Und das kommt ja ziemlich gut hin.
"Mit Stand Juni 2018 waren 451 Kernspaltungs-Reaktorblöcke mit einer Gesamtleistung von 394,8 GW in 31 Ländern in Betrieb." (wiki)
Und das kommt ja ziemlich gut hin.
"Mit Stand Juni 2018 waren 451 Kernspaltungs-Reaktorblöcke mit einer Gesamtleistung von 394,8 GW in 31 Ländern in Betrieb." (wiki)
Ich sag's mal salopp: bei AKWs wird das Risiko gerne nach dem Prinzip »1 GAU pro 30.000 Betriebsjahre« beziffert. Nach Harrisburg gab es sarkastische Kommentare: »Oh, die 30.000 Jahre sind aber schnell rum.«
Ganz einfach: »einmal innerhalb von 30.000 Jahren« heißt ja nicht »erstmals nach 30.000 Jahren«.
Klar ist der Kommentar "30.000 Jahre sind aber schnell rum" so nicht korrekt. Aber im Prinzip sagt er das richtige: Diese angegebene Wahrscheinlichkeit "1 pro 30,000 Jahre" ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu niedrig angesetzt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es eine stichhaltige Grundlage für diese Zahl gibt.
Davon abgesehen ist "1 pro 30,000 Jahre" noch immer ziemlich hoch. Wenn man 1000 Reaktoren betreibt, ist man bei "1 pro 30 Jahre".
Wenigstens haben die auf den Originalartikel verlinkt: https://www.freiepresse.de/vogtland/obere…artikel10255812
Dort heißt es: "Die wachsende Intensität beobachten Forscher in einem Zeitfenster von 30 Jahren - für die Geophysik nicht einmal ein Wimpernschlag. … 1985 war das bislang stärkste Beben in der Region gemessen worden"
Im Lokus heißt es: "Die Aktivität in dem Gebiet ist so hoch, dass schon in 30 Jahren ein aktiver Vulkan in Sachsen sein könnte. Für die Geophysik ist das nur ein Wimpernschlag."
Kennt sich da jemand von euch mit aus, sind 30 Jahre realistisch oder nur Panikmache?
Ich kenne mich da nicht wirklich aus.
Aber sieh's mal so: Zähl mir mal paar andere aktive Vulkane in Deutschland auf. Oder wann gab es den letzten Vulkanausbruch?
Mir fällt da mal genau gar nichts ein. Die nächsten aktiven Vulkane die ich kenne sind auf Island und auf SIzilien.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von…_in_Deutschland weiß es etwas genauer.
Warum soll gerade zu unseren Lebzeiten ein Vulkan in Deutschland ausbrechen? Ich halte es da für viel wahrscheinlicher, dass irgendein Geologe rumspekuliert hat und dann ein Klatschmagazin einen Artikel draus gemacht hat. Und wenn in 30 Jahren nichts passiert, wer erinnert sich dann noch daran, dass vor Jahrzenten im Fokus ein Quatschartikel stand?
Das ergibt sich aus der VwV-StVO.
ZitatDer Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.
ZitatIm Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.
Und im Kettler steht auch was dazu.
Wenn dein Weg überwiegend dicht dran ist und die Vorfahrt dieselbe ist wie auf der Fahrbahn, nur an paar wenigen Stellen die 5m etwas überschritten werden, gehört der Weg wohl noch zur Straße.
Ich versuch gerade in einem Verfahren damit zu argumentieren "Warum muss ich HIER auf dem Radweg fahren, wenn ein Stück weiter der Radweg nicht zur Straße gehört, ich dort also DORT auf der Fahrbahn fahren MUSS?". Ob das Gericht dem folgen wird bzw. das überhaupt berücksichtigt ist noch vollkommen unklar.
Dann sollte man da vielleicht mal einen Blitzer installieren.
Beim Durchlesen hatte ich das Gefühl, dass dort irgendwas fehlt… ![]()
Der erste Unfall, von dem ich lese. Ich hätte damit früher gerechnet, und eher auch beim Ausfahren aus dem Kreisel.
Ich frage mich ja wirklich, wie solche Unfälle zustande kommen
Gesetz der großen Zahlen. Meistens hält sich dort jeder an die Regeln. Wenn nicht, reagiert meistens noch jemand. Wenn nicht, ist es meistens nur ein Bagatellunfall. Und heute hat der Zufall die "meistens" geschlagen.
Mit „Notice and take down“ habe ich ja bislang ganz gute Erfahrungen gemacht. Wenn hier tatsächlich jemand ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne die notwendigen Nutzungsrechte eingebunden hat, war es selten länger als eine halbe Stunde zu sehen. Da greife ich schnell durch.
Hätte nicht gedacht, dass sich Rechteinhaber für das Forum hier interessieren.
Herr Voss beklagt sich in seinem Video zurecht, (fast) niemand hätte mal §2 gelesen. Tatsächlich scheint mir dieser in deinen ganzen Links auch nicht reflektiert zu sein.
Hier ist er zu finden: Hier könnte ein Anreißtext stehen.
Dort nach "Article 2 – paragraph 1 – point 4 b (new)" in blauer Schrift gucken.
Warum ist das eigentlich nur in Englisch verfügbar, und dazu in einem Englisch, dass nicht einfach zu verstehen ist?
Hier mal eine Übersetzung:
ZitatMit "Online-Diensteanbieter zum Teilen von Inhalten" ist ein Anbieter einer Dienstleistung der Informationsgesellschaft gemeint, der als eine der Hauptaufgaben die Speicherung und öffentliche Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken und anderen geschützten Gegenständen hat, welche durch die User hochgeladen werden und durch den Dienst optimiert werden.
Nichtkommerzielle Dienste wie Online-Enzyklopädien, und Anbieter von Onlinediensten bei denen die Inhalte mit Erlaubnis aller Rechteinhaber hochgeladen werden, wie beispielsweise bildende und wissenschaftliche Speicherdienste, sollten nicht als Diensteanbieter zum Teilen von Inhalten im Sinne dieser Direktive betrachtet werden.
Anbieter von Cloud-Diensten zur individuellen Nutzung, die keinen direkten öffentlichen Zugriff bieten, Open-Source-Soft
ware-Entwicklungs-Plattformen und Onlinemarktplätze die hauptsächlich online mit physichen Gütern handeln, sollten nicht als Diensteanbieter zum Teilen von Inhalten im Sinne dieser Direktive betrachtet werden.
Herr Voss will das so interpretiert sehen, dass wirklich nur große Plattformen gemeint sind.
Mir persönlich sind Google, Facebook und Baidu herzlich egal, die Firmen kann man gerne dichtmachen.
Aber wie sieht's aus mit einem kleinen Web-Forum mit Schwerpunkt Fahrrad?
User laden dort Texte und Bilder hoch. Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, zumindest wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen.
Es ist auch eine der Hauptaufgaben des Forums, solche Inhalte zu speichern und zu teilen.
Das Forum ist auch kommerziell, gibt ja schließlich Bannerwerbung. Man kann auch nicht immer davon ausgehen, dass alle Inhalte stets mit Erlaubnis aller Rechteinhaber hochgeladen werden. Es kommt hin und wieder mal vor, dass irgendein Bild illegal reingestellt wird oder Texte aus einer Zeitung kopiert werden.
Leider ist §2 ein typischer Gummiparagraph. Wie die Rechtsprechung den auslegt, sieht man erst wenn es soweit ist.
Ich denke das ist nicht klar geregelt. Radfahrstreifen sind kein Teil der Fahrbahn, deshalb handelt es sich wohl nicht um "Überholen" im Sinne von §5 Abs. 4 StVO. Aber dort ist auch nicht regelt, wie viel Abstand man halten soll. Muss nur ausreichen.
Andererseits gilt trotzdem §1 StVO. Daraus lässt sich vieles ableiten.
Eigentlich könnte Google von den Verlagen sogar noch Geld für die Dienstleistung verlangen.
Wenn ich eine Anzeige in meiner Tageszeitung schalten lassen will, wollen die schließlich auch Geld von mir haben.
Von der Verlinkung profitieren eigentlich alle. Google schaltet mehr Werbung und bekommt mehr Daten. Der Verleger kriegt mir Klicks und verdient mit Werbung oder anderen Angeboten, der User findet mehr interessante Inhalte. Werbende Unternehmen verkaufen mehr Zeug, usw.
Die sollen einen technischen Standard erarbeiten oder einen vorhandenen nutzen. Wie wäre es, wenn die Verleger einen RSS-Feed mit Anreißtexten anbieten, und nur die kriegen die User zu sehen? Wenn ein Verleger eine Paywall hat, könnte er mit Newsaggregatoren Vereinbarungen treffen nach dem Motto "Du kriegst die ganzen Texte kostenlos um sie durchsuchbar zu machen, der User darf sie aber nicht sehen, sondern nur den Anreißtext."
Wozu braucht man da ein LSR?
Ich nutze es halt selten und meist bleibt's bei <30min. Kostet mich im Jahr vielleicht 1 €.
Für mich wird's also viel teurer.
Aber 5€/Jahr bringen mich auch net um.
Stadtrad Hamburg wird deutlich teuer
https://www.heise.de/newsticker/mel…nd-4090565.html
Interview, c't mit Renate Künast, Bike Sharing und Datenschutz.
Im Zuge der DSGVO sind eine ganze Menge kleinerer oder mittlerer Webseiten aus dem Netz verschwunden
Was wir brauchen sind möglichst einfache Mittel für Verantwortliche, die DSGVO zu implementieren.
Das heißt z. B. überall datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Viele Webseiten und Webserver kann man so gestalten, dass keinerlei personenbezogene Daten gespeichert werden. Dann braucht man nur noch eine winzige Datenschutzerklärung (1 Seite) und das Thema ist für den Verantwortlichen erledigt. Web-Frameworks müssen hierfür überarbeitet werden, Webhoster müssen nachbessern. Man muss mit den Sünden der Vergangenheit aufräumen. Das ist machbar.
Webseiten die echte Userdaten entgegen nehmen haben's natürlich schwieriger. Aber ich bin mir sicher, dass es auch hier mit der Zeit einfach benutzbare Lösungen geben wird, um der DSGVO zu genügen.