Herr Voss beklagt sich in seinem Video zurecht, (fast) niemand hätte mal §2 gelesen. Tatsächlich scheint mir dieser in deinen ganzen Links auch nicht reflektiert zu sein.
Hier ist er zu finden: Hier könnte ein Anreißtext stehen.
Dort nach "Article 2 – paragraph 1 – point 4 b (new)" in blauer Schrift gucken.
Warum ist das eigentlich nur in Englisch verfügbar, und dazu in einem Englisch, dass nicht einfach zu verstehen ist?
Hier mal eine Übersetzung:
ZitatMit "Online-Diensteanbieter zum Teilen von Inhalten" ist ein Anbieter einer Dienstleistung der Informationsgesellschaft gemeint, der als eine der Hauptaufgaben die Speicherung und öffentliche Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken und anderen geschützten Gegenständen hat, welche durch die User hochgeladen werden und durch den Dienst optimiert werden.
Nichtkommerzielle Dienste wie Online-Enzyklopädien, und Anbieter von Onlinediensten bei denen die Inhalte mit Erlaubnis aller Rechteinhaber hochgeladen werden, wie beispielsweise bildende und wissenschaftliche Speicherdienste, sollten nicht als Diensteanbieter zum Teilen von Inhalten im Sinne dieser Direktive betrachtet werden.
Anbieter von Cloud-Diensten zur individuellen Nutzung, die keinen direkten öffentlichen Zugriff bieten, Open-Source-Soft
ware-Entwicklungs-Plattformen und Onlinemarktplätze die hauptsächlich online mit physichen Gütern handeln, sollten nicht als Diensteanbieter zum Teilen von Inhalten im Sinne dieser Direktive betrachtet werden.
Herr Voss will das so interpretiert sehen, dass wirklich nur große Plattformen gemeint sind.
Mir persönlich sind Google, Facebook und Baidu herzlich egal, die Firmen kann man gerne dichtmachen.
Aber wie sieht's aus mit einem kleinen Web-Forum mit Schwerpunkt Fahrrad?
User laden dort Texte und Bilder hoch. Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, zumindest wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen.
Es ist auch eine der Hauptaufgaben des Forums, solche Inhalte zu speichern und zu teilen.
Das Forum ist auch kommerziell, gibt ja schließlich Bannerwerbung. Man kann auch nicht immer davon ausgehen, dass alle Inhalte stets mit Erlaubnis aller Rechteinhaber hochgeladen werden. Es kommt hin und wieder mal vor, dass irgendein Bild illegal reingestellt wird oder Texte aus einer Zeitung kopiert werden.
Leider ist §2 ein typischer Gummiparagraph. Wie die Rechtsprechung den auslegt, sieht man erst wenn es soweit ist.