Beiträge von Autogenix

    – auch weil es für sie außerorts (wo sie wegen der Entfernungen den größten Nutzen hätten) keine wirklich geeignete Wegeart gibt.


    Bei uns gibts Gebilde, mit meist 2 Fahrspuren, jeweils eine in eine Richtung, zwischen 6 - 7m breit. Da kann man sogar mit S-Pedelecs jeweils nebeneinander fahren.

    Das ist schlichtweg falsch. S-Pedelecs sind Kleinkrafträder der Fahrzeugklasse L1e-A bzw. L1e-B.


    Das sagt der Gesetzgeber. Blieb ihm nichts anderes übrig, um nicht extreme Neidgefühle bei den Verbrennern ähnlicher Klassen zu provozieren.

    Aber trotzdem sind S-Pedelec von der Bauart her simpel Fahrräder. Fahrrad: -rahmen, -Felgen, -Reifen, -Bremsen, -Gabeln, - Lenker, .....

    Die unterscheiden sich in der Regel, außer dem Pflichtnummerschild von einem normalen Pedelec nur durch einen stärkeren Motor und meistens stärkeren Akku. Sie sind optisch eindeutig von einem Moped z. B. unterscheidbar.

    Davon abgesehen jammert niemand so laut wie die kleine S-Pedelec-Gemeinde in meinem Bekanntenkreis, das sie nicht wie Räder behandelt werden und dass sie (mindestens) außerorts unbedingt den Radweg benutzen wollen.

    Es kenne sich ja nicht nur die Baustellenarbeiter nicht aus. Wobei zumindest hier in Bruck manche Schilder-, ähh Kombinationen durchaus von höherer Stelle abgesegnet sind. Alf hat darüber meine ich schon berichtet.

    In Maisach hängen Schilder selbst nach Neubau verkehrt. Meine Hinweise werden mal mehr oder weniger dankbar, mal gar nicht zur Kenntnis genommen. Da stimmt zwar die Anzahl der jeweiligen Schilder, aber nicht der Platz, auf dem sie hängen. Denke die zuständige Bauhof-Gruppe hat ein ernsthaftes Alkoholproblem, oder so etwas.


    Letztes haben sie bei einer Baustelle, die etwa 400m innerorts gestartet hat und dann etwa 500m außerorts geendet, den innerortlichen Bereich mit zHg 70km/h gekennzeichnet.

    Guter Bericht. Der erste Radfahrer: voll auf den Punkt. Und die Abschlusspointe "bei solchen Autofahrern nützt die beste Markierung überhaupt nichts" ...

    Man könnte dem Düsseldorfer Oberbürgermeister eines der berühmtesten Bilder aus Asterix vermachen:

    https://www.comedix.de/lexikon/db/sie…in_ihr_chef.php

    Das beste ist der Anwalt:

    "Das könnte der Autofahrer verwechseln mit einem regulären Radweg oder einem Radfahrstreifen, so das er zum Beispiel denkt: "ich muss jetzt hier einen Mindestabstand von 1,5m beim Überholen einhalten"

    Das wollen wir natürlich nicht, dass der Autofahrer das denken könnte! Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt.

    Spaß.

    Du sollst als Radler in der Dooring-Zone fahren, damit Du den ÖPNV nicht behinderst!

    Parkplätze sind wichtiger als ÖPNV und Radler, also am besten auf dem Gehweg radeln.


    Nachtrag: wie man oben liest, ist der ADFC auch der Meinung. Am besten Warnweste mit ADFC-Logo anziehen und, dann wird man nicht so leicht übersehen. Erst beim 3. Dooring-Toten, dann ist Unfallschwerpunkt, wird im schlimmsten Fall das Radfahren verboten oder die Tram eingestellt, nachdem wütende Bürger in der Zeitung ihre Parkplätze zurückfordern.

    So, Sommer wirds, oder so.

    Nachdem ich mit meiner kaputten RockShox-Gabel kein williges Opfer gefunden habe, weil ich dann paar mal doch zu feig war, bzw es mir zu gefährlich war, habe ich ein begehrliches Auge auf meine Ex-Manitou R7 Gabel geworfen, die in meinen vorherigen Alltagsesel gesteckt ist, die ich vor Jahren in das erste "Pumptrack/Downhill" - Radl von K1 gebaut hatte, das dann auch K2 genutzt hat, aber inzwischen in der Ecke stand.

    Also am hageligen/verregneten Sonntag eine Grundüberholung der Gabel mit Tausch aller Gummis, Öl, Absolut+, ....

    Dann Tausch des Lenkkopflagers, Sommerfelgen ( frisch gebraucht zusammengekauft, weil meine Frau meine alten fährt) und Reifen, neue Kette (komisch, wie schnell die Lehre reinfällt, kaum hat man ne zeitlang nicht gemessen hat)

    Gleich noch die Magura-Bremse vom Kinderrad geklaut, Trettlager neu gefettet, altes Kettenfett und Dreck aus dem Umwerfer entfernt und schon 5h später steht das Bike wieder fahrbereit da.

    Sommer 24 kann kommen:

    So etwas ist systematischer und vorsätzlicher Rechtsbruch von Beamten oder Verwaltungsangestellten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

    Da hast Du völlig recht.

    Aber es hat ja auch keine Konsequenzen. Im schlimmsten Fall zerrt ein penetranter Besserwisser die Behörde vors Verwaltungsgericht, und dieses stellt das richtig. Das hat aber keine Konsequenzen für die Beamten, außer bissl Arbeit für die neue VAO. Meistens wird ja dann auch noch maximal verzögert.

    So prinzipiell ja, aber, gerade bei den "oberen" StVB gibts ja den Einfluss der Politik recht massiv.

    Und Gesetzestexte und Vorschriften können mal so, mal so ausgelegt werden, so eindeutig sind die nicht.

    Zumindest ich stelle fest, dass es einen großen Interpretationsspielraum gibt zwischen dem, was die StVB im LK aus den VwV liest und wie ich das sehe.