Kann man da auch eintragen, wo es gute Radwege gibt? Dann ist man schnell fertig.
Beiträge von Gerhart
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@Explosiv, der Ohlsdorfer Friedhof ist der viertgrößte (?) Friedhof der Welt. Ja, da darf man sogar mit dem Auto fahren. Und es gibt sogar 2 Buslinien.
Wie genau der Unfall passiert ist, weiß ich natürlich nicht. Aber ich vermute, dass der Radfahrer zu eng überholt hat, eventuell sogar auf dem Gehweg.
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Gemäß der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung sind alle VZ 237 zwischen Martinistraße/Troplowitzstraße und Isebekkanal abzubauen (außer stadtauswärts zwischen Abendrothsweg und Breitenfelder Straße, dort soll es eine noch zu findende Beschilderung geben, die geradeaus fahrenden Radlern das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt, während nach links in die Gärtnerstraße abbiegende Radler dies indirekt tun müssen). Wenn noch ein Schild vor der Bismarckstraße steht, wird das also auch verschwinden.
Die neue Beschilderung für die Ecke Hoheluft/Gärtner versuchen sie noch diesen Monat umzusetzen.
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Radfahrer verletzt Fußgängerin lebensgefährlich:
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Die Realität ist mir bewusst, deshalb benutze ich auch (fast) keine Radwege.
Aber im Zweifel immer für den Angeklagten! -
Ich muss hier mal die Autofahrer in Schutz nehmen. Die müssen den Radweg überqueren, das ist physikalisch notwendig. Und sie müssen soweit vorfahren, dass sie den Verkehr auf der Fahrbahn einblicken können und anhalten wenn sie dann doch noch nicht fahren können. Und schon warten die verkehrsbedingt auf dem Radweg. Und wenn dann ein Radfahrer kommt? Mit Anhänger zurückfahren ist eine Möglichkeit, aber nicht gerade ungefährlich.
Der Autofahrer hat die Radlerin wohl übersehen, und die Radlerin hätte wohl auch selbst verkehrsbedingt warten müssen, bis der Autofahrer Platz macht.
Klar kann man in so einer Situation versuchen, sich irgendwo durchzuzwängen, aber wie man sieht kann das auch schiefgehen. Insbesondere wenn man selbst schon älter ist.
Wie so oft im Straßenverkehr hatten hier mal wieder beide Schuld. -
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Gab's nicht bereits einen anderen Thread zu diesen Fahrzeugarten?
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Ja, sind wir denn hier bei der Blöd?
Shared-Space ist nicht neu: -
Dann war Z.240 wohl gerade alle
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Wo bitte steht in der StVO, dass Pferde auf den Radweg gehören?
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Warum sollen Senioren nicht etwas an die frische Luft kommen und noch bisschen was erleben? Und dazu noch umweltfreundlich.
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Danke!
wurden Fristen vereinbart, innerhalb derer noch zu ändernde Räumzeiten und/oder Radverkehrsführungen angepasst werden, bevor dann auch die letzten blauen Schilder verschwinden
Bis wann sind diese?
Einvernehmen wurde der letzte Abschnitt des Nedderfeld vor der Kollaustraße vom Verfahren ausgenommen, weil das Gericht sonst darüber hätte urteilen müssen. Die Behörde sieht zu große Gefahren für Radler beim Linksabbiegen in die Kollaustraße, weil man praktisch zwischen zwei Pkw- und einer Busspur fahren würde.
Um welchen Abschnitt genau geht das? Ab Kellerbleek? Oder ab Alte Kollaustraße?
Ich bieg dort häufiger mal links ab. Wenn man sich rechtzeitig einordnet ist das auch alles kein Problem. Meistens benutze ich die Busspur (Da fährt kaum mal ein Bus…), oder wenn ich mal'n korrekten Tag hab, auf dem rechten Linksabbieger.
Und als Linksabbieger darf man Benutzungspflichten i.d.R. eh ignorieren. Also was soll der Unsinn von der Behörde?! -
Zitat
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht
einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom
rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der
Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine
Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder
Einmündungsbereich folgen.
Auch im `Recht für Radfahrer' steht, Radfahrer dürften sich nicht zum Linksabbiegen einordnen, wenn eine "Radverkehrsführung" das indirekte Linksabbiegen eindeutig verlange. Und danach noch eine Menge Text um das näher zu erläutern. -
Auf vielen Radwegen kann man andere Radfahrer nicht sicher überholen:
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(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders
schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller
in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.Verstößt gegen §45 Abs.9 StVO. Und es ist offensichtlich, dass nicht das angeordnet wird, was eigentlich gemeint ist. In der Regel ist ja der Radweg nicht mehr benutzbar, also wird Z.240 aufgestellt, damit der Radfahrer den Fußweg mitbenutzen darf.
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Ist das ein fest angebautes Schild oder ein bewegbares? Diese temporären Blauschilder ignoriere ich grundsätzlich, da nichtig.
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Vielleicht hilft es ja, wenn die in der Nähe der Hoheluftchaussee wohnhaften Kampfradler den Autofahrern das Fahrbahnradeln einbleuen, bis ich das nächste mal wieder dort vorbeikomme.
Ich tu das schon seit Jahren, scheinbar ohne Erfolg
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Mich hatte auch schon gewundert, warum die fehlt, warum das nur bis zur Frickestraße gehen soll. Es fehlt z. B. auch beim ADFC:
Und was ist mit dem Lokstedter Steindamm, also das Stück zwischen Martinistraße und Siemersplatz? -
Stau ist nur hinten doof.