darf man da jetzt von Vorsatz ausgehen
Ich erwarte von Baufirmen, dass die wissen, dass man vor Beginn der Arbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde vorstellig werden muss, um die Beschilderung zu klären. Und natürlich muss sich dann auch daran gehalten werden.
Also kann man durchaus von Vorsatz ausgehen, wenn Schilder eigenmächtig aufgestellt werden. Das verdoppelt den Regelsatz auf immerhin 150€.
Fahrlässig (Einfacher Satz) ist das vielleicht, wenn Chef im Urlaub ist und der Praktikant eigenmächtig absperrt, Schilder aufstellt und den Presslufthammer anschmeißt.