur, während die Radfahrer einen Spurwechsel versuchen. Wie wäre es da mit der Einhaltung der Vorrangregelungen, hm? Heben Helme und Lycra die Verkehrsregeln auf? WTF? Hallo, Erde an Raumschiff!

    Die "Argumentation" dahinter zerfällt regelmäßig zu Staub, sobald man sie konkret zu greifen sucht, was die Willkür der Schwarzkittel entlarvt, die den Willen des Gesetzgebers, also die Gültigkeit der StVO, mit dieser Umdeutung mal eben zu umschiffen suchten.

    Ist der Radweg fahrbahnbegleitend, dann wird er praktisch immer auch Teil des "geschützten Bereiches" einer Kreuzung der begleiteten Fahrbahn. So auch im obigen Fall: Zeigt die Ampel Rot, ist der Radweg als Teil der Kreuzung für Querverkehr (hier Fußgänger und Radfahrer) "geschützt", damit dieser überhaupt konfliktfrei queren kann.

    Ich interpretiere das umgekehrt kaskadierend, das ergibt also: Parkplatz, aber nur für Behinderte mit entsprechendem Ausweis, dies auch nur zu den angegebenen Zeiten, die wiederum mit einer Höchstparkdauer einhergehen. Für die übrige Zeit sowie Personen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften der StVO. Im Grunde sehe ich es also wie @Julius.

    Aber: Auch die Auslegung von @Gerhart erscheint mir in sich schlüssig und widerspruchsfrei, obwohl ich sie nicht teile.

    Wirklich interessant.

    Die unterschiedliche Auslegung ergibt sich aus dem untersten Zusatzschild: Wird lediglich die Höchstparkdauer in der Zeit von 8 bis 16 Uhr auf 30 Minuten begrenzt, es bleibt aber auch in den übrigen Zeiträumen ein Behindertenparkplatz? Oder handelt es sich nur zu den genannten Zeiten überhaupt um einen Behindertenparklplatz?

    Ah, Denkmalschutz! Das erklärt alles - vor allem in Hamburg!

    Bekanntlich fungiert das Hamburger Denkmalschutzamt als Makler zwischen Bauherren und Sprengstoffherstellern. Steht der Michel noch? Wenn 's aber nix zu sprengen gibt, z.B., weil der Bauherr ganz überraschend tatsächlich und wirklich gar nicht sprengen will, dann können sie schon mal pingelig werden, sonst würden sie ja übergangen. Und das mag keine Behörde.

    Anmerkung der aktiv Radfahren-Redaktion: Die hier erhobenen Zahlen gehen auf eine Befragung und nicht auf eine Beobachtung zurück. Daher ist davon auszugehen, dass hier auch viele "gewünschte Antworten" erfolgt sind. Genauer ist eine tatsächliche Verkehrsbobachtung, wie sie auch die Bundesanstalt für Straßenwesen jedes Jahr erhebt, siehe http://www.bast.de/DE/Publikationen/DaFa/2017-2016/2017-01.html?nn=605156.

    chicagoist.com - America's Cycling Infrastructure Is Pretty Bad, But Chicago Is An Exception That Proves The Rule

    According to the well-timed study (happy National Bike to Week Work, all!), as Chicago's bikeway network grew over the last decade or so (135 percent between 2005 and 2015), crashes per 100,000 trips fell by more than half (54 percent) and fatalities and serious injuries per 100,000 trips dropped 60 percent. And that's as more and more people started bicycling in the city: bicycle trips grew by a whopping 167 percent within those ten formative years.

    Ich tippe ja auf safety-by-numbers, aber das sind schon beeindruckende Zahlen, bei mauer Ausgangsbasis allerdings.

    via

    Etwas älter, aber noch immer aktuell:

    WOZ - Die Immunität des Autos gegenüber der Vernunft der Zahlen

    Rechnen wir zusammen: zehn Prozent Fracht, befördert mit weniger als zwanzig Prozent energetischem Wirkungsgrad bei einer Betriebszeit von vier Prozent. Die Produktivität des Personenautos bewegt sich damit unter der Schwelle von einem Promille.

    Weit effizienter sind andere Verkehrsmittel: Ein Elektrovelo wiegt mit 24 Kilo nur ein Drittel der von ihm transportierten Person. Darum benötigt seine Lenkerin auf der Fahrt von Bern nach Bolligen nur etwa ein Zwanzigstel des Stroms, den ein angeblich umweltfreundlicher Tesla-Fahrer benötigt. Bei der Eisenbahn ist das Gewichtsverhältnis zwischen Verpackung und transportierten Personen zwar ähnlich ungünstig wie beim Auto, doch ein Zug liegt weniger lang brach und benötigt pro Person und Kilometer ebenfalls viel weniger Energie als ein Mittelklasseauto.


    via

    Der Winterhuder Markt hat an der Stelle aber immer noch Platz für 6 bis 7(!) KFZ-Spuren. Daß da unabänderlich die Aufteilung des Verkehrsraums so bleiben muß... das ist doch Quatsch, sorry. Nur hundert Meter weiter steht ein Parkhaus leer.

    Daß einzelne Straßen in Berlin größer sind als manch andere einzelne Straßen in HH stelle ich doch gar nicht in Abrede. Welche Stadt einen Wettbewerb um die engste Gasse gewinnt, ist mir unbekannt, aber auch herzlich egal.

    Worüber dikutieren wir hier eigentlich?

    Wieso sollte an den gezeigten Stellen in der Max-Brauer-Allee bei zHG von 30 die Fahrbahnradelei kompliziert sein? Sind 5 bis 6 Spuren ausschließlich für KFZ ein Naturgesetz? Die Fahrbahnen sind allerdings - anders als in Berlin - in hervorragendem Zustand, was es nochmal vereinfacht. Fahrbahnradelei, die den Zustand der Fahrbahnen weit weniger belasten würde als KFZ-Verkehr, ist nahezu problemlos (aber sicher nicht diskussionslos) einzurichten bzw. umzusetzen. An der Stelle im letztgenannten Link zur MBA könnte man sogar komplett auf Fahrbahnmarkierungen verzichten, damit entschleunigte man den Verkehr. (Fahrbahnen mit unechter Vierspurigkeit ohne Rad-Streifen aller Art fahre ich in Berlin am liebsten. Freigegebene Busspuren sind aber auch ganz schön.)

    Und an der gezeigten Stelle in der Fuhle muß man gar nix mehr machen, außer Tempo 30 anzuordnen und den Radweg wieder den Fußgängern zu überlassen.

    Also: Wo genau wäre die Fahrbahnradelei wirklich ein Problem? In der Langenhorner Chaussee möglicherweise. Eine mögliche Lösung dafür habe ich aufgezeigt.

    Langenhorner Chaussee und Tangstedter Landstraße als Einbahnstraßen? Schlag das mal den Leuten vor, die auf der einen 500 Meter nach Norden oder auf der anderen 700 Meter nach Süden wollen.

    Die sollen ihren Arsch aus dem Autositz heben und laufen oder Rad fahren, verdammt nochmal. X(

    Komisch - ich habe immer den umgekehrten Eindruck, wenn ich nach Berlin oder München komme. Hamburg besteht nicht nur aus der Ost-West-Straße, der Amsinckstraße, dem Heidenkampsweg oder der Wandsbeker Chaussee und der Osdorfer Landstraße, sondern auch aus gnadenlos überlasteten engen Schluchten wie der Tarpenbekstraße, dem Winterhuder Markt, der Max-Brauer-Allee, der Fuhlsbüttler Straße, der Langenhorner Chaussee, der Straßburger Straße ...Wir haben keine A 100 und keinen Mittleren Ring.

    1. Tarbenbekstraße

    Keine überlastete "Schlucht", sondern lediglich zuviel Autoverkehr, pro Richtung eine Busspur mit Radfreigabe zuzüglich zHG 30 kein Problem:

    2. Winterhuder Markt

    Das gleiche:

    3. Die "Schlucht" Max-Brauer-Allee:


    4. Die "Schlucht" Fuhlsbüttler Straße, für KFZ 5 Spuren:


    bis 6 Spuren:


    5. Langenhorner Chaussee:

    Tatsächlich etwas knapp, aber eher unproblematisch, weil parallel die Tangstedter Landstraße verläuft:


    Lösung: Beide Straßen werden zu Einbahnstraßen, eine stadteinwärts, die andere stadtauswärts.

    usw., usf.

    Ich glaube, das ist so ziemlich der einzige Punkt, der Kopenhagen und Amsterdam von Hamburg unterscheidet: Da drüben ist man als Radfahrer im Straßenraum akzeptiert, womöglich sogar willkommen, hier in Hamburg muss man jetzt irgendwie den Radverkehr in den vorhandenen Verkehrsraum hineinoperieren.


    Was aber einfacher ist, als es scheint. In Hamburg sind viele Straßen so großzügig angelegt, daß es mich gelegentlich wunderte, wo da noch die Häuser zwischen die Asphaltbahnen passen. Was die alliierten Bomberstaffeln nicht schafften, hat die Hamburger Bau- und Verkehrspolitik erledigt. Zieht man Außenalster und die Parks ab, gibt es kaum noch Orte mit guter Aufenthalts- und Lebensqualität, die noch wirklich Stadt sind.

    Gerade an den meisten Schlagadern, wo man zHG 50km/h noch irgendwie argumentieren kann, wäre also ein Radstreifen pro Richtung in Breite einer Fahrspur überhaupt kein Problem, der Platz ist reichlich vorhanden und bereits asphaltiert.

    Alle sonstigen innerörtlichen Verkehrsräume sollten ohnehin mit zHG 30km/h belegt werden, was die übrigen Fahrbahnen komfortabel mit dem Fahrrad befahrbar macht.

    Schließlich etwas Kommunikation seitens der Politik dazu, und schon bald überholt Hamburg Kopenhagen und Amsterdam, ohne deren Zwangsradwege am Hals zu haben.

    Hamburg hat die allerbesten Voraussetzungen für eine Fahrradstadt, eben weil soviel Stadt als Stadt "kaputt" ist.