Beiträge von Gerhart


    In diesem Montagsdemo-Video kokettiert der Herr damit, dass er jetzt, weil er diese rechtspopulistischen Demos organisiert, lernen muss, was ein "shitstorm" ist. Woher soll er "shitstorm" kennen, als ehem. Piratenpartei Funktionär?

    Schon bei den Unterwanderungsversuchen bei den Piraten, wo er es immerhin zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Piraten-Partei gebracht hatte, musste Andreas Popp mehrere Shitstorms abwettern, wegen seiner Verbindungen zu Rechtskonservativen.

    Immer dabei der Mann, wo's braun ist und stinkt.

    Hatte das Video letztens angeschaut, mir war nicht aufgefallen, dass Popp rechtspopulistisch, braun o.ä. ist, sondern nur ein etwas seltsamer Zeitgenosse.

    @Vorstadt Strizzi, kannst du deinen Vorwurf irgendwie belegen? z. B. Links zu Videos + Sekundenangabe, oder Links zu anderen Seiten, die sich mit dem Herrn schon auseinandergesetzt haben.

    Die Kampfraser in Tempo 30-Zonen vor Schulen oder sonstwo weichen alle Kollisionen aus bzw. machen Rettungseinsätze?

    Nö, aber für die Leute soll man bitte den Verfolgungsdruck und die Strafen erhöhen.


    Das kannst Du ja mal dem Verkehrsrichter in einer Verhandlung sagen - falls es mal eine geben sollte...

    Wenn der Grund für meine Handlung wichtig genug war und ich keine (schweren) Kollateralschäden mit dieser angerichtet habe, sollte ich straffrei davonkommen, dann muss ein Gesetz einfach mal hinter der Realität zurückstecken. Ich hoffe, dass ein Gericht in diesem Sinne entscheiden würde. Und wenn ich ein Menschenleben rette und dafür den Führerschein abgeben muss, so what?

    Zitat


    Tolle Idee! Du bretterst mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Gegend und fährst jemand anders über den Haufen, um eine Person zu retten. Wie "Forumsteilnehmer" schon feststellte: Wie oft im Leben kommt ein Autofahrer in diese Verlegenheit? Etwas weit hergeholt, gelle?

    Ich kenne hierzu keine Statistiken.

    Wie dem auch sei, ich bin was Technik, Automatismen, etc. angeht immer sehr skeptisch.
    Einerseits bin ich froh, dass zum Beispiel Flugzeuge fast immer automatisch landen, weil hier die Technik weniger Fehler macht als Menschen, andererseits muss der bedienende Mensch immer die Möglichkeit haben, einzugreifen und die Entscheidungen der Technik aufzuheben.

    Ich halte es für ein tolles Feature, wenn mir mein KFZ anzeigt, wie schnell ich gerade fahren darf. Mir ist es schon häufiger passiert, dass ich das aktuelle Tempolimit nicht kenne.
    Das KFZ darf mich auch gerne alarmieren, wenn ich das Tempolimit überschreite. Oder das Tempolimit forcieren, solange ich das Gaspedal nicht bis zum Bodenblech durchtrete.

    KFZ sind gefährliche Maschinen. Wenn man diese von Menschen bedienen lässt, muss man dem Menschen soweit vertrauen, dass er sie vernünftig verwendet. Wenn man dieses Vertrauen nicht aufbringen will, muss man KFZ grundsätzlich verbieten und den Betrieb nur mit Sondergenehmigung gestatten.

    Ich entscheide als Fahrzeugführer gerne selbst, was mein Fahrzeug tut und was nicht. Wenn mein Fahrrad völlig unerwartet eine Vollbremsung macht, flieg ich über'n Lenker, der Unfall ist damit garantiert.
    Und im Auto möchte ich auch gerne selbst entscheiden, wie schnell ich fahre. Es kann Situationen geben, in denen es Sinn macht, zu schnell zu fahren. Vielleicht um eine Kollision zu verhindern, oder bei einem medizinischen Notfall, wenn keine Zeit bleibt, auf den Rettungswagen zu warten.
    Was meiner Meinung nach am ehesten gegen Raser hilft sind höherer Verfolgungsdruck und höhere Strafen (z. B. auch in Tagessätzen anstatt feste Beträge).

    Als berufstätiger Radfahrer sag ich mir doch jetzt auch "RWBP mißachten kostet 20€. Musste ich bisher noch nie zahlen trotz regelmäßiger Verstöße. Und selbst wenn, 20€ tun mir kaum weh. Also weiter so!"; Früher war ich einigermaßen viel mit dem PKW unterwegs, in über 10 Jahren und weit über 100,000 Kilometern nur 4x geblitzt worden, 3x davon Autobahn. Und ich bin permanent zu schnell gefahren.

    Müsste man z. B. für jeden km/h zu viel 1 Tagessatz zahlen und wäre die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden deutlich höher als jetzt, dann wäre das Problem der Temposünder schnell erledigt.

    Hab den Herrn Kroll von der Bürgerinitiative (es sind mehr als er selbst und Sohnemann) nochmal auf die Abstände in seiner Lösung angesprochen, auch wenn die nun wohl vom Tisch ist.
    Durchgangsradverkehr soll im Mischverkehr auf der Nordfahrbahn fahren, die Seitenabstände auf der südlichen Fahrradstraße brauche man nicht, wenn man als Radfahrer den Autos entgegen kommt (Ost-->West), wenn man in der normalen Fahrtrichtung unterwegs ist (West-->Ost), müssen die Autos den Radfahrern hinterherfahren. Na dann...

    Bis auf zwei hitzig diskutierte Anträge der Linken (8.5, 8.6) ging die gesamte Zeit für Probleme drauf, die vom MIV erzeugt werden.

    Ich musste dauernd schmunzeln. KEINER hat das Verkehrsmittel Auto infrage gestellt. KEINER hat sich offensichtlich näher damit beschäftigt, dass in einen 1-Liter-Behälter tatsächlich nichts mehr reingeht, wenn sich bereits ein Liter Wasser darin befindet. Alle blenden aus, dass der vielzitierte Verkehrskollaps längst da ist. War lustig. "Der Verkehr" ist dabei, an sich selbst zu ersticken...

    Das ist mir auch aufgefallen. Auch wenn der Ausschuss wohl nicht dafür zuständig ist, das eigentliche Problem (MIV) zu lösen, hätte es zumindest jemand erwähnen können. Es wird einfach als gegeben hingenommen :(

    Die Feintrassierung ist oft erratisch und scheint unlogisch. Dafür bieten die 14 Forderungen ausreichend Interventionsmöglichkeiten.
    Da fehlten mir die Kompetenz, die technischen Möglichkeiten und die Zeit, um die Feintrassierung der ca 240 Km annehmbar zu gestalten.
    Also: Die ist nicht in Stein gemeißelt.

    Schön das zu hören. Da muss nämlich wirklich noch viel umgeroutet werden.

    Weiter rührt die Schnelligkeit aus der Direktheit, der Durchgängigkeit und der guten Verknüpfung mit dem U/S-Bahnnetz (Multi- und Intermodalität).

    Ein tolles Beispiel ist die Route 4. Wenn ich Bahn und Rad kombinieren will, brauche ich keine Veloroute, die der Bahnstrecke folgt. Wer denkt sich solche Strecken aus? :(

    Ansonsten danke für die Antwort, die ich größtenteils so unterstützen würde.

    Es lohnt sich, sich mal die Drucksachen (rechte Spalte) auf anzugucken.
    Die "Service-Lösung" will keiner, Grüne, CDU und ADFC wollen Radfahrstreifen. Mal gucken was da morgen bei rauskommt.

    Interessant ist noch die Forderung der Initiative "UNSER WINTERHUDE" (XX-4293). Die wollen beidseitigen KFZ-Verkehr auf die nördliche Fahrbahn bringen. Die südliche Fahrbahn wird zur Fahrradstraße umgewidmet, wobei deren nördlicher Teil zugeparkt werden soll. Radfahrer sollen die Fahrradstraße in beiden Richtungen befahren.
    Mal ausrechnen:
    Die südliche Fahrbahn ist 5.7m breit (siehe XX-4208). Ein typischer PKW, nördlich auf der Fahrbahn längsgeparkt, habe eine Breite von 2m, paar cm Abstand zum nördlichen Grünstreifen mit einbezogen. Auf der südlichen Seite parken auch PKW neben der Fahrbahn ohne Abstand zu dieser. Es gleiben also 3.7m der Fahrspur verfügbar.
    Radfahrer brauchen 1m Abstand zu parkenden KFZ und sind selbst etwa 65cm breit. Begegnen sich zwei Radfahrer, bleiben somit 40cm Sicherheitsabstand zwischen diesen. Bei 60km/h Geschwindigkeitsunterschied ist das zu knapp, aber wen interessieren schon die Radfahrer? Sollen die halt langsam fahren.
    Fährt ein PKW auf Parkplatzsuche in Ostrichtung und hält dabei einen Abstand von 30cm zum PKW südlich von der Fahrbahn, bleiben noch: 5.7m - 2m - 0.65m - 2m - 0.3m = 75cm Sicherheitsabstand für einen entgegenkommenden Radfahrer, also links und rechts je 30-35cm. Schritttempo?
    Der ambitionierte Radfahrer wird dann natürlich die nördliche Fahrbahn in beiden Richtungen im Mischverkehr nutzen, zur Freude der KFZler, die auf der südlichen Fahrbahn [Zeichen 244] gesehen haben. YMMD.


    Wer ist wir? Ich weiß nicht, was du brauchst oder, wen immer du mit "wir" meinst, ihr braucht. Ich brauche und will auch keine Zickzack-Routen. Ich glaub, die HHer Radfahrer auch nicht.

    Deshalb heißt es in dem Vorschlag:
    "Hindernisse (z. B. Umwege, scharfe Knicke) müssen vermieden werden" (Aus: 1. Streckenführung)
    Bitte beachte das "müssen"!

    "Wir" sind die Menschen, die in Hamburg radfahren.
    In deinem Vorschlag heißt es, von oben nach unten:
    * Führung wo immer möglich entlang von Grünzügen
    * Führung vorzugsweise auf eigenen Trassen oder durch kfz-verkehrsarme Straßen

    Darf ich daraus nicht schließen, dass lieber Umwege in Kauf genommen werden sollen, als den direkten Weg an der Hauptstraße zu fahren?

    Unter deiner letzten Forderung "Hindernisse (z. B. Umwege, scharfe Knicke) müssen vermieden werden" verstehe ich eher kleine Umwege, zum Beispiel an der Kreuzung um drei Ampeln rum anstatt direkt.

    Zitat


    Ich glaube, du hast das Konzept nicht verstanden.
    Auf den Kfz-Verkehr kommt es mir nicht an. Das Konzept zielt auf den Radverkehr. Die Routen müssen also so angelegt sein, dass sie für Radfahrer attraktiv sind.

    Im Fokus steht die Attraktivität der Routen für den Radverkehr.
    Nicht die Unattraktivität der Routen für den MIV.

    Und attraktiv sind die Routen für den Radfahrer dann, wenn sie entlang von Grünzügen und durch kfz-arme/lose Straßen führen? Prinzipiell stimme ich dem natürlich zu, aber ich komme auch gerne schnell ans Ziel. Die aktuelle Streckenführung der Velorouten taugt unter dem Gesichtspunkt nichts, stimmt aber meiner Meinung nach mit deinen Forderungen überein.
    Die beste Lösung lautet in meinen Augen, die Velorouten an den kürzesten Verbindungen zu schaffen. Das sind aber häufig Hauptverkehrsstraßen, man müsste also die Autofahrer zurückdrängen. Und das will keiner machen, man sieht ja schon bei Anwohnerstraßen um die Alster rum, was das für'n Geschrei gibt ;)

    Allerdings finde ich es nachgerade obszön, wenn angesichts eines totgefahrenen Menschen die unfallverursachende Geschwindigkeitsübertretung als strafmildernd gewertet wird.

    Und hätte er den Unfall mit genau 50km/h gehabt, dann wäre der Unfall aus seiner Sicht unvermeidbar gewesen, ihn hätte somit keine Schuld getroffen und er wäre straffrei davon gekommen. Das ist zumindest das Urteil, wie ich es erwarten und gutheißen würde.

    28.06.2011


    "mindestens 65 Stundenkilometer" und fahren ohne Führerschein (hier sogar Wiederholungstäter). Das ist kein "leicht erhöhtes Tempo" mehr und auch ansonsten nicht gut vergleichbar.

    Zitat


    26.12.2012


    Klaut ein Auto und fährt sich damit selbst tot. Tja, Pech, mit der Laterne und den Rettungskräften hab ich mehr Mitleid. Der Fall ist auch nicht mit dem anderen vergleichbar.

    Irgendwann vor paar Monaten hat ein Taxifahrer nachts noch einen Radfahrer an der Alsterglacis getötet, weiß aber gerade nicht mehr, ob der zu schnell unterwegs war.

    Das ist dann in Hamburg pro Jahr ungefähr ein Fall und zumindest die beiden von "Forumteilnehmer" erwähnten passen nicht gut in die Kategorie "leicht erhöhtes Tempo".

    Es ist in Deutschland allgemein üblich, ein klein wenig zu schnell zu fahren. Wer es macht, wird in aller Regel nicht dafür belangt. Wer es nicht, und keinen Fahrschulwagen fährt, der wird von anderen Autofahrern bedrängt. Und insbesondere nachts dürfte durch leicht erhöhtes Tempo nahezu niemand direkt zu Schaden kommen.
    Dafür, dass der Unfallfahrer etwas ganz normales und praktisch legales getan hat, finde ich 50 Tagessätze schon recht hoch.
    Was fehlt ist das Bewusstsein der Menschen, dass Tempo 50 in der Stadt eigentlich zu schnell ist, und es fehlt der Wille der Politik, das Tempolimit zu reduzieren und Verstöße, gerade auch nachts, zu verfolgen.


    Oder: Ein 13-jähriges Mädchen wird totgefahren . Der Fahrer war zu schnell gefahren. Ein Gutachter stellte fest, dass bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wahrscheinlich nichts passiert wäre.
    Urteil: 500 € Geldstrafe. Das laut Gutachter sehr wahrscheinlich unfallverursachende Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wird dem Fahrer als strafmildernd zugute gehalten.

    Was wäre eine gerechte Strafe? 5 Jahre Zuchthaus? Oder gleich eine öffentliche Steinigung?
    Ich finde das Urteil (50 Tagessätze) in Ordnung. Das Problem ist nicht die individuelle Schuld des Autofahrers, so ein Unfall könnte jedem von uns passieren. Es haben auch schon Radfahrer Fußgänger getötet.
    Wenn man derartige Unfälle verhindern will, helfen hohe/höhere Strafen nicht weiter. Man müsste stattdessen generell Tempo 30 in Städten einführen, den PKW-Verkehr ganz verbieten oder irgendwie dafür sorgen, dass Kinder nicht mitten in der Nacht auf die Hauptstraße laufen.
    Was davon könnte die Politik wohl am ehesten umsetzen? Wenn sie den PKW-Verkehr verbieten wollen, sind sie noch am gleichen Tag ihr Amt/Mandat los, bei Tempo 30 in Städten spätestens bei der nächsten Wahl. Bauliche Veränderungen, die Fußgänger von den Fahrbahnen abhalten, sind technisch nicht einfach umzusetzen. Also was machen unsere lieben Politiker? Sie setzen den Volkswillen um und erlauben weiterhin Tempo50+ in den Städten, anstatt mal das Richtige zu tun.

    Autofahrer dürfen Radfahrer in Deutschland nicht anhupen (außer es gibt wirklich mal einen Grund), nicht zu eng überholen, schneiden, beleidigen, gefährden, etc. Das steht alles in unseren Gesetzen / Verordnungen drin.
    Das Problem ist, dass Verstöße nahezu nicht geahndet werden. Und selbst wenn man als Opfer diese zur Anzeige bringt, werden, wenn man den Kommentaren hier im Forum trauen kann, die Anzeigen in aller Regel nicht verfolgt.

    Unsere Gesetze sind weitgehend in Ordnung, das Problem sind die Regierungen, die sie nicht zur Anwendung bringen wollen. Warum sagt zum Beispiel der Hamburger Innensenator nicht mal seiner Polizei, sie möge die Fahrradstaffel (wenn nötig in Zivil) in den Mischverkehr schicken und den ganzen Tag lang Verstöße gegen sie verfolgen? Die Einsätze würden sich schnell bezahlt machen.


    D.h. doch wohl, es muss für Schutzstreifen überhaupt erstmal Radfahrstreifen in Bedacht gezogen werden können, es müssen also Radverkehrsgefährdungsgründe, die über das normale Maß hinausgehen, vorliegen.
    Liegen die vor UND gehen Radstreifen nicht, erst dann können Schutzstreifen angelegt werden. Oder was?

    Ich sehe das anders: Es liegen keine besonderen Gefährdungen vor, also sind Radfahrstreifen (=RWBP) nicht möglich. Also dürfen Schutzstreifen in Betracht gezogen werden.


    Weil Schutz- ebenso wie Radstreifen benutzungspflichtig sind, die RWBP also wieder einführen würden.

    Schutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig. Sie sind Teil der Fahrbahn und Radfahrer müssen möglichst weit rechts auf der Fahrbahn fahren. Das müssen sie aber auch ohne Schutzstreifen. Für Radfahrer macht es also (rechtlich gesehen) keinen Unterschied ob es Schutzstreifen gibt oder nicht. Man darf also auch links davon fahren, wenn notwendige Sicherheitsabstände nicht anders eingehalten werden können. Wer hier anderer Meinung ist, möge diese bitte mit Gesetzen oder Urteilen belegen.

    Die Idee ist, dass bei einem Schutzstreifen die ganzen Dauerparker von der Fahrbahn verschwinden müssen und mehr Platz für den fahrenden Verkehr entsteht, was zu weniger Konflikten führen dürfte. Schade nur, dass das Vernichten von Parkraum eine der Todsünden ist. Wird also nichts mit dem Schutzstreifen :(


    Du meinst, ohne RWBP fahren mehr Leute Rad?

    Meiner Ansicht nach schon. Müsste ich jeden noch so kaputten und gefährlichen Radweg in Hamburg benutzen und würden Verstöße geahndet, hätte ich wohl kein Bock mehr auf's Radfahren und wäre wieder Motorist. Und da Autofahren und Autoparken in Hamburg doof sind, wäre ich wohl wieder rausgezogen.
    Sicherlich gibt es viele (potenzielle) Radfahrer, die keinen Mischverkehr mögen und deshalb nicht oder weniger Rad fahren. Aber die Lösung lautet hier nicht, alle Radfahrer auf defizitäre Radwege zu zwingen, sondern den Mischverkehr angenehmer zu machen oder eine gut ausgebaute, freiwillige, Radverkehrsinfrastruktur zu errichten. Ein guter Radweg braucht keine Benutzungspflicht.

    Zitat


    Hamburgize schreibt über den Wiesendamm:
    Absurde "Radverkehrsförderung" in Hamburg - Das Beispiel Wiesendamm

    Der Autor versteht es nicht richtig, aber dort kann wg RWBP keine Radverkehrsanlage gebaut werden.

    Es gibt in Deutschland keine allgemeine RWBP mehr, ebensowenig gibt es derzeit im Wiesendamm eine durch Beschilderung verordnete.
    Es gibt also im Wiesendamm keine RWBP, aber wegen der RWBP kann man dort keinen Schutzstreifen aufpinseln? huch?