Anlieger frei von der Wallstraße in Richtung Bahnhofstraße. Kraftfahrzeuge dürfen also nicht aus der Richtung an die unbeampelte Kreuzung fahren.
Hier erkennt man das Konglomerat an Verkehrszeichen:

Die Neubourgstraße beginnt gegenüber auf der anderen Seite der Kreuzung. Als Fahrradstraße ist sie aber erst ab der Ecke ausgewiesen, wo der GCL-Weg darauf trifft. Der Abschnitt von der Wallstraße bis dahin ist mit
beschildert, 30m später an der Kreuzung dann

*edit: "unechte Einbahnstraßen" kannte ich bis dahin nur umgekehrt, also mit
auf einer Seite, aber ohne
auf der anderen Seite. Hier ist es umgekehrt. Vermutlich war die Verkehrsbehörde auch damit überfordert, zu realisieren, dass man als Radfahrer das
an der Ecke Wallstraße nicht sehen kann und es mangels
nicht verboten ist, dort zu fahren. Was aber auf jeden fall fehlt, ist das
unter dem
.
Am anderen Ende der Neubourgstraße, also von der Bahnhofstraße her hat man
aufgestellt, was ja auch nicht korrekt ist, weil die Straße für den Kfz-Verkehr gar nicht komplett gesperrt ist. Ein
hätte eigentlich reichen müssen, weil es ein Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge impliziert. Wenn man es verdeutlichen wollte, hätte man
aufhängen müssen.