Wenn die dann wenigsten ordentliche Bemaßung haben, ist doch wurscht. Dann kann man andere Radler auch noch "legal" überholen, wenns nur ein Schmutzstreifen ist. Im Gegensatz zu Ullie sehe ich in Radfahrstreifen nur Nachteile.
Aber wenn es so ist wie bei uns, dass dann maximal 1,2m zum Randstein markiert werden, bevorzugt an Längsparkplätzen, ....
Kann mich bei einigen Gemeinden hier im LK des Gefühls nicht erwehren, das die Streiferl nur hingemalt wurden, um trotz Änderung der StVO den KFZ den Platz zu reservieren und die Überholabstände ad absurdum zu führen.
Ist ja nicht so, als dass die wüssten, wie so ein Streifen fachgerecht auszusehen hätte.