Beiträge von Gerhart

    Sollten Falschparker sofort und rigoros abgeschleppt werden? (Man beachte die Gegenargumente: Oliver Ohmann hat keine gefunden)

    Das einzige Argument was man gegen Abschleppen anbringen kann ist doch das der fehlenden Verhältnismäßigkeit.

    Würde man den Falschparkern nicht die Fahrzeuge abschleppen sondern die Falschparker erschießen, dürfte klar sein, dass das unverhältnismäßig ist.

    Wer will, dass sich Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten, muss die Einhaltung der Regeln auch kontrollieren. Die Bußgelder braucht man in vielen Fällen nur etwas erhöhen.

    Ich muss derzeit mehrfach die Woche durch den Winterhuder Markt durch, und sicherlich nicht auf dem "Radweg". Bin mal gespannt, ob ich da mal irgendwann einer Owi beschuldigt werde.

    Es gibt ja nicht nur Arbeitsstellen, sondern allgemein Schutzstreifen und benutzungspflichtige Radwege, die so dicht an Kraftparkzeugen längsführen, dass man die aus meiner Sicht überhaupt nicht sicher nutzen kann.

    Vielleicht können die einem sagen, wie man sich dort sicher und korrekt verhält.

    Nanu? Magst Du nicht ebenerdig mit dem Fahrrad auf den Bahnsteig (schieben)? ;)

    So hab ich's noch nicht gesehen. Man könnte aber Rampen zu den Bahnsteigen bauen. Spart man sich die Kosten für Aufzüge, und Rampen gehen seltener kaputt.

    Ich habe kein Problem damit, mein Rad mal ne Treppe hoch- oder runterzutragen. Aber viele andere wohl schon.

    Die Straße ist doch während der Bauarbeiten eh kaum befahren. Da können wegen mir die Schutzstreifen zugeparkt werden. Insbesondere dann, wenn die Schutzstreifen wegen der Baustelle selbst nicht befahrbar sind.

    Der eigentliche Skandal ist, dass dort Schutzstreifen gebaut werden. Sowas braucht man dort nicht. Tempo 30 (Zone oder Fahrradstraße) anordnen und gut ist.

    auch gleich Teile vom Ballindamm, der Bergstraße, Neuen Wall, Große Bleichen, Poststraße und neuem Jungfernstieg mit einbeziehen

    Ballindamm und Neuer Jungfernstieg wären Sackgassen mit Wendehammern am südlichen Ende. Große Bleichen und Neuer Wall wären von Poststraße bis Jungfernstieg komplett dicht bzw. nur Ladezone.

    Poststraße würde befahrbar bleiben, da gibt es ein Parkhaus, das gerne erreichbar bleiben darf. Man müsste noch irgendwelche Einbahnstraße umdrehen.

    Die Innenstadt würde damit in mehrere Segmente unterteilt werden. Wenn man mit dem Auto von einem ins andere will, müsste man große Umwege fahren.

    Ich halte das alles für machbar und ich bin überzeugt, dass es in der Bevölkerung viel (genug?) Unterstützung gäbe. Aber ob es auch politisch durchsetzbar ist?

    Vielleicht kann man sich in das Parteiprogramm der CDU reinhacken und denen das unterschieben. Dann gewinnen die auch mal wieder ne Wahl.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

    Zitat

    Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein

    Das mit deinem Besenstiel geht also in Ordnung. Da der nur 1,5m ist, kannst du den auch hochkant transportieren.

    Zitat

    Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen

    Wie eine Lanze darfst du ihn nicht halten.

    Zitat

    Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m


    1,5m nach hinten passt gerade so. Wenn du mal einen 3m-Besen so transportieren willst, bitte nur 100km weit! Den könntest du aber trotzdem noch hochkant halten.

    Zitat

    Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

    1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
    2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
    3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

    Also schön einen knallroten Eimer hinten anbinden.

    Zitat

    Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht.


    Nachts (§17) müsstest du deinen Besen also beleuchten.


    Aber nun muss ich dir leider die Freude verderben:

    Zitat

    Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.


    Die Antwort auf deine Frage lautet damit: "Nein, darfst du nicht".

    Außer natürlich, die transportierst zwei oder mehr Besenstiele auf einmal :)

    Tagsüber brauchst du die wohl nicht extra zu kennzeichnen.

    darf man dann noch auf Radwegen fahren, die so schmal sind, dass der Stiel ständig ein Stück in den Gehweg ragen würde?

    Natürlich nicht! Gehweg ist für Radfahrer tabu. Und links an Kraftparkzeugen darfst du auch nicht längsschrammen.

    Ich würde hier auf die VwV-StVO verweisen, da gibt es was ähnliches:

    Zitat

    Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

    Grundsätzlich hast du nach StVO das Recht, Ladung quer zu transportieren, wenn dein Fahrzeug dadurch nicht breiter als 2,55m wird. Nachts musst du rote und weiße Lampen anbauen.

    Wenn dein Fahrzeug dann nicht mehr auf einzelne Radwege passt, gilt auch die Benutzungspflicht "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen" nicht. Nach meinem Rechtsverständnis (Mir ist hierzu keine richterliche Einschätzung bekannt!) kannst du den Radweg nicht benutzen. Das ist eine Anordnung, was auch durch das Komma deutlich wird. Dieser gesamte Verwaltungsakt ist dann temporär nichtig (das "temporär" habe ich erfunden und würde das gerne mal gerichtlich prüfen lassen). Mit §44 VwVfG (Abs. 2 Nr. 4+5, Abs. 4) ist auch das Verbot der Fahrbahnnutzung von der Nichtigkeit betroffen.

    Rein Interessehalber: Wie oft musst du solche Besenstiele transportieren? ;)

    Man könnte auch die Förderung von fossilen Brennstoffen besteuern. Also wer Kohle ausgräbt oder Erdöl pumpt, muss Steuern zahlen. Wer mit sowas handelt, muss nachweisen, dass es versteuert wurde.

    Wäre alles recht einfach umzusetzen. Aber der politische Wille fehlt. Ist auch kein Wunder bei GroKo, die interessiert sowas nicht :)

    Auf innerdeutsche Flüge wird 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen.

    Bei Flügen die ins Ausland gehen aber nicht.

    Wer geschäftlich unterwegs ist, kriegt die Mehrwertsteuer sowieso in voller Höhe wieder. Das würde also nur bei privaten Reisen Steuern einbringen. Und Privatreisende schauen eher auf den Preis. Unterm Strich bringt Mehrwertsteuer also nicht soo viel.

    Man braucht wirklich eine ordentlich hohe CO₂-Steuer bzw. eine Klimasteuer. Und zwar für alles, was das Klima schädigt.