Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    Prinzipiell würde ich dir gerne zustimmen. Solange aber Klagen immer nur von Einzelnen abhängen, kann sich bestenfalls im Einzelfall was ändern. Ich frage mich schon seit vielen Jahren, warum wir Radwegekritiker es immer noch nicht hinbekommen haben, uns in irgendeiner Weise zu organisieren? Warum gibt es immer noch keine Alternative zum ADFC? Warum sammelt man nicht seine auch finanziellen Kräfte, um gewisse Grundsatzfragen zur Not auch mal bis nach Leipzig oder Karlsruhe zu treiben? Ich denke hierbei nicht nur "egoistisch" an meinen, leider vom Rest der Welt ignoriert werdenden Fall B 10, der ALLES beinhaltet, warum der Radverkehr auf allen Ebenen und vor allem auch auf dem Land rechtlich gesehen keine Rolle spielt und systemisch diskriminiert wird. Warum fordert niemand die Gebührenfreiheit für verwaltungsgerichtliche Klagen oder Widersprüche (die Stadt wollte von mir hierfür auch noch um die 250 Euro einsacken).

    Stattdessen verbrannte ich - entgegen meiner eh nicht vorhandenen Erwartungen - die Kohle eines Kumpels, der mir die Verpflichtungsklage zur Öffnung der 1. Pirmasenser Einbahnstraße finanzierte, um mich dann von mäßig motivierten "Richtern", die sich als Vormund und Anwälte der Verwaltung (die sich in der gesamten mündlichen Verhandlung nicht ein einziges Mal äußern mussten) betrachteten, verhöhnen zu lassen. Und der vorsitzende Richter tat dies auch im Wissen darüber, dass ich mir eine Berufung vor dem OVG niemals hätte leisten können.

    Ich freu mich für jeden, der es sich leisten kann. Wenn aber "Recht" nur eine Ware ist, dessen Erwerb man sich zuallererst leisten können muss, kann von "Rechtsstaat" nicht die Rede sein. Wobei eine funktionierende Fach- und Rechtsaufsicht ja zumindest einen Teil hiervon erübrigen würde - doch auch hier kann ich nach Jahren nur konstatieren: Die BRD ist ein Failed State.

    Wenn ich nicht mal eine Einbahnstraßenklage gewinnen oder so einen überflüssigen und unverhältnismäßigen, jeglicher Logik unverdächtigten Blödsinn mit sachlichen Verweisen auf die einem mit den nackten Arsch ins Gesicht springenden Widersprüche und einschlägigen Vorschriften bzw. Urteile wegbekomme, kann in diesem Land niemand auch nur irgendetwas erreichen.

    Deine Beurteilung beinhaltet einen Fatalismus, welchen ich gerade aufgrund dessen, was mir hier tagtäglich angetan wird (nicht nur von Dosennazis, sondern gerade von deren Einpeitschern in den Behörden) erst dann akzeptieren werde, wenn man mich final natenomisiert hat. Worauf - da bin ich mir sicher (einschließlich meiner "Freunde" vom "ADFC") - auch alle hoffen.

    Es ist mir auch egal, ob diese personifizierten Pervertierungen rechtsstaatlicher Grundsätze mich als "Querulanten" betrachten oder nicht. Was ich im Übrigen in diesem dysfunktionalen Failed State als Auszeichnung, denn als Makel betrachte. Ich bin in meiner "Intensivität" auch nur die logische und angemessene Gegenreaktion auf behördliches Versagen.

    Der Rest will sich nur nicht eingestehen, dass sein naiver Glaube daran, es hier mit etwas anderem als nackter Willkürherrschaft zu tun haben, überhaupt noch irgendeine eine reelle Grundlage hätte.

    Die Vorfahrt-/Vorrangsituation an dem "freien" Rechtsabbieger ist jedenfalls nicht eindeutig.

    Urteil 7 A 3917/10 des VwG Hannover vom 3. Mai 2012:

    Zitat

    Die Anordnung ist rechtswidrig, weil sie geeignet ist, das allgemeine Risiko von Verkehrsunfällen erheblich zu erhöhen. Denn die Vorfahrtsregelung für Radfahrer (…) stellt sich als uneinheitlich und widersprüchlich dar. (…) Insgesamt liegt damit innerhalb des Kreuzungsbereichs eine gespaltene Vorfahrtsregelung vor, die geeignet ist, die Verkehrsteilnehmer zu verwirren.

    Darauf hatte ich die damals frisch ins Amt gekommene Leiterin der Straßenverkehrsbehörde noch einmal Ende 2019 hingewiesen. Egal. Wie auch die Tatsache, dass das Gefälle auf diesem "Geh- und Radweg" mehr als 5 % beträgt. Urteil 1 LB 505/15 des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.10.2019:

    Zitat

    Keine ausreichende Berücksichtigung findet vor allem die mit dem Gefälle der Inselstraße im Bereich R. (2% bis 4%) für einen gemeinsamen Geh- und Radweg verbundene Problematik. (…)

    Diese Ausführungen übersehen, dass die ERA 2010 unter Punkt 3.6 spezielle und hier einschlägige Empfehlungen für die gemeinsame Führung von Rad- und Fußgängerverkehr vorsehen. Dort wird zunächst auf die Ausnahmefunktion solcher Anlagen hingewiesen, die nur dort vertretbar seien, wo die Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering sei. Sodann enthalten die Hinweise eine Aufzählung von Ausschlusskriterien für die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr, wozu auch „starkes Gefälle (mehr als 3 %)“ zählt, denn bei Gefälle nimmt die Geschwindigkeit des Radverkehrs zu (Punkt 2.3.5 ERA 2010 „Kriterium Längsneigung“). Eine Auseinandersetzung mit diesem speziellen Ausschlusskriterium fehlt. Sie ist auch nicht verzichtbar, weil das fragliche Gefälle der Inselstraße zwischen 4% und 0% schwankt. Der 4 %ige Gefälleabschnitt erstreckt sich auf einer Länge von 100 m, was für die Aufnahme erhöhter Geschwindigkeiten der Radfahrer bereits ausreicht, zudem weitere Abschnitte ebenfalls im Gefälle verlaufen und somit nicht zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen. Die Ausführungen im Widerspruchsbescheid zu den den Verkehrsteilnehmern allgemein obliegenden Sorgfaltspflichten nach §§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVO sind nicht ermessensgerecht, weil es um konkrete Gefahren auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg geht, die trotz der verkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichten aller Verkehrsteilnehmer auftreten können. Bei anderer Sichtweise könnte niemals von der Gefährlichkeit einer bestimmten Verkehrsführung gesprochen werden, auch nicht von Gefahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn i. S. v. § 45 Abs. 9 S. 3 StPO, die durch ausnahmslos vorschriftsmäßiges und sorgfaltsgerechtes Verkehrsverhalten ausgeschlossen wären.

    Darauf hatte ich ebenfalls zum wiederholten Male am 02.02.24 hingewiesen und eine explizite Stellungnahme bzgl. des Gefälles verlangt. Man hat jene auch im Rahmen des LfDI-Antrages erneut vollständig ignoriert.

    So sieht das übrigens aus, wenn die einheimischen, von der Stadt protegierten und erwünschten Gehweg-E-Biker dort unterwegs sind. Und so, wenn ich mit dem Rennrad im Windschatten eines Treckers herfahre und das Wegelchen rechts liegenlasse. Man müsse unter anderem wegen "der gefährlichen Überholvorgänge" an der Benutzungspflicht festhalten. Dass wegen der durchgezogenen Linie dort überhaupt niemand Radfahrer überholen darf, spielt keine Rolle. Ebenso, dass es auf der Fahrbahn in den letzten 20 Jahren seit Anlage dieses Scheißwegelchens keinen einzigen Unfall mit Radfahrern gab, dagegen schon mehrere auf dem "Geh- und Radweg". Teils auch wegen der Tatsache, dass die Stadt diesen Weg im Winter nur sehr selten streut.

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    Hier bei Tante Google.

    Die hiesige Stadtverwaltung treibt mich wirklich noch in den Wahnsinn. Was wohl deren Hoffnung und wesentlicher Grund dafür ist, warum sie so unfassbar beharrlich im Zuge einer popeligen, nahezu kerzengeraden, mit Tempo 70, durchgezogenen Linien und (redundantem, nach VwV unzulässigem) Überholverbot versehenen Kreisstraße auf einem insgesamt nur knapp über 600 m kurzen, auch noch teils innerorts verlaufenden Abschnitt an der Beschilderung mit Z 240 festhalten muss, obwohl der "Geh- und Radweg" auch am freilaufenden Rechtsabbieger zur L 600 mittels kleinem Z 205 unterbrochen wird. Das geht jetzt schon seit 2017 so, dass ALLE von mir vorgebrachten Argumente, Gerichtsentscheidungen und Verweise auf StVO, GG, VwV und ERA komplett ignoriert werden. Es gab auch schon mehrere Unfälle auf diesem "Geh- und Radweg", der auch nur in eine Richtung (stadtauswärts) mit Z 240 beschildert ist.

    Aktuell hatte mittels mehrerer Eingaben über die Bürgerbeauftragte des Landes, des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie mittels einer im April persönlich vor dem Stadtrat vorgetragenen Anfrage noch einmal versucht, diese zu jeglichem sachlichen Dialog unfähigen Amtsschimmel dazu zu bringen, endlich diese Schilder abzuschrauben. Die in dieser verfluchten radverkehrsfeindlichen und von Gehwegradlern verseuchten Stadt auch nur einen einzigen Radfahrer stören: Mich.

    Heute haben sie über den LfDI nicht nur einmal mehr zugegeben, dass sie auch für diese Schilder keine Anordnungen vorweisen können, weil diese Idioten sie damals ohne vorherige Digitalisierung einfach in den Schredder geschmissen haben. Nein, zum Punkt "Stetigkeit" fiel ihnen nicht mehr als das hier ein:

    Zitat

    Hinsichtlich der von Herrn Schneble angeblich nicht gegebenen Stetigkeit gibt es weder in der StVO und den VwV-StVO noch in den ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) Angaben, wann ein Radweg als stetig anzusehen ist. Insofern ist eine Stetigkeit dann gegeben, wenn ein Radweg eine durchgehende Verbindung von zwei Orten oder Ortsteilen gewährleistet.

    Der Witz liegt auch darin, dass der lebensnotwendige "Geh- und Radweg" 150 m vor der Bebauung auf freier Strecke endet; so gefährlich, dass er in absehbarer Zeit verlängert oder gar mit einer "sicheren Querungsmöglichkeit versehen werden sollte, ist die Situation dann aber wohl doch nicht? Nicht, dass man sich dort für weitere Verweise auf Urteile in irgendeiner Form interessieren würde, aber kennt zufällig jemand weitere Ausführungen oder Rechtsprechung zum Punkt Stetigkeit, insb. was (unverhältnismäßige) und mittels Zeichen 205 unterbrochene Stummelchen wie diesen hier betrifft?

    Ich hatte u. a. damit argumentiert, dass die Kreisverwaltung Südwestpfalz im gesamten um die Stadt Pirmasens liegenden Landkreis in den letzten Jahren zahlreiche Benutzungspflichten in beiden Richtungen aufhob, weil auch an mehreren Wegelchen (aufgrund der "Länge" von meist nur um die 400 bis 500 Metern) die Stetigkeit nicht gegeben sei; die Stadt Pirmasens kennt diese Anordnung auch - und ignoriert auch die Argumentation des Landkreises.

    Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Und dieses auf meiner täglichen Strecke liegende, vollkommen überflüssige Scheißwegelchen ist übrigens auch schon seit über 5 Wochen mit Scherben übersät, die die Stadt einfach bewusst liegenlässt. Ich benutze diesen Weg inzwischen überhaupt nicht mehr. Es reicht. Wirklich.

    Es sieht dort immer so aus; bei jeder Partie, bei der die Zuschauerzahl über der eines normalen Oberliga-Spiels liegt (was zugegebenermaßen relativ selten der Fall ist). Aber selbst dann sind viele Leute meist zu faul, die paar Meter von den etwas vom Stadion entfernten Parkplätzen zu laufen und parken in den Nebenstraßen. Bei (nahezu) ausverkauftem Haus muss es fast schon zwangsläufig zu derartigen Szenen kommen, weil es auch kein entsprechendes Parkraumkonzept gibt.

    Welche Regelung in der StVO meinst du? Ich finde eine derartige Formulierung nicht, sie widerspricht zudem dem Fahrbahnbenutzungsgebot nach § 2 (1). Was das Thema Grünflächenparken betrifft, hatte ich die Stadt auch letztes Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass am Rande ihrer illegalen Umleitungsmaßnahme zahlreiche Bürger die Wiese unterhalb des Winzler Friedhofs plattfuhren und -parkten.

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    Hat auch niemanden interessiert (es war ja so gewollt); selbst die Leute vom Friedhofsamt meinten, sie dürften dort mit ihrem Laster parken. Wobei das ja stimmt, in Pirmasens darf jeder parken, wo er will. Außer, er prellt die Stadt um Parkgebühren. Das ist nämlich so ziemlich das einzige, was sie kontrolliert und ahndet.

    Ich werde den Satz des ehemaligen Leiters der Straßenverkehrsbehörde niemals vergessen, als er mir auf meine Forderung antwortete, hier die Leute zu beknollen, die trotz Parkstreifen auf dem Gehweg parken:

    Zitat

    Wir wollen uns doch nicht der Willkür verdächtig machen.

    In dieser Satzung gibt es übrigens auch keine Regelung, das Radfahren in allen Grünanlagen und Parks der Stadt pauschal zu verbieten oder verbieten zu dürfen. Das macht die Stadt allerdings mit unzähligen, über dem Stadtgebiet mit der Gießkanne verteilten grünen Schildern; auch in Parks, durch die Routen des Mountainbikeparks Pfälzerwald verlaufen. Da darf man sogar nicht einmal ein Fahrrad mit sich führen (also schieben). Dass das gegen Art. 74 GG und die VwV zu § 1 StVO verstößt, juckt sie wie alles andere auch: Gar nicht.

    Was das Grundgesetz wert ist, haben wir vor allem zwischen 2020 und 2023 gesehen. Nichts. In Sachen Radwege und Verkehrsverbote damit (also vor allem dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) zu argumentieren, ist zwar - da stimme ich dir zu - notwendig, aber ähnlich erfolgsversprechend, wie gegen sogenannte "Corona-Maßnahmen". Alles "ausleg-" bzw. ignorierbar. Ich musste das selbst im Rahmen meiner popeligen Einbahnstraßenklage lernen, als ich mich ebenfalls auf das Grundgesetz berief; das VG Neustadt hat jedoch auch die Verweise auf das von der Verwaltung missachtete Rechtsstaatsgebot nicht die Bohne interessiert.


    "Internalisiert" haben Beamte nach meinen ganz eigenen Erfahrungen (als ehemaliger Anwärter für die geh. Laufbahn in der Finanzverwaltung) einzig und allein den Wunsch nach dem regelmäßigen Eingang ihrer Bezüge. Und dafür tun sie alles, was der Dienstherr von ihnen verlangt; letzterer muss dies noch nicht einmal in Gestalt dienstlicher Weisungen zum Ausdruck bringen; es genügt, dem herrschenden politischen Narrativ zu folgen.

    Ich warte mal noch ein paar Tage ab, ob mir die Straßenverkehrsbehörde mitteilt, ob sie weiß, wer das Verkehrszeichen entfernt hat und was sie dagegen tun will. Eigentlich müsste sie den LBM Kaiserslautern (der für die Straßenausstattung an Kreisstraßen zuständig ist) auf jeden Fall auffordern, das fehlende Zeichen 239 wieder anzubringen.

    Versuchter Mord

    Ist ja nicht mehr benutzungspflichtig. Sonst dem Grunde bei Radwegbenutzungspflichten meines Erachtens durchaus einschlägig.

    Das sind aber nun einmal u. a. die Straftatbestände die man mir anlasten würde, wenn man mich beim Abschrauben meiner heißgeliebten Z 240 auf meiner tagtäglichen Strecke erwischen würde.

    Zum Thema "Geh- und Radweg"-Piktogramme gibt es was Neues. Derartige Vorgänge zeigen m. E. einmal mehr als überdeutlich, dass die Piktogrammlösung gegenwärtig rechtlich einfach nix taugt.

    Ich hatte in einem anderen Faden die Situation an der K 31 zwischen Geiselberg und Heltersberg (ehemaliger Wohnort eines bekannten Radprofis) geschildert. Vor mehreren Jahren wurde dort aufgrund meines Gemeckers das Zeichen 240 entfernt und durch ein (nicht freigegebenes) Zeichen 239 ersetzt, weil das Wegelchen wirklich sehr schmal ist. Anordnende Behörde ist die Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben. Zwischenzeitlich trug der LBM Kaiserslautern jedoch entgegen der straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung auch an jenem Weg widersprüchliche Piktogramme auf; gar in beiden Richtungen, obwohl man das Wegelchen linksseitig überhaupt nicht legal erreichen kann.

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    Am 4. März begannen die Bauarbeiten zur Sanierung der OD Helterslberg (L 499). Ich beschwerte mich (unter Berufung auf Natenom) einmal mehr beim LBM Kaiserslautern, dass er wie üblich im Rahmen von Vollsperrungen von Ortsdurchfahrten mit Zeichen 250 um sich schmeißt und, obwohl grundsätzlich möglich, dem Radverkehr keine eigene Umleitung durch den Ort ausweist. Stattdessen rühmte sich der Leiter des LBM mal wieder damit, dass das doch gar nicht stimme, schließlich habe man doch so eine tolle HBR-Umleitung ausgewiesen. Selbst hierbei kommt die Geringschätzung gegenüber diesem unnützen radtouristischen Blödsinn zum Vorschein, denn die kürzere und direkte Route nach Heltersberg wurde einfach mittels Z 254 gesperrt, weil es für den LBM zu viel Aufwand bedeutet hätte, diese HBR-Umleitung an die einzelnen Bauphasen anzupassen. Somit dürfen die anspruchslosen Radtouristen während der gesamtem Baumaßnahme einen sehr steilen Umweg u. a. durch einen verkehrsberuhigten Bereich in Geiselberg benutzen.

    Ein weiteres Problem hierbei: Diese "Umleitung" führt auch über die K 31. Der Leiter des LBM hielt in einer Konversation per e-mail Ende Februar dieses schmale Wegelchen weiterhin für einen "Geh- und Radweg". Ich wies darauf hin, dass dort ein Zeichen 239 hängt, welches Radfahrern die Befahrung des Wegelchens verbietet. Und urplötzlich war es dann relativ kurze Zeit später verschwunden. Ich stellte zwischenzeitlich einen Antrag nach dem LTranspG bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, man möge mir die Anordnung zur Entfernung des Z 239 schicken. Gestern erhielt ich diese Stellungnahme:

    Zitat

    eine VRA bzgl. der Entfernung des Zeichens 239 StVO liegt nicht vor.

    Was bedeutet dies? Der LBM hat als Straßenbaubehörde einfach mal ohne rechtliche Befugnis ein Verkehrszeichen entfernt, um seine HBR-Umleitung scheinzulegalisieren. Wenn ich andernorts Z 240 abschrauben würde, hätte ich gleich mehrere Strafverfahren am Hals. Und hier tun auch weiterhin alle so, als sei das in Ordnung oder kein Problem. Ist es nicht; dieser Fall zeigt wunderbar auf, dass die Piktogramme rechtlicher Bullshit sind. Ich zitiere den LBM Rheinland-Pfalz aus seinem Schreiben an alle Straßenverkehrsbehörden vom 21.01.19:

    Zitat von LBM RLP

    Bitte beachten Sie, dass dies kein Verkehrszeichen nach StVO ist. Es kann daher auch nicht straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden und ist von der Straßenbaubehörde anzubringen.

    Daran hat auch die Tatsache nichts geändert, dass diese Piktogramme zwischenzeitlich zumindest in der VwV gelandet sind. Solange sie keine Verkehrszeichen im Sinne der StVO sind, die (widerspruchsfrei) von der zuständigen Behörde angeordnet werden müssen, kommt im Zweifelsfall eben so ein Mist wie bei Geiselberg raus; mit einer Straßenbaubehörde, die sich einfach über die verkehrsbehördliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde hinwegsetzt und Verkehrszeichen stiehlt.

    Ich überlege nun selbst Strafanzeige zu stellen; wegen Amtsanmaßung, Diebstahl oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Wohl wissend, dass die weisungsgebundene "Staatsanwaltschaft" das tun wird, was sie immer macht: Mir einen unbegründeten § 152 (2) StPO um die Ohren knallen.

    Ja, natürlich. "Neue, bahnbrechende Erkenntnisse"; welche 2020 die jahrzehntelange Evidenz, auf die sich der Papst der Zeugen Coronas, Dr. Osten, damals berief und die auch Stand der zu diesem Zeitpunkt in dieser politisch motivierten Frage noch nicht korrumpierten "Wissenschaft" war, über den Haufen warfen. Es ist so erbärmlich, wie ihr Realitätsverleugner euch selbst vier Jahre nach diesen Irrsinn weiterhin windet. Es kann nicht sein was nicht sein darf. Ihr wart und seid weiterhin "die Guten"!

    Gerade diesen "freundlichen Umgang miteinander" habe ich auch gesamtgesellschaftlich an den Jahren 2020 bis 2023 so sehr geschätzt. Und schätze ihn gerade in diesem Bessermenschen-Forum bis zum heutigen Tage.

    Es gibt dafür ein Wort: Heuchelei. Und diese diskursive Gewalt lebt ihr vor allem Leuten wie mir gegenüber weiterhin ungehemmt aus. Aber DANN ist das natürlich immer was anderes. Wenn man zur tonangebenden, andere diffamierenden Mehrheit gehört.

    Tragt ihr eigentlich immer noch stolz eure "Maske"? Wie oft seid ihr "geboostert" und wie viele Leute um euch rum hatten schwere bis tödliche Nebenwirkungen der seligmachenden und euch die "Freiheit" zurückgebenden MRNA-Spritze?

    Mit, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, signifikant höheren Opferzahlen und später hat man doch deutlich nachgeschärft bei den Maßnahmen. Also alles nicht so dolle dort ...

    Meine Güte, du weißt ja wirklich überhaupt nichts. Hast du die letzten drei Jahre im virensicheren Bunker gelebt?

    Genauso wenig, wie es seriöse Quellen gibt, die behaupten, eine Maske nützt nichts.

    Ja, ganz genau. Wie z. B. der Gottvater der Virologie im Januar 2020.

    Zitat

    Damit hält man das nicht auf. (…) Können wir nochmal separat drüber reden, aber die technischen Daten dazu sind nicht gut, für das Aufhalten mit der Maske.

    Aber halt; Der Chef-Tierarzt gab ja bereits im Sommer 2020 folgende Losung aus:

    Zitat

    Diese Regeln werden wir noch monatelang einhalten müssen. Diese müssen der Standard sein. Die dürfen überhaupt nie hinterfragt werden. Abstandhalten, Händehygiene, und dort, wo wir Abstand nicht halten können, zusätzlich Alltagsmasken oder Mund-Nasenschutz tragen – und das gilt für drinnen und draußen. Also das ist die Grundregel, die dürfte und sollte niemand mehr in Frage stellen, das sollten wir einfach so tun.

    Genau. Das habt ihr "einfach so getan". Alles.

    Man muss sich sowieso fragen, warum Privatleute die Herausgabe von solchen Protokollen gerichtlich erzwingen müssen. So als hätte es nie in IFG gegeben.

    Warum? Weil die sogenannte "Qualitätspresse" das tat, was sie immer tut: Versagen. In ein paar Jahren lesen wir dann wieder sowas hier, wie nach der Schweinegrippe:

    Rückblickend war die Schweinegrippe-Pandemie in Wahrheit eher eine weltweite Massenhysterie. Heute kann man kaum noch glauben, dass alles wirklich so passiert ist, wie es passiert ist. Kann nicht fassen, dass niemand irgendwann auf den Tisch gehauen und gesagt hat: „Leute, jetzt wacht doch mal auf!“

    Nebenwirkung Vertrauensschwund, Veronika Hackenbroch, Spiegel vom 21.09.2018.

    Hauptsache, drei Jahre lang jeden als "Querdenker" und "Schwurbler" diffamiert, der genau darauf hingewiesen hat: Ihr seid verdammt nochmal hysterisch, weil die "Bilder von Bergamo" bei euch zu einem vollständigen Systemabsturz geführt haben.

    Red ich Bantu oder wat? Oder muss man mir jetzt wegen anderer politischer Themen pauschal widersprechen?

    Es ist bei den Piktogrammen NICHT der Wille der Straßenverkehrsbehörde, die die Piktogramme aufmalt. Sie hat (in aller Regel, auf jeden Fall hier in meiner Region) überhaupt nichts damit zu tun.

    Und was die Betroffenheit betrifft: Der Weg hier hat auch "Piktogramme". Rechts steht ein Schilderpfosten, der ein Zusatzzeichen ohne Verkehrszeichen hat, welches landwirtschatlichen Verkehr freigibt. Hat nun jeder Bauer auch eine Klagebefugnis, weil er auch gerne über einen so bemalten Weg fahren und folglich so ein (absolut unlogisches, system- und rechtswidriges) Zz haben will?

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    Die Piktogramme sind und bleiben Blödsinn. Auch, weil man den Systemfehler "Geh- und Radweg" trotz all seiner logischen Widersprüche weiterhin am Leben erhalten will, obwohl der Scheiß endlich ersatzlos abgeschafft gehört, weil es eh noch nie etwas anderes war, als Radfahrer zum Befahren von Gehwegen zu zwingen.

    Stattdessen murkst man im Hinblick auf den "nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg" (den es ja eigentlich auch nur gibt, weil Leute wie ich irgendwann die Scheiß Schilder weghaben wollten) einfach mit einem derart unlogischen und rechtlich inkonsistenten Blödsinn (dazu passen auch die alleinstehenden Zz 1022-10 linksseitig) weiter. Z 250 / Z 240 + Zz 1022-10 oder rechteckiges Z 240 hätten (in der StVO verankert) ja gereicht. Nein, man treibt den Blödsinn immer weiter und tiefer in eine Sackgasse.

    Und diese (vor allem juristische) Idiotie wird von Leuten wie dir verteidigt? Ich versteh auch das nicht. Aber egal.

    Nachtrag: Hier im § 39 sind alle rechtlich relevanten Piktogramme aufgeführt; da ist keins für einen "Geh- und Radweg" mit bei. Und wer sonst aufs Bestimmtheitsgebot und Normenklarheit pocht, sollte hier dann bitteschön auch konsequent sein.

    Ich fragte nach einer Rechtsgrundlage in der StVO, nicht in der (eh unverbindlichen) VwV.

    Wundert mich, dass ihr diesen wiederholten handwerklichen Murks für in irgendeiner Weise akzeptabel haltet, obwohl ich euch nun schon mehrfach den Kasus Knaxus (Verkehrsregelung ohne Anordnung durch die eigentlich zuständige Behörde) zu verdeutlichen versucht habe. Muss wohl mit einem Restvertrauen ins (kaputte) System zu tun haben? ;)

    Das mag grundsätzlich so sein; muss aber nicht jeder so sehen.

    Der, der die Dinger letztlich aufmalt (hier der LBM, Straßenbaubehörde; andernorts vielleicht der Bürgermeister), ist dazu (also das Treffen einer Verkehrsregelung) jedoch gem. Art 74 (1) Nr. 22 GG / § 44 (1) StVO gar nicht befugt bzw ermächtigt. Und wo genau in der StVO (nicht in der VwV) finde ich das Verkehrszeichen in Gestalt des Piktogramms "Gemeinsamer Geh- und Radweg"?