Beiträge von Gerhart

    28.06.2011


    "mindestens 65 Stundenkilometer" und fahren ohne Führerschein (hier sogar Wiederholungstäter). Das ist kein "leicht erhöhtes Tempo" mehr und auch ansonsten nicht gut vergleichbar.

    Zitat


    26.12.2012


    Klaut ein Auto und fährt sich damit selbst tot. Tja, Pech, mit der Laterne und den Rettungskräften hab ich mehr Mitleid. Der Fall ist auch nicht mit dem anderen vergleichbar.

    Irgendwann vor paar Monaten hat ein Taxifahrer nachts noch einen Radfahrer an der Alsterglacis getötet, weiß aber gerade nicht mehr, ob der zu schnell unterwegs war.

    Das ist dann in Hamburg pro Jahr ungefähr ein Fall und zumindest die beiden von "Forumteilnehmer" erwähnten passen nicht gut in die Kategorie "leicht erhöhtes Tempo".

    Es ist in Deutschland allgemein üblich, ein klein wenig zu schnell zu fahren. Wer es macht, wird in aller Regel nicht dafür belangt. Wer es nicht, und keinen Fahrschulwagen fährt, der wird von anderen Autofahrern bedrängt. Und insbesondere nachts dürfte durch leicht erhöhtes Tempo nahezu niemand direkt zu Schaden kommen.
    Dafür, dass der Unfallfahrer etwas ganz normales und praktisch legales getan hat, finde ich 50 Tagessätze schon recht hoch.
    Was fehlt ist das Bewusstsein der Menschen, dass Tempo 50 in der Stadt eigentlich zu schnell ist, und es fehlt der Wille der Politik, das Tempolimit zu reduzieren und Verstöße, gerade auch nachts, zu verfolgen.


    Oder: Ein 13-jähriges Mädchen wird totgefahren . Der Fahrer war zu schnell gefahren. Ein Gutachter stellte fest, dass bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wahrscheinlich nichts passiert wäre.
    Urteil: 500 € Geldstrafe. Das laut Gutachter sehr wahrscheinlich unfallverursachende Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wird dem Fahrer als strafmildernd zugute gehalten.

    Was wäre eine gerechte Strafe? 5 Jahre Zuchthaus? Oder gleich eine öffentliche Steinigung?
    Ich finde das Urteil (50 Tagessätze) in Ordnung. Das Problem ist nicht die individuelle Schuld des Autofahrers, so ein Unfall könnte jedem von uns passieren. Es haben auch schon Radfahrer Fußgänger getötet.
    Wenn man derartige Unfälle verhindern will, helfen hohe/höhere Strafen nicht weiter. Man müsste stattdessen generell Tempo 30 in Städten einführen, den PKW-Verkehr ganz verbieten oder irgendwie dafür sorgen, dass Kinder nicht mitten in der Nacht auf die Hauptstraße laufen.
    Was davon könnte die Politik wohl am ehesten umsetzen? Wenn sie den PKW-Verkehr verbieten wollen, sind sie noch am gleichen Tag ihr Amt/Mandat los, bei Tempo 30 in Städten spätestens bei der nächsten Wahl. Bauliche Veränderungen, die Fußgänger von den Fahrbahnen abhalten, sind technisch nicht einfach umzusetzen. Also was machen unsere lieben Politiker? Sie setzen den Volkswillen um und erlauben weiterhin Tempo50+ in den Städten, anstatt mal das Richtige zu tun.

    Autofahrer dürfen Radfahrer in Deutschland nicht anhupen (außer es gibt wirklich mal einen Grund), nicht zu eng überholen, schneiden, beleidigen, gefährden, etc. Das steht alles in unseren Gesetzen / Verordnungen drin.
    Das Problem ist, dass Verstöße nahezu nicht geahndet werden. Und selbst wenn man als Opfer diese zur Anzeige bringt, werden, wenn man den Kommentaren hier im Forum trauen kann, die Anzeigen in aller Regel nicht verfolgt.

    Unsere Gesetze sind weitgehend in Ordnung, das Problem sind die Regierungen, die sie nicht zur Anwendung bringen wollen. Warum sagt zum Beispiel der Hamburger Innensenator nicht mal seiner Polizei, sie möge die Fahrradstaffel (wenn nötig in Zivil) in den Mischverkehr schicken und den ganzen Tag lang Verstöße gegen sie verfolgen? Die Einsätze würden sich schnell bezahlt machen.


    D.h. doch wohl, es muss für Schutzstreifen überhaupt erstmal Radfahrstreifen in Bedacht gezogen werden können, es müssen also Radverkehrsgefährdungsgründe, die über das normale Maß hinausgehen, vorliegen.
    Liegen die vor UND gehen Radstreifen nicht, erst dann können Schutzstreifen angelegt werden. Oder was?

    Ich sehe das anders: Es liegen keine besonderen Gefährdungen vor, also sind Radfahrstreifen (=RWBP) nicht möglich. Also dürfen Schutzstreifen in Betracht gezogen werden.


    Weil Schutz- ebenso wie Radstreifen benutzungspflichtig sind, die RWBP also wieder einführen würden.

    Schutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig. Sie sind Teil der Fahrbahn und Radfahrer müssen möglichst weit rechts auf der Fahrbahn fahren. Das müssen sie aber auch ohne Schutzstreifen. Für Radfahrer macht es also (rechtlich gesehen) keinen Unterschied ob es Schutzstreifen gibt oder nicht. Man darf also auch links davon fahren, wenn notwendige Sicherheitsabstände nicht anders eingehalten werden können. Wer hier anderer Meinung ist, möge diese bitte mit Gesetzen oder Urteilen belegen.

    Die Idee ist, dass bei einem Schutzstreifen die ganzen Dauerparker von der Fahrbahn verschwinden müssen und mehr Platz für den fahrenden Verkehr entsteht, was zu weniger Konflikten führen dürfte. Schade nur, dass das Vernichten von Parkraum eine der Todsünden ist. Wird also nichts mit dem Schutzstreifen :(


    Du meinst, ohne RWBP fahren mehr Leute Rad?

    Meiner Ansicht nach schon. Müsste ich jeden noch so kaputten und gefährlichen Radweg in Hamburg benutzen und würden Verstöße geahndet, hätte ich wohl kein Bock mehr auf's Radfahren und wäre wieder Motorist. Und da Autofahren und Autoparken in Hamburg doof sind, wäre ich wohl wieder rausgezogen.
    Sicherlich gibt es viele (potenzielle) Radfahrer, die keinen Mischverkehr mögen und deshalb nicht oder weniger Rad fahren. Aber die Lösung lautet hier nicht, alle Radfahrer auf defizitäre Radwege zu zwingen, sondern den Mischverkehr angenehmer zu machen oder eine gut ausgebaute, freiwillige, Radverkehrsinfrastruktur zu errichten. Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht.

    Zitat


    Hamburgize schreibt über den Wiesendamm:
    Absurde "Radverkehrsförderung" in Hamburg - Das Beispiel Wiesendamm

    Der Autor versteht es nicht richtig, aber dort kann wg RWBP keine Radverkehrsanlage gebaut werden.

    Es gibt in Deutschland keine allgemeine RWBP mehr, ebensowenig gibt es derzeit im Wiesendamm eine durch Beschilderung verordnete.
    Es gibt also im Wiesendamm keine RWBP, aber wegen der RWBP kann man dort keinen Schutzstreifen aufpinseln? huch?

    Hamburg braucht Dich
    für die Fahrrad-Revolution!

    Was Fahrradfahren wirklich ist:
    Es geht nicht um hautenge Kleidung, es geht nicht um Rennen oder Krieg gegen die Autos oder um den Weltfrieden.
    Es geht um das perfekte Verkehrsmittel zum Einkaufen, für Ausflüge, Kontaktpflege, Party Spaß und um jeden Tag einfach von A nach B zu kommen: Mit dem Rad.

    Zum "Platz machen für Schnellere" (Autos):
    Vielleicht sollten wir einmal darüber reden, weshalb man als Radfahrer, der mit ca. 25 bis 35 Km/h unterwegs ist, Menschen, die ein Auto zur Fortbewegung in der Stadt benutzen und damit maximal 50 Km/h fahren dürfen, nur deshalb Platz machen soll, damit diese Menschen die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren können. Tempo 50 bedeutet keinen - aber auch wirklich keinen - Vorteil gegenüber Tempo 30, was die Gesamtfahrzeit angeht

    Das ist falsch. Bin früher häufiger in Hamburg mit dem Auto gefahren, mein Durchschnittstempo lag bei knapp 30km/h (Spitzentempo > 50km/h). Wenn man nun die Maximalgeschwindigkeit auf 30km/h drosselt und sich daran hält, schafft man im Schnitt keine 30km/h mehr. Ich schätze (ohne wirklich Ahnung vom Thema zu haben!) dass man dann eher bei 20 km/h rauskommt, also 50% mehr Zeit einplanen muss. Wenn man sonst am Tag eine Stunde in Hamburg unterwegs ist, ist es dann eine halbe Stunde mehr.

    Für mich ist klar, dass 50km/h schneller als 30km/h ist. Aber trotzdem sollte man 30km/h vorschreiben, um die ganzen Schäden durch den MIV zu vermindern.

    Ich würde mir an Deiner Stelle mehr Gedanken darüber machen, warum Du eine statistisch gesehen außerordentlich
    erhöhte Quote an Unfällen hattest.

    Woraus leitest du die erhöhte Unfallquote ab?
    Auseinandersetzungen sind keine Unfälle. Auseinandersetzungen (Hupen, Anpöbeln, etc.) mit dem Autovolk habe ich auch ständig, Unfälle aber noch keine wirklichen, auch wenn's paar mal knapp war.



    Wenn der Platz eben sehr beschränkt ist, muß man sich eben arrangieren. Kuschen ist was anderes.

    Ja, man sollte sich arrangieren. Aber das tut man nicht mit der Hupe. Wenn der Autofahrer hupt und der Radfahrer sofort Platz macht, dann ist das Kuschen und kein Arrangieren!
    Wäre ich in der Situation gewesen und hätte der Autofahrer hinter mir nicht gehupt und hätte zumindest einigermaßen Abstand gehalten und wäre er alleine dort gewesen und und und, dann hätte ich ihm an der Ampel wohl Platz gemacht.

    Zunächst zum Video: Ich habe den Eindruck, der Radfahrer verhält sich mit Vorsatz
    bockig. Ich hätte den Ungeduldigen schlicht schon an der ersten roten Ampel
    überholen lassen. Ich erinnere an §5 (6) StVO.
    Ich verhalte mich da i.A. doch deutlich kooperativer.
    Ich sag nur Wald-rufen-schallen...

    Bei Sekunde 21, kurz nach dem Borgweg, lässt er den schwarzen Geländewagen überholen. Das war eigentlich schon nett, aber in der Regel geht das an der Stelle auch verkehrssicher. Den Wagen sieht man am Ende des Videos, an der Kreuzung Saarlandstraße, wieder. Der ist nicht langsam gefahren oder so, die Rotphase ist einfach ewig lang. Es lohnt sich auf dem Wiesendamm nicht, einen einigermaßen schnellen Radfahrer zu überholen, zudem ist es auch noch gefährlich.
    An der Kreuzung Saarlandstraße kann gefahrlos überholt werden, die Zeit bis dahin war weniger als zwei Minuten. Da braucht man dann wegen §5(6) StVO sicher nicht rechts ranfahren.
    Ich gehe davon aus, dass der Radfahrer den Wiesendamm kennt. Zumindest kenne ich die Strecke und verhalte mich dort auch nicht anders.
    Und man kann dem Radfahrer nun wirklich nicht über nehmen, dass er an der ersten roten Ampel eventuell ein wenig bockig ist. Der Autofahrer hat davor schon vollkommen grundlos gehupt. Soll sein Fehlverhalten noch belohnt werden? Er sollte froh sein, dass der Radfahrer nicht vom Tempo gegangen ist.
    Außerdem könnte es sein, das sieht man auf dem Video nicht klar, dass noch weitere Fahrzeuge folgen. Am Ende des Videos überholt ein weißer Lieferwagen, vielleicht fuhr der die ganze Zeit schon hinterher. Wenn man jetzt beiseite fährt, ist das Wiedereinscheren gefährlich oder zeitraubend. Und der Radfahrer hätte die Ampel an der Saarlandstraße vielleicht nicht mehr bei grün geschafft ;)

    Glaub du hast da was falsch verstanden ;)
    Die Querschnittsaufteilung ist der Ist-Zustand. Die Änderung ist, dass der 90cm-Radweg weg kommt. Die aktuelle Oberfläche wird entfernt, stattdessen kommen Sand/Kies hin und in regelmäßigen Abständen werden da Pfosten raufgestellt. Außerdem gibt es noch Querungshilfen über den Wiesendamm rüber. Der südliche Fußweg wird erneuert und mit [Zusatzzeichen 1022-10] beglückt.

    Durch die Poller sollen die zweite-Reihe-Parker abgeschafft werden. Dass das aufgrund des hohen Parkdrucks nicht funktionieren wird, ist abzusehen.
    Radfahrer fahren also zukünftig über den Fußweg und sichern dadurch den Schulweg, oder sie fahren auf der Fahrbahn und dirigieren dort das Hup-Orchester.

    Man muss sich überlegen, was Teil der Fahrbahn ist und was nicht. Und man muss sich überlegen, was wer befahren muss, darf oder nicht darf.

    Hochbordradwege, Seitenstreifen (§2 Abs.1 StVO) und Radfahrstreifen (§2 Abs.4 I.3 VwV-StVO) sind nicht Teil der Fahrbahn, Schutzstreifen (§2 Abs.4 I.5 VwV-StVO) hingegen schon.

    Ich finde keine explizite Aussage dazu, ob Radwegefurten Teil der Fahrbahn sind oder nicht. Aber ein kleines Gedankenexperiment sollte Abhilfe schaffen:
    Darf ein (gut motorisiertes) KFZler auf der in den Bildern oben abgebildeten Kreuzung einen Schleicher überholen, indem er hierfür die Radwegefurt nutzt? Wäre diese Teil der Fahrbahn, so dürfte er dies wohl. Ich glaube(+hoffe!) aber nicht, dass er das darf. Ergo sind Radwegefurten kein Teil der Fahrbahn. Man hat als Radfahrer also die freie Wahl zwischen Fahrbahn oder Radverkehrsführung.