Beiträge von Peter Viehrig

    Der Beklagte sei auch berechtigt gewesen, das fremde Auto zu öffnen und den Schalthebel zu betätigen. Dass dies bei einem Pkw mit Automatikgetriebe ohne Zündschlüssel zu Schäden am Getriebe führe, dränge sich nicht jedermann auf, so das Gericht.

    Man beachte bitte auch: Zukünftig weiß der Beklagte, daß dies Schäden bei einem Automatikgetriebe verursacht. Dann haftet er. Das Urteil ist also nur ein "Einmal-Freifahrtschein".

    Letztlich auch die Frage, was unter dem Strich schneller geht: Klagen und dann 3-4 Jahre auf ein Urteil warten oder die Leute so lange weiter nerven, bis sie nachgeben? Momentan gibt es ja zögerliche Signale, dass sie sich bewegen. Es könnte komplett vertane Zeit sein, ihnen weiter eine Chance zu geben, aber es könnte sich langfristig auch auszahlen, wenn denn tatsächlich ein (Um)-Denken eingesetzt hat.

    Die Frage stellt sich doch nicht wirklich, weil das parallel laufen kann.

    Und für den Klageweg: Entweder die eher heikleren Fälle, dann möglichst mit einem Kettler im Rücken. Oder einen der eindeutigsten Fälle, damit sich überhaupt mal etwas bewegt. Wenn die Schilder unerwarteterweise vor einem Urteil verschwinden, kann man die Klage noch immer zurückziehen.

    Nur zu warten und zu reden, bringt jedenfalls offensichtlich nichts. Selbst das eine aufgehobene Schild hängt ja immer noch.

    Sollen wir diesen Thread grundsätzlich mal aufteilen oder kommen alle mit diesen nunmehr 23 Seiten zurecht? :D

    Weder aufteilen noch eigenes Blog. Das ist hier genau richtig. Die Langatmigkeit bzw. die notorische Klagescheu nervt, aber aufgeteilte Threads oder ein eigenes Blog ändern das ja auch nicht. Eher kann man noch hier jemanden zu seinem Klageselbstläufer schiiiiiiiiiiiieeeeeeeeebeeeen... ;)

    Zitat

    Bei unseren Prüfungen und Anordnungen von Radwegbenutzungspflichten oder deren Aufhebungen ist die Polizei immer mit eingebunden, sodass auch von dort dann keine Aussage kommen würde, dass der linke Geh-/Radweg nicht benutzt werden darf, wenn es doch angeordnet ist.

    Das klingt für mich danach, daß man noch nix begriffen hat. Gar nix. Die verstehen noch nicht mal, daß eine linksseitige BNP ein Problem ist und wieso. Ich würde klagen, sofort, aber das schrieb ich ja schon.

    Ich interpretiere das etwas anders, wobei das VZ 250 trotzdem Humbug bzw. obsolet ist. Man lese von oben nach unten und von vorn nach hinten:

    1. Verbot für Fahrzeuge aller Art
    2. Einschränkung dieses Verbotes: Verbot gilt nur, wenn über 4t Gesamtgewicht
    3. Zusatzzeichen: Verbot und nachfolgende Einschränkung des Verbotes gelten nicht für land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (der darf also auch mit über 4t Gesamtgewicht durch)
    4. Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Sperrung für alle anderen Verkehrsarten)
    5. Zusatzzeichen: Aufhebung dieser Sperre für Anlieger (also alle Fahrzeuge unter 4t sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ohne Gewichtsbeschränkung dürfen weiter, sofern Anlieger, Rad- und Fußverkehr behalten aber Vorrang)

    Abgesehen vom überflüssigen VZ 250 kann das abhängig von den örtlichen Gegebenheiten durchaus Sinn ergeben. Das muß kein Humbug sein, auch wenn es zunächst so scheint.

    Mein Geduldsfaden hält noch bis zum 28.02.2019. Dann jährt sich zum ersten Mal der Termin bei der Bürgermeisterin.

    Und dann? Neues Gespräch? Neue Mail? Mit wem? An wen?

    Hm. Was soll diese Warterei auf den Ablauf selbstgesetzter imaginärer Fristen bringen? Was brachte es bisher? Ganz nüchtern betrachtet: Welche Rechtswidrigkeiten den Radverkehr betreffend sind ganz konkret verschwunden?

    Ich bin kein Freund von Klagen. Die brauchen mehrere Jahre und verursachen für alle Beteiligten viel Aufwand. Sind dazu noch teuer und der Ausgang ungewiss.

    Außerdem bin ich nicht der Meinung, dass die Verwaltung der Feind ist. Da arbeiten schließlich meine Mitmenschen und Nachbarn.


    Man muss sich also immer fragen, ob die Klage der beste Weg ist, das Ziel zu erreichen. Man kann auch freundlich nachfragen oder Transparenzanfragen stellen. Das führt zumindest in Hamburg gerne mal zum Erfolg und ist kostenlos.

    Auch das eigene Leben ist endlich. Yeti hat immerhin erreicht, daß ein Schild (immer noch nicht) verschwindet. Wie lange schreiben und lesen wir von Stade und seinen Zuständen? Sorry, diese unbedingte Friedfertigkeit teile ich nicht. Sie erscheint mir für Stade auch kontraproduktiv.

    Ich habe erreicht, dass Ende Februar Prof. Monheim nach Stade kommt. Geplant ist ein Workshop mit Politik und Verwaltung, sowie ein öffentlicher Vortrag am Abend. Hoffentlich klappt das, weil bislang die Finanzierung noch nicht ganz geklärt ist. Meine Hoffnung ist, dass die Verantwortlichen aus dieser Richtung eher bereit sind, Denkanstöße anzunehmen. Ich bin doch hier nur der nervige Wadenbeißer, der allen ständig auf den Geist geht. Komme ich am Ende nicht weiter, wenn ich es schaffe, Verbündete zu finden und den Wandel mit gestalten kann?

    Danke übrigens für das Angebot der finanziellen Unterstützung, aber am Geld scheitert es nicht. Ich könnte sofort 5 Klagen aus eigener Tasche finanzieren (*edit: Dier ersten 5 Klagen würde ich mit 100%iger Sicherheit in erster Instanz gewinnen, weil es hier so absurde Situationen gibt, wo es völlig undenkbar ist, dass ein Richter das nicht merkt).

    Dann erscheint mir eine parallele Vorgehensweise sinnvoll. Du kannst ja weiter versuchen, mit den Hanseln zu reden. Klagen würde ich bei diesen Voraussetzungen aber dennoch, und zwar sofort bei Erfüllung der Klagevoraussetzungen. Also Neubescheidung->Widerspruch->Klage. Wahrscheinlich wirkt sich das auch steigernd auf die Handlungs- und Gesprächsbereitschaft der "Gegenseite" aus.

    Gerhart

    Tja, früher hätte man mal den ADFC fragen können. Das hat sich aber lange erledigt, teilweise ist der ja mittlerweile zum Radverkehrsgegner mutiert. Einen passenden Ersatzverein kenne ich nicht. Vielleicht sollte man den gründen, wir sind ja nicht die einzigen, die einen echten Interessenvertreter der Alltagsradler vermissen.

    Aber das hilft Yeti jetzt auch nicht. Insofern wäre meine Empfehlung, gleich zu Beginn mit schlagkräftiger Unterstützung aufzutreten, also bereits für das Amtsgericht Kettler oder vergleichbare Koryphäen anzuheuern. Dieses Geld bekämen wir wohl zusammen, was bei dann wahrscheinlicherem Erfolg immer noch günstiger als der Instanzenzug wäre.

    Ich hatte bislang die naive Hoffnung, die Verantwortlichen durch Argumente überzeugen zu können, dass die Stadt nicht durch den Bau neuer "Radwege" fahrradfreundlicher wird. Leider vergeblich, aber bis ich hier jedes Blauschild weggeklagt habe, würde es Jahrzehnte dauern.

    Wenn das vorangehen soll, ist eine Klage vor Gericht unvermeidlich. Je länger Du damit wartest, desto länger dauert der Fall der BNP. Wenn das zwei- bis dreimal erfolgreich vor Gericht (notfalls mehrinstanzlich, man hört ja so manches von Amtsrichtern vor Ort...) durchgezogen wurde, halte ich es in einem Nest wie Stade für durchaus wahrscheinlich, daß die restlichen Benutzungspflichten bereits im Widerspruchs-/Neuverbescheidungsverfahren fallen.

    Ich frage mich ja die ganze Zeit, worauf Du da wartest. Wenn Geldmangel der Grund sein sollte, was ich sehr gut nachvollziehen könnte, dann lassen wir hier den Klingelbeutel herumgehen.

    Es kommt hinzu, daß zwischen Herbeiführung einer Planung und Verwirklichung gewöhnlich große Zeiträume liegen. Das heißt, bis diese herbeigesehnte Radverkehrsinfrastruktur in halbwegs tauglicher Form flächendeckend Realität wäre, sind wenigstens 20 Jahre ins Land gegangen. Innerhalb dieser Zeitspanne wird motorisierter Individualverkehr ohnehin deutlich zurückgegangen sein. Bereits Ressourcenmangel erzwingt das. Das heißt, der (in meinen Augen meist vermeintliche) Bedarf einer Separation entfällt. Der dann folglich zwangläufig nochmals gestiegene Radverkehrsanteil wird schon aus Kapazitätsgründen auf der Fahrbahn abgewickelt werden müssen. Damit kann man auch gleich anfangen, das umzusetzen, denn das ist ohnehin der Daseinszweck einer Fahrbahn: Fahrverkehre abwickeln.

    Ich bilde mir ein, dass meine Aufmerksamkeit weiterhin dem Straßenverkehr gehört, wobei das vermutlich auch jeder Smartphone-Nutzer am Lenkrad von sich behaupten wird. Nun ja: In dieser Hinsicht sollte man das Fotografieren wohl lieber bleiben lassen.

    Da sollte die Ehrlichkeit gegenüber einem selbst in Kombination mit §23 (1) StVO Satz 1 bereits ausreichend sein, um Absatz 1a gar nicht mehr diskutieren zu müssen:

    Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

    Weil es immer Oberschlaue gibt, konkretisiert Absatz 1a Gerät nochmal mit einer nicht abgeschlossenen Liste an Geräten und damit möglicherweise verbundenen Tätigkeiten. Wenn es zum Schwur und Deiner Argumentation des Fehlens einer Kamera in dieser Aufzählung vor einem Amtsrichter kommt, lacht der Dich (zu Recht) aus.

    Du schreibst ja selbst, Du bildest Dir das ein. Multitasking ist ein Mythos, der zerbröselt, sobald man ihn näher betrachten will. Laß es sein, nimm ein Weitwinkelobjektiv, schraub die Kamera irgendwo am Helm, Lenker oder Rahmen fest oder halte irgendwo an, bevor Du die Knipse anwirfst, und schneide Dir daheim am Rechner die passenden Ausschnitte aus Deinen Aufnahmen.

    Auf Gehwegen wird gegangen, auf Fahrbahnen gefahren. Insoweit ist die Trennung oft sinnvoll, erstens aufgrund der Geschwindigkeitsdifferenzen, zweitens um Fußgängern Bewegungsräume zu geben, auf denen sie unbeschwert und ausdrücklich auch unaufmerksam sein können, um aus diesem permanenten Alarmmodus herauskommen zu können, den Verkehr ansonsten derzeit mit sich bringt. Wohnviertel großflächig zu verkehrsberuhigten Bereichen zu machen, wo man auch diese Trennung aufhebt, mag durchaus überlegenswert sein, schränkt die Aufenthaltsqualität für Fußgänger aber möglicherweise auch wieder ein, was man nicht wollen kann.

    Eine weitere Separation erscheint mir nicht sinnvoll. Separation schafft oder begünstigt doch zumindest Revierverhalten.

    Willst du Gehwege gleich mit abschaffen? Weil ja schließlich auch viele Autofahrer Gehwege für Radwege halten könnten oder der Meinung sind, dass Radfahrer auf dem Gehweg fahren müssen, wenn kein Radweg da ist.

    Nette Polemik, die aber doch hakt. Wenn es landesweit keine Radwege mehr gibt, kann man sie auch nicht mehr erwarten oder Gehwege für solche halten. Was geht, nutzt Gehwege, was fährt, Fahrbahnen. Es mag Autofahrer geben, deren Hirn noch zu sehr mit dem Reichsadler verwoben ist, die das also nicht mehr zu Lebzeiten begreifen werden. Da führen aber die Gegebenheiten der Biologie alsbald eine natürliche Lösung herbei. Sachsen mal ausgenommen.

    Nach landläufiger Meinung sind Schutzstreifen für Radfahrer benutzungspflichtig. Die Rechtsprechung und Literatur ist weit überwiegend der Auffassung, es gebe eine Benutzungspflicht: Direkt aus der Leitlinie 340 am Fahrbahnrand oder indirekt, denn das allgemeine Rechtsfahrgebot werde durch den Schutzstreifen in der Weise konkretisiert, dass man ihm nur nachkomme, wenn man den Schutzstreifen benutzt.

    Das ist mir völlig neu, daß das herrschende Meinung sein soll. Nach meiner Wahrnehmung wurde das lediglich für Radstreifen postuliert, nicht für sog. Schutzstreifen. Die Klarstellung war dann offenbar nötig. Gut, daß sie erfolgt ist.