Hallo!
Ich bin auch gerade in der Nähe (Wangen i.A.).
Gibt (relativ) viele Radfahrer, zumindest im Sommer.
Manche Radstrecken ziemlich toll, sowas würde man sich in Hamburg wünschen.
Andererseits wird hier viel zu viel mit rechtswidrigen Benutzungspflichten gearbeitet.
Mein erstes Anliegen ist eine völlig unsinnige Vorfahrtregelung:
http://sags-doch.de/bms/5572
Hab ich nicht ganz verstanden. Foto könnte helfen.
Fahrbahn ist Vorfahrtsstraße, Radweg hat hingegen
?
Dann sind das vermutlich zwei voneinander unabhängige Verkehrswege. Wenn dir das nicht passt, darfst du, selbst wenn der Radweg ein Blauschild hat, auf der Fahrbahn fahren. Schreibt der Kettler bzw. steht auch in der VwV-StVO:
"Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln."
das zweite ist die Radverkehrsführung in der Innenstadt:
http://sags-doch.de/bms/5787
Vermutlich würdest du vor Gericht Recht bekommen. Aber da musst du dann auch hin.
Hierzu habe ich auch noch eine Frage: Kann mir jemand sagen, ob zu aufgestellten VZ eine Anordnung vorliegen muss?
Eigentlich schon. Aber zumindest in Hamburg ist es so, dass mal irgendwann, wohl 1997 in Panik, das ganz schnell ging und irgendwann Akten auch mal vernichtet werden.
Dort ist es eher Regel als Ausnahme, dass keine Anordnung vorliegt.
Die Behörde muss innerorts nachweisen, dass a) der Radverkehr im Mischverkehr erheblich unsicherer wäre als üblich und b) es auf dem Radweg sicherer ist. b) können sie wohl begründen, aber a) müssen sie auch.
Dazu soll linksseitig laut VwV und ERA i.d.R. sowieso nicht angeordnet werden.
Stell einen WIderspruch (so du noch kannst, Frist 1 Jahr seit du das Schild kennst). Ansonsten (aber €€€) versuch's über einen Antrag auf Neubewertung und ggfs. Herstellung vom regelkonformem Radweg (mit Verweis auf die ERA) ersatzweise Aufhebung der RWBP. Wird ablehnt -> Widerspruch -> abgelehnt -> Klage.
Ich würde nun gerne nochmal der Straßenverkehrsbehörde, auf freundlichem weg, ein Schreiben mit ein paar Fragen zukommen lassen:
Sieht soweit gut aus, aber es wird dir vermutlich nicht viel bringen. Du kannst schonmal Widersprüche (Frist beachten!) anfangen zu schreiben.
Die Stadt macht es sich bei uns durchgehend leider wirklich einfach um an der Infrastruktur nichts machen zu müssen. Es werden halt schilder hin geknallt, bis sie meinen es passt.
Die Stadt muss erstmal lernen, wie man es richtig macht. Und das geht nur auf die harte Tour.