Beiträge von Peter Viehrig

    Höhere Strafen halte ich generell auch für einen primitiven Reflex.

    Die Behauptung, die Forderung nach Strafverschärfung sei ein primitiver Reflex, ist oft selber einer.

    Da wäre erst mal zu prüfen, ob dies etwas bringen würde.

    Da lohnt ein Blick in die europäischen Nachbarländer. Wir können natürlich auch zunächst einen Arbeitskreis einrichten, der eine Findungskommission für einen Prüfungsausschuß mit Vetretern aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppen einsetzt, der dann nach Findung ein Gutachten beauftragt...

    SPD, ick hör' Dir trapsen.

    1.

    Ich halte ja nix vom ständigen Ruf nach "höheren Strafen". Mir wär lieber, man würde deutlich öfters kontrollieren. Derzeit beträgt das Risiko, erwischt zu werden, doch in den meisten Fällen unter 1 Promille...

    Das liegt aber zu einem guten Teil daran, daß Kontrollen nicht ansatzweise kostendeckend betrieben werden können. Insbesondere "Bagatelldelikte" wie beispielsweise Falschparkerei sind deshalb kaum noch sanktionierbar.

    2.

    Oder das wegen Firmenwagen auch noch als Betriebsausgaben von der ESt absetzen.

    Das ist eine Mär, die sich erstaunlich hartnäckig hält. Bußgelder fallen unter den §4 (5) Nr.8 EStG, sie sind sog. "nichtabziehbare Betriebsausgaben", werden also bei der steuerlichen Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. Andere steuerliche Gewinnermittlungsvorschriften nehmen alle auf §4 (5) EStG Bezug, er gilt also auch für Körperschaften.

    Von einem, womöglich gar öffentlich einsehbaren, Einkommensregister für alle in D Steuerpflichtigen sind wir hier noch weit entfernt. Ich bin übrigens auch entschieden dagegen.

    Ich bin für eine drastische Erhöhung der Bußgelder, ihre Verzehnfachung scheint mir ein guter Diskussionsansatz. Wer dadurch im Einzelfall überfordert oder existenzbedroht ist, soll das durch Einkommensnachweise bzw. entsprechende Belege ggü. der Bußgeldstelle nachweisen.

    Ein dankbarer Zufall, aber warum kostet es nur 80,- EUR, wenn man im Blindflug mit einem Lieferwagen durch die Stadt fährt?

    Weil es am politischen Willen mangelt, wirksame Bußgelder (derzeitige Beträge x 10 + automatische Inflationsanpassung) festzuschreiben. Jetzt könnte man sich fragen, wieso dieser Wille fehlt. Das ändert aber nix an der Tatsache selbst. Und bei Scheuer fragt man sich ja noch ganz andere Dinge.

    Aber sollte man eine Maßnahme unterlassen, nur weil sie nicht zum perfekten Ergebnis führt?

    So brutal es klingt: Irgendwann muß man die Effizienzfrage stellen. Im obigen, recht eindrucksvollen Beispiel dieser Brücke würde das bedeuten, die Straße kurzerhand komplett zu sperren, jedenfalls für motorisierten Verkehr.

    Sicher sind autonome Fahrzeuge ein Sicherheitsgewinn. Aber ich möchte nochmal auf den Vortrag von Randelhoff verweisen, den ich bereits vor einem Jahr empfohlen hatte. Verbot/Verdrängung in Seitenräume des Radverkehrs, damit die autonomen Blecheimer einigermaßen zurechtkommen, ist eine Option, die ernsthaft gedacht wird. Deshalb: Beim Gefahrenherd ansetzen. Wenn die Blecheimer eine signifikante Gefahr für andere darstellen, dann raus damit aus Gebieten, in denen Zivilisation stattfindet/stattfinden soll.

    Wie kommst Du darauf, dass sie nichts bringt? Hast Du Statistiken dazu, wie sich die Unfallzahlen seit der Einführung dieser Anlage entwickelt haben?

    Naja, schau Dir die Videos doch einfach mal an. Es blinkt und leuchtet und Schilder und Ampeln gibt es auch. Bringen im Sinne von "Überprüfung der Statik der Brücke nur alle x Jahre erforderlich" tut es nichts. Man rückt wahrscheinlich einmal wöchentlich an. Müßte man jedenfalls, die Brücke steht jedoch in den USA, da kommen dann doch erhebliche Zweifel daran bei mir auf. Ob die Brücke nur einmal pro Woche oder 1,5 mal pro Woche von einem LKW gerammt wird, spielt da keine Geige mehr. Die Fahrer sind offensichtlich außerstande, simpelste Informationsverarbeitung ("Oh, es blinkt und leuchtet. Lieber mal langsam werden und gucken, wieso. Das könnte ja einen Grund haben." oder "11 Fuß und 8 Inch? Achso, heute fahre ich ja Laster, vielleicht ist der zu hoch für die Brücke?") zu leisten.

    Ich bin noch nie unterwegs gewesen und habe mir gesagt: "Scheiße, wär' ich bloß mit dem Auto gefahren."

    Umgekehrt aber schon.

    Um ehrlich zu sein, ich hatte das bereits: Es waren 35°C, unerträglich schwül war es außerdem. Ich bin fast vom Rad gefallen. Ich hab es dann gelassen und schob die verbliebenen 5km ganz sachte nach Hause. Da sehnte ich wirklich einen PKW mit Klimaanlage herbei...

    Von einer Leuchtweite steht da eigentlich eher nichts. Sondern halt "nicht blenden".

    Diese Formulierung ist relativ frisch, noch vor knapp zwei Jahren fand sich da die 10m-Regelung. Genaugenommen stand da, daß das Zentrum des Lichtkegels nach 5m die halbe Höhe des Scheinwerfers nicht überschreiten darf. Was viele (fälschlicherweise übrigens) zur 10m-Regel vereinfachten. Nach ehemaligem Originalwortlaut der StVZO konnte man den Gegenverkehr zulässigerweise blenden, anders als heute, was man sofort begreift, wenn man sich die zugehörige Geometrie etwas näher anschaut.

    Ich finde blendendes Licht auf meinen (gut beleuchteten) Strecken auch viel nerviger als gar kein Licht.

    Ich finde beides gleich - sorry - beschissen. Als Brillenträger insbesondere bei dem hier gelegentlich auftretenden Staubniesel.

    Der Beklagte sei auch berechtigt gewesen, das fremde Auto zu öffnen und den Schalthebel zu betätigen. Dass dies bei einem Pkw mit Automatikgetriebe ohne Zündschlüssel zu Schäden am Getriebe führe, dränge sich nicht jedermann auf, so das Gericht.

    Man beachte bitte auch: Zukünftig weiß der Beklagte, daß dies Schäden bei einem Automatikgetriebe verursacht. Dann haftet er. Das Urteil ist also nur ein "Einmal-Freifahrtschein".

    Letztlich auch die Frage, was unter dem Strich schneller geht: Klagen und dann 3-4 Jahre auf ein Urteil warten oder die Leute so lange weiter nerven, bis sie nachgeben? Momentan gibt es ja zögerliche Signale, dass sie sich bewegen. Es könnte komplett vertane Zeit sein, ihnen weiter eine Chance zu geben, aber es könnte sich langfristig auch auszahlen, wenn denn tatsächlich ein (Um)-Denken eingesetzt hat.

    Die Frage stellt sich doch nicht wirklich, weil das parallel laufen kann.

    Und für den Klageweg: Entweder die eher heikleren Fälle, dann möglichst mit einem Kettler im Rücken. Oder einen der eindeutigsten Fälle, damit sich überhaupt mal etwas bewegt. Wenn die Schilder unerwarteterweise vor einem Urteil verschwinden, kann man die Klage noch immer zurückziehen.

    Nur zu warten und zu reden, bringt jedenfalls offensichtlich nichts. Selbst das eine aufgehobene Schild hängt ja immer noch.

    Sollen wir diesen Thread grundsätzlich mal aufteilen oder kommen alle mit diesen nunmehr 23 Seiten zurecht? :D

    Weder aufteilen noch eigenes Blog. Das ist hier genau richtig. Die Langatmigkeit bzw. die notorische Klagescheu nervt, aber aufgeteilte Threads oder ein eigenes Blog ändern das ja auch nicht. Eher kann man noch hier jemanden zu seinem Klageselbstläufer schiiiiiiiiiiiieeeeeeeeebeeeen... ;)