Beiträge von Forumteilnehmer

    Die Kohlenbahn vom Schnee nach Hattingen bin ich vor zwei Jahren geradelt. Alles schön seicht bergab. Der Weg hat eine wassergebundene Decke, an der Strecke keine besonders spektakulären Sehenswürdigkeiten.

    Die NBT mehrfach, nur der Scheetunnel fehlt mir. Bis zum 11.5. werde ich auch nochmals dort radeln, inklusive der Harkortschen Kohlenbahntrasse in Silschede und der Trasse von dort bis Schee.

    Unter bahntrassenradeln alles dikumentiert

    Ein gemeinsamer Geh- und Radweg, dem das genommen wird, ist nur noch ein Gehweg. Ja, @MLR, auch ohne !

    Für die in Hamburg Radelnden (Sonderregelung durch die Behörde für Inneres und Sport) soll allerdings die von der StVO bzw VwV-StVO abweichende Regelung mit dem Verzicht auf das [Zeichen 239] gelten. Üblicherweise wird für das Nutzungsrecht auf Gehwegen bei Schritttempo lediglich das [Zusatzzeichen 1022-10] aufgehängt. Neubürger sollten sich zuvor bei der Innenbehörde informieren . . . .
    Beispiele x, x, x, x, x, x, x,

    Forumteilnehmer:
    Das Zeichen (Gehweg) wird nur dort angeordnet, wo es einer Klarstellung bedarf.
    Auf der Schiller-, Moltke- und Hervarthstraße in Münster bedarf es jeweils keiner Klarstellung, weil die Gehwege zweifelsfrei als solche erkennbar und außerdem von den Radverkehrsanlagen (hier: Fahrbahn, Radweg, Busspur) baulich abgetrennt sind.
    Das Beispiel von Fahrbahnradler ist aber anders zu bewerten, dort ist kein Gehweg als solcher klar erkennbar, und daher hätte es einer Klarstellung bedurft.

    Ich gebe es jetzt auf - alles zwecklos. :S Weder brauche ich eine Gehirnwäsche, noch will ich einer Sekte beitreten. X/

    Ähm - der Radweg ist der asphaltierte Teil der Straße, der mit einer Bordsteinkante von der Fahrbahn getrennt ist ...

    Hier mal Beispiele aus MS, die deiner Ansicht nach ausschließlich Radwege sind.
    1. Schillerstraße: Wo bitte dürfen hier Fußgänger gehen? Deiner Meinung nach ist der Teil zwischen Bordkante und Häusern ja der Radweg, da hier kein [Zeichen 239] steht.
    2. Moltkestraße: Ich finde kein [Zeichen 239] . Müssen Fußgänger am rechten Fahrbahnrand gehen? Der Teil zwischen Radfahrstreifen und Häusern auf dem Hochbord müsste nach MLR-These schließlich ein nicht benutzungspflichtiger Radweg sein, hier also ein Zusatzangebot zum Radfahrstreifen.

    3. Hervarthstraße: Ich finde hier kein [Zeichen 239] . Müssen Fußgänger auch dort auf der Fahrbahn gehen, weil der Teil der Straße rechts von der Busspur ein geheimnisvoller nicht b-pflichtiger Radweg ist?

    Ähm - der Radweg ist der asphaltierte Teil der Straße, der mit einer Bordsteinkante von der Fahrbahn getrennt ist ...
    Es handelt sich mitnichten um einen reinen Fußweg, dazu hätte an der Einmündung vor der Tankstelle ein Gehweg-Zeichen (Zeichen 239 ) stehen müssen. Weder dieses steht dort, noch wird ein Radweg bzw. seine Benutzungspflicht mit dem Zeichen aufgehoben.
    Daher bleibt die Benutzungspflicht bestehen, auch über die Tankstelleneinfahrten hinaus (sofern zuvor eine angeordnet ist, wovon ich ausgehe, was ich jedoch nicht überprüft habe - zumindest ein Benutzungsrecht des Bordsteinwegs besteht aber für Fahrradfahrer in jedem Fall).

    Falls du dich gelegentlich in MS mal zu Fuß bewege solltest, wo bewegst du dich denn dann dort? Auf den zahllosen Radwegen oder auf der Fahrbahn? in MS scheint es ja fast keine Gehwege zu geben . . .

    Der erste Radweg ist tatsächlich nicht perfekt, daher braucht es auch die Pflicht zur Nutzung. Sonst würden zu wenige Radfahrer auf dem Radweg und zu viele auf der Fahrbahn fahren, obwohl der gezeigte Fahrradweg in noch zumutbarem Zustand ist. (Ich behaupte ja nicht, dass hier eine Musterlösung für Fahrradverkehr gezeigt wird, ganz im Gegenteil. Darum muss(te) die Behörde durch Anordnung der Benutzungspflicht vermitteln, dass der Radweg immer noch gut genug ist, um darauf Fahrrad zu fahren.)
    Der zweite und dritte Radweg sind völlig unproblematisch und werden zu Unrecht als Negativbeispiele dargestellt. Ihre Breite ist ausreichend und im Falle sich öffnender Autotüren ist ausreichend Ausweichraum nach rechts vorhanden.
    (Der zweite Radweg erinnert mich stark an den Radweg an der Hüfferstraße in Münster, zwischen Hüfferstiftung und Schloss/Landgericht/Promenade.)

    Veräppeln kannst du dich selbst, aber nicht den Rest hier im Forum . . .

    Solange die ihre Staus auf Autobahnen und Kraftfahrzeugstraßen zelebrieren habe ich nichts dagegen.

    Ich hab auch eine Variante:
    Dieser den meisten Hamburgern bekannte Radweg ist für den Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Wer also linksseitig die Alster hinaufradelt, gilt dann für den Radler die Ampel? Es gab dort übrigens mal eine Haltelinie über den Radweg, die vor der Querungsstelle mit den Fußgängern und Radlern aus Richtung Lohmühlenstraße lag, und zwar nur eine Haltelinie aus Richtung Norden kommend vor der Querung. Bei Rot hätten also nur die stadteinwarts Radelnden halten müssen, die anderen durften ungehindert durchbrettern?

    Ohnehin bleiben die Fragen: Wo stellen sich abbiegende wartende Radler an der Stelle bei Rot auf? Wer hat Vorfahrt, wenn der Querverkehr Grün hat? Gilt dann also rechts vor links?

    und das Verhalten der Mehrheit,

    Laut einer Ipsos-Umfrage
    bekennen sich viele deutsche Autofahrer zu regelwidrigem und
    gefährdendem Verkehrsverhalten. Aus dem Reportoire der deutschen
    Kampffahrer:

    88% der deutschen Autofahrer geben zu das Tempolimit gelegentlich zu überschreiten
    71% der deutschen Autofahrer geben zu den Sicherheitsabstand nicht einzuhalten
    60% der deutschen Autofahrer fühlen sich nicht in der Lage den Blinker zu setzen

    Sind also Rasen, dichtes Auffahren und Nichtblinken erlaubt, weil es dem Verhalten der Mehrheit entspricht?

    Laut einer französischen Studie sind deutsche Autofahrer fast ausnahmslos Rüpelfahrer.

    93 % halten sich nicht an Tempolimits
    73 % halten keinen ausreichenden Sicherheitsabstand ein
    67 % geben zu, andere Verkehrsteilnehmer mit Worten und Gesten zu beleidigen
    60 % fahren ohne zu bremsen durch Baustellen
    59 % blinken nicht beim Spurwechsel

    Weil die Mehrheit sich entsprechend verhält, muss es also erlaubt sein?

    Aber bei diesen Ausnahmen sollte es auch bleiben, in allen anderen Gebieten, in denen über 30 km/h erlaubt sind, sollte weiterhin das Fahren auf den Fahrradwegen vorgeschrieben werden. Wo noch keine vorhanden sind, sollte man den Bau von Fahrradwegen fördern.

    Dann müsste es erstmal richtig brauchbare Radwege geben. Die fehlen aber in Deutschland, daher ist Radfahren auf der Fahrbahn politisch gewollt. Zudem setzt die StVO bzw. die Rechtsprechung eine besondere Gefahrenlage voraus für einen Rad- oder Gehwegzwang.

    Vielleicht würde es helfen den Autoverkehr wie den Flugverkehr (oder Bahnverkehr) zu überwachen und mit Sicherheitssystemen (die nicht abgeschaltet werden können!) auszustatten. Aber dann gäbe es ja kein "Fahrvergnügen" mehr (illegale Autorennen an der Ampel), und die "Leistungsreserven", die heutzutage Autos nur deshalb haben, um im Notfall kurz mal aus einer "brenzligen Situation" heraus zu beschleunigen, wären dann ja auch nicht mehr nötig.

    Eigene Videoaufzeichnungen wäre dann allerdings ziemlich überflüssig, genauso Warnwesten, Knieschützer, Helme, und anderer Firlefanz . . . .