Beiträge von Autogenix
-
-
Deswegen würde ich ja fleißig auf der Fahrbahn fahren. Wenn das jeden Tag 100 Radler machen, sind die VZ205 sicher recht schnell weg.
Wir haben ja so etwas ähnliches an der B2 bei Puch. War ein Unfallschwerpunkt, Straße mündet in die B2, an der ein Radweg entlangläuft. Da wurde einiges rumgedoktort, nur die Mauer eines Gartens, der die Kreuzung extra unübersichtlich macht, war nie ein Thema. Ging auch hauptsächlich darum, dass die KFZler, die von der B2 einbiegen, nicht auf selbigen stehen bleiben müssen. Nun VZ205 für Radler, sogar auf dem Boden gemalt.
Schätze da bin ich der Einzige, der da aus Trotz auf der Fahrbahn radelt.
Als ich das mal bei Gelegenheit der Leiterin vom Ordnungsamt erzählt habe, hats schon 3x kurz gezuckt.
-
VwV-StVO gerechte Begründung, warum der Radweg nicht benutzungspflichtig ist:
„Grandiose Fehlplanung“ bremst Radweg bei neuer Berufsschule in Weilheim, Merkur
-
Ich bin überrascht, dass Experten die lasergetriebene Trägheitsfusion für vielversprechend halten.
Das ist noch ein sehr weiter Weg mit offenem Ergebnis.
Das ist doch genau das, was FDP, CSU/CDU suchen. Das Einhorn, das garantiert, jetzt nichts machen zu müssen und einfach weiter machen wie bisher, und alle Kosten den nächsten Generationen aufzubürden. In dem Fall günstige 2-3 nach uns. Nicht direkt den Kindern.
ITER ist schon viel zu nah, wann soll der laufen 2045? Und dann vielleicht mit bissl mehr Netto als Brutto.
Da ist Trägheitsfusion mit Laser schon ein ganz anderes Pferd, auf das man setzen kann. Da würde schon einiges schief laufen, wenn da bis Ende des Jahrhunderts eine Versuchsanlage läuft.
-
"Fahrrad wurde leicht verbogen"

ja klar, wer kennt es nicht: biegste die Gabel oder die Kettenstreben halt wieder leicht zurück.

3980€ fürs Auto, die 20€ für geradebiegen
-
Da schau her, auch mal was bei uns passiert mit Rentnern:
-
Stadtradeln wird erfolgreich als Alibi-Veranstaltung von denjenigen genutzt, die für die Misere verantwortlich sind. 3 Wochen im Jahr verstärkt auf den illegalen Holperwegen rumradeln - und schon ist alles gut. Wenn die "Verbände" diese 3 Wochen wenigstens nutzen würden, um die Strassenverkehrsbehörden ordentlich bloßzustellen, "Radwege" als illegal kennzeichnen würden, zum Boykott aufrufen würden ...
Die Behörden sollten sich vor dem Stadtradeln fürchten müssen, die "Radverkehrsbeauftragten" sollten sich vor Angst 3 Wochen unterm Bett verkriechen müssen.
Apropos, CM während der Mobilitätswoche im Herbst, ich geh davon aus, Du bist dabei.
-
Doch, bei uns gibts so etwas schon, in Maisach, wo Kinder spielen könnten, und, selten, auch machen.
-
Noch schlimmer. Aber sicher hat er nach 3 Monaten seinen Führerschein wieder bekommen und fährt fleißig rum.
-
-
Vorher auf dem Weg zum Kindergarten haben wir Ihnen natürlich lang und breit erklärt, dass sie nicht, auf keinen Fall, auf die Fahrbahn dürfen, um dann alle 200m doch das Kind auf die Straße zu holen, weil leider ein Auto auf dem Gehweg steht.
Und wir haben Ihnen erklärt nur über den Zebrastreifen zu gehen, weil sie da Vorgang haben, aber leider nur theoretisch, und deswegen bitte zu warten haben, bis die Autos auch wirklich stehen geblieben sind, oder sie sich 3x vergewissert haben, das rechts und links etwa 2km freie Sicht ohne Autos ist.
-
Aber was ist zu weit links?
Meine Fahrweise deckt sich bei etwas breiter angelegten Schutzstreifen wie hier in der Wedekindstraße in etwa mit der Fahrradfahrerin im hellblauen Pullover, während der Radfahrer mit dem dunkelblauen Pullover meines Erachtens bereits gefährlich weit rechts außen fährt (Dooring-Gefahr), zumal das SUV nicht korrekt geparkt wurde, sondern die halbe Gosse einnimmt.
Bei so einem Schmutzstreifen fahre ich mit den Rädern sich nicht mehr drin. Schon alleine um mir die Engüberholerei zu sparen.
Fährt man weit links, aber in dem Streifen, ist die Wahrscheinlichkeit viel größer, als wenn man außerhalb fährt.
-
Aber halt auch nur auf dem Gehweg. Beim Queren von Fahrbahnen ist abzusteigen. Also auch an jeder Kreuzung.
Macht natürlich kein Mensch, steht aber so in der StVO.
Sorry, aber wenn jeder blinde 77-Jährige über Kinder rumpeln kann, weil die nicht die StVO auswendig kennen ins kleinste Detail, dann stimmt da was nicht.
-
Sie fuhr aber wohl falsch rum laut Artikel, was dort, wenn ich den richtigen Kreisel (ALDI?) identifiziert habe, nicht erlaubt wäre für Radfahrer.
Entweder war sie als Radfahrerin (mit 8 darf man schon "richtig" radeln, muss abe rnoch nicht) verbotswidrig unterwegs, oder sie war als Ghewegradlerin (mit 8 darf man noch) "richtig rum" unterwegs, weil es da m.W.n. keine Richtungsvorgabe gibt, ist aber nicht abgestiegen, wie es dieser Passus vorschreibt (und die ALDI-Ausfahrt scheint als "richtige Straße" gebaut zu sein, nicht als Grundstücksausfahrt). Da ist also durchaus Raum für Diskussionen, vor allem wenn es um das Strafmaß gibt, Mitschuld und so, auch wenn die bei Kindern eher gering ausfallen sollte, wenn überhaupt eine angesetzt werden kann, Strafmündigkeit und so ... Aber das überhaupt nix zu diskutieren wäre, kann man so nicht sagen ...
Das Kind ist 8 Jahre alt und darf auf dem Gehweg in jedwede Richtung fahren.
-
Hmm, ich lese 8-jähriges Mädchen und KFZ verlässt Kreisl. Da frag ich mich, wie es da etwas zu diskutieren geben kann.
-
Dabei wärs so einfach, auf der Fahrbahn.
-
Als Radfahrer an (benutzungspflichtigen) Radwegen habe ich mich bisher nicht über den "vergessenen" Austausch von Streuscheiben beschwert.
Würde ich auch nicht.
-
Also beim Umbau der Augsburger wird es auf dem Teilstück "Am Ährenfeld" bis zum Kreisverkehr Hasenheide:
- stadteinwärts einen Schmutzstreifen geben,
- stadtauswärts könnte es weiterhin RWBP geben. Oder auch Schmutzstreifen
Aber solange will ich glaube ich nicht mehr warten.
-
An der Menziger gehts ja aber um Geisterradler
-
Aktuell im Sinne von gerade.
Zu Neu offensichtlich im Sinne der Verwaltung. Es gab späte Reaktionen auf die Änderung mit Kombistreuscheiben KP Münchner-Straße/Oskar von Miller und KP Schöngeisinger/Fürstenfelder. Das wars im Stadtgebiet glaube ich schon und ist wahrscheinlich einer Intervention in schriftlicher Form vom Alf geschuldet.
Ansonsten sind mir bis jetzt auch keine im Landkreis aufgefallen, vielleicht gibts noch welche in Germering, da bin ich praktisch nie.
Aber ich behaupte mal die Änderung §37 (6) ist ähnlich spurlos an den StVB hier vorübergegangen wie die Radnovelle 1997