pressedienst-fahrrad - Radweg ist nicht gleich Radweg
Ich verfolge die über deren RSS-Feed schon einige Zeit, es ist überwiegend dünn, was von dort kommt, oft als Ratgeber verkappte Produktwerbung. Aber sogar grundlegende Begriffe vermag der "Pressedienst Fahrrad" selbst unter Zuhilfenahme einer:
Franziska Klöpf, Rechtsanwältin für Fahrradrecht bei der Hamburger Rechtsberatung Bikeright
nicht korrekt zu verwenden.
Es gibt kein Fahrradrecht, nur Verkehrsrecht. Aber es mag sein, daß die Dame vorwiegend oder auch ausschließlich Radverkehrsfälle betreut. Weiter:
Ausschlaggebend hierfür sind die blauen Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) sowie 241 (getrennter Fuß- und Radweg). „Ist der Beginn des Radweges durch ein derartiges Schild gekennzeichnet, muss der Radfahrer den Radweg auch benutzen und hat auf der Straße nichts mehr verloren. Ansonsten drohen Bußgelder bis 30 Euro“, unterstreicht Klöpf.
Ja, ähm, wie mache ich das als Fahrradfahrer am besten? Mich über die Hinterhöfe oder die Felder hinter den Häusern schleichen, wenn ich doch auf der Straße nichts verloren habe? Wie benutze ich dort einen benutzungspflichtigen Radweg, der sich vor den Häusern befindet? Wie erkenne ich dann das Ende der Radwegbenutzungspflicht, um zur Straße zurückkehren zu können?
... ich höre ja schon auf...
Wenn die Leute da draußen nach ihrer Erziehung durch Honecker, Schavan und Facebook solche Begriffe unsauber bis grundfalsch verwenden, könnte es dann bitte wenigstens ein "Pressedienst Fahrrad" korrekt handhaben?
Ich bringe bei der Gelegenheit mal wieder das Thema Podcast auf den Tisch, Malte.
Zwei Formate schweben mir da vor:
- eine Art 7.Sinn zum Radverkehr: Newsticker, kurze Meldungen aus Politik, Urteile, Gesetzesänderungen, aktuelle Ereignisse sowie gerne auch jahreszeitliche Hinweise und Tips für Radfahrer.
- ein Thema aus der Radverkehrspolitik oder deren Umfeld wird intensiv und eingehend mit einem "Experten" besprochen und/oder diskutiert.