Beiträge von Yeti

    Was zu schnell ist, weiß man leider erst hinterher. Damit wird ja auch begründet, dass man es nicht kontrollieren und ahnden kann.

    Was man aber tun könnte:

    Die Vorschrift des Sichtfahrgebotes regelmäßig thematisieren, z.B. in Pressemeldungen der Polizei, die oft wortwörtlich von der Presse übernommen werden. Wenn jemand die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, schreibt die Polizei in der Regel "aus ungeklärter Ursache". Unklar ist dabei jedoch lediglich, ob die Geschwindigkeit aufgrund der Verkehrs- und Straßenverhältnisse, der Wetter- und Sichtbedingungen oder der persönlichen Fähigkeiten des Fahrers zu hoch war.

    Dazu zählt auch, solche Urteile zu thematisieren und klarzumachen, dass eine angepasste Geschwindigkeit auf einer Landstraße auch sehr viel niedriger sein kann als die maximal zulässigen 100 km/h, vielleicht sogar kleiner als 40 km/h.

    Wenn ich eine Pressemeldung der Polizei lese, in der beschrieben wird, dass ein mit vier Personen Anfang 20 besetzter BMW innerhalb einer geschlossenen Ortschaft "aus ungeklärter Ursache" von der Fahrbahn abgekommen ist, einen Baum entwurzelt und anschließend eine Hauswand durchbrochen hat, kann ich mir nur an den Kopf fassen. Unabhängig von besonderen Einschränkungen durch Straßen- und Wetterverhältnisse ist ein solches Schadensbild bei der zul. Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h physikalisch nicht möglich. Man muss kein Unfallgutachter sein, um das Offensichtliche festzustellen, dass das zu schnell war.

    Wenn die Polizei der Meinung ist, bei Fahrradunfällen, bei denen dem Radfahrer die Beine kaputtgefahren wurden, darauf hinweisen zu müssen, dass er keinen Helm trug, darf man auch bei solchen offensichtlichen Fällen darauf hinweisen, dass es ein Sichtfahrgebot und eine angepasste Geschwindigkeit gibt, die mitunter deutlich niedriger sein kann als die zHg.

    Stattdessen klingen Meldungen der Polizei oftmals eher so wie vom Anwalt des Unfallverursachers und als wäre z.B. mit Blendung durch eine tief stehende Sonne am späten Nachmittag / frühen Abend wirklich unter keinen Umständen zu rechnen gewesen.

    Im Fall Natenom sucht die Polizei nach Zeugen, die wohl insbesondere auch eine Aussage zur Blendung durch das entgegenkommende Fahrzeug machen können. Auch das hat für mich einen Beigeschmack, ob man den Fehler eher auf der anderen Seite sieht, z.B. einer besonders starken Blendung, mit der man überhaupt nicht rechnen konnte. Meiner Meinung nach muss man aber im Dunkeln immer damit rechnen, dass einem auch Fahrzeuge mit nicht abgeblendetem Fernlicht oder falsch eingestellten Scheinwerfern entgegenkommen. Wenn dann noch Reflexionen durch Nässe dazukommen, muss man langsamer fahren.

    Daß Tattergreise mit einem gefahrgeneigten Gegenstand nachts halbblind durch die Gegend rasen, ist kein Naturgesetz.

    Das gilt nicht nur für Tattergreise. Es fehlt in großen Teilen der Bevölkerung, die Kraftfahrzeuge bewegen, das Bewusstsein, dass das Risiken birgt und daher besondere Aufmerksamkeit verlangt. Wir haben eine Infrastruktur und ein Verkehrssystem, das den Anschein erweckt, als wäre das nicht so, weil alle Eventualitäten berücksichtigt und vermeidbare Risiken weitgehend ausgeschlossen wurden.

    Wer nachts mit dem Auto fährt, verlässt sich darauf, dass die Straße frei von Hindernissen ist. Man muss hier z.B. nicht ständig mit tiefen Schlaglöchern rechnen, die überall vorhanden sein könnten. Und falls doch mal bei Hitze die Asphaltdecke auf der Autobahn hochkommt, wird alles sofort abgesichert, im Verkehrsfunk gewarnt und umgehend repariert.

    Die Erfahrung zeigt daher, dass es in den allermeisten Fällen gut geht, wenn man nicht 100%ig bei der Sache ist. Es wird schon keiner im Dunkeln auf der Landstraße stehen, es wird schon kein Hindernis auf der Fahrbahn liegen (die ist schließlich kein "Radweg"), es wird schon nichts passieren, wenn man für ein paar Sekunden nichts sieht oder unaufmerksam ist.

    Wenn dann doch was passiert, nennen wir es einen "tragischen Unfall", der nicht zu vermeiden gewesen wäre, weil es eben so ist wie es ist. Wenn jemand einen Menschen totfährt, weil er vom Gegenverkehr geblendet wurde und nichts gesehen hat, sagen wir anerkennend, dass er ja nur mit 70 km/h gefahren ist, obwohl doch auf der Landstraße 100 km/h erlaubt sind. Der Rest soll dann angeblich das unvermeidbare Restrisiko sein. Echt jetzt?

    Wir haben eine Verkehrsregel, die im §3 (1) der StVO besagt, dass die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist und dass nur so schnell gefahren werden darf , dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

    Wenn die persönlichen Fähigkeiten, Nachts zu sehen, eingeschränkt sind, muss man langsamer oder gar nicht fahren. Wenn die Sicht so stark eingeschränkt ist, dass man gar nichts sieht, muss man notfalls komplett anhalten.

    So lange wir diese Verkehrsregel genauso als unverbindliche Empfehlung betrachten wie viele andere Regeln auch, ist es kein unvermeidbares Schicksal, dass Menschen im Straßenverkehr auf diese Art und Weise getötet werden.

    Linksseitig ohne bauliche Trennung zur Fahrbahn und mitten durch den Ein-/Ausstiegsbereich der Haltestelle. Nur echt mit Mofa-Freigabe.

    Hier ebenfalls mit [Zeichen 240] in beiden Richtungen. Ob auch mit Mofa-Freigabe kann ich gerade nicht mit Sicherheit sagen. Aber wenigstens muss der Bus nicht auf der Fahrbahn halten, damit der richtige Verkehr ungestört vorbei kommt.

    .....Bis ich mal in Braunschweig war.

    Wann war das? Ich habe bis Ende 2010 dort insgesamt 18 Jahre meines Lebens verbracht und bin jetzt noch gelegentlich beruflich dort. Ich muss sagen, dass sich in den letzten 10-15 Jahren Vieles zum Besseren geändert hat. Der Bienroder Weg gehört allerdings definitiv nicht dazu, sondern das ist in der Tat eine Katastrophe.

    Und komm doch mal nach Stade ^^

    Ich bin mir relativ sicher, dass ich heute ein größeres Risiko für mich und andere darstelle als noch vor 20 Jahren. Wie groß das Delta ist? keine ahnung. Aber ab wann sollte ich mich nicht mehr aufs Rad setzen? Und ab wann nicht mehr hinters Steuer?

    Der erste Schritt ist die Beachtung von §3 (1). Wer bei Dunkelheit schlechter sehen kann, muss langsamer fahren. Das gilt für alle, egal ob hinterm Steuer eine Kfz oder auf dem Fahrrad. Wenn du das berücksichtigst, darfst du auch in 30 Jahren noch Rad oder Auto fahren.

    Wer andere gefährdet oder schädigt oder einen Unfall verursacht und das damit begründet / rechtfertigt, dass man schlecht sehen konnte, war zu schnell.

    So lange die Beachtung von §3 (1) regelmäßig zu Nötigungen, Drangsalierungen bis hin zu bewussten Gefährdungen führt und so lange das als völlig normal hingenommen wird, während es von der Polizei nicht geahndet wird und von der Rechtsprechung eher als mildernder Umstand denn als strafverschärfend angesehen wird, wenn man einen Unfall baut, weil man nichts gesehen hat, sind wir davon aber weit entfernt.

    Im Zooviertel in Hannover ist man da schon "weiter":

    StVO §45 (9):

    Zitat

    ...Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

    Anlage 1 zur StVO zum VZ 101:

    Zitat

    Zeichen 101 Gefahrstelle

    Erläuterung: Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen

    Dort besteht also eine Gefahr durch am Fahrbahnrand mit einem Abstand von mindestens 3m gegenüber parkenden Fahrzeugen.

    Die sind ja wirklich total weit in Hannover :)

    Ich habe vor 3 1/2 Jahren mein Auto abgeschafft. Meine Frau hat noch eins, das ich im Bedarfsfall nutzen kann, aber der Bedarf besteht selten. Also haben wir wirklich ein Auto weniger im Haushalt und das macht sich finanziell schon bemerkbar. Die Kraftstoffkosten waren aber nicht alles, sondern vor allem auch Reparaturen und Wertverlust. Auch einen Gebrauchtwagen, den man mal für 7000,- EUR gekauft hat, wird man irgendwann nur noch für 1000,- EUR los. In meinem Fall war die Zeitspanne zwischen Kauf und "irgendwann" acht Jahre, also 875,- EUR/Jahr.

    Ja, das passt alles hinten und vorne nicht zusammen. Wobei die Querungsinsel als Einziges halbwegs ihre Berechtigung am Anfang eines linksseitigen "Radweges" hat. Wenn man aus Haddorf kommend auf den außerorts linksseitigen freigegebenen Gehweg (ehemals [Zeichen 240]) wechseln möchte, ist diese Lösung aber trotzdem alles andere als optimal, da man mit normalem Tempo auf der Fahrbahn fahrend, zunächst auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen muss, um auf die Mittelinsel zu fahren. Das sind alles noch Relikte aus den 1970er/1980er Jahren, die damals vermutlich als fortschrittlich galten.

    Alternativ kann man auch an den rechten Fahrbahnrand heranfahren und von dort die gesamte Fahrbahn überqueren. Dafür müsste man dann an dieser Stelle an den Grünabfällen vorbei auf den Schotterstreifen fahren: Bockhorner Allee - Google Maps, dort noch mit [Zeichen 240], aber in Gegenrichtung auch bereits ohne [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31]. Die Bilder bei Google Maps sind aus der Übergangszeit vom Juni 2022. Weiter in der der Straße Am Hofacker sieht man schon, dass die Benutzungspflicht aufgehoben wurde und die Piktogramme auf der Fahrbahn sind. Wenig später wurden dann auch auf dem Außerorts-Abschnitt die [Zeichen 240] entfernt und dort gegen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt. Seitdem fahren dort alle mit Schrittgeschwindigkeit ^^

    Noch etwas Kurioses am Beginn des Abschnitts nach Haddorf aus Richtung Am Hofacker.

    Die Kombination [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] mit dem Wegweiser zum Friedhof würde auch bei den lustigen Schildern passen.

    Was ich leider noch vergessen habe, zu erwähnen: In Haddorf gibt es einen Kreisverkehr, hier: Google Maps

    In diesem Kreisverkehr wurden keine Fußgängerüberwege markiert, stattdessen aber Radwegfurten, obwohl es gar keine Radwege gibt. Und dann wundert man sich über Gehwegradler...

    Der einzige Fahrradunfall der letzten Jahre ereignete sich in Haddorf an diesem Kreisverkehr. Der Unfallort liegt auf Höhe der Furt über die Zufahrt "Haddorfer Berg", hier:

    In der Bockhorner Allee gibt es auf Höhe der Kita eine LSA-gesicherte Fußgängerquerung. Auch wenn es dort keinen Radweg gibt, trotzdem mit kombinierter Streuscheibe.

    Aus Richtung Stade von der Straße Am Hofacker kommend bestand auf dem kurzen Außerorts-Abschnitt bis vor zwei Jahren in beiden Richtungen eine Benutzungspflicht. Am Ortseingang von Haddorf wurde das beim [Zeichen 274.1] durch [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31] explizit aufgehoben.

    Nun gibt es auf dem Abschnitt [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], ohne dass die Gehwegfreigabe am Ortseingang durch [Zeichen 239] explizit aufgehoben wird.

    Gegenrichtung:

    Fazit: Dass die Leute dort auf den Gehwegen fahren, ist kein Wunder. Man könnte sogar argumentieren, dass es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht handelt, da die Verkehrsfläche wegen der Radwegfurten am Kreisverkehr offenbar auch für den Radverkehr vorgesehen ist. Fußgänger haben am Kreisverkehr allenfalls wegen der Aufpflasterung Vorrang. Fehlverhalten wird dort durch die mangelhafte Infrastruktur begünstigt.

    Polizei STD: Aktion "Sicherer Schulweg" in Haddorf

    POL-STD: Aktion "Sicherer Schulweg" in Haddorf
    Stade (ots) - Die Grundschule Haddorf liegt zentral in der Ortschaft und ganz nach dem Motto "kurze Beine - kurze Wege" sollte es verkehrstechnisch keine…
    www.presseportal.de

    Die PM hat mich veranlasst, eine Mail an den Verkehrssicherheitsberater der Stader Polizei zu schreiben. In CC die Stader Verkehrsbehörde und den für Geschwindigkeitskontrollen zuständigen Landkreis, in BCC Mitglieder des Stadtrates von CDU, SPD, FDP und Grünen.

    Spoiler anzeigen

    Moin Herr Mehnen,

    in der Pressemeldung "Aktion Sicherer Schulweg in Haddorf" https://deref-web.de/mail/client/R9…59461%2F5697978 von gestern Abend werden vier Kritikpunkte der Elternschaft aufgeführt:

    - Schlechte Beleuchtung

    - Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit durch Busse und PKW

    - Radfahrer auf den Gehwegen

    - Falschparker

    Als mögliche Lösung wird genannt, dass die Verbesserung der Beleuchtung in Planung ist und dass die Kinder mit Reflektorkragen ausgestattet wurden. Damit bleiben 3 der 4 genannten Probleme bestehen und die Maßnahmen adressieren nicht die Verursacher, sondern diejenigen, die gefährdet sind.

    Das Radfahren auf Gehwegen ist kein Kavalliersdelikt, aber in Stade weit verbreitet, genauso wie das Radfahren entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf der falschen Straßenseite. Kontrollen habe ich persönlich noch nicht erlebt und wenn in der Vergangenheit über Kontrollen berichtet wurde, fanden diese oftmals an Stellen statt, wo das gefährliche Geisterradeln sogar vorgeschrieben war oder wo gemeinsame Geh- und Radwege angeordnet waren, die von reinen Gehwegen lediglich durch ein Verkehrsschild zu unterscheiden sind, aber nicht dadurch, dass sie baulich tatsächlich geeignet wären, Fuß- und Radverkehr auf einer gemeinsamen Fläche sicher abzuwickeln. Bitte setzen Sie sich in Ihrer Funktion als Verkehrssicherheitsberater dafür ein, dass die Verkehrsbehörde der Hansestadt Stade die seit über 25 Jahren geltenden Regelungen der StVO konsequent umsetzt! Es ist den Leuten nicht vermittelbar, warum das gefährliche Gehweg- und Geisterradeln in Haddorf verboten ist, wenn es an anderer Stelle sogar explizit erlaubt oder vorgeschrieben wird.

    Geschwindigkeitsbegrenzungen werden von den meisten Autofahrern als unverbindliche Empfehlung angesehen. Sanktionen sind kaum zu befürchten, weil die Leute wissen, dass an vielen Straßen noch nie kontrolliert wurde und auch in Zukunft nicht kontrolliert werden wird. Ich möchte Sie bitten, sich beim Landkreis dafür einzusetzen, dass die Stellen, an denen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, erweitert werden und insbesondere auch solche Situationen wie in der Pressemeldung beschrieben wurden, künftig Berücksichtigung finden. Mir ist bekannt, dass das dafür verfügbare Personal begrenzt ist und der Landkreis nicht über beliebig viele Geräte verfügt. Wenn gelegentlich auch an neuen Orten kontrolliert wird, bedeutet es, dass an den bisherigen Stellen seltener kontrolliert werden kann. Als Nebeneffekt werden auch mehr Radfahrer regelkonform auf der Fahrbahn fahren anstatt auf den Gehwegen, wenn die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt wird und sie sich dort sicherer fühlen.

    Parken auf Gehwegen mit Behinderung oder sogar Gefährdung ist ebenfalls kein Kavalliersdelikt, scheint aber bei manchen Mitbürgern als Gewohnheitsrecht zu gelten. Auch hier würden häufigere Kontrollen helfen. Mit der letzten Anpassung des Bußgeldkataloges wird bei Parkverstößen mit Behinderung oder Gefährdung auch ein Flenspunkt fällig. Das dürfte notorische Falschparker eher zum Umdenken bewegen als ein freundliches Hinweisschild, zumal es Inhabern eines Führerscheines auch ohne weitere Beschilderung bekannt sein sollte, dass Gehwege keine Parkplätze sind, schon gar nicht dort, wo viele Kinder unterwegs sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Yeti