Beiträge von Autogenix
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Nochmal: Warum soll Zeichen 250
angeblich immer für eine komplette Straße gelten, sozusagen von Hauswand zu Hauswand?Weil es Sinn und Zweck dieses VZ ist? Allgemeine Verkehrszeichen beziehen sich in der Regel immer auf die gesamte Straße in eine Richtung. Auch ein
gilt für die Straße. Oder ein
. Oder ein
.Außer es ist ersichtlich, in der Regel hängen (die) Zeichen dann über der jeweiligen Fahrbahn. Und werden oft mittels Farbe auf der Fahrbahn unterstützt.
Das selbige gilt für Ampeln. Wenn Ampeln nur für bestimmte Fahrspuren gelten, dann gibt es Lichtzeichen für alle Fahrspuren. Es steht nicht einfach eine Ampel rum, und alle Fahrspuren, die sich nicht angesprochen fühlen, machen was sie wollen.
Wäre dem nicht so, müssten zum Beispiel multiple
bei jeder Straßensperrung aufgehängt werden. Weil irgendein(e) Ullie kommt sonst immer auf die Idee, gerade da, wo man fährt, gilt das Schild halt nicht. -
Laut Ullie steht das vorherige
links vom Radweg und kann deswegen nicht für den Gehweg gelten.Dem ersichtlich gut gepflegten Zustand auf GM, scheint des der Gemeinde unglaublich wichtig zu sein.
Persönlich würde ich zwecks Gestaltung keine Konfrontation mit KFz suchen und ab dem zweiten Mal das Angebot des nicht durchgängigen RW annehmen und au der Fahrbahn radeln.
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Ich weiß nicht, was dich dazu bringt anzunehmen, dass es in der StVO extra erwähnt sein müsse, wenn eine Omnibushaltebucht mit
und dem Zusatz "Omnibusse frei" davor geschützt werden soll, dass da andere Fahrzeuge rein fahren als Omnibusse.Ihre Beispiele für den .......
Weil etwas ständig falsch verwendet wird, ist das kein Beweis, dass das auch so ist.
gilt für eine "Straße". Das ist Sinn und Zweck dieses Verkehrszeichen, es gäbe auch andere mögliche Beschilderungen.Den Grund, warum es nicht für einen Fahrstreifen gilt, habe ich schon genannt, inkl. Beispiel. Nachdem Sie zu faul sind die StVO zu lesen:
Das richtige Verkehrszeichen für die Bucht wäre
. Das bezieht sich auf eine "Fahrbahn" und markiert diese unter anderm wenn es rechts und links steht. -
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Na ja, bei einigen der Beispiele von Fahrbahnradler würde man wohl ohne schlechtes Gewissen feststellen können, die Radwege sind nicht Teil der Straße, dann eben auch nicht im Schutzbereich der selbigen.
Der Ring 3 ganz oben z. B.
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Kenne Unmengen Radler, die Schutzstreifen gut finden. Argumentiert wird dann mit so einem:
die Realität, die man auch 100m vorher bestaunen kann, ist aber bei uns in der Regel eher dies
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Der Beschreibung nach kam das KFz aber aus der Rheingaustraße und bog nach rechts in die Äppelallee.
So wie der Unfallwagen steht und die zerstörte Mittelinsel mit dem Fahrrad und der Straßenlaterne, bekommen ich das aber nicht in Einklang.
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Bei Tempo 30 bekommt das LRA nervöse Zuckungen und Blutsturz. Und zwar schon auf normalen Dorfstraßen, falls "Durchfahrtsstraße"
Auf einer Kreisstraße, niemals.
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Es ist eine Kreisstraße. Auf der Radfahrer bisher gar nicht auf der Fahrbahn fahren sollten, damit der echte Verkehr ungestört fahren kann. Und wo jetzt ein Schutzstreifen aufgezeichnet wurde, damit sich die KFzler möglichst ungestört durchdrücken können.
Rate mal, wie wahrscheinlich eine Sperrung für Durchgangsverkehr ist
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dass hier im Forum viele Menschen mitdiskutieren, die das noch nicht getan haben,
offensichtlich nur einer
und ich bin mir andererseits sicher, dass bereits zwei Menschen, die beides komplett gelesen haben, zu unterschiedlichen Antworten kommen werden, wenn es um die Beurteilung bestimmter Verkehrssituationen geht.
das wohl ja, aber es steht in §37 StVO für Radfahrer eigentlich unmissverständlich drin:
1. Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr = Fahrbahnampel
2. Ausnahme: sie fahren auf einer Radverkehrsanlage und es gibt für die Radfahrenden eine eigene Ampel, zu erkennen an dem Radsymbol.
Also:
Für einen Radfahrer auf der Fahrbahn gilt also nur die Fahrverkehr-Ampel. Egal ob daneben eine RVA ist, und eine Radverkehrsampel. Ist ja auch sinnvoll.
Für Radfahrende auf einer Radverkehrsanlage gilt die Fahrverkehr-Ampel, außer es gibt explizit eine eigene Radverkehrsampel.
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Teile der Restfahrbahn ist nur 4,6 bis 4,8 m breit. Ein ÖPNV-Bus oder LKW hat in der Regel eine Breite von 2,5m + Spiegel, also ~2,7 m.
Also werden LKW und Busse auf jeden Fall ständig den Schutzstreifen benutzen müssen.
Ein PKW heute in der Regel 2,1 - 2,2m mit Spiegel. Die wenigsten sind so treffsicher, das zwei entgegenkommenden Fahrzeugen insgesamt ein Freiraum von 30-40 cm reicht.
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Bissl Hoffnung hätte ich schon, auch wenn meine Erfahrung dagegen spricht. Allerdings ist es den Betroffenen ja offensichtlich sowieso klar, sonst gäbe es keine solche Aufregung.
Andererseits ist die Restfahrbahn so schmal, dass der Schmutzstreifen sowieso ständig genutzt werden wird und damit wäre wiederum die Gewöhnung der Autofahrer ständig rote (Rad-) Fläche zu nutzen sehr groß.
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September, vor 17:00. Sonnenhöhe etwa 20°
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Das ist weil das LRA auf den ersten Merkur-Artikel und die Aufregung der Anwohner behauptet hat, die Anwohner dürfen auf dem Schutzstreifen halten.
Und mussten die Aussage wieder zurücknehmen.
Angeblich kocht den sozialen Medien seit dem die Stimmung und man verflucht den Kläger. Der kann aber gar nix für die Lösung des LRA mit dem Radstreifen.
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Deutlich ruhigerer Artikel in der SZ zur Emmeringer Straße:
Fürstenfeldbruck: Schutzstreifen für Radler auf der B2An der Straße von Fürstenfeldbruck nach Emmering wurde ein neuer Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet, um die Sicherheit zu erhöhen. Zuvor gab es…www.sueddeutsche.de -
Zumindest für einen Radfahrer von der Seite ist es eben ein offensichtlich gemeinsamer Geh- und Radweg. Auch zu erkennen an der Breitstrich-Furt.
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Theoretisch ja, fehlt halt Haltelinie, aber Radweg im Schutzbereich der Ampel. Praktisch kein Grund an der Ampel zu halten, denn die Ampel regelt ja nur den in der Baustelle einspurigen Verkehr von beiden Seiten, der Radweg ist ja Hochboard.