Ich finde daran interessant, denn die Diskussion haben wir hier ja auch manchmal. Zum einen scheint die Autofahrerin laut Zeugenaussage sehr knapp an der Trennlinie des Radfahrstreifen entlang gefahren zu sein. Derdiedas Richter:innen ist also der Ansicht, dass der Abstand zu Radfahrenden auf einem Radweg nicht eingehalten werden muss. Nicht mal zu Kindern. Bzw. die Schlussfolgerung ist eigentlich, weil kleine unter 8jährige Radlinge nicht sicher genug fahren um genug Abstand zur linken Linie zu halten, dürfen sie nicht auf dem RW fahren.
Nun wäre nicht uninteressant wie breit der Radfahrstreifen an der Stelle war und wie nah der PKW auf dem Gehweg an oder auch auf dem Radfahrstreifen stand.
Immerhin habe ich früher offensichtlich alles richtig gemacht. Wenn PKW auf de Gehweg standen habe ich normalerweise die Gelegenheit abgepasst bis ich mich auf die Straße stellen konnte und den Verkehr blockieren, um meinen Kindern dann sicheres Geleit um das Hindernis geben zu können. Fanden viele KFZ-Lenker auch nicht so toll. Vor allem an Ausfahrten.
Das Kinder, die auf dem Gehweg fahren, einen auf der Straße abgestellten PKW beschädigen dürfen, hielt ich bis jetzt für ein Gerücht, der Meinung scheint derdiedas Richter:innen aber im groben auch zu sein. Mir hat mal jemand erzählt, das dieses zu den "normalen" Betriebsgefahren eines KFZ zählt. Fand ich nicht schlüssig.