Reiter ohne Pferd sind in der Regel Fußgänger ![]()
Pferde dürfen nicht auf den Gehweg, die mmüssen die Fahrbahn benutzen.
Reiter ohne Pferd sind in der Regel Fußgänger ![]()
Pferde dürfen nicht auf den Gehweg, die mmüssen die Fahrbahn benutzen.
Falsches Verkehrszeichen bei der ersten Beschreibung
Bei VZ 239 gehe ich mit meinem vorherigen Schreiber d'accord, für alle immer Schrittgeschwindigkeit, die sich auf dem Gehweg bewegen und Räder haben bzw. keine Fußgänger sind.
Wie vorher geschrieben ist es bei Z240/241 nicht so, da muss man nur gegebenenfalls angepasst fahren.
Klar ist man bei VZ240 der Dumme bzw. es ist halt wie eine Spielstraße für Radler. Deswegen fahre ich auch dann, wann absehbar ist, dass es (zu) eng werden könnte bei sich bietender Gelegenheit auf die Fahrbahn, oder gar nicht auf diesen Weg, das mache ich ja mit einem Radlhänger, Liegerad oder einem Lastenrad auch (da imho erlaubt) und pflüge mich nicht mit der Klingel durch.
Bei uns gibt es kaum gemeinsame Fuß/Radwege, die ausreichend Platz bieten würden für die Begegnung eines Fahrrads mit einem Kinderwagen oder zwei nebeneinander gehenden Fußgängern.
Ist doch eigentlich egal, ob man 5km/h oder 8km/h fährt oder sogar 10km/h, Rücksicht muss man nehmen auf Fußgänger, wenn welche da sind. Deswegen fährt man halt einfach auf der Straße, wen man sich mit radfahrertypischen Geschwindigkeiten fortbewegen will, steht einem ja frei.
Das Spaggetitop war nicht von mir, aber ist auch nicht schwer zu finden:
Halte ich ja für ziemlich frech, auf einem Fußweg zu fahren und dann die Fußgänger wegzuklingeln.
Da versteckt sich der Link zum Leserbrief
In München sollen ja vermehrt "TRIXI" Spiegel aufgehängt werden an Kreuzungen.
Trixi war ein Mädchen, das von einem LKW beim Rechtsabbiegen überfahren wurde und schwer verletzt überlebte, aber der Vater wollte eine Verbesserung der Situation und daraus erstand die Idee einen Verkehrsspiegel an den Ampelmasten zu installieren, die dem LKW/KFZ-Lenker ermöglichen, einen Fußgänger oder Radler vor dem Abbiegen zu sehen
Dazu habe ich am Freitag diesen Leserbrief in der SZ endeckt:
Der Zweite Leserbrief am 5. Dezember 2019, 18:38 Uhr unter Weitere Briefe:
Darauf bezieht sich der Leserbrief:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…aelle-1.4673844
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…iegen-1.4698216
Weitere Artikel in der SZ dazu:
Haben die Radfahrer ein eigenes Lichtsignal? Wenn ja regelt dieses das
Interessante Beschilderung.
Da die Haltelinie deutlich vor der Ampel ist, würde ich ja fast sagen erst einmal nein, zumindest müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit anpassen und sich die Verkehrslage ansehen und gegebenenfalls Radfahrer passieren lassen
Wenn der Radfahrer illegal auf dem Fußgängerfurt kreuzt, würde ich auch sagen der Autofahrer ist haltepflichtig, weil dieser noch vor der Ampel ist.
Der Radfurt ist ja erst hinter der Ampel, also dürfte gelten wenn der Autofahrer über die Haltelinie gefahren ist und selber grün sieht wohl nicht mehr.
Das liegt hier einfach daran, dass diese, also die ältesten, Radfahrer es so gelernt haben.
Erst Leute unter ~40 haben dann zumindest in der Fahrschule gelernt, dass Radler auch auf die Straße dürfen und wiederum erst Leute unter 30 haben (vielleicht) beim Radlführerschein in der Grundschule erzählt bekommen, dass sie später mal auf der Straße fahren müssen dürfen. Deswegen machen Sie das ja eigentlich
Puchheimer Unterführung ist wie oft, man möchte was für den Radverkehr machen, aber irgendwann trifft der mit andere Verkehrsarten zusammen und dann gehen die Ideen aus. Nun wird eben erwartet, dass der Radfahrer von seinem (hohen) Ross absteigt und sich anpasst.
Kann man auch am Buchenauer Bahnhof sehen, die Radverkehrsführung für die Unterführung beginnt auf beiden Seiten auf dem Gehweg (mit Freigabe für Radler) und endet eben auch da.
Das man einen Zebrastreifen auch mit Rad queren darf, steht wohl außer Frage, man ist halt wartepflichtig. Ob das nun eine Querungshilfe ist, ich kann überall die Straße queren, das ist kein Unterschied.
Bei der Landsbergerstraße ist es aus Sicht der Stadt auch verständlich, der Radweg endet ja schon nach der Feuerwehr mit dem 
Da gibts dann auch eine Querungshilfe, danach könnte man die Landsbergerstraße einfach ganz normal auf der Straße fahren, die Autofahrer lieben das.
Nichts desto trotz hätte man es halt gern, bzw, die Realität ist, dass alle weiter Links fahren bis vor zur Kreuzung Waldfriedhofstraße.
Mich interessiert tatsächlich -> kann/muss ein Radfahrer eine Verkehrsführung akzeptieren, wo er eben absteigen muß und dann nicht mehr Radfahrer ist?
Nicht nur um bei einem Zebrastreifen Wegerecht zu bekommen sondern prinzipiell, wie bei Baustellen. Ist es "zumutbar" oder darf man dann Radler bleiben und in der Regel dann die Straße nutzen?
Und das ist ein Problem. Kommt ja vor, das ein KFZ/LKW verkehrsbedingt nicht richtig in die Kreuzung einfahren kann, die Ampel nicht mehr sieht.
Dann die Fußgänger/Radler wieder grün haben, während das Fahrzeug abbiegt.
Dass ist eine Verkehrssituation, wo eben die Teilnehmer ohne Erfahrung oder Überblick auf der Strecke bleiben. Trauriges Beispiel in München:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.beim-ab…4899513199.html
Gibt leider noch einen Knaben, der auch 2018 überfahren wurde in München, ähnliche Situation.
Deswegen sollten Fahrzeuge nicht in die Kreuzung einfahren dürfen/können, wenn sie nicht frei fahren können.
Und wer auch immer das im BMVI mit der Sorgfaltspflicht beim betreten der Straße geantwortet hat, dem sollte man alle Artikel über Unfälle von Kindern und Rentnern der letzten Jahre schicken.
Wieso, gerade in der Bahn ist stehen auch auf Langstrecke Usus, weil man oft nicht in dem Zug sitzt, also in dem Fall eben steht, mit dem man gerne gefahren wäre.
Ob das Flugzeug effizient ist, das kommt wohl auf den Standpunkt an, immerhin spart man dort viel Platz bei den Sitzplätzen, das is schon recht nahe am stehen, oder am Hühnerkäfig.
Upps, falsches Forum
Vielleicht sollte man sich auch mal auf das eigentliche Problem konzentrieren. Nämlich das Radfahrer im Kreuzungsbereich von Autofahrern beim abbiegen übersehen werden und es dann zu Unfällen kommt, Das wird sicher gefördert, weil Radfahrer den stehenden Autoverkehr rechts überholen. Wobei es da imho völlig egal ist, ob dieses auf einer normalen unmarkierten Fahrbahn, einem Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem Hochbord-Radweg passiert. Ich denke sogar, das der abgesetzte Radweg die sicherste Methode ist, wo ein Autofahrer einen Radfahrer übersehen kann.
Ob ein Auto tatsächlich mal einen Kratzer abbekommt von einem vorbeifahrenden Radler ist doch völlig unerheblich. Zum ersten, würde das oft passieren, könnte man darüber auch lesen, so wie über Radler, die (angeblich oder auch nicht) bei Rot über die Ampel fahren oder Autofahrern ständig, gerne auch beim Rotlichverstoß, aufs Dach klopfen.
Da es weder Wortmeldungen noch Presseberichte über ständiges Anecken von rechts überholenden Radfahrern in der Presse, dem Internet und der Auto-Versicherungslobby gibt, kann man das wohl geflissentlich als seltenes Ereignis verbuchen.
Das Problem ist also nicht im Überholvorgang, sondern nur der Konfliktzone Kreuzung.
Nun gibt es mehrere Szenarien:
1. Der Radler fährt auf der Fahrbahn, soweit links das der zwischen den Autos steht, also weder vor fährt, noch überholt werden kann. Dann ist der Radfahrer nicht schneller als die KFZ, die sich hinter dem Radfahrer befindlichen KFZ auch nicht schneller wie der Radfahrer, Probleme an der Kreuzung eher unwahrscheinlich.
- Juhu, alle Arten von getrennter Radwegführung sind überflüssig
- Bähh, Radfahren bietet keinerlei (Zeit-) Vorteil in der Stadt mehr, kann man auch mit dem ÖPNV-Bus im Stau stehen. Und Autofahrer werden langsame Radler noch mehr hassen wie bisher, weil sie nicht den den Ampeltakt nicht nutzen konnten um drüber zu kommen.
2. Der Radler fährt rechts vorbei, egal auf welcher Radverkehrsanlage, begibt er sich in den Kreuzungsbereich muss er schauen, das er
- a) von dem vor ihm fahrenden und abbiegenden KFZ wahrgenommen wird und ihm dieses Vorfahrt gewährt
- b) oder er dieses durchlässt
Stand der Dinge, leider für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, die eine Situation nicht voll erfassen können manchmal leider ziemlich tödlich. Ist relativ fehlerbehaftet und überfordert vor allem Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer. Eine Lösung wäre, KFZ/LKW haben immer Vorfahrt, kommt der andere Verkehr dann nur noch in eigenen Ampelphasen über Kreuzungen.
3. § 5 Abs. 8 StVO wird gestrichen, Fahrradfahrer dürfen also nicht mehr rechts überholen. Nachdem aber die Gefährdung auf einem getrennt geführten Radweg besonders hoch ist, würde es auch nur Sinn machen wenn der Radfahrer nirgendwo recht überholen oder vorbeifahren darf.
Wir haben also eine Mischung aus 1. -Bähh, Radfahrer haben keinen Zeitvorteil und aus 2. b) Radfahrer muss den Autoverkehr durchlassen. Das schaut natürlich nach der optimal Lösung aus. Es wird manchmal übrigens gefordert, das LKW immer Vorfahrt haben beim abbiegen. Das passt da ganz gut dazu.
Tatsächliche Sicherheit bringt in innerorts sicher nur deutlich frühere Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer und entsprechende Aufstellflächen, die man als Radfahrer aber nur dann erreichen kann, wenn man auch vor fahren darf. Fußgänger benötigen an Kreuzungen auch Aufstellflächen vor parkenden KFZ, deutlich sichtbar, damit KFZ die Kreuzungen auch gar nicht zu parken können und → KFZ sollten eine Kreuzung nur dann befahren dürfen, wenn sie auch direkt abbiegen können bzw. über die Kreuzung fahren. Damit genau der Fall, dass ein LKW oder KFZ beim abbiegen mitten in der Kreuzung steht und dann die Ampeln nicht mehr sehen kann, um dann loszufahren wenn Fußgänger und Radler schon wieder grün haben, verhindert wird.
Der gute Mann von der DEKRA ist offensichtlich Autopendler und wird nicht so gerne an der Ampel von Radlern überholt.
Ich gehe schwer davon aus, dass hier nicht Fahrradfahrer verschreckt werden sollen sondern KFZ und Mütter mit Drillings-Kinderwagen.
Und natürlich die Straßenreinigung, Wege für Räder müssen ja nicht gekehrt werden.
@Uli: Bei vielen der Wege, die in der von dir verlinkten Karte blau eingezeichnet sind, handelt es sich um Schotterwege. Der Weg entlang des Elbdeiches ist für Radfahrer gesperrt, aber das hindert hier niemanden daran, ihn als touristische Route (Elberadweg + Nordseeküstenradweg + Obstroute + Mönchsradweg) auszuschildern.
Die Sperrung ist durch das niedersächsische Deichgesetz begründet, nach dem „… Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten…“ ist. Ich hatte vor einiger Zeit den Landkreis schon mal auf das gegenüberliegende Elbufer hingewiesen. In Schleswig-Holstein ist das Radfahren auf den Deichverteidigungswegen nämlich explizit erlaubt, aber die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
ist auf Usedom genauso. Radroute ausgeschildert auf dem Deich, aber dort begrüßt einen VZ250, sogar mit Text drunter dass das betreten und befahren der Deichanlage verboten ist.
Etwas erstaunlich ist, dass sich die Autofahrer bei einer Straße, wo abschnittsweise eine Radspur markiert ist, doch ständig "danebenbenehmen"
Warum ist den da teilweise Radwegpflicht und dann wieder nicht?
Ist der Radweg sichtbar schlechter, enger?
Bin froh, das ich eher selten in der Stadt fahre, würde ich vielleicht auch weniger Radl fahren. Wenn ich in der Münchner Innenstadt unterwegs bin, frag ich mich auch oft, ob das noch Spaß macht.
Da kann man über Land schon deutlich entspannter fahren.
Nicht alle Radfahrer fahren auf der Fahrbahn und wenn es keinen Hochbordradweg oder geschützten Radfahrstreifen gibt, dann fahren sie eben gar nicht. Und das fände ich wirklich schade!
Ich habe auch kein großes Problem damit, wenn ein Radfahrer langsam, vorsichtig und defensiv (kein Klingeln und Drängeln) den Fußweg benutzt, auch dann nicht, wenn da kein Angebotsradweg vorhanden ist.
Warum willst du unbedingt alle Radfahrer dazu erziehen, auf der Fahrbahn zu fahren?
Es sollte möglichst umgehend als Normalfall akzeptiert werden, dass es den "Normalfall" nicht gibt! Es gibt Radler, die fahren auf dem Hochbord-Angebotsradweg oder dem Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist (und in einzelnen Fällen auch dann, wenn der Gehweg nicht freigegeben ist) und es gibt Radler, die fahren auf der Fahrbahn. (Manche auch dann wenn die Fahrbahn nicht freigegeben ist für den Radverkehr, weil ein blaues Radwegeschild die Benutzung des Radweges vorschreibt.) Na und? Was soll's?
Mal abgesehen von der Sicherheit für Fußgänger und Radler, mit deiner sehr auf Radfahrer eingeschränkten Sichtweise ist das sicher ganz schön und der Alltag funktioniert ja auch genau so. Insofern müsste sich da dann (fast) gar nix ändern.
Erweitert man deine Sichtweise um Fußgänger, Autofahrer und was so kreucht und fleucht, dann ist es ja auch kein Problem, wenn Autos auf Radwegen parken, Fußgänger auf Radwegen stehen und gehen und Hundebesitzer die Hunde auf dem Kinderspielplatz kacken lassen.
Bei dem im zweiten Absatz genannten schätze ich würdest Du schon ein, zwei Probleme erkennen ![]()
Ich finde, man sollte das ganze von unten nach oben aufziehen und so ähnlich steht das ja auch in der StVO §1, auf die schwächsten und langsamsten, das sind im Straßenverkehr Fußgänger, besonders Kinder und ältere Menschen, die übrigens überproportional bei Kreuzungsunfällen, mit und ohne Rad, vertreten sind, besonders Rücksicht nehmen und dazu gehört auch ein geschützter Bereich sofern vorhanden, der heißt Gehweg. Wenn Shared Space, dann sind das eben die Verkehrs-Teilnehmer, die die Geschwindigkeit bestimmen.
KFZ sollten dann auch auf die nächste Kategorie, das wären dann Radfahrer/E-Bikes/Mofafahrer/Motorradfahrer Rücksicht nehmen müssen. Und so fort.