Die Veröffentlichung der gesamten VwV-StVO an gewohnter Stelle steht noch aus.
Hatte schon jemand den Link gepostet? Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)
Die Veröffentlichung der gesamten VwV-StVO an gewohnter Stelle steht noch aus.
Hatte schon jemand den Link gepostet? Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)
Als Radler wiederum kann ich mir nicht vorstellen, dass da jemand freiwillig auf dem unebenen Plattenmist fährt.
Der erste Satz des zitierten Tweets lautet: "Das ist ein Zweirichtungsradweg(!)".
Nein, ist es mit Sicherheit nicht. Vielleicht ist es ein Gehweg, auf dem man erlaubt hat, in beiden Richtungen Fahrrad zu fahren. Aber es ist definitiv kein Zweirichtungsradweg und erst recht nicht mit Ausrufungszeichen. Offensichtlich gibt es Leute, denen dieser "Zweirichtungsradweg" sogar ein Ausrufezeichen wert ist.
Für Fußgänger ist das Hindernis kacke, keine Frage und von Barrierefreiheit wollen wir erst gar nicht reden. Aber wenn Barrierefreiheit auch nur die geringste Rolle gespielt hätte, würde man da niemals das Radfahren erlauben, sondern OWis von Gehweg- und Geisterradlern ahnden. Ich verstehe nicht, warum man glaubt, man müsse ständig gefährliches Fehlverhalten legalisieren. Die Leute, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, fahren doch dort sowieso auf dem Gehweg. Dann soll es wenigstens deutlich sein, dass sie da nicht im Recht sind. Das würde nicht nur den Fußgängern helfen, sondern auch denen, die dort legal auf der Fahrbahn fahren.
Bei würde für Autos kein Schritttempo gelten. Und Fußgänger müssten am Fahrbahnrand gehen, weil die Straße dann nur aus einer Fahrbahn bestehen würde. Aber so besteht die Straße nur aus einem gemeinsamen Geh- und Radweg.
Der Überholabstand von 1,5m gilt meiner Meinung nach von der Spitze der Poolnudel oder des Abstandshalters an. In einigen Straßen könnte das dazu führen, dass man gar nicht mehr überholen darf und in einem solchen Fall würde ich das als Verkehrsbehinderung auslegen.
Was haltet ihr von dieser Regelung? Das kommt z.B. infrage, wenn Grundstücke nur über einen gemeinsamen Geh- und Radweg erreichbar sind.
Ein Beispiel: https://www.google.de/maps/@53.58819…m/data=!3m1!1e3
Klar ist, dass Fußgänger die gesamte Straße nutzen dürfen, weil es keine Fahrbahn ist, an deren Rand sie gehen müssen. Radfahrer dürfen dort selbstverständlich auch fahren, müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen, aber sie müssen nicht mit Schritttempo fahren. Durchgangsverkehr mit anderen Fahrzeugen als dem Fahrrad ist verboten, aber ANlieger dürfen zu ihren Grundstücken fahren. Der rote Bulli auf dem Bild darf dort nicht halten oder parken.
Aber was ist mit Anliegerverkehr mit PKW, LKW oder auf dem Pferd? Gilt für die Schritttempo? Im Anhang zur StVO steht beim
ZitatIst durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Gilt das auch für einen gemeinsamen Geh- und Radweg? Schließlich ist das auch ein Gehweg, aber mit dem Unterschied, dass Radverkehr dort keine "andere Verkehrsart" ist, weil es auch ein Radweg ist. Für Radfahrer gilt dort also nicht das Gebot, grundsätzlich nur mit Schritttempo zu fahren wie beim
.
Könnte man das Parken in abgetrennten/markierten Bereichen erlauben? Also kann es einen Seitenstreifen neben einem Geh- und Radweg geben?
Sollte bei für den Autoverkehr Schritttempo gelten, wäre es eine gute Alternative zum
. Auch dort dürfen Fußgänger die gesamte Straße benutzen, alle müssen aufeinander Rücksicht nehmen, aber auch mit dem Fahrrad darf man dort nur mit Schritttempo fahren. Im Zuge einer Fahrradroute sind verkehrsberuhigte Bereiche also ungeeignet. Wichtig ist natürlich, dass Radverkehr in normaler Geschwindigkeit mit dem Fußgängerverkehr verträglich ist, bevor man ein
in ein
ändert und dass die Straße nicht für den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erforderlich ist.
Wenn der Radfahrer sich wie ein Fußgänger benimmt, muss er sich vielleicht auch an die Regeln für solche halten.
An der Stelle wird jedenfalls alles dafür getan, dass Radfahrer sich als Fußgänger mit Rädern fühlen. Trotzdem gelten auf dem Fahrrad die Verkehrsregeln für Fahrzeuge.
Aus den "Corona-News" bei Spiegel-Online: Corona-News am Freitag: Omikron-Maximum wohl in den nächsten Tagen erreicht - DER SPIEGEL
ZitatBundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) für dessen eigenmächtige Abkehr von der beschlossenen Teil-Impfpflicht kritisiert und will sie nötigenfalls auch gegen seinen Willen durchsetzen. »Aus der Perspektive des Rechtsstaates ist es ein Desaster, wenn Länderchefs den Gedanken in den Raum stellen, ein vom Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz zu ignorieren«, sagte Buschmann dem »Tagesspiegel« (Online). Sollte Söder daran festhalten, wäre das »ein beispielloser Vorgang«.
Mir würde doch direkt ein Beispiel für einen solchen Vorgang einfallen, der seit dem Jahr 1998 bis heute andauert, Herr Minister Buschmann.
schlimmer?
Ja, schlimmer. Weil die Ursache für Unfälle, über die er eine "Diskussion" anstoßen wollte, offenbar für ihn darin besteht, dass die Verletzlicheren nicht ihre Rechte aufgeben. Die Ursache dafür, dass Menschen aus Angst nicht Radfahren oder ihre Kinder zu Fuß gehen lassen, ist das Selbstverständnis vom Recht des Stärkeren, das damit ausgedrückt wird. Was für ein ekelhaftes XXXXXXXXX!
Überall das Selbe: Die FDP macht Verkehrspolitik der 1970er Jahre, jetzt auch im kleinen Stade. Heute Abend im Ausschuss für Stadtentwicklung gibt es einen Antrag der FDP zum Bau einer (!) Veloroute. Vordergründig wird der erhöhte Platzbedarf z.B. für Lastenräder angegeben, aber eigentilch geht es der FDP darum, den bereits beschlossenen Ausbau der Harsefelder Straße zu verhindern. Dort könne man dann ja "breite Gehwege" bauen, die zum Radfahren freigegeben sind und dafür Parkplätze und Abbiegespuren erhalten.
Ich gehe da heute Abend mal hin und höre mir an, wie sie mit diesem Antrag scheitern. Seit ich einem FDP-Ratsmitglied einen Auszug aus der RASt-06 zitiert habe, nach dem bei dem dort herrschenden Fuß- und Radverkehrsaufkommen ein gemeinsamer Geh- und Radweg mindestens 4,0m breit sein müsste, habe ich nichts mehr von dem gehört.
Das Blöde ist, dass diese Spackos die FDP mit der Masche vermutlich sogar Wählerstimmen gewinnt. Im Oktober ist in Niedersachsen Landtagswahl.
Im Ernst: Was meinen Sie, mit welchem Tempo Kreisverkehre befahren werden?
Der beschriebene Kreisverkehr normalerweise mit 30, max. 40 km/h. Wenn ein Kreisverkehr zu klein ist, dann bremst er kaum, weil er dann tangential durchfahren werden kann. Auch sehr große Kreisverkehre ermöglichen eine hohe Geschwindigkeit auf der Kreisfahrbahn, aber bei entsprechender Ausführung der Aus- und Zufahrten nicht unbedingt beim Rein- und Rausfahren.
Ich fürchte allerdings, dass wir gerade von Youtube-Highlights zu einer Kreisverkehrsdiskussion abgedriftet sind.
Das Kreisverkehre das Tempo drosseln wage ich zu bezweifeln.
Sie haben ja beschrieben, wie der Versuch, mit 100 km/h durch einen Kreisverkehr zu fahren, endet.
Gibt es denn außer dem generellen Tempolimit von 100 km/h zusätzliche Tempolimits, die das Tempo vor und in den Kreiseln reduzieren sollen?
Nein, die Kreisverkehre senken das Tempo. Daher ist es auch kompletter Unfug, einen "Radweg" kurz vor dem Kreisverkehr beginnen zu lassen, der direkt danach wieder endet. Vorher auf der freien Strecke der L130 gibt es keinen Radweg und kein Tempolimit. Wenn man von Norden nach Süden auf der Kreisfahrbahn durch den Kreisverkehr fährt, gibt es zwei mögliche Konfliktpunkte, wo aus jeweils einer Richtung Kraftfahrzeuge kommen können. Folgt man hingegen dem "Radweg", verdoppelt sich die Anzahl der möglichen Konfliktpunkte auf vier und an dreien davon muss man auf Fahrzeuge aus zwei Fahrtrichtungen achten.
1. Wechsel auf die andere Straßenseite (Kfz-Verkehr von hinten und von vorne beachten)
2. Überqueren der ersten Furt ohne Vorfahrt gegenüber ein- und ausfahrenden Kfz
3. Überqueren der zweiten Furt ohne Vorfahrt gegenüber ein- und ausfahrenden Kfz
4. Einfahren auf die Fahrbahn unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs
Na so oder Radweg schon vorher ignorieren
Kapiert außerhalb dieser Forumsblase niemand und man müsste auch wissen, dass der "Radweg" danach nicht weitergeht. Im Gegenteil: Die meisten Leute werden doch froh sein, dass sie sich da vorher auf den "Radweg" retten können. Vermutlich war ich der Erste und Einzige, der da jemals mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn durch den Kreisverkehr gefahren ist.
Indem der benutzungspflichtige Radweg nicht für die vollen 360° des Kreisels gebaut wird. Sondern ein Sektor fehlt.
Ja, das ist sehr beliebt vor allem außerorts. In der Regel wird einem auch nicht angezeigt, wie man fahren muss, sondern wenn man Pech hat, endet die Reise in einer Sackgasse und man darf den ganzen Kreisel nochmal andersherum ausprobieren. Und dann beklagt man sich an anderer Stelle über das Fehlverhalten von Radfahrern, die sich bekanntlich nie an die Verkehrsregeln halten.
Hier gibt es ein besonderes Exemplar mit Extra-3 Potenzial: Google Maps
Aus Richtung Norden beginnt 80m vor dem Kreisverkehr auf der linken Seite ein benutzungspflichtiger Radweg, der dann verkehrt herum durch den Kreisel führt (natürlich überall mit kleinem ) und 30m nach dem Kreisverkehr wieder endet. Kann man sich nicht ausdenken...
*edit: Und hat jemand eine Idee, wie man sich verhalten soll, wenn man auf dem Radweg (linksseitig) aus Richtung Osten kommt und nach Westen (kein Radweg) weiterfahren will? Google Maps
Danke für den Hinweis. Es gibt also noch mehr Städte, die keine Kreisverkehre bauen können und es für eine gute Idee halten, umlaufende Radwege direkt vor der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr scharf um 90° abzuknicken, während der Radweg tangential aus dem Kreisverkehr herausführt.
Laut Unfallatlas in den beiden Jahren 2019 und 2020 zusammen acht Fahrrad-Unfälle an dem in der Broschüre genannten "Düsterbeck-Kreisel", vier Unfälle am "Döring-Kreisel" und vier Unfälle am "Stadtwerke-Kreisel".
Keine Unfälle am "Amtmann-Schipper-Kreisel" und "Lerchenfeld-Kreisel", wo der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.
ZitatSicherheit im Radverkehr ist sehr wichtig!
Ja, ist klar...
Man kann ja der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde mal den Link schicken.
Jetzt so zu tun, als müsse man erst mal abwarten, was noch an neuen Impfstoffen entwickelt werde, und so lange das Thema Impfpflicht ruhen zu lassen, halte ich für grundverkehrt und brandgefährlich.
Man muss das Thema ja nicht ruhen lassen, sondern kann sich trotzdem damit befassen, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Impfpflicht künftig rechtssicher eingeführt werden könnte. Das habe ich schon ein paar mal geschrieben und Sie haben es sicherlich nur überlesen.
Wenn man ein stimmiges Konzept hat, findet man für eine Impfpflicht auch sicherlich mehr Akzeptanz als wenn man dieses Konzept nicht hat.
Bist du sicher? Ich finde es bemerkenswert, dass es ausschließlich um die Überlastung des Gesundheitssystems geht, aber niemals um die individuellen Toten selbst.
So habe ich das verstanden, dass man niemanden zwingen kann, sich selbst zu schützen.
Wird doch bei 1:33 in dem Video gesagt. "Nur wenn die Nutzung der Fahrbahn zu gefährlich ist, darf angeordnet werden". Definitv eins der besseren Erklärvideos.
Stimmt, danke!
Ein aufklärender Satz wie "In Deutschland würfeln die Behörden das für gewöhnlich aus, bzw. denken wie Herr Dingsbums: Soll gefälligst fahren, wo er hingehört. Deshalb gibt es die unmöglichsten Verstöße der Behörden, man glaubt es nicht." wäre sehr hilfreich.
Da das Video für die Stadt Emsdetten erstellt wurde, gehe ich davon aus, dass man dort begonnen hat, die Regeln umzusetzen. Ein zynisches Video, dass es andere Kommunen nicht tun, wäre da sicherlich nicht hilfreich.
Da geht es darum, dass nur für ausreichend breite Fahrradwege in Erwägung gezogen werden darf, sie benutzungspflichtig auszuschildern.
Es fehlt auch, dass nur für Straßen mit einer besonderen Gefahrenlage eine Benutzungspflicht in Erwägung gezogen werden darf. Das ist die Grundvoraussetzung. Wenn die fehlt, darf auch ein 5m breiter, überdachter und beheizter Radweg nicht benutzungspflichtig sein.
Allerdings dürften ohnehin die meisten, die das Video sehen, bereits mit der Kernaussage überfordert sein, dass die allgemeine Radwegbenutzungspflicht bereits vor 25 Jahren abgeschafft wurde. Daher bin ich auch bereit, über kleinere Ungenauigkeiten hinwegzusehen. Als die unterschiedlichen Verkehrszeichen gezeigt werden, die eine Benutzungspflicht anzeigen, hätte man natürlich beim einen gemeinsamen Geh- und Radweg zeigen müssen.
Das am getrennten Geh- und Radweg ist für alle, die aus Hamburg nach Emsdetten gezogen sind.
Damit es nicht untergeht: Natürlich bin ich über jeden froh, der sich weiterhin impfen lässt