Beiträge von Yeti

    Das dürfte aber rechtswidrig sein und vom VG kassiert werden, sobald sich ein rasender Radlrambo Autofahrer nicht ans T30 hält oder halten möchte

    Da mache ich mir wenig Sorgen, dass dagegen jemand klagt und ich werde das auch nicht ins Spiel bringen, dass das ggf. anfechtbar wäre.

    Glaubst du nicht, dass man T30 dort auch rechtssicher begründen kann? Die Fahrbahn ist nur 5,50 - 6,00m breit, die Gehwege daneben 1,70m - max. 2,0m. Linienbusverkehr, Schulweg zur IGS und in einer Nebenstraße eine Grundschule. In der Spitzenstunde ca. 650 Kfz. In der Nähe des Schulgeländes ist die Straße schon breiter und es gibt auf beiden Seiten die getrennten Geh- und "Radwege". T30 wäre für mich vor allem im schmalen Teil angesagt.

    Das ist der Straßenzug: Stade, Bremervörder Str. 5, 21682 Stade nach Hohenwedeler Weg 4-6, 21682 Stade - Google Maps

    Die IGS liegt nicht direkt an der Straße. Der schmale Teil der Straße ist zwischen dem Bockhorster Weg und dem Pulverweg. Leider gibt es da keine Bilder bei Mapillary.

    Vielleicht wurde der Begriff "Verkehrsversuch" auch tatsächlich von dem Planungsbüro nur ins Spiel gebracht, um das gegenüber der Verwaltung durchzusetzen. Die haben nämlich auch gemerkt, dass die Uhren hier anders ticken.

    Das sind keine Politiker, sondern Leute von der Verwaltung und der Polizei, mit denen wir da reden.

    Dass es denen vor allem um den ungehinderten Autoverkehr geht, ist mir klar. Wenn man dann aber immer nur jedes Mal den Raum verlässt, wird sich daran nichts ändern. :)

    Ich freue mich inzwischen schon über kleine Schritte in die richtige Richtung. Die "Radwege" wird man dort nicht zurückbauen. Also ist es schon besser, wenn sie künftig lediglich als Angebotsradwege ohne [Zeichen 241-30] bestehen bleiben. Solange dort Leute mit dem Fahrrad fahren, ist es natürlich auch besser, wenn sie das vornehmlich in der richtigen Richtung tun und wenn der Verlauf der Radwege über Kreuzungen hinweg durch Furten deutlich gekennzeichnet ist. Das muss nicht alles rot sein, aber an den Kreuzungen oben fehlten die Furten bislang komplett. Also ist das so natürlich besser als vorher.

    Die Benutzungspflicht im Hohenwedeler Weg wird definitiv aufgehoben, das ist gut so. Die Frage ist, ob mit oder ohne Gehwegfreigabe. Ich möchte es ohne [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10].

    Das soll beim nächsten Arbeitsgespräch Radverkehr, an denen ich seit dem letzten Mal wieder teilnehme, ein grundsätzliches Thema werden. Bei der Verwaltung herrscht die Meinung, dass man "unsicheren Radfahrern" eine Alternative zum Mischverkehr anbieten muss/soll. Dafür möchte ich aber Voraussetzungen vereinbaren, unter denen man das tun kann und vor allem: unter denen man das auf gar keinen Fall tun sollte. Leider gibt es in der VwV-StVO keine harten Kriterien, sondern da kann man sich nur auf RASt-06 und ERA 2010 berufen, was dort zur gemeinsamen Führung des Fuß- und Radverkehrs steht. Es besteht hier aber nicht einmal bei der Polizei ein Bewusstsein für die besonderen Risiken auf dem Hochbord, so dass von der Seite auch keine Unterstützung zu erwarten ist.

    In dieser Stadt sind die Leute es gewohnt, dass man mit dem Fahrrad auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn fährt. Das ist ein langer Prozess, daran etwas zu verändern. Die Verwaltung bekommt dabei schließlich auch von der anderen Seite Feuer: Von besorgten Radfahrern genauso wie von hysterischen Autofahrern, die ihr Revier verteidigen wollen. Ich mache mir auch keine Illusionen: In einer Straße, in der vor drei Jahren die Benutzungspflicht aufgehoben wurde, fahren mindestens 50% der Radfahrer nun illegal auf dem Gehweg, je nach Tageszeit mehr oder weniger. Mit der Entfernung der [Zeichen 240] ist es alleine nicht getan und wenn das nur durch [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt wird, ändert sich quasi gar nichts, außer dass dann alle Radfahrer zu schnell fahren.

    Der Hohenwedeler Weg geht im weiteren Verlauf in die Straße Am Hohen Felde über. Die Verkehrsbelastung ist die selbe, aber dort ist die Straße insgesamt breiter und es gibt auf beiden Seiten getrennte Geh- und "Radwege", wie immer hier mit [Zeichen 241-30]. An der Straße liegt die IGS als eine der größten Schulen der Stadt, zu der täglich mehrere Hundert Schüler mit dem Fahrrad fahren (jedenfalls im Sommer).

    Nun hat man immerhin ein paar bislang fehlende Radwegfurten deutlich markiert und was mich immer besonders freut: Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen verdeutlichen die zulässige Fahrtrichtung, denn auch dort wird natürlich gegeisterradelt (geistergeradelt?) was das Zeug hält.

    Jetzt noch die [Zeichen 241-30] weg, ein Träumchen... :) Leider wird dann aber wohl die Akzeptanz auf der Fahrbahn auch nicht steigen, wenn dort so schöne neue rote "Radwege" gemalt wurden.

    In zwei Wochen habe ich ein Date mit den Grünen.

    Da ist mit der Ratsfraktion gerade Sendepause. Irgendjemand bei denen scheint mich nicht zu mögen (ich tippe auf die Fraktionsvorsitzende, der ich nicht untertänig genug auftrete). Aber egal: Die haben selbst in ihr Wahlprogramm geschrieben, dass der Fuß- und Radverkehr künftig bevorzugt behandelt werden soll und nicht ich. Vielleicht haben sie ja bessere Ideen, wie das gehen könnte. Bislang hatten sie verkehrstechnisch allerdings noch gar keine Ideen. Ich werde bei Gelegenheit mal wieder nachhaken, was sie sich so überlegt haben / ob sie sich was überlegt haben.

    Zum Hohenwedeler Weg gibt es indes auch Fortschritte: FDP und CDU haben unabhängig voneinander fast gleichlautende Anträge im Verkehrsausschuss gestellt, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben und Tempo 30 anzuordnen. Die CDU allerdings noch mit dem Zusatz, dann bitte die Gehwege freizugeben.

    Ob das hier wirklich so eine gute Idee ist? Eher nicht...

    In Übereinstimmung mit der Prophezeihung hat der Erste Stadtrat (oberster Verwaltungsbeamter nach dem Bürgermeister) den Ratsleuten im Ausschuss erklärt, dass so etwas keine Entscheidung sei, die einem politischen Beschluss des Stadtrates unterläge, sondern dass es Angelegenheit der Verkehrsbehörde sei, darüber zu entscheiden (was er nicht erwähnt hat: dass es bereits bis Oktober 1998 Angelegenheit der Verkehrsbehörde war, darüber zu entscheiden) . Außerdem hat er auf die laufenden Arbeiten zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 verwiesen, bei dem das beauftragte Planungsbüro schon eine ähnliche Lösung erarbeitet hätte, die demnächst im Rahmen eines "Verkehrsversuchs" umgesetzt werden solle.

    Beide Anträge wurden daraufhin zurückgezogen und nun warte ich auf den "Verkehrsversuch", sich an §45 StVO und die VwV-StVO zu halten und die Benutzungspflicht auf einem teilweise <1,70m breiten Gehweg aufzuheben, der gleichzeitig linksseitig zum Gehwegradeln freigegeben ist, auf dem an mehreren Kreuzungen quasi gar keine Sichtbeziehungen bestehen (aber die Schuuuulkiiiinndeeeeerrrr!!!! können doch nicht auf der Straße [sic,] fahren 8| ).

    Vielleicht wurde die Karte "Verkehrsversuch" allerdings auch gezogen, um dort Tempo 30 anordnen zu können, was ansonsten vermutlich am Fehlen einer besonderen Gefahrenlage scheitert (an der eigentlich vor 24 Jahren bereits die Aufrechterhaltung der RWBP hätte scheitern müssen, aber vielleicht war das ja auch nur ein "Verkehrsversuch"). Ich hätte da anders argumentiert: Bei einer zHg von 50km/h und einer maximalen Verkehrsbelastung von 600 -700 Kfz/Std liegt die Straße im Belastungsbereich II. Die ERA 2010 sehen in einem solchen Fall vor, alternative Führungsformen zum Mischverkehr auf der Fahrbahn anzubieten (Schutzstreifen oder Gehweg + Radfahrer frei, ....). Da das aus Platzgründen alles nicht möglich ist und auf dem Schulweg eine Führung im Mischverkehr alleine nicht akzeptiert wird, bringt man die Straße durch das Tempolimit in den Belastungsbereich I, wo das Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn am sichersten ist. Damit ist Tempo 30 quasi alternativlos 8)

    Die gelbe Leitlinie ist in der Tat problematisch, da der Platz links daneben selbst für ein normal breites gar nicht ausreicht. Einen Zweck hätte man noch darin sehen können, wenn sie von der Bordsteinkante an beginnt, denn die Bedeutung von Zeichen 340 lautet:

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.

    Man hätte damit einen Vorrang des Radverkehrs beim Wechsel auf die Fahrbahn konstruieren können, weil man mit dem Auto die Leitlinie zwangsläufig überfahren muss. Nun ist die gelbe Linie aber an der Stelle, wo man mit dem Fahrrad auf die Fahrbahn wechselt, gerade noch nicht da und folglich gilt für den Radverkehr an der Stelle §10. Das schafft weitere Missverständnisse.

    Auch sonst ist diese Stelle außergewöhnlich, weil die Straße offenbar nicht als Tempo 30 Zone gebaut wurde. Es gibt dort nämlich zwei Richtungsfahrbahnen, die anfangs noch durch den Fahrbahnteiler am Kreisverkehr, aber später auch hinter der Sperrfläche durch einen weiteren Grünstreifen in der Mitte getrennt sind. Daher findet man dort auch nirgends richtig Platz für ein sicher gestaltetes Radwegende.

    Das ist hier: Google Maps

    Man hat vor Kurzem das Radwegende, das bei Google Maps noch neben der Sperrfläche erkennbar ist und wo Radfahrer einfach im 45°-Winkel auf die Fahrbahn ausgekippt wurden, einige Meter weiter nach hinten verlegt, wo bei Google Maps gerade das Auto zu sehen ist und wo sich die Fahrbahn nach rechts verbreitert. In dem Zuge hat man aber das alte Radwegende zurückgebaut. Ich frage mich, ob der Wechsel auf die Fahrbahn dort sicherer wäre als direkt am Kreisverkehr. Vermutlich wäre den Radfahrern dort eher bewusst, dass sie beim Wechsel auf die Fahrbahn nachrangig sind, aber eigentlich ist es doch besser, gleich schon am Kreisverkehr auf die Fahrbahn zu fahren, wo Autofahrer noch nicht wieder beschleunigt haben und tendenziell eher mit Radfahrern rechnen.

    Noch besser wäre es natürlich, wenn im Kreisverkehr schon alle Fahrräder auf der Fahrbahn wären, weil sich die Frage der Überleitung dann erst gar nicht stellen würde. Aber wenn hier der erste Kreisverkehr gebaut wird, wo der Radverkehr von einem vorher bestehenden Radweg vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn geleitet wird, gebe ich einen aus. Zuletzt hat man ja wieder genau das Gegenteil gebaut. Mapillary

    Man scheint lernfähig zu sein

    vorher:

    aktuell:

    Anfangs hatte man wieder irgendwas auf das Radwegende gestellt, so dass man da eigentlich nur über den Grünstreifen die Fahrbahn erreichen konnte. Viele haben sich da eher rechts dran vorbei gezwängt und sind dann auf dem Gehweg weitergefahren. Nun erfolgt die Sperrung 30m früher am Kreisverkehr. Fußgänger können dort am FGÜ die Straßenseite wechseln und für den Radverkehr hat man zumindest eine Überleitung auf die Fahrbahn verdeutlicht. Erfreulich, dass alles ganz ohne [Zeichen 259] und [Zeichen 254] auskommt.

    Die gelbe Leitlinie auf der Fahrbahn hätte man sich wohl sparen können, denn daneben ist wegen des Fahrbahnteilers ohnehin kein Platz zum Überholen. Unübersichtlich wird die Situation wegen Vorrang & Vorfahrt für Radfahrer, die dem Kreisverkehr folgen, aber Nachrang beim Einfahren auf die Fahrbahn. Es wird nicht dadurch besser, dass die gelbe Linie Radfahrer auf den Zebrastreifen leitet. Da hätte ich aber auch gerade keine Idee, wie man das lösen könnte.

    Ist das nicht eh nur ein Feigenblatt, um den Tankrabatt politisch durchzukriegen?

    Ja, das fürchte ich auch. Daher auch eine Maßnahme, bei der sicher ist, dass sie keinen nachhaltigen Effekt haben wird. Im Gegenteil: Wer bereits regelmäßig den ÖPNV nutzt, wird in den kommenden drei Monaten schwer strapaziert und viele, die es mal ausprobieren, werden die Erfahrung machen, dass das in der Form für sie keine Alternative sein wird.

    Das Niedersachsenticket gab es zu Anfang mal für 15,- DM und galt für bis zu 5 Personen (und ich glaube, sogar das ganze Wochenende?). Das Resultat waren Nahverkehrszüge voller besoffener Proleten.

    Nach den Wahlergebnissen in SH und NRW wäre den Grünen gegenüber der FDP in der Bundesregierung einfach mal etwas mehr Selbstvertrauen zu wünschen, damit sie nicht jeden Blödsinn mitmachen.

    Dann hätte ich für deine StVB gleich noch einen aus dem Verwaltungsvorschlag zur StVO:

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    Wobei die das dann vermutlich so auslegen, dass die Sicherheit des Radverkehrs der Flüssigkeit des Radverkehrs vorgeht und die Sicherheit nur durch angeordneten Vorfahrtverzicht gewährleitet werden kann. :/

    Das dient dann ja praktischerweise auch gleich der Flüssigkeit des Autoverkehrs und der Sicherheit der Autofahrer, die dann davor geschützt sind, sich beim Schulterblick den Nacken zu verrenken. :/ :/

    Dann vielleicht doch lieber so? :/ :/ :/

    §37 (2) 6. begreifen halt auch die Verkehrsbehörden nicht. Daher noch einmal meine Forderung, den §37 dahingehend zu ändern, dass an separierten Radverkehrsführungen auch IMMER ein separater Signalgeber für den Radverkehr vorhanden sein muss und dass auf separierten Radverkehrsführungen der allgemeine Signalgeber für den Fahrverkehr NIEMALS gilt. Wenn es keinen separaten Signalgeber gibt, dann würde eben KEINER gelten, so wie es vermutlich dort auch gemeint ist.

    Außerhalb dieses Forums kommt sowieso niemand auf die Idee, dass in der gezeigten Situation das Rotlicht zu beachten ist. Das wird nur dann relevant, wenn der Anwalt eines Autofahrers, der beim Rechtsabbiegen einen entgegenkommenden Radling abgeräumt hat, diesem eine Teilschuld zuweisen möchte.

    Zufälle gibt's: Da plant man den Bau einer Autobahn über das Gelände einer ehemaligen Munitionsfabrik der Nazis und dann entdeckt man plötzlich beim Baggern, dass der Boden mit giftigem Hexyl kontaminiert ist. Genaugenommen hat das nicht einmal die Genehmigungsbehörde selbst entdeckt, die davon ausgegangen ist, dass es schon nicht so schlimm sein wird, weil die Autobahn das ehemalige Gelände ja nur am Rand tangiert.

    RP Gießen stoppt Autobahnbau (giessener-anzeiger.de)

    Ein weiteres Problem mit autonom fahrenden Fahrzeugen: Die merken gar nicht, wenn sie beschädigt wurden und fahren einfach weg. POL-STD: Lkw-Fahrer beschädigt Fahrzeug, beschädigtes Fahrzeug fährt danach weg - ... | Presseportal

    *edit: Ich habe mich beim Lesen der Meldung gefragt, in welche Richtung die beteiligten LKW eigentlich fuhren und ob es sich bei der "Parkbucht" um den kombinierten Geh- und "Radweg" auf der südlichen Straßenseite oder um die Bushaltestelle oder der nördlichen Seite handelte.

    *edit2: Vielleicht war's auch hier: Google Maps  :)

    Ich frage mich, ob er das wirklich für ein relevantes Thema hält, oder ob er sich da zu lange in seiner Rede an einer Lappalie aufgehalten hat und das nun in den Netzwerken aufgebauscht wird.

    Das Ding ist doch, dass insbesondere der Verkehrssektor in seiner Verantwortung die Klimaschutzziele reißt. Das Posten von Eiersalat-Bildern fällt aber unter den Sektor "Energie", der zumindest auf dem selbst definierten Pfad ist. Daher klingt das für mich eher wie ein Ablenkungsmanöver vom eigenen Versagen oder von den derzeit relevanten Themen. Dass am Ende auch viele Kleinigkeiten zum Großen und Ganzen beitragen, steht aber außer Frage.

    Man könnte ja auch mal ausrechnen, wie viel Energie jeder Twitter-Shitstorm benötigt, den diese Knalltüte auslöst.

    Noch was: Runter von der Autobahn: Klimaschutz braucht nicht mehr Autobahnen oder Tankrabatte, sondern eine echte Mobilitätswende

    Es gibt hier ein Radverkehrskonzept aus dem Jahr 1999, also nach (und genau genommen sogar wegen) der StVO-Novelle von 1997. Darin steht regelmäßig, dass bestimmte Wege "für den Radverkehr freigegeben" seien. Gemeint waren aber Straßen mit Fahrbahnbenutzungsverbot. Viele der "Freigaben", zu denen damals angemerkt wurde, dass die Wege nicht mehr den aktuellen (1999) Vorgaben entsprächen, bestehen bis heute.

    Noch im Jahr 2017 (also gerade einmal 20 Jahre nach Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht) sagte mir ein Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung (Hierarchieebene zwischen dem Verwaltungsvorstand und den Abteilungsleitern), dass in Stade das Paradigma gelte, dass Radwege, sofern sie vorhanden sind, auch benutzt werden müssen. Ich habe erwidert, dass ich hingegen davon ausgehe, dass in Stade keine Paradigmen, sondern die StVO gilt. Das war gleich beim ersten Gespräch das Ende des freundlichen Dialoges. :saint: