Beiträge von Gerhart


    Weil Schutz- ebenso wie Radstreifen benutzungspflichtig sind, die RWBP also wieder einführen würden.

    Schutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig. Sie sind Teil der Fahrbahn und Radfahrer müssen möglichst weit rechts auf der Fahrbahn fahren. Das müssen sie aber auch ohne Schutzstreifen. Für Radfahrer macht es also (rechtlich gesehen) keinen Unterschied ob es Schutzstreifen gibt oder nicht. Man darf also auch links davon fahren, wenn notwendige Sicherheitsabstände nicht anders eingehalten werden können. Wer hier anderer Meinung ist, möge diese bitte mit Gesetzen oder Urteilen belegen.

    Die Idee ist, dass bei einem Schutzstreifen die ganzen Dauerparker von der Fahrbahn verschwinden müssen und mehr Platz für den fahrenden Verkehr entsteht, was zu weniger Konflikten führen dürfte. Schade nur, dass das Vernichten von Parkraum eine der Todsünden ist. Wird also nichts mit dem Schutzstreifen :(


    Du meinst, ohne RWBP fahren mehr Leute Rad?

    Meiner Ansicht nach schon. Müsste ich jeden noch so kaputten und gefährlichen Radweg in Hamburg benutzen und würden Verstöße geahndet, hätte ich wohl kein Bock mehr auf's Radfahren und wäre wieder Motorist. Und da Autofahren und Autoparken in Hamburg doof sind, wäre ich wohl wieder rausgezogen.
    Sicherlich gibt es viele (potenzielle) Radfahrer, die keinen Mischverkehr mögen und deshalb nicht oder weniger Rad fahren. Aber die Lösung lautet hier nicht, alle Radfahrer auf defizitäre Radwege zu zwingen, sondern den Mischverkehr angenehmer zu machen oder eine gut ausgebaute, freiwillige, Radverkehrsinfrastruktur zu errichten. Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht.

    Zitat


    Hamburgize schreibt über den Wiesendamm:
    Absurde "Radverkehrsförderung" in Hamburg - Das Beispiel Wiesendamm

    Der Autor versteht es nicht richtig, aber dort kann wg RWBP keine Radverkehrsanlage gebaut werden.

    Es gibt in Deutschland keine allgemeine RWBP mehr, ebensowenig gibt es derzeit im Wiesendamm eine durch Beschilderung verordnete.
    Es gibt also im Wiesendamm keine RWBP, aber wegen der RWBP kann man dort keinen Schutzstreifen aufpinseln? huch?

    Hamburg braucht Dich
    für die Fahrrad-Revolution!

    Was Fahrradfahren wirklich ist:
    Es geht nicht um hautenge Kleidung, es geht nicht um Rennen oder Krieg gegen die Autos oder um den Weltfrieden.
    Es geht um das perfekte Verkehrsmittel zum Einkaufen, für Ausflüge, Kontaktpflege, Party Spaß und um jeden Tag einfach von A nach B zu kommen: Mit dem Rad.

    Zum "Platz machen für Schnellere" (Autos):
    Vielleicht sollten wir einmal darüber reden, weshalb man als Radfahrer, der mit ca. 25 bis 35 Km/h unterwegs ist, Menschen, die ein Auto zur Fortbewegung in der Stadt benutzen und damit maximal 50 Km/h fahren dürfen, nur deshalb Platz machen soll, damit diese Menschen die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren können. Tempo 50 bedeutet keinen - aber auch wirklich keinen - Vorteil gegenüber Tempo 30, was die Gesamtfahrzeit angeht

    Das ist falsch. Bin früher häufiger in Hamburg mit dem Auto gefahren, mein Durchschnittstempo lag bei knapp 30km/h (Spitzentempo > 50km/h). Wenn man nun die Maximalgeschwindigkeit auf 30km/h drosselt und sich daran hält, schafft man im Schnitt keine 30km/h mehr. Ich schätze (ohne wirklich Ahnung vom Thema zu haben!) dass man dann eher bei 20 km/h rauskommt, also 50% mehr Zeit einplanen muss. Wenn man sonst am Tag eine Stunde in Hamburg unterwegs ist, ist es dann eine halbe Stunde mehr.

    Für mich ist klar, dass 50km/h schneller als 30km/h ist. Aber trotzdem sollte man 30km/h vorschreiben, um die ganzen Schäden durch den MIV zu vermindern.

    Ich würde mir an Deiner Stelle mehr Gedanken darüber machen, warum Du eine statistisch gesehen außerordentlich
    erhöhte Quote an Unfällen hattest.

    Woraus leitest du die erhöhte Unfallquote ab?
    Auseinandersetzungen sind keine Unfälle. Auseinandersetzungen (Hupen, Anpöbeln, etc.) mit dem Autovolk habe ich auch ständig, Unfälle aber noch keine wirklichen, auch wenn's paar mal knapp war.



    Wenn der Platz eben sehr beschränkt ist, muß man sich eben arrangieren. Kuschen ist was anderes.

    Ja, man sollte sich arrangieren. Aber das tut man nicht mit der Hupe. Wenn der Autofahrer hupt und der Radfahrer sofort Platz macht, dann ist das Kuschen und kein Arrangieren!
    Wäre ich in der Situation gewesen und hätte der Autofahrer hinter mir nicht gehupt und hätte zumindest einigermaßen Abstand gehalten und wäre er alleine dort gewesen und und und, dann hätte ich ihm an der Ampel wohl Platz gemacht.

    Zunächst zum Video: Ich habe den Eindruck, der Radfahrer verhält sich mit Vorsatz
    bockig. Ich hätte den Ungeduldigen schlicht schon an der ersten roten Ampel
    überholen lassen. Ich erinnere an §5 (6) StVO.
    Ich verhalte mich da i.A. doch deutlich kooperativer.
    Ich sag nur Wald-rufen-schallen...

    Bei Sekunde 21, kurz nach dem Borgweg, lässt er den schwarzen Geländewagen überholen. Das war eigentlich schon nett, aber in der Regel geht das an der Stelle auch verkehrssicher. Den Wagen sieht man am Ende des Videos, an der Kreuzung Saarlandstraße, wieder. Der ist nicht langsam gefahren oder so, die Rotphase ist einfach ewig lang. Es lohnt sich auf dem Wiesendamm nicht, einen einigermaßen schnellen Radfahrer zu überholen, zudem ist es auch noch gefährlich.
    An der Kreuzung Saarlandstraße kann gefahrlos überholt werden, die Zeit bis dahin war weniger als zwei Minuten. Da braucht man dann wegen §5(6) StVO sicher nicht rechts ranfahren.
    Ich gehe davon aus, dass der Radfahrer den Wiesendamm kennt. Zumindest kenne ich die Strecke und verhalte mich dort auch nicht anders.
    Und man kann dem Radfahrer nun wirklich nicht über nehmen, dass er an der ersten roten Ampel eventuell ein wenig bockig ist. Der Autofahrer hat davor schon vollkommen grundlos gehupt. Soll sein Fehlverhalten noch belohnt werden? Er sollte froh sein, dass der Radfahrer nicht vom Tempo gegangen ist.
    Außerdem könnte es sein, das sieht man auf dem Video nicht klar, dass noch weitere Fahrzeuge folgen. Am Ende des Videos überholt ein weißer Lieferwagen, vielleicht fuhr der die ganze Zeit schon hinterher. Wenn man jetzt beiseite fährt, ist das Wiedereinscheren gefährlich oder zeitraubend. Und der Radfahrer hätte die Ampel an der Saarlandstraße vielleicht nicht mehr bei grün geschafft ;)

    Glaub du hast da was falsch verstanden ;)
    Die Querschnittsaufteilung ist der Ist-Zustand. Die Änderung ist, dass der 90cm-Radweg weg kommt. Die aktuelle Oberfläche wird entfernt, stattdessen kommen Sand/Kies hin und in regelmäßigen Abständen werden da Pfosten raufgestellt. Außerdem gibt es noch Querungshilfen über den Wiesendamm rüber. Der südliche Fußweg wird erneuert und mit [Zusatzzeichen 1022-10] beglückt.

    Durch die Poller sollen die zweite-Reihe-Parker abgeschafft werden. Dass das aufgrund des hohen Parkdrucks nicht funktionieren wird, ist abzusehen.
    Radfahrer fahren also zukünftig über den Fußweg und sichern dadurch den Schulweg, oder sie fahren auf der Fahrbahn und dirigieren dort das Hup-Orchester.

    Man muss sich überlegen, was Teil der Fahrbahn ist und was nicht. Und man muss sich überlegen, was wer befahren muss, darf oder nicht darf.

    Hochbordradwege, Seitenstreifen (§2 Abs.1 StVO) und Radfahrstreifen (§2 Abs.4 I.3 VwV-StVO) sind nicht Teil der Fahrbahn, Schutzstreifen (§2 Abs.4 I.5 VwV-StVO) hingegen schon.

    Ich finde keine explizite Aussage dazu, ob Radwegefurten Teil der Fahrbahn sind oder nicht. Aber ein kleines Gedankenexperiment sollte Abhilfe schaffen:
    Darf ein (gut motorisiertes) KFZler auf der in den Bildern oben abgebildeten Kreuzung einen Schleicher überholen, indem er hierfür die Radwegefurt nutzt? Wäre diese Teil der Fahrbahn, so dürfte er dies wohl. Ich glaube(+hoffe!) aber nicht, dass er das darf. Ergo sind Radwegefurten kein Teil der Fahrbahn. Man hat als Radfahrer also die freie Wahl zwischen Fahrbahn oder Radverkehrsführung.

    Zitat

    2. Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt -- 10€

    Aber ich glaube kaum, dass jemand versuchen wird, mich deswegen zu belangen. Eher käme es umgekehrt, dass ich den Seitenstreifen aus welchen Gründen auch immer nicht befahren möchte und das auf Nachfrage mit dem Benutzungsverbot begründe :)

    Ich fahr häufiger mal die Dehnhaide lang. An geeigneter Stelle lasse ich auch mal die Autler überholen, z. B. hier:
    Nachdem ich nun nochmal in die StVO geschaut habe, frage ich mich, ob ich den Seitenstreifen überhaupt benutzen darf.

    In §2 StVO steht nun:

    Zitat

    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


    Also darf ich, weil ich ein Fahrzeug führe, erstmal nicht den Seitenstreifen nutzen.

    In (4) steht nun aber:

    Zitat

    Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind


    Es gibt hier einen nicht (mehr) benutzungspflichtigen Radweg.

    Das heißt: Ich darf auf der Fahrbahn fahren, darf aber nicht aus Nettigkeit auf den Seitenstreifen ausweichen, weil irgendwo weiter rechts ein Radweg ist? Wenn die roten Steine ausgebaut würden, dürfte ich den Seitenstreifen befahren? ?(

    Das ist pervers! Demnach darf man hier (Knoten Breitenfelder Straße/Hoheluftchaussee in Hamburg) als Radfahrer nach rechts abbiegen, obwohl man den von links kommenden Radlern vor's Rad fährt! Die Haltelinie ist übrigens nach einer Klage inzwischen Geschichte... ;)

    Ich würde mir hier eher Sorgen um die von Rechts kommenden Geisterradler machen.
    An solchen Stellen muss man natürlich sehr vorsichtig fahren. Oder gleich die Fahrbahn nutzen.

    Spätestens wenn man einen Fußgänger an so einer Stelle umkachelt, wird der vor Gericht erklären, dass der Schutzraum der Ampel den Fußgängern die sichere Querung ermöglichen soll, und sich damit natürlich auch auf den Radweg erstreckt.

    Fußgänger sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer, auf die muss man eh Rücksicht nehmen. Und an so einer Querung muss man damit rechnen, dass der Fußgänger auch über den Radweg läuft ohne zu gucken. Das ist sogar der Regelfall.
    Ergo hat der Radfahrer imho beim Unfall zumindest eine Teil-Schuld. Interessant ist nur die Höhe des Bußgeldes.

    @Peter Viehrig, sind das wirklich Rotlichtverstöße? Welcher Abschnitt der StVO gilt hier? Gibt es Urteile dazu?
    Ich wäre bisher davon ausgegangen, dass man weiterfahren darf.

    Und was mir im Bild auffällt: Die NPD hängt ihre Reklame so hoch auf, dass Radfahrer nicht dagegen fahren. Aber meine Stimmen kriegen die trotzdem nicht :P