Leute aus dem LRA, die davor warnten, man könne sich "blamieren"
Wie ich deine und Simons Schilderungen sehe, definitiv. Aber Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung.
Leute aus dem LRA, die davor warnten, man könne sich "blamieren"
Wie ich deine und Simons Schilderungen sehe, definitiv. Aber Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung.
Man kann bei Xobor auch erstmal mit der kostenlosen Version anfangen und später upgraden, falls erforderlich. Die größte Einschränkung ist bei der kostenlosen Version der limitierte Speicherplatz für Dateianhänge.
Ich bin grade dabei, den Herrn Verbandsvorsitzenden davon zu überzeugen, dass es ohne Mitgliederforum heutzutage nicht mehr geht.
Dann musst du auch damit rechnen, dass das Forum nicht angenommen wird. Menschen tun sich schwer mit Veränderungen. Wenn die es gewohnt sind, sich alle 3 Monate zu treffen und das war's, wird sich das nicht durch die Einrichtung eines Forums von einem Tag auf den anderen ändern. Aber vielleicht gibt es auch ein paar, die es annehmen und mit Leben füllen. Dann hätte es sich ja gelohnt.
Wenn es um den internen Austausch in einer begrenzten Gruppe geht, könnte man auch ein Forum z.B. bei Xobor einrichten und nur registrierten Nutzern Lese- und Schreibrechte geben. Das setzt zwar die von Peter genannten Rechte nicht außer Kraft, aber wenn es von Externen nicht einsehbar ist, ist man auch weniger angreifbar. Man bekommt dann aber auch keine neuen Nutzer, wenn man die Leute nicht explizit einlädt.
Ansonsten, was Peter sagt.
Das mag ja alles richtig sein....
Hier nur die Stellen in der Zuständigkeit des Landkreises Stade, die mir eine Klage wert wären (rot), wenn es im Guten nicht klappt, weil ich tatsächlich davon regelmäßig betroffen bin. Die grünen Punkte zeigen die Stellen, an denen in den letzten beiden Jahren die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Dazu kommen noch die Straßen in der Zuständigkeit der Stadt Stade, wo in den letzten 4 Jahren einige Schilder verschwunden sind.
Da ich davon ausgehe, dass nicht alles im Guten geklärt werden wird, muss ich mir mein Pulver einteilen. Bis dahin nehme ich die zuständige Dezernentin beim Wort, dass sie das Thema RWBP im gesamten Landkreis bis Ende 2023 geklärt haben will.
Der Landkreis CUX hat daher bei mir eine geringere Priorität ![]()
Das Widerspruchsverfahren wurde in Nds. abgeschafft, also müsste man gleich Klage erheben. Nach Ablauf der Frist bleibt der Umweg über einen Antrag auf ermessensfehlerfreie Neuverbescheidung.
Ich tue mich schwer damit, ein Gericht mit solchen Lappalien zu behelligen. Das sollte auch so möglich sein, die Schilder wegzubekommen. Außerdem hat mich das erst zum zweiten Mal betroffen, weil das auf kürzestem Wege 80km von mir zuhause entfernt ist. Da gäbe es im direkten Umkreis Wichtigeres für mich. Aber auch da stehe ich im Dialog und habe die Hoffnung nicht aufgegeben, auf diesem Wege (zunächst) mehr zu erreichen. Sicherlich wird auch der Punkt kommen, an dem die Behörde nicht mehr mitgeht und dafür spare ich mir mein Pulver lieber auf.
Ich bin im letzten September zum ersten Mal da langgefahren, da war der Tunnel schon längst in Betrieb. Aber die 12-Monats-Frist ist bei mir noch nicht um.
... wobei der Radweg so aussieht, als wäre er deutlich älter als 20 Jahre und somit zu historischen Zeiten entstanden, als die Fähre noch existierte
Nicht nur zu historischen Zeiten als die Fähre noch existierte, sondern auch noch die allgemeine Radwegebenutzungspflicht. Der Wesertunnel wurde 2004 in Betrieb genommen und seitdem dürfte die L121 auf dem Abschnitt für den überörtlichen Verkehr keine Rolle mehr spielen.
Das stand da vermutlich bereits, bevor der Verkehrsversuch gestartet wurde und die Martinistraße je Richtung noch zwei Fahrspuren hatte:
Dann hätte man es mit Beginn des "Verkehrsversuches" entfernen müssen. Man könnte es nämlich auch so interpretieren, dass Verkehrsregeln, die durch Verkehrszeichen angeordnet werden, Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln haben. Hier also das durch VZ 286 angezeigte Recht zum Halten gegen die allgemeine Regel, dass auf Radfahrstreifen Halteverbot besteht.
Dass es "für den Lieferverkehr einfacher" wäre, wenn die Pömpel weg wären, zeigt, dass das Halten darauf bereits fest eingeplant ist. Verkehrsversuch gescheitert!
die im Bild sichtbare Omnibushaltestelle ist mit einem Bord auszustatten, der ein barrierefreies Ein- und Aussteigen erlaubt.
...damit man dann auf einer barrierefreien Insel steht, zu der man nicht hin und nicht von ihr wegkommt, weil in diesem Kaff aber auch wirklich gar nichts barrierefrei ist.
Ob man dort Tempo 60 anordnet, wird niemanden interessieren.
was sagt Ihr zu dem Träger ?
Totaler Schrott, taugt nix.
Diese Pömpel sind jedenfalls Firlefanz. Ich habe bei der Stadt Bremen keinen Mängelmelder gefunden, dafür aber beim ADFC Bremen. Sollen die sich darum kümmern...
Künftige Klagen werde ich auf die Stellen konzentrieren, die mich persönlich mehr betreffen, oder durch die man grundsätzlich etwas klären könnte. Durch Dedesdorf bin ich gerade zum zweiten Mal in meinem Leben gefahren. Diese Anordnung halte ich auch für dermaßen absurd, dass ich wegen Unbenutzbarkeit und offensichtlicher Rechtswidrigkeit keine Konsequenzen befürchten würde. Da müsste es schon sehr dumm laufen, denn was soll schon passieren, wenn ich dort auf der Fahrbahn fahre? Die Polizei wird es nicht kontrollieren, sondern es wäre nur bei einem Unfall relevant.
Ich habe es auch immer noch nicht ganz aufgegeben, dass man im Dialog etwas erreichen kann. Herr S. vom Landkreis CUX hat ja diesmal umgehend geantwortet. Das war derjenige, der mich im letzten Jahr mit hanebüchenen Begründungen abwimmeln wollte und sich dann die Klage in Otterndorf eingefangen hat. Das sehe ich schonmal als Fortschritt.
Mit dem Landkreis STD bin ich auch im Dialog. Man hat bereits pauschal die Aufhebung der RWBP an allen Gemeindestraßen im gesamten Landkreis angeordnet (und auch weitgehend umgesetzt) und mir versprochen, die Überprüfung an allen weiteren Straßen bis Ende 2023 abgeschlossen zu haben. Ich glaube, dass ich mehr erreiche, wenn ich das unterstütze, anstatt jetzt gegen einzelne Anordnungen zu klagen. Man kann auch nicht gegen Hunderte rechtswidrige Anordnungen einzeln vor dem VG klagen. So viel Zeit hat man nicht.
Gleichzeitig muss ich natürlich deutlich machen, dass ich mich von der Behörde nicht veralbern lasse und dass es Konsequenzen haben wird, wenn sie mich wieder nur hinhalten wollen. Das kann im ersten Schritt auch eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium in Hannover sein. Außerdem hat man mir gegenüber eingeräumt, dass das bisherige Festhalten an der RWBP ausschließlich aus sachfremden Gründen erfolgte und dass meine Hinweise auf rechtswidrige Beschilderungen inhaltlich alle begründet waren. Dieser vorsätzliche und systematische Rechtsbruch könnte ggf. auch dienstrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben. Da im letzten Jahr ein neuer Landrat gewählt wurde und im Juni das Straßenverkehrsamt einen neuen Leiter bekommen hat, ist jetzt die Gelegenheit, mit Altlasten aufzuräumen, ohne dass irgendwer sein Gesicht verliert. Diese Chance sollen sie bekommen.
Ich habe mir eine Erinnerung für x = 6 erstellt. Wegen Corona, Krig und Kriese und weil die Dame so schnell geantwortet hat und weil es danach ganz sicher keinen Grund mehr gibt, noch länger abzuwarten. Wegen so einem Quatsch gehe ich aber nicht vor Gericht.
Vermutlich wollte die Dame den treffenderen Begriff "Krieg" wählen und hat es sich kurz vor Schluss anders überlegt.
Ich werde in x Wochen mal nachfragen. ![]()
ZitatSehr geehrter Herr Yeti,
Herr S vom Landkreis Cuxhaven hat mir heute Ihre E-Mail zuständigkeitshalber weitergeleitet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit vorab. Ich werde mir den Sachverhalt schnellstmöglich ansehen, ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass dies nicht innerhalb einer Woche geschehen kann. Aufgrund von Krankheit, Urlaubsvertretungen und der Ukraine Kriese ist das Ordnungsamt derzeit erheblich unterbesetzt. Ich melde mich bei Ihnen sobald ich bei der Prüfung des Sachverhaltes zu einem Ergebnis gekommen bin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Built to last.
Auf meine freundliche e-Mail habe ich gerade umgehend eine Antwort erhalten. ![]()
Dedesdorf in meinem Lieblings-Landkreis CUX. Google Maps
Los geht's in einer ![]()
Dann weiter an der "Hauptstraße". Weil es da so gefährlich ist, auch gleich mit angeordnetem Gegenverkehr.
Und der Platz für Fußgänger?
Wenig später geht die "Radweg"-Ruine in einen freigegebenen Gehweg über, der selbst zum Zufußgehen ungeeignet ist. Wie sollen sich dort Radfahrer und Fußgänger begegnen? Oder wie soll man darauf einen Kinderwagen schieben oder sich mit einem Rollator fortbewegen?
Ganz so gefährlich kann es dann aber doch wieder nicht sein, denn am Ortsausgang endet das Gebilde und alle fahren ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn (zHg 100km/).
Ich glaube, ich muss mal wieder meinem Freund beim Straßenverkehrsamt CUX schreiben...