Ich richte mich auf der Fahrbahn immer nach der Fahrbahnampel, unabhängig von irgendwelchen Gesetzen. Hätte ich dafür je ein Bußgeld auferlegt bekommen, wäre ich auch vor Gericht gegangen, mit den Argumenten dass meine Fahrweise die einzig sinnvolle sei, dass die StVO hingegen derart unverständlich und fehlerhaft sei, dass man die Befolgung nicht erwarten kann. Ich erwarte, dass ein Gericht dem gefolgt wäre.
Wenn ich als Radfahrer weiß, dass diese Ampelregelung bescheuert ist und der Gesetzgeber das sicherlich nicht so gemeint hat, kommt dann trotzdem der Tatbestand der Nötigung in Frage, wenn ich mich akribisch daran halte?
Eine Nötigung ist nur dann strafbar, wenn sie rechtswidrig ist. Und das ist sie, "wenn [das Anhalten] zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.". Ist es verwerflich, nur um ein schwachsinniges Gesetz zu befolgen, Menschenleben zu gefährden oder den fließenden Verkehr zu behindern? Ich halte das für denkbar. Der Tatbestand der Nötigung kommt also in Frage. Aber wie Gerichte urteilen würden ist ne andere Sache.
Beim Fall mit den linken Radwegen kommt's wohl drauf an. Wenn es keine sichere Querungsmöglichkeit gibt und kein Schild auf das Ende des linken Radwegs hinweist, dann könnte es doch sein, dass einfach ein Schild fehlt.
Wenn ein vorhandenes Schild nicht mehr lesbar ist (Schnee, verrostet, zugewuchert), wird es kaum strafbar sein, wenn man sich trotzdem daran hält. Dasselbe dürfte gelten, wenn ein Schild geklaut wird. Im Umkehrschluss könnte man nun argumentieren, dass man bei Nichtvorhandensein eines Schilds fälschlich angenommen hätte, dass es lediglich fehlen würde.
Ob das schonmal jemand vor Gericht probiert hat? 