Beiträge von Gerhart

    Herr Voss beklagt sich in seinem Video zurecht, (fast) niemand hätte mal §2 gelesen. Tatsächlich scheint mir dieser in deinen ganzen Links auch nicht reflektiert zu sein.

    Hier ist er zu finden: Hier könnte ein Anreißtext stehen.

    Dort nach "Article 2 – paragraph 1 – point 4 b (new)" in blauer Schrift gucken.

    Warum ist das eigentlich nur in Englisch verfügbar, und dazu in einem Englisch, dass nicht einfach zu verstehen ist?

    Hier mal eine Übersetzung:

    Zitat

    Mit "Online-Diensteanbieter zum Teilen von Inhalten" ist ein Anbieter einer Dienstleistung der Informationsgesellschaft gemeint, der als eine der Hauptaufgaben die Speicherung und öffentliche Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken und anderen geschützten Gegenständen hat, welche durch die User hochgeladen werden und durch den Dienst optimiert werden.

    Nichtkommerzielle Dienste wie Online-Enzyklopädien, und Anbieter von Onlinediensten bei denen die Inhalte mit Erlaubnis aller Rechteinhaber hochgeladen werden, wie beispielsweise bildende und wissenschaftliche Speicherdienste, sollten nicht als Diensteanbieter zum Teilen von Inhalten im Sinne dieser Direktive betrachtet werden.

    Anbieter von Cloud-Diensten zur individuellen Nutzung, die keinen direkten öffentlichen Zugriff bieten, Open-Source-Soft

    ware-Entwicklungs-Plattformen und Onlinemarktplätze die hauptsächlich online mit physichen Gütern handeln, sollten nicht als Diensteanbieter zum Teilen von Inhalten im Sinne dieser Direktive betrachtet werden.


    Herr Voss will das so interpretiert sehen, dass wirklich nur große Plattformen gemeint sind.

    Mir persönlich sind Google, Facebook und Baidu herzlich egal, die Firmen kann man gerne dichtmachen.

    Aber wie sieht's aus mit einem kleinen Web-Forum mit Schwerpunkt Fahrrad?

    User laden dort Texte und Bilder hoch. Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, zumindest wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen.

    Es ist auch eine der Hauptaufgaben des Forums, solche Inhalte zu speichern und zu teilen.

    Das Forum ist auch kommerziell, gibt ja schließlich Bannerwerbung. Man kann auch nicht immer davon ausgehen, dass alle Inhalte stets mit Erlaubnis aller Rechteinhaber hochgeladen werden. Es kommt hin und wieder mal vor, dass irgendein Bild illegal reingestellt wird oder Texte aus einer Zeitung kopiert werden.

    Leider ist §2 ein typischer Gummiparagraph. Wie die Rechtsprechung den auslegt, sieht man erst wenn es soweit ist.

    Eigentlich könnte Google von den Verlagen sogar noch Geld für die Dienstleistung verlangen.

    Wenn ich eine Anzeige in meiner Tageszeitung schalten lassen will, wollen die schließlich auch Geld von mir haben.

    Von der Verlinkung profitieren eigentlich alle. Google schaltet mehr Werbung und bekommt mehr Daten. Der Verleger kriegt mir Klicks und verdient mit Werbung oder anderen Angeboten, der User findet mehr interessante Inhalte. Werbende Unternehmen verkaufen mehr Zeug, usw.

    Die sollen einen technischen Standard erarbeiten oder einen vorhandenen nutzen. Wie wäre es, wenn die Verleger einen RSS-Feed mit Anreißtexten anbieten, und nur die kriegen die User zu sehen? Wenn ein Verleger eine Paywall hat, könnte er mit Newsaggregatoren Vereinbarungen treffen nach dem Motto "Du kriegst die ganzen Texte kostenlos um sie durchsuchbar zu machen, der User darf sie aber nicht sehen, sondern nur den Anreißtext."

    Wozu braucht man da ein LSR?

    Im Zuge der DSGVO sind eine ganze Menge kleinerer oder mittlerer Webseiten aus dem Netz verschwunden

    Was wir brauchen sind möglichst einfache Mittel für Verantwortliche, die DSGVO zu implementieren.

    Das heißt z. B. überall datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Viele Webseiten und Webserver kann man so gestalten, dass keinerlei personenbezogene Daten gespeichert werden. Dann braucht man nur noch eine winzige Datenschutzerklärung (1 Seite) und das Thema ist für den Verantwortlichen erledigt. Web-Frameworks müssen hierfür überarbeitet werden, Webhoster müssen nachbessern. Man muss mit den Sünden der Vergangenheit aufräumen. Das ist machbar.

    Webseiten die echte Userdaten entgegen nehmen haben's natürlich schwieriger. Aber ich bin mir sicher, dass es auch hier mit der Zeit einfach benutzbare Lösungen geben wird, um der DSGVO zu genügen.

    Das Handelsblatt plädiert scheinbar dafür, Datenschutz generell abzuschaffen und behauptet, es sei für die Wirtschaft unbedingt nötig, immer mehr und mehr personenbezogene Daten zu erheben/speichern/verarbeiten usw.

    Dem widerspreche ich. Man kann sehr vieles ohne personenbezogene Daten erreichen. Und man kann personenbezogene Daten anonymisieren, dann braucht man auch keine Einwilligung und kann damit tun was man will.

    Wenn man doch eine Einwilligung braucht, dann muss man nunmal die Betroffenen davon überzeugen, dass man ihre Grundrechte respektiert und mit den Daten sehr sorgsam umgeht.

    [edit]Und es gibt immernoch DSGVO/6/1/b bis DSGVO/6/1/f, womit häufig Daten ohne Einwilligung verarbeiten darf.[/edit]

    Andererseits ist es auch schon vor der DSGVO so gewesen, dass die meisten Menschen sich nicht wirklich für den Schutz ihrer Daten interessieren und Facebook&Co füttern.

    Ich gebe übrigens nur in Ausnahmefällen mein Einverständnis nach DSGVO/6/1/a. Google und Facebook haben z. B. keines bekommen. Amazon hat mich noch nicht gefragt.

    D.h. Facebook nutze ich nicht mehr. Google ist im noscript auf "block".

    Es wird auch gerichtlich geklärt werden, in wieweit diese Unternehmen überhaupt auf einer Einwilligung durch den User bestehen dürfen, Stichwort "Kopplungsverbot".

    Was mich auch intessiert: Wenn eine Webseite ungefragt Content von sagen wir mal Google lädt, z. B. eine google-maps-Karte, ist das ohne Einwilligung durch den User erlaubt? Welche Gewissheit habe ich als User der Webseite, dass Google ordentlich mit meinen Daten umgeht?

    Ich behaupte, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt:

    a) nein

    b) nein

    c) nein

    d) nein

    e) nein

    f) vielleicht. Was wiegt stärker, meine "Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten" oder die "berechtigten Interessen des Verantwortlichen"? Wenn der Verantwortliche selbst meine Daten verarbeitet, nicht weitergibt und zügig wieder löscht, ist das für mich in Ordnung. Wenn meine Daten ungefragt an Google ausgeleitet werden, mit anderen Daten verknüpft werden und vermutlich nie gelöscht werden, finde ich das nicht so toll.

    Der Verantwortliche könnte einen statischen Kartenausschnitt nutzen. Oder die Karte weglassen. Er könnte mich fragen, ob ich mir die Karte bei Google (oder woanders) angucken möchte. Oder er könnte einen datenschutzfreundlichen Kartendienst nutzen, der meine Grundrechte respektiert.

    Die Firma für die ich gerade schaffe, benutzt Google Maps auf der Webseite. Ich werde das Thema dort mal anstoßen und gucken was bei rauskommt.

    Wir haben als Menschen und User ein mächtiges Werkzeug in die Hand bekommen, mit dem wir endlich das Thema Datenschutz in Ordnung bringen könnten. Und in der EU haben wir auch eine (meistens) funktionierende Judikative, mit der der asymmetrische Krieg "Mensch gegen Großkonzerne" nicht aussichtslos erscheint.

    marcelwr wie ich oben schon schrieb ergibt sich die Rechtmäßigkeit aus §6 Abs. 1 Buchstaben e und f.

    Wenn's um sowas Feuerwehrzufahrten geht, kommt noch Buchstabe d dazu.

    Man könnte hier sogar in Frage stellen, ob die DSGVO überhaupt anwendbar ist.

    Zumindest für die Behörden ist sie es nicht (§2 Abs. 2 Buchstabe d).

    Mir ist gerade als Gedanke gekommen, dass die Betroffenen ja auch Betroffenenrechte haben könnten.

    Ich mache also ein Foto von einem Auto und erhebe damit Daten. Muss ich dann meine Datenschutzerklärung am Auto hinterlassen wo drin steht wer ich bin, warum ich das mache, wem ich die Daten übermittle, dass man sich bei der Datenschutzbehörde über mich beschweren kann, etc.?

    Wenn man das bejaht, könnte man das auch auf Straftaten übertragen:

    "Guten Tag der Herr. Sie haben gerade einen Mord begangen, zu Beweiszwecken habe ich hier ein Foto von Ihnen angefertigt. Hier ist meine Datenschutzerklärung. Falls Sie sich über mich beschweren wollen, meine Kontaktdaten stehen ganz oben."

    Rechtlich vorgehen wird man gegen die Personalisierung nicht können, da beim Kauf eindeutig darauf hingewiesen wird- zumindest hier beim VRS- und es in den Beförderungsbedingungen, denen man ja zustimmt, genau so drin steht. Wer das nicht möchte, kann nicht kaufen. So einfach ist das.


    Kundenfreundlich ist anders, aber juristisch wasserdicht dürfte es sein.

    Gesetze können durchaus Vorrang vor Verträgen haben, einzelne Vertragsklauseln können für ungültig erklärt werden. Das dürfte insbesondere bei Monopolisten wie der Bahn zutreffen.

    Vermutlich soll damit Tickethandel (oder der (Weiterver-)Kauf von Tickets mit gestohlenen Kreditkarten/Daten) unterbunden werden.

    Dann muss man das eigentliche Problem lösen: Wenn ich etwas verkaufe und mir die Bank des (mutmaßlichen) Käufers das Geld zusichert, dann ist die Ware gekauft, Bank bzw. Kontoinhaber müssen dafür geradestehen. Wenn der Bank später ein Betrug auffällt, kann sie mir Bescheid geben und ich versuche die Transaktion rückgängig zu machen. Wenn die Zugfahrt beendet, hat die Bank Pech gehabt. Wenn der Zug noch rollt, kontrolliert nicht der Schaffner die Fahrkarte sondern die Bundespolizei. Kann doch nicht so schwierig umzusetzen sein?

    Meinst du den Chainrunner? Der Chainglider hat nichts das sich wickeln könnte -- zumindest fällt mir kein Teil ein, mit dem das ohne sehr viel Kraft ginge.

    Chainglider. Es sollte nicht gehen, aber es geht. Hab leider kein Foto davon gemacht. Damit könnte ich besser erklären was ich meine. Vermutlich ist "wickeln" nicht das beste Wort.

    Ist mir zweimal passiert, danach hab ich mir keinen neuen mehr gekauft.

    Kraft gibt's an der Stelle übrigens genug ;)