Moin, also die offenbar ortsunkundige Polizistin war sich auch nicht ganz sicher, hatte sich im Vorwege aber wohl schon mit Kollegen beraten. Musste aber auch eingestehen dass das auch bei Erwachsenen zu Unklarheiten kommen kann, daher sollen die Kinder besonders vorsichtig fahren.
Der Verbindungsweg ist wie eine Grundstückszufahrt zu werten, daher fährt wer auf dem Asphalt bleibt auch "um die Kurve" und muss da auch kein Handzeichen geben.
Somit haben Radfahrer auf der Radwegefurt in keinem Fall Vorrang.
Gelernt:
- Auch in Anwesenheit von 10 Kindern auf dem Fahrrad und einer offensichtlichen Polizistin im Schlepptau schaffen es nicht alle Autofahrenden (und auch Radfahrende) sich ordentlich zu benehmen. Besonders schlau wenn das Fahrtziel wenige Meter weiter liegt, man selber Lehrerin ist und trotz Polizeiansprache einfach weiterfährt.
- Funktionierende Beleuchtung am Fahrrad ist optional, auch wenn man weiß dass die Fahrräder von der Polizei geprüft werden
- Defekte Felgenbremse auf die Schnelle reparieren muss ich noch üben
- die rote Fußgängerampel https://www.google.de/maps/@53.72653…1!1e1?entry=ttu gilt selbstverständlich nicht für auf dem freigegebenen Radweg fahrende Kinder, "sondern die Ampel für die Autofahrer". (gilt sie auch nicht aber diese Selbstverständlichkeit hat mich dann doch überrascht)
Ich bin mal gespannt wie am Donnerstag die Prüfung läuft, weil einige Kinder sind dann doch noch recht unsicher auf dem Fahrrad.