Der Hohenwedeler Weg geht im weiteren Verlauf in die Straße Am Hohen Felde über. Die Verkehrsbelastung ist die selbe, aber dort ist die Straße insgesamt breiter und es gibt auf beiden Seiten getrennte Geh- und "Radwege", wie immer hier mit
. An der Straße liegt die IGS als eine der größten Schulen der Stadt, zu der täglich mehrere Hundert Schüler mit dem Fahrrad fahren (jedenfalls im Sommer).
Nun hat man immerhin ein paar bislang fehlende Radwegfurten deutlich markiert und was mich immer besonders freut: Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen verdeutlichen die zulässige Fahrtrichtung, denn auch dort wird natürlich gegeisterradelt (geistergeradelt?) was das Zeug hält.

Jetzt noch die
weg, ein Träumchen...
Leider wird dann aber wohl die Akzeptanz auf der Fahrbahn auch nicht steigen, wenn dort so schöne neue rote "Radwege" gemalt wurden.
In zwei Wochen habe ich ein Date mit den Grünen.
Da ist mit der Ratsfraktion gerade Sendepause. Irgendjemand bei denen scheint mich nicht zu mögen (ich tippe auf die Fraktionsvorsitzende, der ich nicht untertänig genug auftrete). Aber egal: Die haben selbst in ihr Wahlprogramm geschrieben, dass der Fuß- und Radverkehr künftig bevorzugt behandelt werden soll und nicht ich. Vielleicht haben sie ja bessere Ideen, wie das gehen könnte. Bislang hatten sie verkehrstechnisch allerdings noch gar keine Ideen. Ich werde bei Gelegenheit mal wieder nachhaken, was sie sich so überlegt haben / ob sie sich was überlegt haben.
Zum Hohenwedeler Weg gibt es indes auch Fortschritte: FDP und CDU haben unabhängig voneinander fast gleichlautende Anträge im Verkehrsausschuss gestellt, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben und Tempo 30 anzuordnen. Die CDU allerdings noch mit dem Zusatz, dann bitte die Gehwege freizugeben.
Ob das hier wirklich so eine gute Idee ist? Eher nicht...

In Übereinstimmung mit der Prophezeihung hat der Erste Stadtrat (oberster Verwaltungsbeamter nach dem Bürgermeister) den Ratsleuten im Ausschuss erklärt, dass so etwas keine Entscheidung sei, die einem politischen Beschluss des Stadtrates unterläge, sondern dass es Angelegenheit der Verkehrsbehörde sei, darüber zu entscheiden (was er nicht erwähnt hat: dass es bereits bis Oktober 1998 Angelegenheit der Verkehrsbehörde war, darüber zu entscheiden) . Außerdem hat er auf die laufenden Arbeiten zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 verwiesen, bei dem das beauftragte Planungsbüro schon eine ähnliche Lösung erarbeitet hätte, die demnächst im Rahmen eines "Verkehrsversuchs" umgesetzt werden solle.
Beide Anträge wurden daraufhin zurückgezogen und nun warte ich auf den "Verkehrsversuch", sich an §45 StVO und die VwV-StVO zu halten und die Benutzungspflicht auf einem teilweise <1,70m breiten Gehweg aufzuheben, der gleichzeitig linksseitig zum Gehwegradeln freigegeben ist, auf dem an mehreren Kreuzungen quasi gar keine Sichtbeziehungen bestehen (aber die Schuuuulkiiiinndeeeeerrrr!!!! können doch nicht auf der Straße [sic,] fahren
).
Vielleicht wurde die Karte "Verkehrsversuch" allerdings auch gezogen, um dort Tempo 30 anordnen zu können, was ansonsten vermutlich am Fehlen einer besonderen Gefahrenlage scheitert (an der eigentlich vor 24 Jahren bereits die Aufrechterhaltung der RWBP hätte scheitern müssen, aber vielleicht war das ja auch nur ein "Verkehrsversuch"). Ich hätte da anders argumentiert: Bei einer zHg von 50km/h und einer maximalen Verkehrsbelastung von 600 -700 Kfz/Std liegt die Straße im Belastungsbereich II. Die ERA 2010 sehen in einem solchen Fall vor, alternative Führungsformen zum Mischverkehr auf der Fahrbahn anzubieten (Schutzstreifen oder Gehweg + Radfahrer frei, ....). Da das aus Platzgründen alles nicht möglich ist und auf dem Schulweg eine Führung im Mischverkehr alleine nicht akzeptiert wird, bringt man die Straße durch das Tempolimit in den Belastungsbereich I, wo das Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn am sichersten ist. Damit ist Tempo 30 quasi alternativlos 