Bei uns galten auch mal die 50 nicht für Anlieger. Wahrscheinlich weil die die Kurven besser kennen oder so. Das Schild verschwindet aber wenn man sich dem nähert. Auf StreetView einfach mal ausprobieren:
Beiträge von Schlau Meier
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Wie hat eine Straßenverkehrsbehörde es korrekt anzuordnen, wenn sie außerorts folgendes möchte?:
- Wenn sich zwei Fahrräder auf der Fahrbahn im Gegenverkehr begegnen, gilt für alle Fahrzeuge (wohlgemerkt dann auch für Fahrräder) eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
Quatsch. Die 30 gelten für Radfahrende in beiden Richtungen. Für Kfz gilt die vorher irgendwo angeordnete Höchstgeschwindigkeit.
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Mal wieder der dicke Stinkefinger der Behörden an Radfahrer und Fußgänger...
woher weißt Du, dass das so angeordnet ist?
Wie oft sieht man an Baustellen plötzlich Blauschilder, wo vorher keine waren? In Hamburg doch gerne mal öfter.
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Heidschnuckenweg 220km an einem Tag _UND_ dann noch Abends mit dem ICE zurück - ohne Multitool, Schlauch, Pumpe und Rucksack - verrückt und cool
Der macht nur solche Sachen mit einem Dauergrinsen und erzählen, wie viel Bock das gerade macht und "nice" das alles ist. Keine Ahnung wie man so sein kann. (Positiv gemeint)
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Das ist ein
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Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.maps.app.goo.glAusschließlich für Radfahrende ist also schonmal falsch.
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Ja, nur warum schreibt die Stadt Rees dann in dem oben verlinkten Facebook-Beitrag höchstselbst
ZitatAuf der Wardstraße zwischen Grietherbusch und dem Schulzentrum Rees wurden jetzt weitere Maßnahmen aus dem Reeser Radverkehrskonzept umgesetzt. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind dort durch neue Schutzstreifen und einer Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit ab sofort besser geschützt.
So gilt auf der Wardstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaften nun die Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 70 km/h, während dort bislang bis zu 100 Kilometer pro Stunde gefahren werden konnte. Darüber hinaus wurden an beiden Fahrbahnrändern gestrichelte Schutzstreifen mit einer Breite von 50 Zentimetern aufgebracht. Die Anlage eines noch breiteren Schutzstreifens war aufgrund der geltenden Rechtslage nicht möglich.
Hier, auf Strassentypen lt. BASt wird klar von "Leitlinien" geschrieben und nicht von "Schutzstreifen".
Meine These dazu: Man hat nach EKL4 markiert und auf 70km/h begrenzt im Zuge des Radverkehrskonzeptes, aber irgendjemand bei der Stadt kommuniziert jetzt falsch so als ob es sich um zu schmal geratene klassische Schutzstreifen für Radfahrer handelt.
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Ich musste kurz googlen aber die Stadt Rees scheint tatsächlich in Deutschland zu liegen. Die VwV-StVO ist aber dort offenbar nicht gültig.
50cm Schutzstreifen außerorts. Noch Fragen?
Stadt ReesUmsetzung des Reeser Radverkehrskonzept; Geschwindigkeitsreduzierung und Schutzstreifen auf der Wardstraße in Rees Auf der Wardstraße zwischen Grietherbusch…www.facebook.com -
Dann hast du hoffentlich darauf hingewiesen, dass nach StVO, Anlage 2, dort zu VZ.239 der Radverkehr stets Schrittgeschwindigkeit zu fahren hat. Ich gehe mal davon aus, dass die nette Polizistin das irgendwie bestimmt mal nicht erwähnt hat, oder?
"Die fahren sowieso nicht so schnell". Ja ok kann man diskutieren. Sollte auf jeden Fall bei der Fahrradprüfung nicht "geahndet" werden.
Sie wird auf jeden Fall bei den Kollegen vor Ort anregen, dass die Verkehrsführung an der gefragten Kreuzung überarbeitet und klargestellt wird wer nun sich wie zu verhalten hat. Sie war jetzt das erste Jahr hier dabei, die Kollegen vorher haben wohl das hier links rum fahren als "Abbiegen" gelehrt, jetzt halt als "normale Kurve mit Grundstückszufahrt".
Heute war dann Prüfung. Ich war eine Kreuzung weiter zum Kontrollieren des Linksabbiegens eingesetzt. Gottseidank mit wirklich wenig Autoverkehr. Die Bandbreite von "hilflos links vom Gegenverkehr durch die Gegend torkeln" bis "Fahrradfahrprofi" war wirklich alles dabei. Gar nicht so einfach alle Kinder gleichzeitig im Blick zu haben wenn man zwei Richtungen gleichzeitig im Blick haben muss.
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Da es weder "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" noch einen sonst greifenden Ausnahmetatbestand gibt, gilt Satz 1 des §37 (2) Nr. 6:
Die Polizistin hat in diesem Punkt also recht.
Das habe ich auch nicht bezweifelt, ich hatte nur damit gerechnet dass die Kinder angehalten werden, auch bei einer roten Fußgängerampel anzuhalten. Was ich grundsätzlich auch nicht für ganz falsch halte, da zur sicheren Seite hin.
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Naja die Kinder sind alle in der 4. Klasse, also 9 bis 10 Jahre. An der Kreuzung absteigen ist bei der Fahrradprüfung nicht mehr angesagt.
Ich hätte gerne noch die Diskussion angefangen warum die Kinder auf dem freigegebenen Gehweg fahren sollen statt auf der Fahrbahn aber später habe ich dann gemerkt dass einige Kinder vielleicht mit ihren "Fahrkünsten" tatsächlich noch nicht für die Fahrbahn einer relativ viel befahrenen Straße bereit sind.
Die Beleuchtung muss halt funktionieren wenn klar ist dass die Polizei das Fahrrad auf Verkehrssicherheit prüft. Ok, vielleicht dachten einige Eltern dass das bis zur Fahrradprüfung am Donnerstag reicht. Mir persönlich ist das auch egal, solange man ab der Dämmerung Licht an hat.
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Moin, also die offenbar ortsunkundige Polizistin war sich auch nicht ganz sicher, hatte sich im Vorwege aber wohl schon mit Kollegen beraten. Musste aber auch eingestehen dass das auch bei Erwachsenen zu Unklarheiten kommen kann, daher sollen die Kinder besonders vorsichtig fahren.
Der Verbindungsweg ist wie eine Grundstückszufahrt zu werten, daher fährt wer auf dem Asphalt bleibt auch "um die Kurve" und muss da auch kein Handzeichen geben.
Somit haben Radfahrer auf der Radwegefurt in keinem Fall Vorrang.
Gelernt:
- Auch in Anwesenheit von 10 Kindern auf dem Fahrrad und einer offensichtlichen Polizistin im Schlepptau schaffen es nicht alle Autofahrenden (und auch Radfahrende) sich ordentlich zu benehmen. Besonders schlau wenn das Fahrtziel wenige Meter weiter liegt, man selber Lehrerin ist und trotz Polizeiansprache einfach weiterfährt.
- Funktionierende Beleuchtung am Fahrrad ist optional, auch wenn man weiß dass die Fahrräder von der Polizei geprüft werden
- Defekte Felgenbremse auf die Schnelle reparieren muss ich noch üben
- die rote Fußgängerampel https://www.google.de/maps/@53.72653…1!1e1?entry=ttu gilt selbstverständlich nicht für auf dem freigegebenen Radweg fahrende Kinder, "sondern die Ampel für die Autofahrer". (gilt sie auch nicht aber diese Selbstverständlichkeit hat mich dann doch überrascht)
Ich bin mal gespannt wie am Donnerstag die Prüfung läuft, weil einige Kinder sind dann doch noch recht unsicher auf dem Fahrrad.
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Also ich sehe hier nur weder eine Einmündung noch rechts vor links noch Zeichen 301 oder 205.
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Laut VwV-StVO
Ja eben. Welcher Paragraph ist das?
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Moin,
DMHH war richtig, der Radweg soll nicht genutzt, sondern nur gequert werden.
Aber ob das nun abbiegen ist oder nicht, keine Ahnung. Ich fahre da fast jeden Tag längs ohne wirklich zu wissen, was gilt. Gekracht hat es noch nie, aber eher deshalb weil keiner so recht weiß, was gilt und alle vorsichtig fahren.
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Ich bin ja ein bisschen gespannt. Ich darf bei der Fahrradprüfung in der 4. Klasse mit als Aufsicht fungieren. Dabei dürfen die Schüler dieses schöne Konstrukt passieren:
Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.www.google.deIch bin schon gespannt wie ein Flitzebogen was uns die Dame von der Polizei bei der Einweisung so erklärt bezüglich Vorfahrt, Abbiegen und Hand rausstrecken.
Die Kinder sollen von rechts aus dem Eckhorst kommend links in die Schlossstraße
abbiegenfahren, dort wenden und dann die Kreuzung in Blickrichtung "geradeaus" passieren.Die Radwegfurt hat man vor kurzem auch nochmal "nachgezogen". Vielleicht ein Überbleibsel aus der Zeit als der Eckhorst noch Durchgangsstraße war. Aber das interessiert ja die Verkehrsteilnehmer von heute nicht.
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Danke für die Analyse DMHH . Ich hab mich gar nicht so groß damit beschäftigt, war nur verwundert dass da offenbar nicht so richtig gesprochen wurde, zumal wir hier ja auch schon vor Jahren Info- und Bürgerveranstaltungen hatten, nach Corona allerdings nicht mehr. Mit den betroffenen Landwirten wurde schon über Entschädigungen diskutiert.
Im Fall der Schlachterei könnte man auch die "Sackgasse" als solches dem Betrieb zuschlagen für Parkplätze etc. Heute wird da teilweise auch wild auf dem Grünstreifen gehalten. Vielleicht hofft man aber auch auf eine direkte Zufahrt von/zur Umgehung.
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Randbemerkung: Der Ortsansässige Schlachter (wo es auch belegte Brötchen, Kaffee usw. zu kaufen gibt, Google Maps) möchte klagen, da der Durchgangsverkehr ("Laufkundschaft") dann nicht mehr direkt vor dem Laden vorbeifährt und auch weil fast die Hälfte seines Grundstückes enteignet werden soll, was den Betrieb kaum noch möglich macht.
Angeblich habe er erst durch die Planfeststellungsunterlagen erfahren, wie viel Grundstück wirklich wegfallen soll. Vor 2 Jahren habe man ihn lediglich mal gefragt ob er den Betrieb umsiedeln wolle. Findet wirklich so wenig Kommunikation mit massiv betroffenen Anliegern statt?
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Danke für das Feedback!
Gibt es noch weitere Anmerkungen? Sonst gebe ich das morgen etwas optimiert ab.
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So, ich hab aus Zeitmangel es erst jetzt geschafft, meine Gedanken auszuformulieren. Aber da die Abgabefrist kommt, musste ich das ja doch mal dazwischenschieben. Wer mag, darf sich in der Anlage meine Ergüsse zumuten und Verbesserungsvorschläge machen.
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Meinst Du radverkehrstechnisch? Eigentlich nicht. Schlussendlich sind die 3,5m ja dafür da dass man trotz Gegenverkehr noch nebeneinander fahren kann. Ich sehe aber selten Radfahrer im Doppelpack dort. Auch die Schüler sind morgens meistens alleine Unterwegs. Wirklich notwendig ist es nicht. Möchte man langfristig deutlich mehr Radverkehr, dann ist das aus Komfortsicht aber sicher schon ganz gut. Dann aber eher wirklich nur zwischen Bargteheide und Hammoor und davon ist ja nur ein kurzes Stück wirklich in der Überplanung.