Beiträge von Forumteilnehmer

    Was mir noch einfällt: Wobei man ja auch jetzt schon sieht, dass man auch Radfahrstreifen so anlegen kann, dass die Führung danach gefährlicher ist als vorher. Genauso Murks wie unsere Hochbordradwege.

    Zitat der ADFC-Referentin aus dem NDR-Interview zum Umbau Siemersplatz von Nov. 2013:

    "Radfahrern auf dem Siemersplatz raten wir eben extrem vorsichtig zu sein. Man muss zurückstecken, obwohl man auch im Zweifel Vorfahrt hat."

    Könnte man so auffassen, als wenn es vor dem Umbau mit Radwegen weniger gefährlich war. Warum sollten Radfahrer bei Radfahrstreifen denn EXTREM VORSICHTIG sein?

    Erstens: Nach Expertenmeinung fahren Radler auf der Fahrbahn am sichersten. Es wäre noch zu ergänzen, dass es nicht nur um "Meinungen" irgendwelcher Experten geht, sondern diese Tatsache längst anhand von diversen Studien und der Unfallstatistiken nachgewiesen wurde.

    Zweitens: Die meisen Radfahrer "fühlen" sich auf Radwegen sicherer.

    Der wichtigste Punkt kommt noch dazu: Je mehr Radler auf der Fahrbahn fahren, desto sicherer wird das Fahrbahnradeln. Das braucht man, glaube ich, nicht näher zu begründen.

    Ich stimme Dir voll und ganz zu bei der Unterscheidung zwischen gefühlter und tatsächlicher Sicherheit - sowie der Abhängigkeit von Unfallhäufigkeit und Radverkehrsanteil.

    Es bleibt aber ein großes Problem bestehen: Wenn das Fahrbahnradeln doch so supersicher ist, warum fahren dann in Städten mit wenig Radinfrastruktur (abgesehen vom Mischverkehr) kaum Radfahrer? Nur mit dem Anreiz über die Infrastruktur- und so verstehe ich den ADFC-Chef - bringt es mehr Radler auf die Straßen, und erst dann wird Radeln insgesamt sicherer. Übrigens fordert der ADFC Bochum den Bau von Radwegen oder Radfahrstreifen entlang von Hauptverkehrsstraßen - Bochum hat derzeit einen Radverkehrsanteil von 5%.

    Es ist oder war selbst in Kopenhagen bei Hardcore-Radlern nicht unumstritten selbst in Straßen mit kanpp über oder sogar weniger als 10.000 Kfz/Tag neue Radwege zu bauen, doch der Stadt gibt die Zunahme des Radverkehrsanteils nach Bau von Radwegen wohl recht.

    Ich persönlich fahre in Deutschland soweit wie möglich auch auf der Fahrbahn - ich mag keine riskanten Radwege. Aber nur wenige Radler - wie Du und ich - haben verinnerlicht auf der Fahrbahn zu fahren. Warum fahren fast alle Radler in Hamburg neben "Radwegen" auf den Gehwegen und nicht auf der Fahrbahn!?. Es liegt nicht nur an der Bequemlichkeit . . .

    Das heißt, dass zwar nicht der ADFC, aber doch zumindest der ADFC Chef die Bedürfnisse der normalen und auch der potentiellen Radfahrer für wichtiger hält als die der 5% sportlichen Radler.
    Und das finde ich für den ADFC schon ganz bemerkenswert.

    Dann meinst du wahrscheinlich auch nur den ADFC HH. Einige andere "Dorf"-ADFC´s befürworten immer noch Radwegelchen.

    Storks Forderung: Es müsse vollkommen neu darüber nachgedacht werden,
    wie eine radfahrfreundliche Infrastruktur aussieht, mit der sich
    Radfahrer wohlfühlen.


    Storck fällt mir schon seit längerem positiv auf in dieser ADFC Kamarilla.

    Das kann man so oder so sehen. Für den einen mag es die Bestätigung sein weiterhin schmale Radweglein zu bauen, für jemand anderes mag es bedeuten kompromisslose Radwege nach Kopenhagener Vorbild zu bauen, wie jemand anderes mag das als Befürwortung von Radschnellwegen interpretieren. Hängt vom Kenntnisstand und der persönlichen Fahrweise ab.

    Die weitaus meisten Menschen beanspruchen vor ihrer Haustür Ruhe mit wenig bis gar keinem Autoverkehr, natürlich Tempo 30, erheben gleichzeitig aber den Anspruch, überall sonst freie Fahrt zu haben - natürlich mit Tempo 50, was bekanntlich in der Realität 60 bis 70 ist.

    Falls diese dann zu den Fahrzeughaltern gehören, beanspruchen sie einen Platz für das Stehzeug vor der Haustür, und das Recht überall in der Stadt kostenfrei Plätze für das Stehzeug zu gebrauchen. Natürlich sollen andere vor ihrer Haustür nicht Stehzeuge hinterlassen.

    Diese Pressemeldung ist wiedermal eine von den eilig dahingekritzelten. Für mich ließt sich das so, als ob der 77-jähriger mit dem Auto auf dem Gehweg unterwegs war und beim Abbiegen dann den 12-Jährigen ignoriert übersehen hat.
    Das kann ich mir nun aber doch nicht so ganz vorstellen.

    Der Junge war wohl als Geisterradler unterwegs, er soll aus Sicht des Autofahrers von rechts gekommen sein. Ob das Geisterradeln dort legal ist ist mir allerdings nicht bekannt.

    Und insbesondere nachts dürfte durch leicht erhöhtes Tempo nahezu niemand direkt zu Schaden kommen.


    Nur ein Beispiel von tödlichem Kampfrasen des nachts in Hamburg:
    28.06.2011 (22.19 Uhr) An der Alster [♂ 51 +]: Mann bei Verkehrsunfall tödlich verletzt / 51-Jähriger totgefahren / St Georg: 51-Jähriger läuft vor Auto und stirbt / Herbert W. (+51) vor dem "Atlantic" überfahren / Totraser von der Alster wil milde Strafe / Wiederholungstäter Nick G. beschäftigt Justiz / 14 Monate Haft sind ihm zu viel: Der Totraser jammert übers Urteil / Todesfahrer Nick G. (23) muss in den Knast! / Der Totraser: Jetzt spricht die Mutter /

    Noch ein Toter wegen nächtlichem Kampfrasen und ein Verletzter:
    26.12.2012 Stresemannstraße [♂ 18 + / ♂ 19]: 18-Jähriger stirbt beim Autounfall / 18 Jahre alte Autofahrer stirbt auf der Stresemannstraße / Konrad W. (18) rast mit Fiat gegen Laternenmast - tot! / Bilanz der Hamburger Polizei: Bislang ruhige Weihachtsfeiertage /

    Alles Unsinn!! Es bedarf keiner Ultra-Extrem-Gefahrenlage, um irgendwelche Radverkehrsanlagen anzulegen. Dann dürfte z.B. auch nicht das Gehwegradeln erlaubt werden mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] , es dürfte dann keine Radwege ohne Benutzungszwang geben. In der VwV-StVO steht nicht drin, dass für die Anlage von nicht benutzungspflichtigen Radverkehranlagen eine besondere Gefahrenlage notwendig sei. Auch argumentieren die Gerichte nicht entsprechend. Schließlich habe ich bei einem nicht benutzungspflichtigem Radweg die Wahlfreiheit zwischen Radweg ODER FAHRBAHN. Wie mein Vorgänger hier schon erwähnt ergibt sich die Benutzung des Schutzstreifens durch das Rechtsfahrgebot. Wäre der Schutzstreifen jedoch regelwidrig angelegt - also zu schmal und ohne Sicherheitsabstand zu parkenden Autos - darf der Radler sogar neben dem Fake-"Schutzstreifen" fahren - nicht auf dem Gehweg, sondern links daneben auf der Fahrbahn.

    Übrigens hat bislang niemand gegen den Schutzstreifen in Soest geklagt, und er wurde sogar ausgezeichnet. Kann also nicht sooo verkehrt sein. Vorstadt-Strizzi kann ja gern dagegen klagen. ;)