Allerdings finde ich es nachgerade obszön, wenn angesichts eines totgefahrenen Menschen die unfallverursachende Geschwindigkeitsübertretung als strafmildernd gewertet wird.
Und hätte er den Unfall mit genau 50km/h gehabt, dann wäre der Unfall aus seiner Sicht unvermeidbar gewesen, ihn hätte somit keine Schuld getroffen und er wäre straffrei davon gekommen. Das ist zumindest das Urteil, wie ich es erwarten und gutheißen würde.