Moin,
meiner Auffassung nach darf der Breitstrich an Radfahrstreifen von Radfahrern jederzeit überfahren werden sofern der Verkehr auf der Fahrbahn dies zulässt (und in die gleiche Richtung führt).
Teilweise muss man das ja auch um den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos einzuhalten oder um falsch haltenden Autos auszuweichen.
Der Radfahrstreifen ist ja kein Teil der Fahrbahn, also eher mit einer durchgehend abgesenkten Bordsteinkante zu vergleichen, richtig?