Beiträge von Autogenix
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Na ja, bei einigen der Beispiele von Fahrbahnradler würde man wohl ohne schlechtes Gewissen feststellen können, die Radwege sind nicht Teil der Straße, dann eben auch nicht im Schutzbereich der selbigen.
Der Ring 3 ganz oben z. B.
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Kenne Unmengen Radler, die Schutzstreifen gut finden. Argumentiert wird dann mit so einem:
die Realität, die man auch 100m vorher bestaunen kann, ist aber bei uns in der Regel eher dies
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Der Beschreibung nach kam das KFz aber aus der Rheingaustraße und bog nach rechts in die Äppelallee.
So wie der Unfallwagen steht und die zerstörte Mittelinsel mit dem Fahrrad und der Straßenlaterne, bekommen ich das aber nicht in Einklang.
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Bei Tempo 30 bekommt das LRA nervöse Zuckungen und Blutsturz. Und zwar schon auf normalen Dorfstraßen, falls "Durchfahrtsstraße"
Auf einer Kreisstraße, niemals.
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Es ist eine Kreisstraße. Auf der Radfahrer bisher gar nicht auf der Fahrbahn fahren sollten, damit der echte Verkehr ungestört fahren kann. Und wo jetzt ein Schutzstreifen aufgezeichnet wurde, damit sich die KFzler möglichst ungestört durchdrücken können.
Rate mal, wie wahrscheinlich eine Sperrung für Durchgangsverkehr ist
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dass hier im Forum viele Menschen mitdiskutieren, die das noch nicht getan haben,
offensichtlich nur einer
und ich bin mir andererseits sicher, dass bereits zwei Menschen, die beides komplett gelesen haben, zu unterschiedlichen Antworten kommen werden, wenn es um die Beurteilung bestimmter Verkehrssituationen geht.
das wohl ja, aber es steht in §37 StVO für Radfahrer eigentlich unmissverständlich drin:
1. Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr = Fahrbahnampel
2. Ausnahme: sie fahren auf einer Radverkehrsanlage und es gibt für die Radfahrenden eine eigene Ampel, zu erkennen an dem Radsymbol.
Also:
Für einen Radfahrer auf der Fahrbahn gilt also nur die Fahrverkehr-Ampel. Egal ob daneben eine RVA ist, und eine Radverkehrsampel. Ist ja auch sinnvoll.
Für Radfahrende auf einer Radverkehrsanlage gilt die Fahrverkehr-Ampel, außer es gibt explizit eine eigene Radverkehrsampel.
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Teile der Restfahrbahn ist nur 4,6 bis 4,8 m breit. Ein ÖPNV-Bus oder LKW hat in der Regel eine Breite von 2,5m + Spiegel, also ~2,7 m.
Also werden LKW und Busse auf jeden Fall ständig den Schutzstreifen benutzen müssen.
Ein PKW heute in der Regel 2,1 - 2,2m mit Spiegel. Die wenigsten sind so treffsicher, das zwei entgegenkommenden Fahrzeugen insgesamt ein Freiraum von 30-40 cm reicht.
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Bissl Hoffnung hätte ich schon, auch wenn meine Erfahrung dagegen spricht. Allerdings ist es den Betroffenen ja offensichtlich sowieso klar, sonst gäbe es keine solche Aufregung.
Andererseits ist die Restfahrbahn so schmal, dass der Schmutzstreifen sowieso ständig genutzt werden wird und damit wäre wiederum die Gewöhnung der Autofahrer ständig rote (Rad-) Fläche zu nutzen sehr groß.
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September, vor 17:00. Sonnenhöhe etwa 20°
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Das ist weil das LRA auf den ersten Merkur-Artikel und die Aufregung der Anwohner behauptet hat, die Anwohner dürfen auf dem Schutzstreifen halten.
Und mussten die Aussage wieder zurücknehmen.
Angeblich kocht den sozialen Medien seit dem die Stimmung und man verflucht den Kläger. Der kann aber gar nix für die Lösung des LRA mit dem Radstreifen.
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Deutlich ruhigerer Artikel in der SZ zur Emmeringer Straße:
Fürstenfeldbruck: Schutzstreifen für Radler auf der B2An der Straße von Fürstenfeldbruck nach Emmering wurde ein neuer Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet, um die Sicherheit zu erhöhen. Zuvor gab es…www.sueddeutsche.de -
Zumindest für einen Radfahrer von der Seite ist es eben ein offensichtlich gemeinsamer Geh- und Radweg. Auch zu erkennen an der Breitstrich-Furt.
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Theoretisch ja, fehlt halt Haltelinie, aber Radweg im Schutzbereich der Ampel. Praktisch kein Grund an der Ampel zu halten, denn die Ampel regelt ja nur den in der Baustelle einspurigen Verkehr von beiden Seiten, der Radweg ist ja Hochboard.
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Solche pauschalen Aussagen hinken oft, wenn man versucht, sie auf konkrete Vorgänge anzuwenden. Deshalb hier ein Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg:
Wenn man kurz vor dem Ortsende von Horsten nach links abbiegt, fährt man in die Straße Mühlenaue.
Postalisch gibt es an der Straße noch eine außerorts gelegenen Mühle, die liegt aber hinter dem Ortsausgangsschild.
Was mache ich nun, wenn ich mit dem Fahrrad (oder zu Fuß unterwegs bin)?
Da kann man nur den Kopf schütteln. Wegen bissl Gefühl werden dann 1,5 km x 2,5 m = 3750 m², also etwa ein 3/4 Dorf-Fußballfeld oder 1/10 Saarland, zubetoniert.
Und das nur weil Autofahrer leider immer zu schnell fahren und dann muss man ihnen natürlich jede art von möglichen Hindernis aus dem Weg räumen, damit sich daran auch nichts ändert und sich das Wissen verfestigt, dass ausschließlich und alleine KFz und LKW auf der Fahrbahn zu fahren haben, selbst bei drittklassigen Straßen, weswegen man auch mit nichts anderen rechnen muss und deswegen fleißig gasgeben kann. -
D
Hast du. Von Sprungbereitschaft war nie die Rede. Meine Ansicht ist, dass Auffahrunfälle grundsätzlich so unwahrscheinlich sind, dass man sich darüber eigentlich keine speziellen Sorgen zu machen braucht. Ergänzend kann man sich gegen das von der Radwege-Agitation emsig geschürte Unsicherheitsgefühl wappnen, indem man sich die weiße Linie am Rand als Peilhilfe nimmt und versucht ihr möglichst eng zu folgen. Dann werden einem auch die sehr selten auftretenden geblendeten/träumenden/verkalkten/betrunkenen "Nichtüberholer" garantiert nicht in die Hacken fahren.
Man kann auch einfach einen Spiegel nutzen. Dann kann man notfalls auch springen und außerdem gegen das schlechte Gefühl auch mal Lane-Control betreiben, dann wird auch der Überholabstand größer.
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Ja so ist das halt, wenn Radler auf der Fahrbahn fahren, weniger freier Platz, oder weniger freie Fahrt fürs KFz
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Wieder einmal zeigt der ADFC, worum es ihm tatsächlich geht: Weniger Platz fürs Auto.
Hätte man an dieser Stelle für das Fahrrad werben wollen, wäre man einfach nebeneinander auf der Fahrspur gefahren.Das Problem beim ADFC ist doch nicht, dass er mehr Platz für Räder fordert, sondern in der Regel so machen will, dass der Autoverkehr freie Bahn hat und von anderen Verkehrsarten nicht behindert wird.