Beiträge von Gerhart

    er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:

    Zeichen 240–gemeinsamer Fuß- und Radweg
    innerorts mindestens 2,50 m
    außerorts mindestens 2,00 m

    Für mich liest sich das so, als sei der Autofahrer aus der Sankt-Anna-Straße gekommen, wollte die Maximilianstraße queren und weiter in die Adelgundenstraße. Die Radfahrerin fuhr die Maxstraße gen Osten lang auf dem Radfahrstreifen (Streetview ist veraltet!).
    Die Maxstraße war durch Kraftstauzeuge blockiert, der Autofahrer hat sich also die nächstbeste Lücke dort gesucht.
    Die Radfahrerin hatte also Vorfahrt und brauchte nicht damit rechnen, dass plötzlich ein Auto vor sie fährt.

    Fraglich ist aber noch, ob die Radfahrerin in der richtigen Richtung unterwegs war; nach Wortlaut im Artikel nicht. Aber das ist für die Vorfahrt unerheblich.

    "Der Unfall war für mich nicht vermeidbar" bei missachteter Vorfahrt? Vielleicht habe ich ja doch was falsch verstanden.

    Weiß jemand zufällig, wie es um die Fahrradmitnahme Berlin - HH - Berlin bestellt ist? Notfalls käme ich aber auch ohne, der ÖPNV in HH ist ja passabel, soweit ich mich entsinne.

    Von der Fahrzeit her ist natürlich der ICE am Besten, aber da kann man nur Klappräder mitnehmen.
    Ansonsten fahren wohl noch EC und der IRE und für die ganz harten ein Bummelzug. Musst mal selbst gucken.

    Und ja, der ÖPNV geht so.

    Gibt es irgendwelche Zahlen zu dem Thema? Wie viele Unfälle würden vermieden werden, wenn alle Radfahrer eine Warnweste trügen?
    Bevor man irgendwelche Zwangsmaßnahmen einführt, muss man doch schauen, ob damit das Ziel erreicht wird, und man muss sich Alternativen überlegen, z. B. eine Pflicht für starke und ausfallsichere Beleuchtung.

    Ich richte mich auf der Fahrbahn immer nach der Fahrbahnampel, unabhängig von irgendwelchen Gesetzen. Hätte ich dafür je ein Bußgeld auferlegt bekommen, wäre ich auch vor Gericht gegangen, mit den Argumenten dass meine Fahrweise die einzig sinnvolle sei, dass die StVO hingegen derart unverständlich und fehlerhaft sei, dass man die Befolgung nicht erwarten kann. Ich erwarte, dass ein Gericht dem gefolgt wäre.

    Wenn ich als Radfahrer weiß, dass diese Ampelregelung bescheuert ist und der Gesetzgeber das sicherlich nicht so gemeint hat, kommt dann trotzdem der Tatbestand der Nötigung in Frage, wenn ich mich akribisch daran halte?

    Eine Nötigung ist nur dann strafbar, wenn sie rechtswidrig ist. Und das ist sie, "wenn [das Anhalten] zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.". Ist es verwerflich, nur um ein schwachsinniges Gesetz zu befolgen, Menschenleben zu gefährden oder den fließenden Verkehr zu behindern? Ich halte das für denkbar. Der Tatbestand der Nötigung kommt also in Frage. Aber wie Gerichte urteilen würden ist ne andere Sache.

    Beim Fall mit den linken Radwegen kommt's wohl drauf an. Wenn es keine sichere Querungsmöglichkeit gibt und kein Schild auf das Ende des linken Radwegs hinweist, dann könnte es doch sein, dass einfach ein Schild fehlt.
    Wenn ein vorhandenes Schild nicht mehr lesbar ist (Schnee, verrostet, zugewuchert), wird es kaum strafbar sein, wenn man sich trotzdem daran hält. Dasselbe dürfte gelten, wenn ein Schild geklaut wird. Im Umkehrschluss könnte man nun argumentieren, dass man bei Nichtvorhandensein eines Schilds fälschlich angenommen hätte, dass es lediglich fehlen würde.
    Ob das schonmal jemand vor Gericht probiert hat? :)

    Verkehrsregeln betrachte ich nur als Empfehlungen, denen ich in der Regel folge, sie aber bei Bedarf auch breche. Das Gerichtsurteil zeigt nochmal, dass ich dies in manchen Fällen auch darf (und muss).
    Wenn man eine Regel bricht, sollte man sich dessen bewusst sein und sich entsprechend vorsichtig verhalten.
    Außerdem sind Verfolgungsdruck und Strafmaß in Deutschland so lächerlich niedrig, dass ich mögliche Konsequenzen auch nicht fürchte ;)


    Ich finde der Vergleich hinkt. Einerseits unterstütze ich die Aussage in ihrer Totalität nicht, denn Autofahren hat seine Berechtigung. Zwar Überwiegen bei zunehmender Siedlungsdichte die Nachteile immer mehr, auf dem platten Land steigert ein Auto die Lebensqualität aber ungemein und die Vorteile des MIV überwiegen die Nachteile deutlich. Andererseits tendiere ich in der Gottfrage auch zum Agonstiker.

    Vergleiche hinken immer :)
    Aber die Reaktionen der Menschen sind sich doch ähnlich, wenn man die Grundfeste ihres Weltbilds angreift.

    Wo es keinen funktionierenden ÖPNV gibt, steigert das Auto die Lebensqualität. Wo es keine funktionierenden gesellschaftlichen Strukturen gibt, kann eine Religion auch große Vorteile schaffen.


    Ein guter Vergleich...
    Wir leben in einer absolut autofixierten Gesellschaft. Das Verhalten der von Dir beschriebenen Leute ist die Folge dieser mittlerweile hundertjährigen Autofixiertheit. Zu keiner Zeit wurde von der Politik den negativen Begleiterscheinungen des Automobils die dringend notwendige Beachtung geschenkt. Wer Knoflacher liest, bekommt einen guten Einblick in diese verhängnisvolle Geschichte... :(

    "Virus Auto" -- ich würde das Auto eher als Religion bezeichnen. Einem Autofahrer zu erklären, dass Autofahren Mist ist, ist so, als wollte man einem Abrahamiten erklären, dass es keinen Gott gibt.