Beiträge von Peter Viehrig

    pressedienst-fahrrad - Radweg ist nicht gleich Radweg

    Ich verfolge die über deren RSS-Feed schon einige Zeit, es ist überwiegend dünn, was von dort kommt, oft als Ratgeber verkappte Produktwerbung. Aber sogar grundlegende Begriffe vermag der "Pressedienst Fahrrad" selbst unter Zuhilfenahme einer:

    Franziska Klöpf, Rechtsanwältin für Fahrradrecht bei der Hamburger Rechtsberatung Bikeright

    nicht korrekt zu verwenden.

    Es gibt kein Fahrradrecht, nur Verkehrsrecht. Aber es mag sein, daß die Dame vorwiegend oder auch ausschließlich Radverkehrsfälle betreut. Weiter:

    Ausschlaggebend hierfür sind die blauen Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) sowie 241 (getrennter Fuß- und Radweg). „Ist der Beginn des Radweges durch ein derartiges Schild gekennzeichnet, muss der Radfahrer den Radweg auch benutzen und hat auf der Straße nichts mehr verloren. Ansonsten drohen Bußgelder bis 30 Euro“, unterstreicht Klöpf.


    Ja, ähm, wie mache ich das als Fahrradfahrer am besten? Mich über die Hinterhöfe oder die Felder hinter den Häusern schleichen, wenn ich doch auf der Straße nichts verloren habe? Wie benutze ich dort einen benutzungspflichtigen Radweg, der sich vor den Häusern befindet? Wie erkenne ich dann das Ende der Radwegbenutzungspflicht, um zur Straße zurückkehren zu können?

    ... ich höre ja schon auf...

    Wenn die Leute da draußen nach ihrer Erziehung durch Honecker, Schavan und Facebook solche Begriffe unsauber bis grundfalsch verwenden, könnte es dann bitte wenigstens ein "Pressedienst Fahrrad" korrekt handhaben?

    Ich bringe bei der Gelegenheit mal wieder das Thema Podcast auf den Tisch, Malte.

    Zwei Formate schweben mir da vor:

    - eine Art 7.Sinn zum Radverkehr: Newsticker, kurze Meldungen aus Politik, Urteile, Gesetzesänderungen, aktuelle Ereignisse sowie gerne auch jahreszeitliche Hinweise und Tips für Radfahrer.

    - ein Thema aus der Radverkehrspolitik oder deren Umfeld wird intensiv und eingehend mit einem "Experten" besprochen und/oder diskutiert.

    Die Freigabe des linken Radweges erfolgt durch [Zusatzzeichen 1022-10] , also kann nicht [Zusatzzeichen 1000-31] aufgehoben werden.

    Interessante Sichtweise, nach der die Freigabe für den Linksverkehr bestehen bleibt, man lediglich darüber informiert wird, daß es keinen rechtsseitigen Radverkehr mehr gibt. Lustig. :) Das muß ich nochmal durchdenken.

    Edit:

    Hallo,

    es soll das linke [Zeichen 237] [Zusatzzeichen 1000-31] aufgehoben werden.

    Ach das war eine linksseitige Benutzungspflicht? Interessant. Wie hebt man die formal korrekt auf, ohne Einmündung?

    Einfach wäre es auch, wenn man [Zeichen 239] dort hinstellt, wo Radfahrer NICHT fahren sollen und ansonsten alle Schilder weglässt. Radfahrer hätten dann grundsätzlich die Wahl, auf der Fahrbahn oder auf einem Hochbordweg zu fahren, solange dort kein Z239 steht.

    Ich lehne das ab, das wären zehntausende neue VZ 239 allein für Berlin. Zudem sollte ein Fußweg auch weiterhin grundsätzlich für Fahrzeugverkehr aller Art tabu sein. Wer ein Fahrzeug führt, soll die Fahrbahn benutzen, genau dafür ist sie da. Wer das nicht will, fährt Bahn, Bus oder läuft.

    t3n.de: Kollateralschäden der DSGVO: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten

    Besonders häufig wurden zwei Ängste genannt: Abmahnungen und Auskunftsanfragen. Einige Blogger hatten in ihren Kommentaren Auseinandersetzungen mit Trollen bis hin zu Hatespeech. Sie sorgen sich, dass sie jetzt von genau diesen Trollen mit Auskunftsersuchen überzogen werden und löschen – wenn nicht das ganze Blog, so doch die Kommentare. Diese Sorge ist nicht ganz unberechtigt, weil die DSGVO keine Grenze beim Auskunftsrecht und der Häufigkeit der Auskünfte kennt. Das wird vermutlich irgendwann mal ein Gericht klären.

    Ihr seid also der Meinung, dass eine Verkehrsfläche auf dem Hochbord nur dann für den Radverkehr vorgesehen ist, wenn man sie benutzen MUSS?

    Nein. Ein Hochbord-Radweg muß aber baulich angelegt und deutlich als solcher erkennbar sein. Ist er nicht eindeutig als solcher zu erkennen, handelt es sich um etwas anderes, in aller Regel um einen Fußweg.

    Mal ein sehr anschauliches Beispiel für einen eindeutig als solcher baulich angelegten Radweg, dessen Benutzung freigestellt ist:

    https://www.google.com/maps/@52.48178…!7i13312!8i6656

    Den benutze ich sogar gelegentlich, wenn es mir zu Pfingsten oder anderen besonders geeigneten Tagen auf der Fahrbahn zu stressig wird. Der ist zwar immer noch bescheiden, aber in Notfällen mit geruhsamer Fahrweise durchaus brauchbar.

    Es gibt kein Verkehrszeichen, welches das Radfahren auf einem rechten Radweg erlaubt, sondern nur solche, die es vorschreiben.

    Ich weiß, das ist ja das hier diskuierte Problem.

    Auch die Lösung mit den Piktogrammen klärt das eindeutig.

    Eben nicht. Die Piktogramme sind keine Verkehrszeichen. Ein "MSDWGI" macht noch kein Vz. Die Regelung zur Kennzeichnung freiwillig benutzbarer Radwege krankt in D. Wir brauchen ein zusätzliches Vz. Auch die Straßenmalerei oben bezieht sich nur auf die Furt, die kann man als Radfahrer natürlich benutzen, daraus zu folgern, die Fortsetzung sei ein Fuß-/Radweg, ist ein Fehlschluß, wenn auch ein naheliegender.

    Und noch eines:

    Die Verwendung von [Zusatzzeichen 1022-10] ist auf rechten Wegen auch nicht explizit in der VwV genannt, wird aber teilweise auch angewendet. Auch damit ist meines Erachtens eindeutig geklärt, dass es sich um eine "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche" handelt.

    Eben nicht, sie ist für den Radverkehr lediglich freigegeben, wie es das Zeichen auch sagt, vorgesehen ist etwas anderes, beispielsweise Fußverkehr.

    Magst du das mit den entsprechenden §§ untermauern?

    Gute Frage. Als ersten Anhaltspunkt würde ich den § 39 (5) heranziehen:

    Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.

    Was hier nicht der Fall, folglich also dazu widersprüchlich ist. Den Analogieschluß zu Fuß- und Radwegen halte ich nicht für zu weit hergeholt.

    Ich ergänze das mal um ein (eher entlarvendes) Zitat aus der zugehörigen Pressemitteilung der TU:

    Soziologen der Forschungsgruppe hatten […] Experimente mit dem Simulator SimCo durchgeführt. Dieser wurde in Kooperation mit der Informatik der TU Dortmund entwickelt. Die Abkürzung SimCo steht für „Simulation of the Governance of Complex Systems”. Der Simulator unterstützt die Untersuchung der Steuerung komplexer Infrastruktursysteme und bietet so auch die Option, Zukunftsszenarien durchzuspielen.

    Ein Simulator also. Aha. Wie wäre ein Abgleich mit der Realität?

    • Templin, Deutschland, 16.000 Einwohner, 1998–2003. Steigerung der Passagierzahlen von 41.000 auf 350.000. Aufgrund des Fahrgastzuwachses 2003 Umwandlung in ein freiwilliges Bürgerticket-System. Kofinanzierung über Kurgäste.
    • Tórshavn, Färöer, 20.000 Einwohner, seit 2007 in den Bussen des Stadtverkehrs, jedoch nicht in den Überlandbussen.
    • Vitré, Frankreich, 17.500 Einwohner. Seit der Errichtung im Jahre 2001 haben sich die Passagierzahlen bis 2010 versiebenfacht.

    ... um mal die eindrücklichsten Beispiele herauszugreifen. Das werden nicht nur ausschließlich Fahrradfahrer gewesen sein. Man muß parallel dazu natürlich den Kfz-, insbesondere den PKW-Verkehr einschränken.

    Radfunk - Der Podcast Episode 2 - Klar, darf ich das! Welche Rechte haben Radfahrer?

    Gäste:

    Ulrike Dronkovic - Fachanwältin für Verkehrsrecht

    Andreas Schwiede, Fahrradaktivist als "Polizeibeobachter" auf Twitter

    Tja... Ich hatte ja die Hoffnung, daß es mehr Aufklärung gibt. Aber dafür waren wohl die falschen Gäste am Start. Ich habe mal ein Zitat erstellt:

    Zitat Radfunk

    Dem Herrn Schwiede bin ich bereit, das noch nachzusehen, der ist schließlich kein gelernter Jurist und Verkehrsrechtler. Und er fragt immerhin. Was die Frau Dronkovic daraufhin erzählt... Als Befürworter eines Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkangebotes habe ich mich geschämt und vor allem geärgert.

    Nein, auch früher war die Fußgängerampel beim indirekten Linksabbiegen unbeachtlich. Es galt, was auch heute gilt: Vorrang des Längsverkehrs, besonders auch den des rückwärtigen, und des Gegenverkehrs beachten, dann den Abbiegevorgang abschließen. Es sei denn, da ist eine der Fahrradampeln (Lichtzeichen für den Radverkehr, ja, ja), die das ausdrücklich separat für diesen regelt.*

    Auch im übrigen Sendungsverlauf wurden die Vorteile des Formats Podcast nicht genutzt, es war die übliche Themenhoppelei mit Schnipseleinspielern, die man vom Rundfunk so kennt. Und das ist schon der Sender für Anspruchsvolle. Auweia.

    *Siehe dazu auch den § 9 (2) StVO

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    Die Flucht vom Tatort läßt bedingten Vorsatz oder schlimmeres vermuten. Sein Tatwerkzeug hat er gleich mit entfernt. Gewalttäter gehören aus dem Verkehr gezogen, bis eine Wiederholung unwahrscheinlich erscheint, also eine günstige Sozialprognose vorliegt. Die muß aber erst mal gemacht werden. Nach derzeitigem Stand gurkt der weiterhin fröhlich durch die Gegend und bringt andere in Lebensgefahr. Und ganz offensichtlich schert ihn das auch einen Scheißdreck. Solche Leute zieht man aus dem Verkehr, genau dafür gibt es ja ein staatliches Gewaltmonopol.

    Ehrlich, dann sollten solche Demonstrationen nicht genehmigt werden.

    Wegen (politisch zumeist gewollten, mindestens aber sehenden Auges herbeigeführten) Kapazitätsengpässen eines der wichtigsten bürgerlichen Grundrechte massiv einschränken?

    Sorry, aber nein.

    Auch ernsthaft: So schwer ist es nun nicht, obwohl ich bezweifle, daß man als "Brummi-Fahrer" im innerstädtischen Schilderwald mit 50 km/h unterwegs diese Tafel richtig erkennen, interpretieren und anschließend beachten kann, bevor man falsch abgebogen ist.

    Nein, die Regelung beginnt, sofern man an der nächsten Straßeneinmündung rechts abbiegt.

    Gelegentlich sieht man das auch bei Sackgassen: VZ 357 + Zz 1000-21

    Um formal ganz korrekt zu sein, müßte das Zz 1000-21 neben den anderen beiden Zusatzzeichen aber unter dem VZ253 angebracht sein. Dann wäre die Tafel aber fast doppelt so breit.