Beiträge von Yeti
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oder "anderen rechten Radweg" gem. StVO auf Fahrbahnniveau, der durch einen Breitstrich von der Fahrbahn getrennt und durch Fahrradpiktogramme eindeutig gekennzeichnet ist.
Ein Radweg ist baulich von der Fahrbahn getrennt. Für mich ist das daher auch ein Seitenstreifen mit Fahrradpiktogrammen: Parken ausdrücklich erlaubt, bzw. durch §12 (4) sogar vorgeschrieben. Ein Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht ist in der StVO und VwV-StVO nicht vorgesehen.
Wenn es trotzdem funktioniert und der Streifen frei bleibt, ist es Zufall. Ich sehe jedenfalls keine rechtliche Handhabe, Autos darauf das Parken zu verbieten. So wie auch in Hamburg

Die Strichbreite ist für Seitenstreifen soweit ich weiß nicht vorgeschrieben. Dabei könnte es recht einfach sein, wenn man ein solches Konstrukt legalisieren wollte, indem man vorschreibt, dass Seitenstreifen abgesehen von Autobahnen immer mit 12,5cm Strich markiert werden und den Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht in die VwV-StVO mit aufnimmt (Breitstrich + Fahrradpiktogramme in regelmäßigen Abständen, aber ohne
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Sogar die Baken wurden korrekt ausgerichtet. Wow.
Ich muss heute auf dem Nachhauseweg noch einmal nachschauen. Das neuere Bild ist nicht von genau der selben Stelle.
*edit: die falschen Baken stehen immer noch falsch herum.
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Ja, aber das waren nur Radfahrer!!!!11!elf
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Um genau zu sein: StVO §9 (5): Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
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Warum fragt hier niemand, ob der LKW-Fahrer beim Rückwärtsfahren einen Einweiser hatte? Oder was der LKW während der Schulzeit überhaupt auf dem Schulgelände zu suchen hatte?
Stattdessen wird gefragt, ob das akustische Warnsignal beim Rückwärtsfahren kaputt war.
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Auf einem linksseitigen Gehweg in einer T30 Zone.
Was haben die Leute eigentlich gedacht, was Gehweg-Geisterradler ohne das
dort tun würden? Auf jeden Fall glaubt der gemeine Gehweg-Geisterradler, dass er bis dahin dort fahren durfte, denn man kann von einem Fahrrad nur dann absteigen, wenn man vorher gefahren ist. Und warum sollte man sich die Mühe gemacht haben, dort extra ein Schild aufzuhängen, wenn das vorher gar nicht erlaubt war?*edit: Dass zwei der vier Leitbaken verkehrt herum stehen, fällt dabei kaum ins Gewicht. Auf jeden Fall waren hier echte Profis am Werk.
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Die kleinen STOP-Schilder stehen an den "Radwegen" aus allen Richtungen (nur aus Richtung Osten gibt es keinen). Ich hatte davon auch schonmal ein Bild gepostet.
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Ich wusste gar nicht, dass es auch kleine Stopp-Schilder für den Radverkehr gibt.
Wenn du davon mal ganz viele sehen willst, musst du hierhin kommen.
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Dit is Berlin, wa?
Auf jeden Fall! Vor allem, weil der Link gerade immer noch funktioniert, nachdem das Problem längst bekannt ist.
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Das ist zwar schon 4 Jahre her, aber solche Urteile wünsche ich mir häufiger: Kölner Teller: Heidelberger Verkehrsplaner verurteilt - Heidelberg - Nachrichten und Aktuelles - Rhein-Neckar-Zeitung (rnz.de)
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Wo steht da eigentlich das
für den Verkehr von links ?Steht vor der Furt und auch mit
![Zeichen 205 [Zeichen 205]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-205.png)
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Wenn das dazu führt, dass dem Radverkehr die Vorfahrt genommen wird, werde ich schon zusehen, wie ich dagegen vorgehen kann. Das ist aber ein Signal an die Stadt, dass die Vorgaben der VwV-StVO nicht nur eine unverbindliche Empfehlung darstellen und dass die eigene Willkür nicht immer nur zu Lasten der Radfahrer geht.
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Ja, da ist so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Die Stadt Stade hat gerade eine Schadenersatzforderung an der Backe, nachdem es an einer weiter als 5m abgesetzten Radwegfurt einen Unfall gegeben hat. Wer die Forderung stellt, weiß ich nicht, aber ich vermute, dass es die Versicherung ist, die für den Unfallverursacher zahlen muss.
Es wäre schön, wenn auch dieser Unfall in Winsen für die verantwortlichen Stellen Konsequenzen hat.
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Für alle Berliner: Hier gibt es für den Oktober ein 0,- EUR Ticket zum Ausdrucken, Download direkt bei der BVG
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Natürlich mit linksseitiger RWBP und abgesetzter Furt (aka "Holländische Sicherheitskreuzung")
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Immer diese Radfahrer: Erst kommen sie urplötzlich angerast, lassen sich auch noch die Vorfahrt nehmen und fahren dann den Autos in die Seite.
Winsen: Radfahrer fährt Pkw in die Seite - Winsen (kreiszeitung-wochenblatt.de)
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Welche Maßnahmen außer der Klage (Widerspruch?) willst du denn sonst ergreifen? In Bayern hilft ausser klagen eigentlich kaum mehr was. Zumal ja nun ein Vierteljahrhundert Zeit war, den Murks mal abzuräumen.
Ich habe gerade die Info erhalten, dass die Benutzungspflicht in Dedesdorf aufgehoben wird. Stattdessen soll die Gehweg-Ruine in beiden Richtungen mit
beschildert werden. Ich habe mich für die Info bedankt und geantwortet, dass ich die Entscheidung für ermessensfehlerhaft halte und angekündigt, dagegen eine Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen. Klagen kann man gegen diesen Unsinn ja nur als Fußgänger und dass ich in Dedesdorf regelmäßig zu Fuß gehe, wird mir wohl kein Gericht glauben. -
gibt überlegungen, die Straße komplett dicht zu machen? Wäre am Ende die günstigste Lösung.
Für den Fuß- und Radverkehr ist das eine wichtige Verbindung, die sich parallel zur Bahnlinie durch die Schwingewiesen Richtung Bahnhof fortsetzt. Für den Autoverkehr ist diese Straße im Prinzip obsolet und es wäre eigentlich ein Fall für eine echte Fahrradstraße ohne Kfz Freigabe.