Das ist Absicht und ein Zeichen, dass die Behörde dort Radfahrer auf gar keinen Fall auf der Straße haben will.
Hier werden in der Regel zwei Urteile dazu Verlinkt/Zitiert.
Das eine besagt imho, das die Behörden so nicht ausschildern dürfen, außer bei baulich getrennten Richtungs-Fahrbahnen.
Es aber nicht besonders dramatisch ist, wenn eine Behörde diesen Fehler macht.
Das zweite geht darum, das ein Fahrradfahrer zwar in der Regel nicht beides befolgen kann und es Unsinn ist, aber deswegen die Radwegpflicht nicht ignorieren, sondern sich einen von beiden aussuchen.
Du kannst die StVB ja erst einmal darauf aufmerksam machen, die wird aber sicher einen Grund nennen, warum das linksseitig auch freigegeben.
Auf jeden Fall weil es so viel sicherer ist.