Hallo,
da das ist richig. Argument der Behörde war aber, dass es sich um einen "von der Fahrbahn abgesetzten Sonderweg" handelt. Gibts das überhaupt? Demnach dürfe man dort aber auch mit dem Pkw (lieber Motorrad...) fahren!?
Es sollte sich ja um einen "fahrbahnbegleitenden Weg" handeln. Nur wo steht das genau definiert?
Stefan