Beiträge von Forumteilnehmer

    Ich bin heute zu Testzwecken die Hoheluftchaussee entlangeradelt, bergan auf "Radweg", bergab auf Fahrbahn. Leider hatte es dabei äußerst unschöne Situationen mit einem Kampffahrer, der mich nicht auf der Fahrbahn haben wollte. Vielleicht hilft es ja, wenn die in der Nähe der Hoheluftchaussee wohnhaften Kampfradler den Autofahrern das Fahrbahnradeln einbleuen, bis ich das nächste mal wieder dort vorbeikomme. Spaß macht es derzeit jedenfalls nicht auf der Fahrbahn X/

    Vor wenigen Minuten sprach ich einen uniformierten Polizisten an einer roten Ampel auf der Schanze an, da gerade auf meinem Weg durchs Viertel zuvor schon acht oder zehn von der Sorte auf Streife meinen Weg querten. Der "Radweg" in der Schanzenstraße endet wegen Baustelle an Haus-Nr. 31, dort ist eine Art Aufleitung auf die Fahrbahn über eine Parkbucht eingerichtet. Für Hamburger Verhältnisse schon mal nicht schlecht, es gibt Bordsteinabsenkung, 2 gesperrte Parkplätze, VZ600 am Radwegende.

    Leider - wie die Kampffahrer nun mal so sind - ist die Ableitungsstelle fast immer zugeparkt. Deswegen dachte ich mir - bei Rot an der Ampel, sprich mal auf "kurzem Dienstweg" deinen Freund und Helfer an. Ich also ganz freundlich, PK16 möge doch mal ein Auge auf die Stelle werfen und bei Blockade abschleppen. Antwort: Ich sei ja kein Radfahrer (ich war als Fußgänger unterwegs). Ich entgegnete, dass ich schon mehrfach per Rad dort vorbeigekommen sei und auch dann die Stelle fast immer zugeparkt gewesen sei. Und ich ergänzte nocn, dass PK16 doch jetzt auch aufgrund dieser jetzigen Beschwerde jetzt aktiv werden können und dort regelmäßig abschgleppen könne. Er: Abgeschleppt wird nur bei offizieller Beschwerde eines Radfahrers. Von sich aus darf die Polizei nicht abschleppen lassen. Ich spürte schon wieder großes Unbehagen und dachte, das wird ja wieder "lustig" wie bei den meisten Gesprächen mit Uniformträgern. Dann behauptete er noch, dass Sachgebietsleiter Verkehr nicht zu den Straßenverkehrsbehörden gehören würden und dann gab ich auf und hab das Gespräch wegen Sinnlosigkeit eingestellt. :S

    Immerhin: Schaden kann so eine Überprüfung nicht. Und die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Es hat schon mehrere Überprüfungen gegeben seit 1997. Und zudem soll seit 2008 im Rahmen der Radverkehrsstrategie das unverträgliche Parken neben Radverkehrsanlagen überprüft werden.

    Aus dme Propagandabericht zur Radverkehrsstrategie von 2010:
    "Überprüfung kritischer Fälle legalen Parkens neben Radverkehrsanlagen
    Eine Überprüfung der „kritischen“ Fälle ist einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der
    Beschwerdelage erfolgt. Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung ist sowohl eine Abstimmung mit
    dem zuständigen Straßenbaulastträger zur Umgestaltung des Straßenraums vorgenommen, als
    auch das legale Parken neben Radverkehrsanlagen aufgehoben worden."

    Selbst gemeldeten Fällen wird dauerhaft nicht nachgegangen, weil dies einen Aufstand der Bewohner, Gewerbetreibenden und Autofahrer insgesamt zur Folge hätte, ähnlich den Protesten gegen Stadtbahn und Busbeschleunigung - wahrscheinlich aber mit fateleren Folgen.

    Von mir an die Verkehrsdirektion gemeldete Fälle hatten bei dauerhaften Kampfparken auf oder an Radwegen mit Folge der Unbenutzbarkeit der Radwege höchstens zur Folge, dass der Radwegezwang aufgehoben wurde oder das Parken (Entfernung VZ315), die Benutzbarkeit der Fake-Radwege aber nicht verfolgt wurde. Das Dauerkampfparken nach Entfernen von VZ315 blieb, eine Ahndung der Verstöße unterblieb - kein Personal, keineGefährdung, da Fahrbahnradeln erlaubt.

    Wie es im Falle der Langenhorner Chaussee aussieht ist ja allen hier wohl bekannt.

    Ein weiteres Problem ist der behördlich gesetzte Vorrang für den Autoverkehr entlang Ring 1, 2 und 3 und den Bundesstraßen. Dort soll es weiterhin möglichst Benutzungszwang geben.

    Eine erneute Überprüfung wird die Frage der Räumzeitenangleichung berücksichtigen müssen. Der Senat müsste eigentlich alle Vattenfall-Mitarbeiter gleichzeitig ausschließlich an die Angleichung der Räumzeiten für Radlertempo setzen - hamburgweit, statt immer wieder neue Sonderprogramm wie "Schlauampeln", "Restzeitampeln", oder Busbeschleunigungen zu veranstalten.

    Bei der Freigabe von Busspuren muss man bedenken, dass Busse manchmal schneller sind als Radfahrer. Und dem ÖPNV gestehe ich im Gegensatz zum MIV durchaus das Recht auf zügiges Vorankommen zu.
    Gerade in der Hohenluftchaussee wäre ich sehr skeptisch. Lange Strecken, viele Busse, viele Radfahrer. So würde die Busbeschleunigung nicht funktionieren.

    In Kopenhagen gibt es auch keine Radler auf Busspuren, sondern Radwege. Übrigens ist in Kopenhagen auch schon "alles fertig gebaut". Es werden keine Häuser abgerissen für breitere oder zusätzliche Radwege, es zählt der politische Wille.

    Hinter dieser Querung wird kein VZ.237 etc angeordnet.

    Es braucht dort kein weiteres VZ237 angeordnet werden, wenn aus der Bustrasse kein Radverkehr heraus kommen darf. Ich gehe mal davon aus, dass über den Busbahnhof kein Radverkehr zugelassen ist (VZ250 mit Zusatz "Fahrzeuge des HVV frei" - also wenn dann nur HVV-interne Radler). Also braucht laut StVO /VwV-StVO das 237 nicht wiederholt werden. Es muss nur an den relevanten Querungen wiederholt werden, wäre dort also nicht der Fall.

    Und aus Richtung Oben Borgfelde haben Radler an der Ecke mit Burgstraße das 237 mit 1000-31, danach hinter der Burgstraße das 237 mit 1000-33.

    aktuelles «Öko-Test» (Nr. habe ich nicht, beim Arzt gelesen): Stadt Paris hilft ENERGISCH den Radfahrern - Bussgeld für "Parken auf Radwegen" von 35 Euro auf 145 Euro hochgearbeitet ...

    Dann müsste Paris aber viele Radwege so umbauen, dass es keine Ladezonen mehr auf "Radwegen" gibt. Meistens stehen in diesen schraffierten Abschnitten Lieferwagen halb auf den "Radwegen", weil die Parkbuchten zu schmal für Lieferwagen sind

    Aber zu dem Verkehrszeichen Burgstraße / Borgfelder Straße / Oben Borgfelde: Verliert diese Kombination nicht mit Überquerung der Burgstraße (Fahrtrichtung stadtauswärts) ihre Gültigkeit? Ich dachte Benutzungspflichten müssten nach jeder Einmündung/Kreuzung wiederholt werden. Wenn diese Verkehrsschildkombination auch auf der Seite der U-Bahnhaltestelle gelten würde, wäre dann das Fahrradfahren auf der rechten Seite der Hammer Landstraße (noch erkennbarer anderer Radweg) verboten?


    Nach Querung gilt das von DMHH abgebildete VZ237 mit ZZ1000-33, vollkommen korrekt.

    Naja, es ist vielleicht nicht sofort erkennbar und etwas abgerückt vom Kantstein, aber solche Fälle hat es ja massenhaft in HH

    Dieses Verkehrsschild habe ich bisher auf die Burgstraße Richtung Norden bezogen, es steht ja auch um 90 ° gedreht zur Fahrtrichtung.

    Es steht genau so, dass Radler aus Grevenstraße, die die Hammer Landstraße Richtung Burgstraße gequert haben, über den Zweirichtungsradweg zwischen Burgstraße und Sievekingdamm informiert werden. Daher auch das ZZ1000-33 [Zusatzzeichen 1000-30] und nicht 1000-31 [Zusatzzeichen 1000-31]. Allerdings fehlt vom Sievekingdamm kommend der Hinweis auf Gegenverkehr. Umgekehrt ust an der Ecke mit Burgstraße / Borgfelder Straße / Oben Borgfelde das [Zeichen 237] mit [Zusatzzeichen 1000-31] angebracht.

    Am Samstag den 13.09. erreichen zehn Cargobikes mit zwanzig Altenheimbewohnern gefahren von zehn freiwilligen Piloten (Radlern) aus Dänemark Hamburg. Wir möchten den Radlern und Fahrgästen einen herzlichen Empfang bereiten. Wer möchte sich daran beteiligen und den einfahrenden Radlern und Reisenden applaudieren und sie begrüßen? Alles weitere hier

    Positiv ist m.E. jedoch, dass Bussonderfahrstreifen normalerweise nicht als Parkfläche für Autos verwendet werden, auch für kurze Ladevorgänge nicht.

    Die Busspur am Jungfernstieg vor dem Alsterhaus wird jedoch gerne für Ladevorgänge und zum Parken genutzt, z.B. als verlängerter Taxenstand