Aber ich vermute, dass sie glauben, das Zeichen
entspricht quasi einem
.
Wenn meine Lieblingsverkehrsbehörde mir erzählt, was sie so alles glaubt, antworte ich immer, dass ich glaube, dass die StVO gilt.
Aber ich vermute, dass sie glauben, das Zeichen
entspricht quasi einem
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Wenn meine Lieblingsverkehrsbehörde mir erzählt, was sie so alles glaubt, antworte ich immer, dass ich glaube, dass die StVO gilt.
Die gewünschte Wirkung ist Aufmerksamkeit, die es sonst nicht gibt. Wenn es zweimal im Jahr eine große Klima-Demo gibt, dann wird darüber zwar auch berichtet, aber eben nur zweimal im Jahr. Man muss natürlich darüber diskutieren, ob die erzielte Aufmerksamkeit nicht die gegenteilige Wirkung entfaltet, weil alle nur noch genervt sind und sich eben nicht mit dem Thema befassen (wollen).
Auf jeden Fall sind die Reaktionen darauf sehr entlarvend und beunruhigend. Während eigentlich längst geklärt war, dass in diesem konkreten Fall die Behinderung des Rüstwagens, der im Stau steckte, keinen Einfluss auf die Rettung hatte, wurde weiter eine Debatte geführt, als hätten die Aktivisten selbst den LKW gefahren und trügen die alleinige Schuld daran, dass die Radfahrerin den Unfall nicht überlebt hat. Wenige Tage später gab es in Berlin erneut einen tödlichen Fahrradunfall, der aber keine Schlagzeilen gemacht hat.
Doch darf man, weil angemeldete Versammlungen mit Auflagen versehen werden können, um einen Ausgleich zwischen verschiednen Aspekten zu erreichen.
Mit den Auflagen für eine angemeldete Versammlung hast du natürlich recht. Aber im Fall der Trecker-Proteste dürfte es auch erhebliche Verkehrsbehinderungen durch die An- und Abfahrt zur und von eigentlichen Versammlung geben, für die es keine Auflagen gibt und von denen die Polizei nichts Genaues weiß. Vergleichbar mit der Anfahrt zu einer Fahrrad-Sternfahrt mit Hunderten einzelner Verbände. Das ist ja in der geballten Form aus allen Himmelsrichtungen auch was Anderes als ein einzelner Verband.
Was eben auch nervt, ist der unterschiedliche Umgang der Presse mit dem Thema. Hier am Beispiel der Welt.
Zunächst einmal ist jede nicht angemeldete Demonstration "illegal". Egal in welcher Form, also auch, wenn dabei niemand gestört oder behindert wird.
Zum Thema Vorsatz: Es war sicherlich Vorsatz der Aktivisten, den Verkehr zu behindern oder sogar lahmzulegen. Es war sicherlich kein Vorsatz, Rettungsfahrzeuge zu behindern. Es muss aber klar sein, dass man das mit solchen Aktionen zumindest billigend in Kauf nimmt. Ob das im juristischen Sinne bereits als Vorsatz gelten kann, weiß ich nicht. Eine ähnliche Begründung gab es ja bei der Mordanklage gegen die Raser, die mit ihrem Verhalten den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen haben, auch wenn es sicherlich keine direkte oder gar gezielte Tötungsabsicht gab.
Die Sperrung der zwei von drei Fahrspuren erfolgte durch die Polizei. Keine Ahnung, welchen Spielraum sie hat, Fahrspuren unter der besetzten Schilderbrücke trotzdem freizugeben. Auch wenn die Aktivisten die Autobahn nicht selbst physisch versperrt haben, ist aber auch klar, dass sich ein 5km langer Stau nicht direkt auflöst, sobald man alle drei Fahrspuren wieder geöffnet hätte.
Der Fall mit der Baumbesetzung in Flensburg zeigt, dass die Justiz durchaus einen Unterschied macht, worum es den Aktivisten geht und welche anderen Rechte dabei verletzt werden, um das Ziel zu erreichen. Das Gericht hat dort entschieden, dass die Aktion einem höheren Ziel diente als die Eigentumsinteressen der Grundstückseigner und daher angemessen war. Das ist natürlich kein Freibrief für weitere Aktionen der Letzten Generation, sondern das müssen Gerichte in jedem Einzelfall entscheiden. Aber es macht eben doch einen Unterschied, ob zwei Nazis eine Autobahn blockieren, um damit gegen Ausländer zu demonstrieren. Alleine schon deshalb, weil kein Zusammenhang zwischen der Aktion und dem Anliegen erkennbar ist.
Das sehe ich übrigens auch bei den Trecker-Korsos so. Wenn Landwirte auf diese Weise demonstrieren, tun sie das auch vor allem, um zu stören und Aufmerksamkeit zu erregen. Die Blockade des Straßenverkehrs steht allerdings in keinem Zusammenhang mit ihrem Anliegen und da spielt es aus meiner Sicht gar keine Rolle, ob man dieses Anliegen für eine "gute Sache" hält oder nicht. Die Landwirte nehmen dabei ebenfalls in Kauf, dass in Folge der Demonstration Rettungseinsätze verzögert werden können. Hier darf man nicht mit zweierlei Maß messen, zumal einzelne Personen, die eine Straße blockieren, diese Blockade schneller aufheben können als die Landwirte mit Hunderten von Traktoren.
ZitatLiegt ein rechtfertigender Notstand vor, handelt laut Gesetz nicht rechtswidrig, wer "in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden". Dies gilt demnach, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist nach Ansicht der Richterin in diesem Einzelfall das Anliegen der Baumbesetzer, das Klima zu schützen, vorrangig gegenüber dem Eigentumsschutz gewesen.
Im Fall der Straßenblockaden wird man natürlich klären müssen, ob die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr (Klimawandel) abzuwenden. Dass sich die Blockaden gegen den Verkehrssektor richten, in dem die Verpflichtungen zur CO2-Reduktion nicht erfüllt werden, spricht aus meiner Sicht dafür, dass es ein angemessenes Mittel ist. Die Störungen könnten dazu beitragen, dass Menschen vom Auto auf den ÖPNV umsteigen.
Wo blieb damals (2021) der Aufschrei der FDP und CXU?
Vermutlich ist da noch nicht genug passiert und daher halten das alle für sicher. Im Unfallatlas findet man tatsächlich nur einen einzigen Unfall PKW/Rad im Jahr 2021. Etwa hier: Mapillary Fahrtrichtung und genaue Lage des Unfallortes (Straßenseite) unklar. Muss ich mal in den Daten nachschauen, ob ich mehr dazu rausfinden kann.
Die Zufahrt zur Baustelle wird durch eine Batterie von Absperrschranken (VZ 600) und für alle, die das nicht kapieren auch noch mit VZ 250 verhindert. Ein Schild, das vorschreibt, nur rechts abzubiegen, gibt es aus der Richtung nicht. Soweit ich das sehen konnte, ist eigentlich alles fertig gebaut. Keine Ahnung, warum der Autobahnabschnitt noch nicht freigegeben ist. Könnte tatsächlich noch an der Rübker Straße liegen. Ich habe das alles nicht im Detail verfolgt, aber das Thema war sowieso schon vor Gericht. Das hier habe ich auf die Schnelle gefunden: Auszug - Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Stade zum Planfeststellungsbeschluss Ausbau der K 40 Rübker Straße (landkreis-stade.de)
Ich gehe davon aus, dass das 209-10 entfernt wird, wenn die Anschlussstelle freigegeben ist. Warum sollte man aus Richtung Rübke nicht auf die Autobahn fahren dürfen, sondern nur nach Buxtehude? Vielleicht war man ja der Meinung, dass die ganzen Absperrungen aus der Richtung nicht oder zu spät zu sehen sind und hat daher noch das 209er hingestellt (überflüssig ist es trotzdem, weil sich das Verbot, rechts abzubiegen durch den ganzen Rest ergibt). Wenn ich mir die Bilder anschaue, scheint der Pfosten nicht in Fußplatten zu stecken, sondern fest eingebuddelt zu sein. Das Provisorium soll also länger halten.
Welcher "er" ist das Problem? Das ADFC-Mitglied oder der Kack-Radweg?
Beide. Der Kack-Radweg, weil er existiert, weil er benutzungspflichtig ist und ich eine Ordnungswidrigkeit begehen muss, um sicher mit dem Fahrrad durch Höllenbeck zu fahren. Weil die Existenz solcher "Radwege" zu mehr Aggressionen gegenüber Radfahrern führt, die den Schrott nicht benutzen.
Und der Typ aus Harsefeld, weil er den Mist immer noch besser findet, als wenn man dort auf der Fahrbahn fahren dürfte (oder "müsste", wie er es vermutlich nennen würde).
Hier findet ihr das Kaff bei Mapillary. Einfach durchlaufen lassen und freuen. Der neue Jubel-Radweg mündet an der verlinkten Stelle von links und dann geht es so weiter. Ihr könnt ja beim Abspielen der Bilder auch mal die Autos zählen, die man während der ganzen Zeit sieht. Die Bilder sind vom 09. Mai 2019, das war ein normaler Donnerstag.
Ob Die Ziege Jan tatsächlich im Rettungsdienst tätig ist, kann ich natürlich nicht überprüfen. Aber die Einordnung finde ich angemessen.
Ich hatte gestern Mail-Kontakt mit einem ADFC-Mitglied aus der Samtgemeinde Harsefeld, der vermutlich bei den Harsefelder Grünen ist und der vielleicht sogar den oben verlinkten Jubel-Text geschrieben hat. Er ist der Meinung, dass der Kack-"Radweg" in Höllenbeck besser sei als gar keiner.
Ich habe ihm geantwortet, dass er für mich Teil des Problems ist, gegen das ich weiterhin vorgehen werde.
Im Zweifelsfall wird wohl jeder glauben, dass das Recht des Stärkeren gilt, wenn beide ein
haben. Da derzeit niemand zur Autobahn fahren oder daher kommen kann, ist das
für Linksabbieger aus Richtung Rübke sowieso obsolet. Auf der Fahrbahn ist es derzeit nur eine Kurve, bei der man außer der überflüssigen "Radweg"-Querung keine anderen Fahrwege kreuzt.
Da hat es endlich mal jemand aufgeschrieben!!!!!1elf
Ich bin überzeugt: Millionen von Autofahrern werden jetzt aufs Fahrrad umsteigen. Klima gerettet
Wenn sie heile aus Hollenbeck rausgekommen sind, können sie jedenfalls bis zur nächsten Kreuzung mit wohligem Gefühl fahren. Aber vielleicht wird das ja ein Touristen-Magnet und alle fahren da mit dem Auto und ihren Fahrrädern auf dem Heckträger hin, um die 2,5km auf dem neuen Radweg hin und herzufahren. Unter Verkehrswende stelle ich mir allerdings was anderes vor.
Was die Harsefelder Grünen nicht bedacht haben: So lange es in den Ortschaften so kacke aussieht wie z.B. in Hollenbeck (Höllenbeck), fährt da erst gar keiner mit dem Fahrrad los und wird den neuen Radweg daher niemals erreichen. Wer will schon gerne freiwillig auf der sozialen Leiter 5 Stufen hinabsteigen und sich eine 1,20m schmale Buckelpiste mit entgegenkommenden Radfahrern und mit Fußgängern teilen, wenn es nebenan eine 8,50m breite, glatt asphaltierte Fahrbahn gibt, die man Kraft
alleine dem Autoverkehr vorbehalten hat?
Als ich da neulich langgefahren bin, sind mir auf dem Abschnitt genauso viele Radfahrer wie Autos begegnet: Jeweils zwei!
Die Breite dürfte 2,50m betragen. Laut Aussage eines Bekannten, der bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr arbeitet, ist das der aktuelle Standard für Radwege außerorts. Immerhin 0,50m mehr als Mindestbreite und außerdem die tatsächliche Breite der Asphaltfläche und nicht die lichte Breite, bei der man auf beiden Seiten noch jeweils 0,30m freien Luftraum hinzugerechnet hat.
Am Ende mündet die Straße in die L124, auf der mehr Kfz-Verkehr unterwegs ist und wo sich auch der Grusel-"Radweg" in Höllenbeck befindet. Laut Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen beträgt die DTV auf dem Abschnitt südlich Harsefeld 6700 Kfz/24h, davon 400 LKW. Innerorts bei T50 liegt das somit im Belastungsbereich II.