Es ist doch Platz. In der Regel zwischen 2,8 - 3,5m
Beiträge von Autogenix
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Sehe ich nicht so. Da die Bauweise der Radfahrstreifen in der Regel ein überholen nicht zulässt, es aber Problemlos möglich ist auf die Fahrbahn auszuweichen, natürlich unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs, sehe ich keine Grund warum dieses zum überholen nicht möglich sein soll.
Der Radweg ist dann eben nicht zumutbar in der Situation.
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Halte ich für nicht Praxis-gerecht. Ein langsamer Radfahrer ist ein Hindernis, ähnlich einem parkenden Auto. Da muss man ja auch nicht warten, bis der mit der Semmel in der Hand wieder aus dem Bäcker kommt und sich entfernt. Die Radwegbenutzungspflicht kein Überholverbot, zumindest lässt sich das aus der StVO nicht ableiten.
Oder analog zum Lastenrad/Hänger, auch da ist die Benutzungspflicht ja nicht sakrosankt sondern, ist der RW zu schmal, ist laut VwV das Fahren auf der Fahrbahn akzeptiert. Warum das nicht in §2 der StVO steht, würde mich interessieren.
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So Verwaltungen können schon galoppieren, wenn sie wollen.
Habe vor ein paar Tagen eine Email an die untere Naturschutzbehörde geschrieben und um Auskunft über mögliche Tätigkeiten in einem FFH-Gebiet gebeten.
Weil auf dem TOP einer Gemeinderatssitzung genannt.
Antwort habe ich natürlich noch nicht, aber keine 12h später haben mich zwei Politiker dieser Gemeinde einer Partei gefragt, dass sie angerufen wurden und gefragt, ob sie mich kennen. Und was ich schon wieder anstellen würde. Insofern gibts wohl Tätigkeit in Behörden, aber nicht immer sichtbar.
Würde mich interessieren, ob sie die C-Partei auch gefragt haben, aber da sind meine Kontakte nicht so gut als das ich das Erfahren würde.
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So, ha, dachte schon ich bin zu spät, aber ich bin anscheinend der Erste, der es postet: Terrorradler
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Ich gehe davon aus, dass die Einsatzfahrzeuge KW & FW meistens keine Anzeigen erstattet. In meiner Zeit als Zivi beim Malteser kann ich mich an Anzeigen wegen körperlichen Auseinandersetzungen erinnern, gab einiges an Blechschäden, davon aber wenig an stehendem Verkehr.
Wegen minutenlangem rangieren oder einem Umweg machte da keiner ein großes Fass auf. Schon weil die Leute dann was anderes zu tun haben, als sich mit Falschparkern zu beschäftigen.
Selbst wenn Kontrollfahrten von der FW durchgeführt werden, kommt selten vor, bei uns in der Nachbarschaft aber schon alle 2-3 Jahre, alles enge Straßen, dann mit Polizilei und der Autobesitzer wird verständigt und es ihm brav erklärt. Ist der nicht auffindbar bzw. nicht ansprechbar, gibts ein Zettelchen an den Wischer. Alles recht harmlos für die Parkmafia.
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Seht ihr, München, so wird das gemacht!
Von rot halte ich nicht viel. Bei uns wird gerade alles rot bepinselt, was neu ist.
Rot bedeutet Gefahr, aber auf gerader Strecke ohne Kreuzung ist Radfahren nicht besonders gefährlich.
Rot sieht man schlecht bei Nässe, blau oder grün ist da besser.
Und trotz Bemalung mit Rot verhindert das z. B. nicht, das Autofahrer bei Schmutzstreifen bis vor zur neuen "Haltelinie" vorfahren, was ich ein erstaunliches Phänomen finde.
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Das wäre das Gleiche: die StVB will die Radwegpflicht begründen und bittet die Polizei nur um Erfassung der Unfälle im Längsverkehr. Die Unfälle im Kreuzungsbereich mit Radfahrern werden nicht erfasst und ausgewertet. Aufgrund dieser objektiven Daten werden nun alle Gehwege für Radler zum Pflichtprogramm.
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Der CSU wäre es natürlich lieber, die Radwege wären in schwarz gehalten. Am besten nicht sichtbar.
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Sorry, aber natürlich wäre es auffällig, wenn die Feuerwehr erfassen soll, wann sie bei einer bestimmten Aktion Statistiken führen sollen.
Würde die Feuerwehr bei allen Demos, egal welcher Veranstalter, Statistik führen, ok. In der Stadt Berlin ist ja was los. Praktisch jede Woche im Sommer ist da irgendwo 1-2 x was.
Würden sie das nur bei den Montagsdemos machen, würd es hier die meisten nicht interessieren. Aber es sind halt nicht die Montagsdemos.
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ginge es ausschließlich um den Spritverbrauch, müsste man den KFZ-Verkehr mit etwa 70-90km/h rollen lassen.
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Gerade auf Fahrlässig, also Fehleinschätzung, basiert doch fast die komplette Verkehrsrechtsprechung wenns um aktiven Verkehr geht.
Deswegen ein relativ neues Konstrukt namens Raser-Paragrafen, um wenigsten manchmal ernsthafte Urteile zu erlauben.
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Bei praktisch jeder Demonstration wird der Verkehr "lahmgelegt", weil Umleitungen nötig sind, Straßenabschnitte gesperrt werden müssen etc.
Und nochmal zur Verdeutlichung, gerade in diesem Fall hat sich niemand auf die Straße geklebt, die Fahrbahn war durchlässig. Und nur von der Polizei waren 2 der 3 Streife gesperrt.
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Das gälte aber dann für jede Demo.
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Irgendwie ist doch dieses Klassending nicht mehr Zeitgemäß, oder?
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Gibt noch andere Wege, vielleicht bissl legaler, z, B. Mitglied werden bei der Berliner Bücherei, kostet 10€/a, den Plugin BiBot installieren und dann gibts zumindest bei den größeren Zeitschriften freien Zugang.
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1. Klimaaktivist*innen kleben sich fest und blockieren dadurch die Autobahn.
Soweit ich verstanden habe, haben sich die Kilma-Aktivisten eben nicht auf die Fahrbahn geklebt, sondern an eine Schilderbrücke.
Die -> Polizei hat daraufhin zwei von drei Spuren gesperrt, es war also nicht "dicht".
Warum die Feuerwehr Ihren Rüstwagen in den Stau schickt, ist dann noch eine andere Frage.
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Hmm, auf Mastodon war gestern relativ glaubwürdig dargestellt, das der steckengebliebene Rüstwagen bei dem Einsatz sowieso nicht mitgewirkt hätte, weil er auch ohne Stau zu spät gekommen wäre, denn es musste sehr schnell gehen.
Traurig ist der Ausgang aber so oder so.
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So, jetzt gibts das erste Urteil vom Bayrischen Verwaltungsgericht zu Falschparker-Anzeigen mit Foto:
Zwar noch nicht rechtskräftig, und die Frage wäre ob es nicht sogar besser wäre, es ginge noch hoch zum Bay. Verwaltungsgerichtshof.
Aber zumindest scheint es bei berechtigtem Interesse ok zu sein, zu fotografieren.
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Also wenn außerorts eine 4 Meter (?) breite Piste mit 4 Meter(?) Schutzzone auf der einen und mindestens 1 Meter auf der anderen Seite hingeklatscht wird. dann sollte man doch auch innerorts diesen Standard erwarten dürfen, oder? Sieht dann zwar schlecht aus für die geschätzt 3 Kfz pro Stunde, aber es geht ja um die Sicherheit der Radfahrer ...
Also wenn ich nicht schiergl, ist der Radweg unter 3m breit. Bei der ungeheuren zu erwarteten Benutzung könnte es natürlich bissl knapp sein.