Beiträge von Schlau Meier

    Moin,

    meiner Auffassung nach darf der Breitstrich an Radfahrstreifen von Radfahrern jederzeit überfahren werden sofern der Verkehr auf der Fahrbahn dies zulässt (und in die gleiche Richtung führt).

    Teilweise muss man das ja auch um den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos einzuhalten oder um falsch haltenden Autos auszuweichen.

    Der Radfahrstreifen ist ja kein Teil der Fahrbahn, also eher mit einer durchgehend abgesenkten Bordsteinkante zu vergleichen, richtig?

    ich möchte Sie freundlich bitten, einmal die Radverkehrsführung im Berech Sachsenbrücke/Rampenstr./Tunnelstr. zu prüfen.

    Ich bin eben auf dieser Relation gefahren und dort nur schwerlich zurechtgekommen.

    Kommt man auf der Fahrbahn von der Sachsenbrücke und möchte links in die Rampenstr. einbiegen, sieht man zwar die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges, kann diesen aber gar nicht erreichen da nach dem ordnungsgemäßen linksabbiegen der Radweg schon einige Meter oberhalb befindet.

    Biegt man nun nach rechts in die Tunnelstraße, sieht man zwar rechts den benutzugspflichtigen Geh/Radweg, kann diesen aber ebenfalls aufgrund der durchgezogenen Linie nicht erreichen.

    Anschließend ist wohl gewollt, dass Radfahrer geradeaus durch die Anliegerstraße fahren, die meisten Radfahrer sind hier aber auch keine Anlieger und dürfen die gedachte Verkehrsführung nicht nutzen. Weiter soll man als Radfahrer wohl links auf den Zweirichtungsradweg fahren, dieser ist aber ebenfalls aufgrund der durchgezogenen Mittellinie nicht erreichbar es muss erst rechts in den Sieldeich eingefahren und dort gewendet werden.

    Ist hier wirklich gewollt dass Radfahrer die Treppe hoch fahren?

    Hallo,

    sehr gut. Das sollte doch als Leserbrief mal veröffentlicht werden können.

    Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, zumal man mit dem Motorrad Radfahrer ja noch leichter überholen kann. Oder es ist noch was anderes vorgefallen was hier nicht dokumentiert ist.

    Wenn wir schon über Benutzungspflichten reden, fehlt noch der Hinweis, dass ja auch nicht alle "benutzungspflichtigen" Radwege wirklich benutzt werden müssen. (kaum breiter als der Lenker, Dooringzone, Einordnen).

    Sollte das etwa hier gewesen sein, würde ich den Radweg von der Ferne betrachtet als benutzbar einstufen, aber mit dem Rennrad sicher auch kein Vergnügen.

    Stefan

    Hallo,

    vielen Dank nochmal für die Nachträge und Antworten.

    Zitat von Pirminator


    Eigentlich bräuchte man ja nur in die StVO reinschreiben, dass zumindest (einigermaßen) parallel verlaufende Wege zu Straßen außerorts grundsätzlich von Radfahrern und Fußgängern benutzt werden dürfen. Wenn es dann immer noch unbedingt ne Pflicht sein muss, kann man ja immer noch zu den hässlichen blauen Dingern greifen.

    Genau meine Meinung! Und das auch linksseitig.

    Hallo,

    der Weg im Vordergrund ist Bestandteil des Weges der Auslöser für diese Diskussion war (Link).

    Er ist nicht beschildert. Sprich: StVO sagt: Darfst Du nicht benutzen, Behörde sagt: Darfst Du benutzen.

    In die Gegenrichtung steht allerdings inzwischen schon ein [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-30], allerdings nur wenn man von der Seite kommt. (auf dem Bild 3. Mast von links).

    Hinter der Kreuzung muss man links weiter fahren, richtig. Allerdings 500m weiter wieder mit einer Ampel auf die rechte Seite...

    Das [Zeihen 215] gilt nur für die Fahrbahn? Wenn ich (an einem anderen fiktiven Kreisverkehr) rechts auf dem Radweg ankomme und "links abbiegen" will, darf ich dann auch "falschrum" fahren?

    Hamburger Abendblatt: „Viele Wege in Ammersbek sind für Radler gefährlich“

    Hm. Das ist wie im Artikel auch richtig geschrieben ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und zwar auf fast 10km! Allerdings fahren dort die meisten Radfahrer und definitiv nicht im Schrittempo. Zumal der "Gehweg" eigentlich schon recht gut mit dem Rad befahrbar ist.

    Auf der Fahrbahn sind mir da noch keine Wurzeln aufgefallen.

    Allerdings ist das auf der Fahrbahn fahren auf dieser viel befahrenen Straße auch nicht gerade entspannt, von daher verstehe ich dass dort kaum jemand fahren mag. Leider muss man das wenn man sich an die StVO halten möchte.

    Ich glaub ich schreib in meinen Leserbrief dass man das [Zeichen 239] mal abbauen sollte.

    Stefan

    Hallo,

    bei der LSBG Hamburg finden sich Planunterlagen für Straßenumbauten. Schaut sich die wer regelmäßig an und gibt Einwände? Besonders bei den "Abstimmungsunterlagen" sind ja Einwendungen noch gut möglich. Leider habe ich nicht gefunden ob man sich bei neuen Planungen automatisch benachrichtigen lassen kann. Im Prinzip macht es ja Sinn wenn wir hier uns die Planungen anschauen, diskutieren und unsere Einwände bringen. An den dazugehörigen Berichten kann man ja schon sehen was man sich im Einzelnen gedacht hat. Archiviert die Unterlagen jemand zentral und vergleicht das mit der Umsetzung?

    Stefan

    Hallo,

    ich bin neulich die Gründgensstraße lang gefahren.

    Link zu Veloroute.Hamburg mit Foto

    Der Schutzstreifen hat zwar immerhin etwas Abstand zu den parkenden Fahrzeugen, aber er suggeriert deutlich, dass Radfahrer durch Pkw überholt werden dürfen. Das geht aber wenn die mind. 1,5m Abstand eingehalten werden sollen nur mit Zweirädern.

    Mir fehlen da irgendwie die Worte zu... <X

    Muss aber gut sein, zumindest lt. ADAC Link

    Stefan

    Zitat

    Hast du schonmal ernsthaft probiert den regelkonform zu nutzen? bei 30 km/h?

    Nein. 30km/h sind da nicht drin wenn man nicht wegen fahrlässigen Körperverletzung angezeigt werden möchte und keine Schürfwunden möchte.

    Mit 15km/h und dauernder Bremsbereitschaft kommt man da aber schon durch. Ist ja nur ein kurzes Stück.

    Besser als auf der Fahrbahn wenn mal wieder Stau ist. Wenn kein Stau ist, ist die Fahrbahn besser.

    Ich fahre manchmal Leinpfad -> Ohlsdorfer Straße.

    Neulich das erste Mal auf der Fahrbahn. Sierichstr. auf die Fahrbahn mit Roter Fahrbahnampel im Rücken, rechtzeitig links eingeordnet bevor der Verkehr von hinten kommt und links die Ohlsdorfer Straße hochgepowert...

    Mein Sohn würde sagen: "Ratzifatzi!"

    Alternativ kann man sich auch noch bei der Fußgängerampel auf die Fahrbahn mogeln. hier

    Wobei der Radweg Richtung Osten ja noch geht, Richtung Westen haben die zahlreichen Fußgänger von und zur U-Bahn einfach keine andere Möglichkeit als teilweise auf dem Radweg zu laufen.

    Ich hab damals in meinen Skoda Fabia (kein Kombi) auch ne 2,5m PAX-Schrankwand rein bekommen. Bei geschlossener Heckklappe. Mit dem gleichen Auto bin ich in Schweden steile Schotterpisten hoch und über übelste Waldwege.

    Als 4-Köpfige Familie ist ein Kombi schon praktisch, aber wirklich brauchen tut man den nur ein paar Tage im Jahr sobald man keinen Kinderwagen mehr mitschleppt.

    Mir fällt nicht ein wozu man einen SUV gebrauchen kann. Und echte Geländewagen z.B. für Förster sinds ja auch nicht.

    Hallo,

    diese Lösung

    Zitat

    ?thumbnail=1

    ist aber irgendwie auch nicht das Gelbe vom Ei.

    Selber an einer ähnlichen Stelle (Hammerbrookstraße, nordwärts), allerdings ohne Radfahrstreifen gehabt.

    Die Geradeausspur schwenkt nach links, es wird aber irgendwie erwartet dass der Radfahrer rechts bleibt (Ampel rot, ich will geradeaus, mich links überholender und anschließend fies schneidender Pkw-fahrer nach rechts. An der Ampel stehen wir natürlich wieder nebeneinander "Wollten Sie mich umbringen?", "Du musst schon nach links zeigen wenn Du nach links fährst!", "Die Spur geht so!!!", Geländewagenfahrer hinter mir: "Da ist doch nen RAAADWEEG!"