Bin gespannt auf das Urteil. Der letzte Rotsünder, der einen Radfahrer umgebracht hat, war ein LKW-Fahrer. Damals war schon 4s lang rot. Der Fahrer des LKW zahlte gut 5.000€ und durfte seinen Führerschein behalten.
Bitte nicht die Tat mit den Folgen der Tat verwechseln!
Konnte man dem LKW-Fahrer (bedingten) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit o.ä. vorweisen? Oder hat der einfach nur gepennt?
Ich hoffe dem Autofahrer wird außer dem Rotlichtverstoß auch die viel zu schnelle Geschwindigkeit nachgewiesen. Dann dürfte das Strafmaß deutlich höher ausfallen.