Fiktive
Gegendarstellung:
Vorfall ereignete sich an der breiten Stelle, wo gerade genug Platz ist.
Frau mit Hund bemerkt den Radfahrer, versperrt ihm den Weg, um per Selbstjustiz die StVO (Z.254) durchzusetzen. Zeigt noch auf das Schild und ruft "Sie dürfen hier nicht fahren! Absteigen!".
Radfahrer sagt gar nichts dazu und versucht auf dem Grünstreifen an der Frau vorbeizufahren. Die springt dem Radfahrer vor's Rad, der kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt sie an. Sie hält den Lenker fest, versucht ihn vom Rad zu zerren. Er kippt mit dem Rad um, auf die Frau drauf.
Nach einem Moment hat er sich aufgerappelt und ist davongefahren.
Die Frau erzählt ihrem Mann aufgebracht von dem Vorfall, vielleicht etwas von der Realität entfernt. Ihr Mann will Anzeige erstatten; damit ihre Geschichte passt und sie vor ihrem Mann nicht plötzlich als Lügnerin dasteht, dichtet sie die restlichen Details dazu.
Beim Radfahrer haben wir eine Owi. Bei der Frau Nötigung (nach §240 StGB), Körperverletzung, Sachbeschädigung, falsche Verdächtigung.
Es könnte so gewesen sein. Oder genau so, wie die Frau es schildert. Wir wissen es nicht.