Beiträge von Autogenix

    Na danke. Weil ich mich also in der Blumenauer Straße nicht von Autofahrern anhupen und beschimpfen lassen möchte. Und weil ich den Autoverkehr auf der Blumenauer Straße mit 50 km/h + x als zu schnell empfinde, um dort auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad zu fahren, bin ich also in deinen Augen einfach nur zu faul, wenn ich dann statt auf der Fahrbahn auf dem Gehweg fahre, der für den Radverkehr freigegeben ist?


    Wenn Du mit dem Fahrrad auf dem Gehweg willst, kannst Du doch einfach absteigen und schieben?

    Vielleicht ist ja das Fahrrad nicht das geeignete Verkehrsmittel für Dich, wenn Du nicht da fahren kannst, wo Du hingehörst, sondern anderen den Verkehrsraum streitig machen musst.

    Leute mit Höhenangst fliegen ja auch nicht Gleitschirm.

    Nach meiner Erfahrung führen E-Bikes vor allem dazu, dass viel mehr Leute bereit sind, Wege von 10 km und (wesentlich) mehr mit dem Rad zurückzulegen, für die es bisher hieß "da muss man mit dem Auto fahren".

    Zumindest im Freizeit-Verhalten trifft das, meiner Beobachtung nach, durchaus zu, im täglichen Einerlei eher wenig.

    Im Alltag haben nicht wenige vom (Hallo Gerhardt) "Bio-Bike" zum E-Bike gewechselt, beim Großteil steht halt jetzt auch ein Radl mit Akku im Schuppen, das 3x im Jahr genutzt wird, zum Glück gibts ja auch das E-Auto, oder den Hybrid, mit dem der Rest der kurzen Wege zurückgelegt werden kann.

    Hab schon Bekannte, die sich wundern, wie das passieren kann, übern Winter das Radl nicht genutzt und schwupps, nah 6 Monaten ist der Akku schon mau.

    Denke 2023 ist das mit dem Verhältnis E-Bike, Bio-Rad schon überbewertet.

    Zum Einen fährt inzwischen eine der Hauptrisiko-Gruppen, die Ü60, überwiegend elektrisch.

    Zum Anderen fahren auch viele Alltagsnutzer, zumindest auf dem Land, elektrisch. Das ist bei den kurzen Wegen in der Stadt sicher anders bei den jüngeren Leuten. Aber die lassen sich auch nicht so viel überfahren.

    Und auch der Freizeitverkehr ist bei uns zum überwiegenden Teil elektrisch. Inzwischen kann man in den Alpen Bioradler abklatschen, die 2-3 x am Tag sind kein Problem.

    ok, das ist dann tatsächlich ein Novum.

    [Zeichen 237][Zeichen 239][Zeichen 240][Zeichen 241-30][Zeichen 244][Zeichen 242] mit KFz Freigabe kann man ja überall bewundern.


    Aber [Zeichen 237] mit "Fußgänger frei" ist mir noch nicht begegnet. Gibts auch imho nicht im VzKat der VwV.

    Hannover wird also etwas erfinden müssen.

    Wenn ich mir das Foto so ansehe, wahrscheinlich wäre [Zeichen 237] abhängen vielleicht ja das Angebrachteste?

    Aber, ÖPNV-Busse und Radlers auf einer Fahrbahn, das ist natürlich gefährlich.

    Also beim ersten Fall geht es imho nicht um das Thema Benutzungspflicht und eigenständiger Weg, sondern um ein Liegerad und die generelle Benutzung, wobei explizit gesagt wird, der Kläger ist dann nicht verpflichtet, wenn der Radweg nicht geeignet oder zumutbar ist.


    Im zweiten Urteil stützt sich das straßenbegleitend darauf, das, bis auf die eine verschwenkte Kreuzung, der Radweg offensichtlich fahrbahnnah geführt wird. Habs mir nicht angesehen, ob das wirklich so ist. Dazu kommt ja eine LSA. Trotzdem wird mehrfach betont, das der Radweg an dieser Kreuzung eben erkennbar nicht mehr fahrbahnbegleitend sei, und deswegen die Radler das VZ205, auch im Falle eines Ausfalls der LSA, nicht ignorieren werden. Insofern sehe ich auch keinen Grund, das Radfahrer die ortskundig sind, die Radwegpflicht ignorieren, weil sie wissen, das der Radweg eben nicht durchgehend straßenbegleitend ist.

    Die StVB nimmt ja als Beispiel auch die "Muster-Lösung" der außerörtlichen Radwege, wo ein VZ205 per VwV Standardlösung ist. Jetzt gehe ich tatsächlich aus, das etwa 99% der Amts und Verwaltungsgerichte der gleichen Meinung ist, außerorts ist ein ausgeschilderter Radweg benutzungspflichtig, egal wie geführt, weil sonst, zumindest bei uns, wären 99% der Radwege außerorts eben nicht benutzungspflichtig.

    Da ich die VwV ja nicht kenne und nur nach Augenschein gehen kann, ist mir das egal. Ein nicht durchgängiger Radweg, der Regeln nach §10 StVO andient, ist eben kein durchgängiger Radweg.