* Laut §9 Abs. 1 StVO muss man sich links einordnen, also die normale Fahrspur benutzen
* Laut Abs. 2 braucht man dies nicht, wenn man indirekt links abbiegen möchte.
* Unklar ist der Satz "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.".
Im Kettler steht, man müsse nur dann indirekt links abbiegen, wenn "eine sogenannte Radverkehrsführung eindeutig das indirekte Linksabbiegen verlangt".
Was ist eindeutig? Generell darf man direkt links abbiegen. "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt"... und wenn ich das nicht tue, dann brauche ich dieser im Kreuzungsbereich auch nicht zu folgen.
Eine reine Querungshilfe, wie sie hier aufgemalt wurde, wäre mir nicht eindeutig genug.
Für die Eindeutigkeit könnte man beispielsweise Linkspfeile rechtzeitig so markieren, dass, wenn man den Pfeilen folgt, automatisch auf dem indirekten Linksabbieger landet.