Beiträge von Gerhart

    Zunächst zum Video: Ich habe den Eindruck, der Radfahrer verhält sich mit Vorsatz
    bockig. Ich hätte den Ungeduldigen schlicht schon an der ersten roten Ampel
    überholen lassen. Ich erinnere an §5 (6) StVO.
    Ich verhalte mich da i.A. doch deutlich kooperativer.
    Ich sag nur Wald-rufen-schallen...

    Bei Sekunde 21, kurz nach dem Borgweg, lässt er den schwarzen Geländewagen überholen. Das war eigentlich schon nett, aber in der Regel geht das an der Stelle auch verkehrssicher. Den Wagen sieht man am Ende des Videos, an der Kreuzung Saarlandstraße, wieder. Der ist nicht langsam gefahren oder so, die Rotphase ist einfach ewig lang. Es lohnt sich auf dem Wiesendamm nicht, einen einigermaßen schnellen Radfahrer zu überholen, zudem ist es auch noch gefährlich.
    An der Kreuzung Saarlandstraße kann gefahrlos überholt werden, die Zeit bis dahin war weniger als zwei Minuten. Da braucht man dann wegen §5(6) StVO sicher nicht rechts ranfahren.
    Ich gehe davon aus, dass der Radfahrer den Wiesendamm kennt. Zumindest kenne ich die Strecke und verhalte mich dort auch nicht anders.
    Und man kann dem Radfahrer nun wirklich nicht über nehmen, dass er an der ersten roten Ampel eventuell ein wenig bockig ist. Der Autofahrer hat davor schon vollkommen grundlos gehupt. Soll sein Fehlverhalten noch belohnt werden? Er sollte froh sein, dass der Radfahrer nicht vom Tempo gegangen ist.
    Außerdem könnte es sein, das sieht man auf dem Video nicht klar, dass noch weitere Fahrzeuge folgen. Am Ende des Videos überholt ein weißer Lieferwagen, vielleicht fuhr der die ganze Zeit schon hinterher. Wenn man jetzt beiseite fährt, ist das Wiedereinscheren gefährlich oder zeitraubend. Und der Radfahrer hätte die Ampel an der Saarlandstraße vielleicht nicht mehr bei grün geschafft ;)

    Glaub du hast da was falsch verstanden ;)
    Die Querschnittsaufteilung ist der Ist-Zustand. Die Änderung ist, dass der 90cm-Radweg weg kommt. Die aktuelle Oberfläche wird entfernt, stattdessen kommen Sand/Kies hin und in regelmäßigen Abständen werden da Pfosten raufgestellt. Außerdem gibt es noch Querungshilfen über den Wiesendamm rüber. Der südliche Fußweg wird erneuert und mit [Zusatzzeichen 1022-10] beglückt.

    Durch die Poller sollen die zweite-Reihe-Parker abgeschafft werden. Dass das aufgrund des hohen Parkdrucks nicht funktionieren wird, ist abzusehen.
    Radfahrer fahren also zukünftig über den Fußweg und sichern dadurch den Schulweg, oder sie fahren auf der Fahrbahn und dirigieren dort das Hup-Orchester.

    Man muss sich überlegen, was Teil der Fahrbahn ist und was nicht. Und man muss sich überlegen, was wer befahren muss, darf oder nicht darf.

    Hochbordradwege, Seitenstreifen (§2 Abs.1 StVO) und Radfahrstreifen (§2 Abs.4 I.3 VwV-StVO) sind nicht Teil der Fahrbahn, Schutzstreifen (§2 Abs.4 I.5 VwV-StVO) hingegen schon.

    Ich finde keine explizite Aussage dazu, ob Radwegefurten Teil der Fahrbahn sind oder nicht. Aber ein kleines Gedankenexperiment sollte Abhilfe schaffen:
    Darf ein (gut motorisiertes) KFZler auf der in den Bildern oben abgebildeten Kreuzung einen Schleicher überholen, indem er hierfür die Radwegefurt nutzt? Wäre diese Teil der Fahrbahn, so dürfte er dies wohl. Ich glaube(+hoffe!) aber nicht, dass er das darf. Ergo sind Radwegefurten kein Teil der Fahrbahn. Man hat als Radfahrer also die freie Wahl zwischen Fahrbahn oder Radverkehrsführung.

    Zitat

    2. Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt -- 10€

    Aber ich glaube kaum, dass jemand versuchen wird, mich deswegen zu belangen. Eher käme es umgekehrt, dass ich den Seitenstreifen aus welchen Gründen auch immer nicht befahren möchte und das auf Nachfrage mit dem Benutzungsverbot begründe :)

    Ich fahr häufiger mal die Dehnhaide lang. An geeigneter Stelle lasse ich auch mal die Autler überholen, z. B. hier:
    Nachdem ich nun nochmal in die StVO geschaut habe, frage ich mich, ob ich den Seitenstreifen überhaupt benutzen darf.

    In §2 StVO steht nun:

    Zitat

    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


    Also darf ich, weil ich ein Fahrzeug führe, erstmal nicht den Seitenstreifen nutzen.

    In (4) steht nun aber:

    Zitat

    Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind


    Es gibt hier einen nicht (mehr) benutzungspflichtigen Radweg.

    Das heißt: Ich darf auf der Fahrbahn fahren, darf aber nicht aus Nettigkeit auf den Seitenstreifen ausweichen, weil irgendwo weiter rechts ein Radweg ist? Wenn die roten Steine ausgebaut würden, dürfte ich den Seitenstreifen befahren? ?(

    Das ist pervers! Demnach darf man hier (Knoten Breitenfelder Straße/Hoheluftchaussee in Hamburg) als Radfahrer nach rechts abbiegen, obwohl man den von links kommenden Radlern vor's Rad fährt! Die Haltelinie ist übrigens nach einer Klage inzwischen Geschichte... ;)

    Ich würde mir hier eher Sorgen um die von Rechts kommenden Geisterradler machen.
    An solchen Stellen muss man natürlich sehr vorsichtig fahren. Oder gleich die Fahrbahn nutzen.

    Spätestens wenn man einen Fußgänger an so einer Stelle umkachelt, wird der vor Gericht erklären, dass der Schutzraum der Ampel den Fußgängern die sichere Querung ermöglichen soll, und sich damit natürlich auch auf den Radweg erstreckt.

    Fußgänger sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer, auf die muss man eh Rücksicht nehmen. Und an so einer Querung muss man damit rechnen, dass der Fußgänger auch über den Radweg läuft ohne zu gucken. Das ist sogar der Regelfall.
    Ergo hat der Radfahrer imho beim Unfall zumindest eine Teil-Schuld. Interessant ist nur die Höhe des Bußgeldes.

    @Peter Viehrig, sind das wirklich Rotlichtverstöße? Welcher Abschnitt der StVO gilt hier? Gibt es Urteile dazu?
    Ich wäre bisher davon ausgegangen, dass man weiterfahren darf.

    Und was mir im Bild auffällt: Die NPD hängt ihre Reklame so hoch auf, dass Radfahrer nicht dagegen fahren. Aber meine Stimmen kriegen die trotzdem nicht :P

    Nur weil etwas möglich ist, heißt es nicht, dass es auch optimal ist. Wenn du noch bessere Kritik an meiner Argumentation hast, nur her damit.

    Ich find's schön, dass du und deine Schwiegermutter gerne radelt, aber ich hab neben dem Radfahren noch andere Hobbys.

    Kleiner Tipp am Rande: Du schreibst viel und sehr ausschweifend. Es ist schwierig, die relevanten Informationen aus deinen Texten zu ziehen. Lern mal, dich kürzer zu fassen.


    Nun bin ich gespannt auf eine "Gegendarstellung"... :S

    Die kann ich gerne, in Teilen, liefern.

    Ich halte Mobilität für ein sehr wertvolles Gut. Für mich bedeutet Mobilität: schnell, bequem, günstig und gesundheitsschonend irgendwo hinzukommen, eventuell auch mit Gepäck.

    Angenommen, ich lebte auf einem kleinen Dorf mit 150 Bewohnern und müsste alle paar Tage mal ins 40km entfernte Nachbardorf. Soll ich mit dem Rad fahren? Da bin ich fast den ganzen Tag unterwegs. Soll ich auf den Bus warten, der nur 2x am Tag hier fährt? Eher nicht. Wollen wir eine elektrisierte Bahnlinie errichten und Züge im 10-Minuten-Takt fahren lassen? Zu teuer. Flugzeug/Hubschrauber ist wieder zu laut.
    Was bleibt ist in dieser Situation der MIV, alles andere taugt nichts. Und die Umwelt/Gesundheits-Belastung hierdurch halte ich für akzeptabel, den Nutzen durch den MIV weitaus größer als die Kosten.

    In Städten sieht die Sache aber schon wieder ganz anders aus. Ich bin davon überzeugt, dass die meisten MIV-Fahrten in Städten mehr Schaden als Nutzen nach sich ziehen.

    • Die Bevölkerungsdichte ist höher als im Beispieldorf, also hören/atmen nicht nur 150 Leute das Auto, sondern Tausende.
    • Durch Stau etc. dauert die MIV-Fahrt häufig länger als mit anderen Verkehrsmitteln
    • Finanziell sind andere Verkehrsmittel auch besser
    • ÖPNV lässt sich häufig effizient gestalten und verursacht dann nur einen Bruchteil der Kosten des MIV
    • Viele Strecken lassen sich mit dem Rad bewältigen


    Die Kosten sind also höher und der Nutzen geringer als auf'm Dorf. Es gibt aber trotzdem noch gute Gründe für MIV in der Stadt, z. B. Transport von schweren Gütern oder mobilitätseingeschränkten Personen.
    Einfach verbieten ist somit keine Lösung. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen halte ich auch für schlecht.
    Vielmehr sollte der Gesetzgeber dort, wo die Umwelt+Gesundheits-Kosten durch MIV zu groß sind, dafür sorgen, dass viel weniger davon Gebrauch gemacht wird. Also z. B. ne saftige City-Maut einführen.

    Und um nochmal den Vergleich mit dem Rauchen aufzugreifen: Rauchen hat keinen wirklichen Nutzen und verursacht nur Kosten. MIV hat häufig einen Nutzen.

    Oder in München

    Ich bin absolut kein Fan der Straßenbahn.
    U-Bahn find ich toll, die sieht man nicht, stört keinen. Und schneller ist sie allemal, zumindest auf langen Strecken.
    Kurze Strecken fahr ich eh mit dem Rad oder geh zu Fuß.

    Wo genau ist eigentlich der Vorteil einer Straßenbahn gegenüber (beschleunigten) Bussen?

    Ich sehe ab und zu Rotlichtverstöße, aber denke dass sich das mit den Autofahrern (Kirschgelb...) etwa die Waage hält.
    Davon abgesehen fahre ich auch nur über rote Ampeln wo ich's darf (§37 Abs. 2 Nr 5 StVO) oder wo unerträglich lange Wartezeiten (schlechte Induktionsschleife oder sackdämliche Schaltung) entstünden und die Kreuzung einsehbar ist.

    Überhaupt denke ich nicht, dass Rotlichtverstöße durch Radfahrer ein relevantes Problem sind. Ist ja nicht so, als stünde täglich in der Zeitung "(Schwerer / Tödlicher) Unfall nach Rotlichtverstoß".


    Die Aufregegung mancher Autofahrer hier kann ich mir nur damit erklären, daß eine
    Schramme im Lack als genauso gravierend empfunden wird, wie auf der eigenen Haut. :evil:

    Schrammen im Autolack und in der Haut sehen beide doof aus und schmerzen den Besitzer. Ein Unterschied, das kann man den Autoisten zugute halten, ist, dass Schrammen in der Haut von selbst verschwinden, Lackausbesserungen aber teuer sind. Anders sieht es natürlich bei Totalschäden aus ;)

    In wieweit sind eigentlich die VwV-StVO relevant für die Rechtslage?

    Zitat

    Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.

    Das heißt ja quasi: Wenn Radfahrer den Verkehrsfluss behindern, darf man sie auf den Radweg zwingen.

    Selbst wenn man im Recht ist und z. B. ein Gericht anordnet, dass alle ungerechtfertigten Benutzungspflichten weg müssen, so muss doch trotzdem noch eine Einzelfallprüfung durch die zuständigen Behörden vorgenommen werden, Ampelschaltungen umprogrammiert werden, etc. Das geht also nicht mal so von heute auf morgen.

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Benutzung fahrbahnbegleitender Radwege sicherer sein kann als die der Fahrbahn: Längere Strecke ohne Einmündungen / Ausfahrten, bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Radweg, breite Wege und für jede Fahrtrichtung einen eigenen Radweg. In Hamburg ist mir sowas aber bisher nicht aufgefallen ;)

    "Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen." (VwV-StVO)
    Ich denke, dass die Nichtigkeit nur temporär ist. Sobald die Baustelle weg und für die Fußgänger wieder genug Platz ist, dürfte das wieder gelten.

    "nämlich wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt".

    Mal angenommen, ich fahre mit meinem Trekking-Rad (?) mit 20-40km/h auf der Fahrbahn durch die Stadt, ohne bestimmten Zweck außer des Radfahrens an sich.
    * Außerhalb einer Rennsportveranstaltung ist das sicherlich.
    * Aber bin ich nun sportlich ambitioniert, weil ich Radfahren auch als Sport betreibe, das aber nicht profimäßig tue?
    * Setze ich mich besonderen Risiken aus, weil ich Radwege meide? Weil da Autos unterwegs sind und ich deutlich zügiger als der Durchschnitts-Alltagsradler unterwegs bin? Wie ist es, wenn ich eine RWBP "übersehen" habe?