Beiträge von Yeti

    Es hat halt mit der Besonderheit des widersprüchlichen Konstrukts "Geh- und Radweg" zu tun. Der ergibt sich (im Gegensatz zu alle anderen "Radwegen", die im Einzelfall auch schwer als solche erkennbar sind) allein durch das blaue Schild. Und sonst nichts. Die Piktogramme mögen eine Nothilfe sein, sie sind aber weiterhin keine Verwaltungsakte in Gestalt zugelassener Verkehrszeichen.

    Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht werden doch in §2 (4) sogar benannt:

    Zitat

    Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

    Was sollte denn sonst ein rechter Radweg ohne Zeichen 240 sein?

    Und nochmal die VwV-StVO:

    Zitat

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    Auch darin ist Zeichen 240 genannt. Nach der VwV-StVO (die die Verkehrsteilnehmer nicht kennen müssen), kommt es also darauf an, ob die Verkehrsfläche für den Radverkehr vorgesehen ist. Da steht auch nirgends, dass sie ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen sein muss, so dass das auch einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne RWBP einschließt. Die Piktogramme schaffen Eindeutigkeit, dass die Verkehrsfläche auch für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Ich führe hier gerade eine Diskussion wegen eines Gehweges, auf dem immer noch viele Leute mit dem Fahrrad fahren. Die sind sich alle 100%ig sicher, dass das ein Radweg ist. Es gibt auch Radwegfurten an einem Kreisverkehr, wo dieser Weg beginnt und früher war das auch mal in beiden Richtungen mit [Zeichen 240] benutzungspflichtig. Eine Klarstellung, dass das jetzt ein Gehweg ist, wäre also notwendig, weil der Weg aussieht wie früher, wo er definitiv eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche war. Und der Weg weist mit den Radwegfurten am Kreisverkehr auch Radweg-Merkmale auf. Es gibt allerdings kein [Zusatzzeichen 1022-10], so dass alle, die auf dem Weg in Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite fahren, dies definitiv nicht dürfen. Denen, die aber in Fahrtrichtung rechts darauf fahren, wird man keinen Vorwurf daraus machen können.

    Aktuell wird die Fahrbahndecke im Kreisverkehr erneuert. In dem Zuge hat die Stadt angekündigt, dass auch neue Querungen für Fußgänger und Radfahrer aufgebracht werden. Meine Frage, wofür dort Querungen für Radfahrer auf den Gehwegen sein sollen, habe ich keine Antwort erhalten.

    Aber es ist genau so, wie Autogenix geschrieben hat: Man hat das stückweise geändert, damit es möglichst niemand mitbekommt und die Stadt weigert sich, [Zeichen 239] aufzustellen, damit die Wutbürger die Klappe halten. Das Ergebnis ist eine Gehweg- und Geisterradlerquote von 90%.

    Wenn ich gefragt werde, woran man einen Radweg ohne VZ 237 oder 241 erkennt, antworte ich: Daran, dass es daneben einen Gehweg gibt.

    Aber woran erkennt man, was von beiden der Radweg und was der Gehweg ist? Üblicherweise ist der fahrbahnseitige Teil der Radweg und der Teil an den Grundstücken der Gehweg. Das ist aber auch nirgends in der StVO so festgeschrieben. Wir erkennen das, weil der Radweg Radweg-Merkmale hat: Radwegfurten, ggf. tiefer abgesenkte Bordsteinkanten an Kreuzungen und weil wir es gewohnt sind, dass fahrbahnseitig der Radweg ist. Oftmals ist der Radweg anders gepflastert (hier in Stade rot oder mit kleinerem Betonpflaster) oder asphaltiert, während der Gehweg oftmals mit größeren Platten gepflastert ist. Aber auch das steht nirgends in der StVO, dass rotes Pflaster einen Radweg kennzeichnet.

    Wenn ein Gehweg so aussieht wie sonst gemeinsame Geh- und Radwege aussehen und wenn dieser Gehweg Radweg-Merkmale aufweist und wenn der Gehweg außerorts liegt, wo man es gewohnt ist, dass es dort gemeinsame Geh- und Radwege gibt, dann muss man es meines Erachtens durch ein [Zeichen 239] klarstellen, wenn das nicht so ist.

    Rechtslage in diesem Fall bereits eindeutig

    Für dich vielleicht, aber für 99,9% der Leute, die dort fahren, nicht.

    Wenn man Geld für Schilder sparen möchte, sollte man innerorts alle rechtswidrigen [Zeichen 240] abbauen. Mit dem Erlös des Blechs beim Schrotthändler könnte man auch gleich die Deutsche Bahn sanieren. Da würde ich dir auch sofort zustimmen, dass solche Wege danach Gehwege sind, auf denen das Radfahren verboten ist.

    Ein Verwaltungsakt ist ohnehin erforderlich, wenn die [Zeichen 240] weg sollen und dann muss auch jemand hinfahren, der die Schilder abschraubt. Er müsste dann nur an selber Stelle die [Zeichen 239] anschrauben.

    Aber selbst innerorts kapieren es viele Leute nicht. Vor allem, wenn die Gestaltung des Weges dem typischen Aussehen gemeinsamer Geh- und Radwege entspricht (z.B. rote Pflasterung). Auch dann halte ich ein klärendes [Zeichen 239] für sinnvoll oder gar erforderlich.

    Machen wir uns nichts vor: Diese Verkehrsregeln kennen höchstens 15% der Leute. Für den Rest ist alles, was sie für einen Radweg halten, auch ein Radweg.

    wirds wohl so sein, dass die zuständige Behörde einen legalen Zustand herstellen will mit der Hoffnung, dass es niemand bemerkt

    Genau! Es soll niemand bemerken, dass Radfahrer dann auf der Fahrbahn fahren müssen. Falls die anordnende Behörde der Meinung ist, dass man auf dem Weg freiwillig fahren kann, gäbe es ebenfalls Möglichkeiten, dies eindeutig zu kennzeichnen.

    Daher nochmal die Frage, was bei fahrbahnbegleitenden Außerorts-Gehwegen gegen eine Klarstellung mit [Zeichen 239] spricht.

    ein Gehweg wird außerorts deswegen nicht automatisch zu einem Radweg

    Stimmt. Aber wird ein vormals benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg nur durch Entfernung der [Zeichen 240] automatisch zu einem reinen Gehweg, wenn es nicht mit [Zeichen 239] verdeutlicht wird?

    Dass diese Verkehrsfläche für den Radverkehr vorgesehen war, hatte man doch vorher eindeutig beschildert. Ist das einzige Kriterium bei der Beurteilung der Beschaffenheit eines Weges das Schild?

    Natürlich sträuben sich die Verkehrsbehörden dagegen, weil sie einerseits hoffen, dass möglichst viele Radfahrer weiterhin auf dem Weg fahren und weil sie mit einem [Zeichen 239] eingestehen würden, dass der Weg niemals zum Radfahren geeignet war.

    Eine Sonderregelung gibt es für Außerortswege nicht, sondern nur die Problematik, einem Weg anzusehen, ob er eine "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche" ist.

    Abhilfe könnte schaffen, wenn Wege außerorts immer eindeutig gekennzeichnet sind, also entweder mit [Zeichen 240], Piktogrammen für gemeinsame Geh- und Radwege ohne RWBP oder [Zusatzzeichen 1022-10] auf der linken Seite oder [Zeichen 239], wenn man darauf nicht radfahren soll. Das muss meiner Meinung nach für jeden eindeutig verständlich sein, egal ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder hinter dem Lenkrad und nicht nur für 25 Benutzer dieses Forums.

    Ohne deutliche Erkennbarkeit

    Aber was sind die Kriterien für "deutliche Erkennbarkeit"? Dass das "de jure" keine Rolle spielt, glaube ich auch nicht, sondern vielmehr, dass man Leute, die darauf Fahrrad fahren, nicht dafür belangen kann, wenn es nicht eindeutig ist.

    Im Gegenteil: Mir fallen hier an fast allen Wegen, wo in den letzten Jahren [Zeichen 240] entfernt wurden, Merkmale ein, nach denen es eindeutig noch ein Radweg ist. Warum sollte es zum Beispiel Radwegfurten geben oder [Zusazzeichen 1000-32][Zeichen 205] an einmündenden Nebenstraßen, wenn es ausschließlich ein Gehweg ist?

    Du unterschätzt die Inkompetenz der Verkehrsbehörden, tatsächlich mit dem ganzen Mist aufzuräumen.

    Fehlt die Klarstellung und ergibt sich aus der Ausgestaltung nix anderes, ist es eben kein Radweg.

    Ja, das wissen wir hier im Forum (fast) alle. Für 99% aller Radfahrer bleibt das aber ein "Radweg" und für die Autofahrer auch. Warum keine Klarstellung? Dafür gibt es das [Zeichen 239].

    Wir reden hier über Außerortswege, die vormals per [Zeichen 240] die einzige Verkehrsfläche waren, die Radfahrer benutzen durften. Und wenn das Schild weg ist, soll der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer erkennen, dass man darauf auf gar keinen Fall Radfahren darf? Ich halte das für realitätsfern.

    Zeichen 240 entfernt, damit der Radverkehr künftig auf der Fahrbahn und tatsächlich ausschließlich auf der Fahrbahn stattfände

    Dann sollte es mit [Zeichen 239] klargestellt werden.

    Nochmal die VwV-StVO zu Zeichen 239:

    Zitat

    Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt.

    Wenn ein Weg vormals benutzungspflichtig war, ist aus meiner Sicht zunächst immer eine Klarstellung erforderlich, dass sich die Zweckbestimmung geändert hat, da die Ausgestaltung des Weges ja die Selbe ist.

    *edit: Damit hätte sich auch jede subjektive Einschätzung erledigt, für was man den Weg halten könnte.

    Ob der Weg nach Entfernung des [Zeichen 240] noch ein Radweg ist, hängt davon ab, ob die Verkehrsfläche (auch) für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Aus der VwV-StVO zu §2, Rn 30:

    Zitat

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    Die zweite Frage lautet, ob sich der Weg in Fahrtrichtung auf der rechten Seite befindet. Dann gilt §2 (4) S. 3

    Zitat

    Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

    Mit den Piktogrammen kann verdeutlicht werden, ob es ein gemeinsamer Geh- und "Radweg" ohne Benutzungspflicht ist, oder mit [Zeichen 239] kann klargestellt werden, dass es ein reiner Gehweg ist. Fehlt beides, ist es aus meiner Sicht eine Grauzone, weil man dem Weg nicht unbedingt ansieht, ob er für den Radverkehr vorgesehen ist, also ob es ein rechter Radweg ist, den man benutzen darf.

    Auf der linken Seite müsste aber auf jeden Fall ein [Zusatzzeichen 1022-10] stehen, damit man darauf fahren darf.

    Beweisfoto aus 2003 aus dem kleinen Digitalfotobestand meines Vaters

    Und aktuelle Bilder vom Samstag. Rechts sind noch die Reste von Gleis 4 zu erkennen, bevor es im Gebüsch verschwindet.

    Allerdings hat das Gleis keinen Anschluss mehr an den Rest. Hier sieht man Gleis 3, wo die S-Bahn fährt. Gleis 4 endet rechts daneben in der Natur. Wo genau, konnte ich vom Bahnsteig aus nicht mehr erkennen.

    Muss nicht die Polizei selbst dafür sorgen, dass sie sich darum kümmern muss? Wenn es stimmt, dass es dort sogar eine Unfallhäufung gibt, kann sich doch die Polizei nicht darauf zurückziehen, dass man nichts machen kann. Dass die Polizei nicht 24/7 kontrollieren kann, ist klar, aber das muss sie auch nicht: Einen Monat lang einmal pro Woche zu unterschiedlichen Zeiten wäre ein Anfang und danach einmal im Monat, bis es sich herumgesprochen hat.

    Ein anderes Problem: Wenigstens für Anlieger müsste man es wohl freigeben, aber es gibt nur eine Freigabe für MoFas und Taxen. Wenn ein Anwohner klagt, ist das Schild vermutlich weg.

    Der Moorexpress fährt von Gleis 1. Dort kommt immer kurz vor der vollen Stunde der RE5 aus HH Richtung CUX. Kurz nach der vollen Stunde kommt der Gegenzug aus CUX Richtung HH. Wenn der Zug aus HH etwas verspätet ist, treffen sich manchmal beide Züge im Stader Bahnhof.

    Die reaktivierte Bahn nach Bremervörde sollte möglichst vor dem RE5 nach CUX ankommen und nach dem RE5 Richtung HH abfahren. Dann kann er aber weder auf Gleis 1 noch auf Gleis 2 warten. Für den Moorexpress ist das egal, der fährt dann, wenn Gleis 1 frei ist, ohne dass Anschlüsse an den RE5 gewährleistet werden müssen.

    Auf Gleis 3 fährt die S-Bahn.

    Unser Rechtssystem sieht bei drohender Schädigung grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht auch des potentiell Geschädigten bei der Abwendung/Minimierung eines Schadens vor.

    Das setzt voraus, dass man die drohende Schädigung erkennt. Ich würde dir sogar zustimmen, wenn es um Fälle geht, wo ein Geschädigter sehenden Auges draufgehalten hat, weil er sich im Recht wähnte. In dem genannten Fall hat aber ein 84-Jähriger auf dem Gehweg gestanden und eine Baustelle angeschaut.

    Davor steht aber außerdem die Pflicht, sich beim Rückwärtsfahren einweisen zu lassen, wenn man den Bereich, in den man einfährt, nicht einsehen kann. Das Eine benennt die Polizei, das Andere nicht. Warum?