Beiträge von Autogenix

    dass hier im Forum viele Menschen mitdiskutieren, die das noch nicht getan haben,

    offensichtlich nur einer

    und ich bin mir andererseits sicher, dass bereits zwei Menschen, die beides komplett gelesen haben, zu unterschiedlichen Antworten kommen werden, wenn es um die Beurteilung bestimmter Verkehrssituationen geht.

    das wohl ja, aber es steht in §37 StVO für Radfahrer eigentlich unmissverständlich drin:

    1. Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr = Fahrbahnampel

    2. Ausnahme: sie fahren auf einer Radverkehrsanlage und es gibt für die Radfahrenden eine eigene Ampel, zu erkennen an dem Radsymbol.


    Also:

    Für einen Radfahrer auf der Fahrbahn gilt also nur die Fahrverkehr-Ampel. Egal ob daneben eine RVA ist, und eine Radverkehrsampel. Ist ja auch sinnvoll.

    Für Radfahrende auf einer Radverkehrsanlage gilt die Fahrverkehr-Ampel, außer es gibt explizit eine eigene Radverkehrsampel.

    Teile der Restfahrbahn ist nur 4,6 bis 4,8 m breit. Ein ÖPNV-Bus oder LKW hat in der Regel eine Breite von 2,5m + Spiegel, also ~2,7 m.

    Also werden LKW und Busse auf jeden Fall ständig den Schutzstreifen benutzen müssen.

    Ein PKW heute in der Regel 2,1 - 2,2m mit Spiegel. Die wenigsten sind so treffsicher, das zwei entgegenkommenden Fahrzeugen insgesamt ein Freiraum von 30-40 cm reicht.

    Bissl Hoffnung hätte ich schon, auch wenn meine Erfahrung dagegen spricht. Allerdings ist es den Betroffenen ja offensichtlich sowieso klar, sonst gäbe es keine solche Aufregung.

    Andererseits ist die Restfahrbahn so schmal, dass der Schmutzstreifen sowieso ständig genutzt werden wird und damit wäre wiederum die Gewöhnung der Autofahrer ständig rote (Rad-) Fläche zu nutzen sehr groß.

    Das ist weil das LRA auf den ersten Merkur-Artikel und die Aufregung der Anwohner behauptet hat, die Anwohner dürfen auf dem Schutzstreifen halten.

    Und mussten die Aussage wieder zurücknehmen.

    Angeblich kocht den sozialen Medien seit dem die Stimmung und man verflucht den Kläger. Der kann aber gar nix für die Lösung des LRA mit dem Radstreifen.

    Solche pauschalen Aussagen hinken oft, wenn man versucht, sie auf konkrete Vorgänge anzuwenden. Deshalb hier ein Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg:

    Wenn man kurz vor dem Ortsende von Horsten nach links abbiegt, fährt man in die Straße Mühlenaue.

    Postalisch gibt es an der Straße noch eine außerorts gelegenen Mühle, die liegt aber hinter dem Ortsausgangsschild.


    Was mache ich nun, wenn ich mit dem Fahrrad (oder zu Fuß unterwegs bin)?


    Da kann man nur den Kopf schütteln. Wegen bissl Gefühl werden dann 1,5 km x 2,5 m = 3750 m², also etwa ein 3/4 Dorf-Fußballfeld oder 1/10 Saarland, zubetoniert.

    Und das nur weil Autofahrer leider immer zu schnell fahren und dann muss man ihnen natürlich jede art von möglichen Hindernis aus dem Weg räumen, damit sich daran auch nichts ändert und sich das Wissen verfestigt, dass ausschließlich und alleine KFz und LKW auf der Fahrbahn zu fahren haben, selbst bei drittklassigen Straßen, weswegen man auch mit nichts anderen rechnen muss und deswegen fleißig gasgeben kann.

    D

    Hast du. Von Sprungbereitschaft war nie die Rede. Meine Ansicht ist, dass Auffahrunfälle grundsätzlich so unwahrscheinlich sind, dass man sich darüber eigentlich keine speziellen Sorgen zu machen braucht. Ergänzend kann man sich gegen das von der Radwege-Agitation emsig geschürte Unsicherheitsgefühl wappnen, indem man sich die weiße Linie am Rand als Peilhilfe nimmt und versucht ihr möglichst eng zu folgen. Dann werden einem auch die sehr selten auftretenden geblendeten/träumenden/verkalkten/betrunkenen "Nichtüberholer" garantiert nicht in die Hacken fahren.

    Man kann auch einfach einen Spiegel nutzen. Dann kann man notfalls auch springen und außerdem gegen das schlechte Gefühl auch mal Lane-Control betreiben, dann wird auch der Überholabstand größer.

    Wieder einmal zeigt der ADFC, worum es ihm tatsächlich geht: Weniger Platz fürs Auto.
    Hätte man an dieser Stelle für das Fahrrad werben wollen, wäre man einfach nebeneinander auf der Fahrspur gefahren.


    Das Problem beim ADFC ist doch nicht, dass er mehr Platz für Räder fordert, sondern in der Regel so machen will, dass der Autoverkehr freie Bahn hat und von anderen Verkehrsarten nicht behindert wird.

    Angeblich wären die [Zeichen 240] Richtung Osten nun allesamt gegen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ausgetauscht worden. Ich komme erst nächste Woche dazu, mich davon zu überzeugen. Ist jemand zufällig dort in der Nähe und kann mal eine Ortsbeschau durchführen?


    Hab ich heute auf dem Weg zur Demo, und ja, es hängt nun [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], wie zu erwarten war.

    Zugegeben, wir waren Samstag um 10:00 dort unterwegs, aber auf diesem unglaublich viel befahrenen Abschnitt hat uns nicht ein Auto überholt.

    Im weiteren Verlauf der FFB17, bei der auf unserer Seite dann ja RWP ist, haben uns 6 Autos überholt und 4 davon mussten einen Kommentar zwecks "DA Radweg!11!!" abgeben. Insofern könnte so ein Artikel, oder der neue Schutzstreifen, die Leute schon triggern.

    Ich habe ihr nun mitgeteilt, dass Sie sich anscheinend irrt und mein Leserbrief weiterhin ungekürzt veröffentlich werden kann. Außerdem habe ich ihr einmal die wichtigsten Grundsätze im Radverkehrsrecht mitgeteilt. Keine Ahnung, ob sie etwas damit anfangen kann. Jedenfalls ist sie anscheinend eine eingefleischte Nebenflächen-Fahrerin und hat im Fürstenfeldbrucker Tagblatt gleich noch ihren eigenen Kommentar neben dem ursprünglichen Artikel hinterlassen, den sie mit einer Provokation für Autofahrer umschreibt.


    Ziemliche Provokation für Autofahrer

    Ich fahre regelmäßig mit dem Rad von Gröbenzell nach Bruck. Den Abschnitt vom Roggensteiner Kreisel bis zum Landratsamt empfand ich immer als puren Luxus. Der neue Schutzstreifen ist sogar für mich als passionierte Radlerin eine Provokation – und zwar für die Autofahrer. Ich habe immer den Kopf geschüttelt über die Kameraden, die demonstrativ auf der Straße fuhren. Nun bremst man den Verkehr auf einer viel befahrenen Straße und blickt dabei auf einen wunderbaren und oftmals völlig freien Radweg. Dort radelt es sich im Übrigen ganz wunderbar. Ich habe mich immer sicher gefühlt. Hier habe ich nie einen Gedanken an die eingeklemmte Schwimmnudel auf dem Gepäckträger (als Abstandserzwinger) verschwendet, der mir an der Hauptverkehrsstraße, auf dem Schutzstreifen, in Gröbenzell regelmäßig kommt. Und ja: Auf dem Geh- und Radweg an der Emmeringer Straße konnte es mal enger werden. Aber dann musste man halt hinter dem Fußgänger und seinem Hund mal kurz warten, bis man überholen konnte. Und da die Radfahrer ja hier zukünftig auch weiter fahren dürfen, wird dieses Thema sowieso nicht endgültig gelöst. Das Einzige, was wirklich behoben wurde, ist das Problem, an der Kreuzung beim Landratsamt auf den Radweg zu gelangen, wenn man in Richtung Emmeringer Ortsmitte (rechts) unterwegs ist und auf die linke Seite muss. Nun kann man ganz sauber an der Kreuzung abbiegen und auf den Schutzstreifen fahren. Ich werde wohl trotzdem meinem alten Weg treu bleiben. Schon allein we gen des Blicks auf die Amper.


    Wo hast Du den den Kommentar-Text her? Im Internet ist da nix zu finden.

    Dann hoffen wir mal, dass sie auf dem Wegelchen künftig ganz wunderbar mit Schrittgeschwindigkeit fährt.


    Von Ihrem Kommentar her würde ich frech behaupten, dass Sie als pensionierte Radfahrerin sowieso nicht schneller fährt. Und zumindest auf dem Gehweg dort ist eine für normale Radfahrer angemessene Geschwindigkeit auch nicht verantwortbar.

    Auf dem Foto sieht es danach aus, als sei die Mittellinie sogar gerade erst neu aufgepinselt worden.


    Für den FFB17-Abschnitt kann ich Entwarnung geben, Markierungen gibt es nur in den Ampel / Kreuzungsbereichen, der Rest ist Mittellinien frei. Fährt sich schön auf so einer neuen Asphaltdecke, kein Vergleich zu dem Rumpelgehweg daneben. Wobei selbst da die nördliche Hälfte einen neuen Belag bekommen hat, aber das war schon immer der bessere Teil gewesen.

    Dort wurde der Fahrbahnbelag gerade frisch erneuert, die Straße war letzten Sommer komplett und diesen Sommer bis Montag gesperrt.

    Letztes Jahr waren hauptsächlich Gewerke Gas und Abwasser am werkeln, diese Jahr auch & Strom.

    Die Markierungen dürften erst letzte Woche drauf gekommen sein, im Juni wurden 5000€ extra für den Schmutzstreifen vom Landkreistag beantragt und beschlossen.

    Es wäre wohl bissl viel verlangt, wenn der Landkreis alles richtig machen würde bei Markierungen. Eigentlich sollte der Streifen nur 1,25 m Minimalmaß werden.

    Stand VwG ist, das ich dem Angebot mit Beibehaltung einseitiger RwP und Schmutzstreifen schon letztes Jahr widersprochen habe, dass aber offensichtlich nicht angekommen oder registriert wurde. Nun hjabe ich das noch mal gemacht, aber immerhin scheint bei Gericht wieder Bewegung zu sein. Jetzt spricht ja auch nix mehr gegen einen Ortstermin.

    Vielleicht werden die 240er ja auch noch abmontiert und es ist bislang noch niemand dazu gekommen. Ich weiß es nicht. Und wenn diese abmontiert werden sollten, dann bin ich gespannt, ob dann auch für die Gegenrichtung.


    Ich gehe davon aus, das linksseitig die Lollis relativ schnel verschwinden, in die Richtung Bruck ist aktuell noch vorgesehen die Radwegpflicht auf dem Gehweg zu belassen, aber meine Klage läuft ja.