Beiträge von Yeti

    Badehose / Neoprenanzug nicht vergessen, bevor man die Böschung hinunter fährt!

    Das Bild habe ich schon Mitte Dezember aufgenommen. Wenn es weiterhin kalt bleibt, dann könnte man vielleicht wirklich der Umleitung über den zugefrorenen Burggraben folgen.

    Die Umleitung für den Radverkehr hat man übrigens ausgeschildert, weil auf der gegenüberliegenden Seite des Burggrabens der Gehweg gesperrt war. Eine Umleitung für den Fußverkehr gab es nicht.

    ...nicht rasen müssen, als wäre der Teufel persönlich hinter einem her...

    Fun-Fact: Musst du gar nicht :)

    Aber das ist eigentlich der springende Punkt: Wenn ich mich mit Leuten unterhalte, die sagen, dass sie Angst haben auf der Straße zu fahren (Leute, die Angst haben, auf der Fahrbahn zu fahren sagen immer Straße), stellt sich oft im Laufe des Gesprächs heraus, dass das gar keine Angst ist, von hinten überfahren zu werden, sondern dass sie Angst haben, den Verkehr (für Leute, die Angst haben, auf der Fahrbahn zu fahren, ist nur Autoverkehr Verkehr) zu behindern.

    Das Gebot, ohne triftigen Grund nicht so langsam zu fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird, gilt gemäß §3 (2) nur für Kraftfahrzeuge.

    § 3 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Man muss zwar auch mit dem Fahrrad nicht unnötig langsam fahren, aber wer würde entscheiden, was ein triftiger Grund ist? Wenn ich nicht verschwitzt im Büro ankommen möchte und daher langsamer fahre als ich könnte, ist das für mich ein triftiger Grund. Wenn ich noch eine weite Strecke vor mir habe und mir daher meine Kräfte einteile, ist das auch ein triftiger Grund. Aber das Tolle ist, dass ich mich mich nicht einmal rechtfertigen muss, ob es ein triftiger Grund ist. Ich darf auch einfach langsamer fahren als ich könnte, weil ich gerade keine Lust habe, mich zu sehr anzustrengen.

    Letztendlich ist es eine Frage des Selbstbewusstseins und des Selbstverständnisses als Radfahrer. Nur weil ich ein Fahrrad benutze, bin ich kein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse, auch wenn ich ständig so behandelt werde.

    Warnung für Fußgänger vor entgegenkommenden Rüpelradlern

    Die gibt es dort zuhauf. Ich schätze, dass ungefähr 0,00 % von ihnen bewusst ist, dass sie da in der Richtung gar nicht fahren dürfen, während >95 % glauben werden, dass sie dort sogar fahren müssen. Weil "Raaadddweeeeg"

    Dies gilt auch für "R frei" solo rechtsseitig, denn was links einen (n. b.pfl.) Radweg definiert, kann rechts auch nix anderes defnieren. Der Unterschied ist nur nach S. 4 in § 2 (4), dass links irgendwas stehen muss, damit man da fahren darf, nach S. 3 muss rechts aber nichts schildermäßiges stehen,...

    Was umgekehrt auch bedeutet, dass die Piktogramme alleine auf der linken Straßenseite keine Freigabe zum Geisterradeln beinhalten, wenn nicht auch ein [Zusatzzeichen 1022-10] steht.

    Wer sagt es der Stader Verkehrsbehörde?

    Gerade bei Mapillary gefunden: eine Critical Mass? Mapillary

    *edit: An der vorherigen Auffahrt habe ich bei Mapillary auch nichts entdeckt, was das Radfahren dort verbieten könnte.

    Aber dafür das: Mapillary

    Müsste dort nicht ein [Zeichen 301]hin anstatt [Zeichen 306]? Weil 50m weiter steht ja ein [Zeichen 205], also scheint die Auffahrt keine durchgehende Vorfahrtstraße zu sein.

    Trotzdem wären da breitere Gehwege wünschenswert.

    Das ist in dieser Straße schwierig, weil die Fahrbahn teilweise nicht einmal die Mindestbreite für die Begegnung zweier Busse aufweist. Es ist also schlichtweg kein Platz da, den man anders verteilen kann und daher ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn die einzig realisierbare Lösung. Die sicherste Lösung bei dem dortigen Verkehrsaufkommen ohnehin, auch wenn das nicht alle so sehen wollen.

    Und ich halte auch nichts von der Aussage: "Die Politik hat darüber überhaupt nicht zu entscheiden." Es ist vielmehr notwendig, mehr verkehrspolitische Kompetenz in der Politik zu verankern.

    Das sind zwei verschiedene Dinge. Fakt ist, dass die Politik nicht über die Anordnung von Verkehrszeichen entscheidet, sondern die Verkehrsbehörde (= Verwaltung). Die Überwachung der Einhaltung ist wiederum Aufgabe der Polizei.

    Gegen Kompetenz in der Politik hätte ich trotzdem nichts einzuwenden. :)

    Und jetzt bitte wieder lustige Schilder.

    Danke für Ihren Kommentar, der wieder einmal von jeglicher Kenntnis der genauen Situation vor Ort ungetrübt ist.

    Auf der Fahrbahn übrigens Tempo 30 und die Politik hat darüber überhaupt nicht zu entscheiden.

    Oh Mann, ich muss dann immer dran denken, dass die heutigen Situationen ja auch mal von Planungsbüros geplant wurden. Vielleicht sogar von denselben.

    Ich dachte früher tatsächlich, dass Kommunen irgendetwas selber machen.

    Das, was das Büro ausgearbeitet hat, ist in der Tat ganz brauchbar. Das Problem wird eher sein, was die berühmte Hansestadt Stade daraus machen wird.

    Unter anderem hatte das Planungsbüro für den Hohenwedeler Weg festgestellt, dass der Radverkehr dort nur sicher auf der Fahrbahn geführt werden kann. Die Stadt hat dort aber nun auch die teilweise gerade einmal 1,30m breiten Gehwege in beiden Richtungen mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Dafür können die Planer nichts, wenn ihre Auftraggeber anschließend das Gegenteil umsetzen.

    Das ist hier: Thuner Str. - Google Maps

    Sehr unschöne Kreuzung für alle, die nicht in einem Auto sitzen. Bis vor gar nicht allzu langer Zeit sollte man auch mit dem Fahrrad dort langfahren, wo die Fußgänger gehen. Selbst, nachdem die RWBP in der Thuner Straße aufgehoben war, gab es auf den letzten Metern noch ein [Zeichen 240], damit niemand auf die Idee kommt, mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn über die Kreuzung zu fahren. Inzwischen ist das aber geändert und selbst im Barger Weg die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

    Ich hatte dazu schonmal im Stade-Thread dieses Bild gezeigt, wie man vorher (grün) und wie man jetzt (rot) die Kreuzung mit dem Fahrrad stadtauswärts überqueren darf.

    Es droht dort immer noch der Bau eines sogenannten "Turbokreisverkehrs". Die Niedersächsische Landesbehörde, die für die B73 zuständig ist, hätte das gerne, aber das Planungsbüro, das die Stadt im letzten Jahr für die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes beauftragt hat, hat davon mit deutlichen Worten abgeraten. Damit würde man noch mehr Autoverkehr in der Thuner Straße generieren und für Fußgänger und Radfahrer würde eine noch größere Barriere entstehen. Für den Fuß- und Radverkehr hat man bei diesem Turbokreisel eine Unterführung mit langen Rampen und/oder Treppen geplant.

    Die vorgeschlagene Alternative wäre, die B73 eine Etage tiefer in einen Trog zu legen und einen kleinen Kreisverkehr oben drüber zu bauen, von dem aus man über Rampen auf die B73 fahren kann, bzw. umgekehrt. Damit wäre der Durchgangsverkehr auf der B73 ungestört und auch oben könnten Radfahrer und Fußgänger die Kreuzung Richtung Klein Thun einfach und unabhängig von der stark befahrenen B73 überqueren. Allerdings kostet diese Alternative auch einige Euro mehr.