Beiträge von Schlau Meier

    Moin,

    Also auch von Bad Segeberg nach Bad Oldesloe (die Nordbahn ist in Anlage 1).

    In Anlage 2 steht nichts von HVV.

    Man kann es aber auch kompliziert ausdrücken... Der letzte Satz widerspricht obigem aber schon.

    Es kann also sein, dass Du streng nach den Bedingungen z.B. nur für die Relation Bad Oldesloe-Bad Segeberg keine gültige Fahrkarte hast. Es kann aber keiner kontrollieren ob Du nicht vorher oder nachher doch außerhalb des HVV fährst und daher das mehr oder weniger stillschweigend und bewusst toleriert wird.

    Zustimmung. Oder als Berater, "Experte" oder was auch immer. Erstmal selbständig auf Provisionsbasis nebenbei. Muss nur dein Haupt-Arbeitgeber zustimmen und die nötige Flexibilität an den Tag legen...

    Schreib den Leuten doch du berätst für 80 Euro die Stunde und schau was zurück kommt.

    Na im Prinzip würde es ja reichen, wenn Beiträge moderiert werden, also manuell freigegeben werden müssten.

    Hier im Forum mit der Hand voll Beiträgen pro Tag wäre das ja noch möglich (würde mich dazu auch anbieten, da mitzuhelfen), aber wie Twitter, Youtube usw. das Handhaben wollen, keine Ahnung.

    Du bist in jedem Fall nicht der einzige mit dieser Herausforderung und ich hoffe sehr, dass sich hier noch eine vernünftige Lösung findet.

    Na dann lag ich falsch. Aber Leute, es kann doch niemand erwarten dass das jemand versteht! Auf Schutzstreifen gelten andere Ampeln als auf Radfahrstreifen!? Und selbst ich der sich jetzt schon einiges mit der Thematik beschäftigt hats bisher "falsch" gemacht.

    Und dass Radfahrstreifen nicht zur "Fahrbahn" gehören, besonders bei der Regel "Auf der Fahrbahn gilt die Fahrbahnampel". Meine Güte...

    Off Topic:

    Radfahren ist schon kompliziert. Erst Recht wenn man die Strecke nicht regelmäßig fährt. Erst muss man rechts und links nach Benutzungspflichten suchen, den Zustand und Verlauf des Radwegs für die nächsten paar 100m einschätzen und nach Falschparkern absuchen, dann an der nächsten Kreuzung überlegen, wie man sie am geschicktesten quert, welche Ampel so gilt und wieder von vorne. Kein Wunder dass sich kaum jemand die Mühe macht sich wirklich dran zu halten.

    Frust-Off-Topic:

    Heute: Mutter steht mit Kind und Kinderwagen auf dem Radweg und wartet an der Fußgängerampel. Ich halte an, genervt: "Hmpf, hier ist ein Radweg..." Sie: "Ja dann fahren Sie doch drumrum!". Ich: "Darf ich nicht...", fahre drumrum und ärgere mich wenig später, dass ich dem Kind nicht erklärt habe dass Mama hier ein schlechtes Vorbild ist weil man ja nicht einfach so auf dem Radweg rumstehen darf.

    Nur Radwege benutzen, wenn der Abstand zu parkenden Autos gewahrt werden kann. So mache ich es zumindest.

    Natürlich hilft es, Fahrräder an der Ampel rechts vorbei zu lassen! Gegen Kratzer, kaputte Frontscheiben, Blutspuren am Kotflügel, lästigen Papierkram...

    Dass es die verdammte Pflicht jeden Autofahrers ist, lernt man doch schon in der Fahrschule, das muss der ACE nicht nochmal wiederholen. :P

    Moin,

    meiner Auffassung nach darf der Breitstrich an Radfahrstreifen von Radfahrern jederzeit überfahren werden sofern der Verkehr auf der Fahrbahn dies zulässt (und in die gleiche Richtung führt).

    Teilweise muss man das ja auch um den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos einzuhalten oder um falsch haltenden Autos auszuweichen.

    Der Radfahrstreifen ist ja kein Teil der Fahrbahn, also eher mit einer durchgehend abgesenkten Bordsteinkante zu vergleichen, richtig?

    ich möchte Sie freundlich bitten, einmal die Radverkehrsführung im Berech Sachsenbrücke/Rampenstr./Tunnelstr. zu prüfen.

    Ich bin eben auf dieser Relation gefahren und dort nur schwerlich zurechtgekommen.

    Kommt man auf der Fahrbahn von der Sachsenbrücke und möchte links in die Rampenstr. einbiegen, sieht man zwar die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges, kann diesen aber gar nicht erreichen da nach dem ordnungsgemäßen linksabbiegen der Radweg schon einige Meter oberhalb befindet.

    Biegt man nun nach rechts in die Tunnelstraße, sieht man zwar rechts den benutzugspflichtigen Geh/Radweg, kann diesen aber ebenfalls aufgrund der durchgezogenen Linie nicht erreichen.

    Anschließend ist wohl gewollt, dass Radfahrer geradeaus durch die Anliegerstraße fahren, die meisten Radfahrer sind hier aber auch keine Anlieger und dürfen die gedachte Verkehrsführung nicht nutzen. Weiter soll man als Radfahrer wohl links auf den Zweirichtungsradweg fahren, dieser ist aber ebenfalls aufgrund der durchgezogenen Mittellinie nicht erreichbar es muss erst rechts in den Sieldeich eingefahren und dort gewendet werden.

    Ist hier wirklich gewollt dass Radfahrer die Treppe hoch fahren?

    Hallo,

    sehr gut. Das sollte doch als Leserbrief mal veröffentlicht werden können.

    Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, zumal man mit dem Motorrad Radfahrer ja noch leichter überholen kann. Oder es ist noch was anderes vorgefallen was hier nicht dokumentiert ist.

    Wenn wir schon über Benutzungspflichten reden, fehlt noch der Hinweis, dass ja auch nicht alle "benutzungspflichtigen" Radwege wirklich benutzt werden müssen. (kaum breiter als der Lenker, Dooringzone, Einordnen).

    Sollte das etwa hier gewesen sein, würde ich den Radweg von der Ferne betrachtet als benutzbar einstufen, aber mit dem Rennrad sicher auch kein Vergnügen.

    Stefan

    Hallo,

    vielen Dank nochmal für die Nachträge und Antworten.

    Zitat von Pirminator


    Eigentlich bräuchte man ja nur in die StVO reinschreiben, dass zumindest (einigermaßen) parallel verlaufende Wege zu Straßen außerorts grundsätzlich von Radfahrern und Fußgängern benutzt werden dürfen. Wenn es dann immer noch unbedingt ne Pflicht sein muss, kann man ja immer noch zu den hässlichen blauen Dingern greifen.

    Genau meine Meinung! Und das auch linksseitig.

    Hallo,

    der Weg im Vordergrund ist Bestandteil des Weges der Auslöser für diese Diskussion war (Link).

    Er ist nicht beschildert. Sprich: StVO sagt: Darfst Du nicht benutzen, Behörde sagt: Darfst Du benutzen.

    In die Gegenrichtung steht allerdings inzwischen schon ein [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-30], allerdings nur wenn man von der Seite kommt. (auf dem Bild 3. Mast von links).

    Hinter der Kreuzung muss man links weiter fahren, richtig. Allerdings 500m weiter wieder mit einer Ampel auf die rechte Seite...

    Das [Zeihen 215] gilt nur für die Fahrbahn? Wenn ich (an einem anderen fiktiven Kreisverkehr) rechts auf dem Radweg ankomme und "links abbiegen" will, darf ich dann auch "falschrum" fahren?