Weil Schutz- ebenso wie Radstreifen benutzungspflichtig sind, die RWBP also wieder einführen würden.
Schutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig. Sie sind Teil der Fahrbahn und Radfahrer müssen möglichst weit rechts auf der Fahrbahn fahren. Das müssen sie aber auch ohne Schutzstreifen. Für Radfahrer macht es also (rechtlich gesehen) keinen Unterschied ob es Schutzstreifen gibt oder nicht. Man darf also auch links davon fahren, wenn notwendige Sicherheitsabstände nicht anders eingehalten werden können. Wer hier anderer Meinung ist, möge diese bitte mit Gesetzen oder Urteilen belegen.
Die Idee ist, dass bei einem Schutzstreifen die ganzen Dauerparker von der Fahrbahn verschwinden müssen und mehr Platz für den fahrenden Verkehr entsteht, was zu weniger Konflikten führen dürfte. Schade nur, dass das Vernichten von Parkraum eine der Todsünden ist. Wird also nichts mit dem Schutzstreifen ![]()