Nach Doodle würde ich Samstag ab 16:30 vorschlagen.
Beiträge von Gerhart
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Weiß jemand zufällig, wie es um die Fahrradmitnahme Berlin - HH - Berlin bestellt ist? Notfalls käme ich aber auch ohne, der ÖPNV in HH ist ja passabel, soweit ich mich entsinne.
Von der Fahrzeit her ist natürlich der ICE am Besten, aber da kann man nur Klappräder mitnehmen.
Ansonsten fahren wohl noch EC und der IRE und für die ganz harten ein Bummelzug. Musst mal selbst gucken.Und ja, der ÖPNV geht so.
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Ich wäre ja interessiert, mal einige der Leute hier kennenzulernen. Eine Anreise aus Berlin muß von mir aber mindestens über einen Monatswechsel hinaus geplant werden, also beispielsweise im Februar für März etc. Insofern wird das zumindest diesmal nix.
Du darfst auch gerne mit der Bahn anreisen, brauchst nicht die ganze Strecke radeln
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Erst 4 Anmeldungen im Doodle?
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Gibt es irgendwelche Zahlen zu dem Thema? Wie viele Unfälle würden vermieden werden, wenn alle Radfahrer eine Warnweste trügen?
Bevor man irgendwelche Zwangsmaßnahmen einführt, muss man doch schauen, ob damit das Ziel erreicht wird, und man muss sich Alternativen überlegen, z. B. eine Pflicht für starke und ausfallsichere Beleuchtung. -
Radfahren in Blankenese:
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Tja Frau Kollegin, ich fahre jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit. Funktioniert sogar
Und bist vermutlich kürzer unterwegs als sie auf ihren Stellplatz wartet
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Rechtsanwältin wartet täglich bis zu 45min auf Parkplatz:
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Nachdem Blauschilder entfernt wurden:
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Ich richte mich auf der Fahrbahn immer nach der Fahrbahnampel, unabhängig von irgendwelchen Gesetzen. Hätte ich dafür je ein Bußgeld auferlegt bekommen, wäre ich auch vor Gericht gegangen, mit den Argumenten dass meine Fahrweise die einzig sinnvolle sei, dass die StVO hingegen derart unverständlich und fehlerhaft sei, dass man die Befolgung nicht erwarten kann. Ich erwarte, dass ein Gericht dem gefolgt wäre.
Wenn ich als Radfahrer weiß, dass diese Ampelregelung bescheuert ist und der Gesetzgeber das sicherlich nicht so gemeint hat, kommt dann trotzdem der Tatbestand der Nötigung in Frage, wenn ich mich akribisch daran halte?
Eine Nötigung ist nur dann strafbar, wenn sie rechtswidrig ist. Und das ist sie, "wenn [das Anhalten] zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.". Ist es verwerflich, nur um ein schwachsinniges Gesetz zu befolgen, Menschenleben zu gefährden oder den fließenden Verkehr zu behindern? Ich halte das für denkbar. Der Tatbestand der Nötigung kommt also in Frage. Aber wie Gerichte urteilen würden ist ne andere Sache.
Beim Fall mit den linken Radwegen kommt's wohl drauf an. Wenn es keine sichere Querungsmöglichkeit gibt und kein Schild auf das Ende des linken Radwegs hinweist, dann könnte es doch sein, dass einfach ein Schild fehlt.
Wenn ein vorhandenes Schild nicht mehr lesbar ist (Schnee, verrostet, zugewuchert), wird es kaum strafbar sein, wenn man sich trotzdem daran hält. Dasselbe dürfte gelten, wenn ein Schild geklaut wird. Im Umkehrschluss könnte man nun argumentieren, dass man bei Nichtvorhandensein eines Schilds fälschlich angenommen hätte, dass es lediglich fehlen würde.
Ob das schonmal jemand vor Gericht probiert hat? -
Aggressionen beim Stau
Was da tatsächlich passiert sein mag? Ging es um das Reissverschlusssystem, wo einer sich vordrängelte?Oder es war pure Langeweile. Ist bestimmt interessanter als im Stau zu stehen
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Der Verkehr wird in Zukunft verbessert, weil die Leute immer kluger werden und die Verantwortung spotan zu tragen, sogar für andere und unsere Gesellschaft Sorge machen.
Ist das dein guter Vorsatz für's neue Jahr?
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Verkehrsregeln betrachte ich nur als Empfehlungen, denen ich in der Regel folge, sie aber bei Bedarf auch breche. Das Gerichtsurteil zeigt nochmal, dass ich dies in manchen Fällen auch darf (und muss).
Wenn man eine Regel bricht, sollte man sich dessen bewusst sein und sich entsprechend vorsichtig verhalten.
Außerdem sind Verfolgungsdruck und Strafmaß in Deutschland so lächerlich niedrig, dass ich mögliche Konsequenzen auch nicht fürchte -
Ich finde der Vergleich hinkt. Einerseits unterstütze ich die Aussage in ihrer Totalität nicht, denn Autofahren hat seine Berechtigung. Zwar Überwiegen bei zunehmender Siedlungsdichte die Nachteile immer mehr, auf dem platten Land steigert ein Auto die Lebensqualität aber ungemein und die Vorteile des MIV überwiegen die Nachteile deutlich. Andererseits tendiere ich in der Gottfrage auch zum Agonstiker.Vergleiche hinken immer
Aber die Reaktionen der Menschen sind sich doch ähnlich, wenn man die Grundfeste ihres Weltbilds angreift.Wo es keinen funktionierenden ÖPNV gibt, steigert das Auto die Lebensqualität. Wo es keine funktionierenden gesellschaftlichen Strukturen gibt, kann eine Religion auch große Vorteile schaffen.
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Ein guter Vergleich...
Wir leben in einer absolut autofixierten Gesellschaft. Das Verhalten der von Dir beschriebenen Leute ist die Folge dieser mittlerweile hundertjährigen Autofixiertheit. Zu keiner Zeit wurde von der Politik den negativen Begleiterscheinungen des Automobils die dringend notwendige Beachtung geschenkt. Wer Knoflacher liest, bekommt einen guten Einblick in diese verhängnisvolle Geschichte..."Virus Auto" -- ich würde das Auto eher als Religion bezeichnen. Einem Autofahrer zu erklären, dass Autofahren Mist ist, ist so, als wollte man einem Abrahamiten erklären, dass es keinen Gott gibt.
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So teuer? Was haben die denn noch gemacht, außer paar Schilder aufzustellen?
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Nicht "nur" das! Hier wird von der StVB allen Ernstes behauptet, dass der Parkplatzsuchverkehr ein noch größeres Sicherheitsrisiko für den Verkehr darstellte, wenn dieser eine Parkplatz "geopfert" würde. Und jetzt festhalten: Das Hamburger Verwaltungsgericht folgte dieser Ansicht!!!Auf den Streetview-Aufnahmen ist das Schild noch nicht zu sehen. Und ich hatte irgendwo die Hoffnung, dass bei neuen Beschilderungen weniger Blödsinn getrieben würde
Wenn sich deine Klage nur auf die Engstelle beim Kasten bezog und nicht auf den ganzen Straßenzug, dann ist das sehr befremdlich. Falls du noch ne Runde weitermachst, viel Glück dabei!
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Das Kroll-Konzept sieht vor, dass die Südfahrbahn zur Einbahnstraße (West->Ost) wird und so zugeparkt wird, dass ausreichende Seitenabstände nicht eingehalten werden können, wenn sich zwei Verkehrsteilnehmer begegnen. Aber das sei kein Problem, sagte der Herr Kroll zu mir, denn zu einem in Gegenrichtung parkenden KFZ brauche man weniger Abstand, weil ja die Türen andersherum aufgehen.
Und dass Radverkehr auch die Nordfahrbahn benutzen darf sei ihm bewusst.Die Idee der Fahrradstraße ist nun wohl neu. Zur Definition laut StVO:
Zitat
1.Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
Und eben dies wird hier geschehen, zumindest in einer RichtungZitat
2.Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der
Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss
der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Da alles zugeparkt ist und die KFZler zum Parkplatz-Suchen hierherkommen, sind 30km/h immernoch zu viel. Und Radverkehr wird aufgrund der engen Beparkung systematisch behindert und gefährdet werden.Zitat
3.Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
Aber unter Einhaltung nötiger Sicherheitsabstände nicht möglich.Zitat
4.Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Dann gilt vermutlich noch rechts-vor-links bei den einmündenden Straßen?So also stellt sich die CDU die Radverkehrsförderung vor. Ausgeschildert wird eine Fahrradstraße, gebaut stattdessen ein Parkplatz.
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