Was zu schnell ist, weiß man leider erst hinterher. Damit wird ja auch begründet, dass man es nicht kontrollieren und ahnden kann.
Was man aber tun könnte:
Die Vorschrift des Sichtfahrgebotes regelmäßig thematisieren, z.B. in Pressemeldungen der Polizei, die oft wortwörtlich von der Presse übernommen werden. Wenn jemand die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, schreibt die Polizei in der Regel "aus ungeklärter Ursache". Unklar ist dabei jedoch lediglich, ob die Geschwindigkeit aufgrund der Verkehrs- und Straßenverhältnisse, der Wetter- und Sichtbedingungen oder der persönlichen Fähigkeiten des Fahrers zu hoch war.
Dazu zählt auch, solche Urteile zu thematisieren und klarzumachen, dass eine angepasste Geschwindigkeit auf einer Landstraße auch sehr viel niedriger sein kann als die maximal zulässigen 100 km/h, vielleicht sogar kleiner als 40 km/h.
Wenn ich eine Pressemeldung der Polizei lese, in der beschrieben wird, dass ein mit vier Personen Anfang 20 besetzter BMW innerhalb einer geschlossenen Ortschaft "aus ungeklärter Ursache" von der Fahrbahn abgekommen ist, einen Baum entwurzelt und anschließend eine Hauswand durchbrochen hat, kann ich mir nur an den Kopf fassen. Unabhängig von besonderen Einschränkungen durch Straßen- und Wetterverhältnisse ist ein solches Schadensbild bei der zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h physikalisch nicht möglich. Man muss kein Unfallgutachter sein, um das Offensichtliche festzustellen, dass das zu schnell war.
Wenn die Polizei der Meinung ist, bei Fahrradunfällen, bei denen dem Radfahrer die Beine kaputtgefahren wurden, darauf hinweisen zu müssen, dass er keinen Helm trug, darf man auch bei solchen offensichtlichen Fällen darauf hinweisen, dass es ein Sichtfahrgebot und eine angepasste Geschwindigkeit gibt, die mitunter deutlich niedriger sein kann als die zHg.
Stattdessen klingen Meldungen der Polizei oftmals eher so wie vom Anwalt des Unfallverursachers und als wäre z.B. mit Blendung durch eine tief stehende Sonne am späten Nachmittag / frühen Abend wirklich unter keinen Umständen zu rechnen gewesen.
Im Fall Natenom sucht die Polizei nach Zeugen, die wohl insbesondere auch eine Aussage zur Blendung durch das entgegenkommende Fahrzeug machen können. Auch das hat für mich einen Beigeschmack, ob man den Fehler eher auf der anderen Seite sieht, z.B. einer besonders starken Blendung, mit der man überhaupt nicht rechnen konnte. Meiner Meinung nach muss man aber im Dunkeln immer damit rechnen, dass einem auch Fahrzeuge mit nicht abgeblendetem Fernlicht oder falsch eingestellten Scheinwerfern entgegenkommen. Wenn dann noch Reflexionen durch Nässe dazukommen, muss man langsamer fahren.