Sollte die nächste Hamburger Critical Mass vielleicht nach Moorrege führen?
Beiträge von Yeti
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Hamburg hat da auch was:
Hurra, Abbiegeunfälle jetzt mit Beleuchtung!
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gute Beschilderung für Fahrradstraßen in DEU
Oder generell für Fahrbahnen? Ja, ich weiß: man soll keine Verkehrsschilder aufstellen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, aber wen interessiert das schon...
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Eigentlich müßte ich hier gründlich auskehren und den halben Thread löschen.
Oder einfach den Titel dieses Threads anpassen, der sich von Beitrag #6 an bereits um die Frage der Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs dreht und so gut wie nirgends darum, wie viele Fahrräder mit oder ohne Motorunterstützung verkauft werden.
Threads löschen ist kacke.
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Aber es hat ja auch keine Konsequenzen. Im schlimmsten Fall zerrt ein penetranter Besserwisser die Behörde vors Verwaltungsgericht, und dieses stellt das richtig.
Und damit setzt sich der systematische Rechtsbruch auch bei den übergeordneten Behörden fort, die z.B. die Fachaufsicht über die unteren Verkehrsbehörden ausüben (sollten).
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... und letztendlich können gesetze und verordungen auch geändert werden, sind nicht in alle Ewigkeit festgeschrieben.
Das wäre die rechtstaatliche Methode, damit umzugehen, wenn einem das nicht passt, was im Gesetz oder in der Verordnung steht. Da die Änderung des §2 (4) von 1997 aber bei allen danach erfolgten Änderungen der StVO nicht zurückgenommen wurde, gehe ich davon aus, dass der Verordnungsgeber das damals ernst gemeint hat.
Auf keinen Fall steht es einer Verkehrsbehörde zu, sich einfach so darüber hinweg zu setzen. Genauso, wie es einem örtlichen Finanzamt nicht zusteht, einfach eine Steuererhöhung nicht umzusetzen, weil es den Leuten nicht gefällt, mehr Steuern zahlen zu müssen.
Und Gesetzestexte und Vorschriften können mal so, mal so ausgelegt werden, so eindeutig sind die nicht.
Ich meine nicht einmal unterschiedliche Vorstellungen vom Ermessensspielraum, den die VBs haben, sondern Aussagen von Behördenmenschen, dass sie nicht gewillt sind, das überhaupt umzusetzen oder Behauptungen, dass das gar nicht gelten würde, so lange nicht auch der Stadt- oder Gemeinderat zugestimmt hat.
Oder dass mir ein Behördenmensch sagt, dass der Behörde auch bewusst ist, dass die bestehenden Regelungen nicht rechtmäßig sind, aber dass man trotzdem erstmal weiter daran festhält, weil die Gemeinden davon einen finanziellen Vorteil haben.
So etwas ist systematischer und vorsätzlicher Rechtsbruch von Beamten oder Verwaltungsangestellten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
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Du tust so, als gäbe es da einen Grundsatz, der unumstößlich ist. Eine Regel an der sich alle halten müssten.
Zweifeln Sie an, dass wir in einem Rechtstaat leben?
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Das Problem ist halt, dass bei den Verkehrsbehörden und den Parlamenten nicht unbedingt immer Leute sitzen, die klatschen und Hurra schreien, wenn sie mit dem Problem konfrontiert werden, dass eine StVO-Änderung in der Form umzusetzen ist, dass Fahrradwege entweder zu nicht mehr benutzungspflichtigen Fahrradwegen erklärt werden sollen.
Wir leben in einem Rechtstaat und da gibt es eine Gewaltenteilung.
Die Verkehrsbehörden sind Teil der Exekutive. Es ist egal, ob es denen gefällt oder nicht: Sie haben umzusetzen, was der Gesetzgeber entschieden hat.
Das Selbe gilt für die Parlamente, die dafür nicht zuständig sind (Landtage, Stadträte, Gemeinderäte, etc.). Eine Änderung der StvO wird vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und anschließend vom Bundesrat beschlossen.
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Ich sehe nur aktuell keine Chance, das durchzusetzen.
Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass es bereits im Jahr 1997 eine Änderung der StVO gab, bei der die allgemeine RWBP abgeschafft wurde und Radwege seitdem nur noch in seltenen Ausnahmefällen benutzungspflichtig sein dürfen.
Man braucht also gar keine neuen Regelungen, weil es ausreichen würde, wenn sich Verkehrsbehörden an das bereits seit 26 Jahren geltende Recht halten würden.
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Und solche gewaltigen, mehrspurigen Fahrbahnbauwerke, auf denen i.d.R. schneller als die erlaubten max. 50 km/h mit den Autos dahingerast wird, würden gar nicht erst gebaut werden können, bzw. müssten verschwinden, wenn es keine Verpflichtung für den Fußverkehr gäbe, den Gehweg zu benutzen.
Wie bitte? Man dürfte keine Fahrbahnen mehr bauen, auf denen schneller als erlaubt gefahren wird?
*edit: Dann dürfte man sicherlich auch keine Gehwege mehr bauen, auf denen unerlaubt Fahrrad gefahren wird und keine Radwege, auf denen unerlaubt in der falschen Richtung gefahren wird?
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Bzw. was genau missfällt dir an meinem Vorschlag?
Dass es keinen Grund gibt, eine solche Regelung lediglich für Pedelecs einzuführen. Man könnte genauso gut die Benutzungspflicht erst einmal für rote Fahrräder aufheben und damit argumentieren, dass sich dadurch die Chancen erhöhen, dass die RWBP später vielleicht auch für blaue Fahrräder aufgehoben wird.
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Die Gehwegebenutzungspflicht aufzuheben, ist ja nicht das Selbe, wie überall Shared Spaces einzuführen.
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Fordere ich deshalb die Aufhebung der Gehwegbenutzungspflicht?
Warum eigentlich nicht?
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Die gibt es aber, die Radwegbenutzungspflicht und ist scheinbar unausrottbar.
Unter anderem auch wegen der Lemminge, die selbst auf Gehwegen Fahrrad fahren, wenn es keinen "Radweg" gibt.
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Hat in dem Zusammenhang schon mal ein Verweis auf die zunehmende Zahl der Pedelec-Fahrerinnen geholfen?
Nein, weil Pedelecs rechtlich gesehen Fahrräder sind.
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Soweit die Theorie ...
In der Praxis läuft es halt darauf hinaus, dass man das Verwaltungsgericht überzeugen muss.
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umso leichter wird es sein, Verkehrsbehörden davon zu überzeugen, Blauschilder abzubauen, wo sie nicht hingehören.
Ich habe aufgehört zu versuchen, Verkehrsbehörden davon zu überzeugen, dass sie sich lieber an geltendes Recht halten sollten. Dafür gibt es das Verwaltungsgericht.
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Die Frage ist allerdings: Wenn das Schild da ohne "wenn und aber weg" muss, warum steht es dann da noch?
Weil viele Verkehrsbehörden auf geltendes Recht einfach scheixxen. Und weil es zu viele Fahrrad-Lemminge gibt, die das auch noch gut finden, weil es sich für sie auf dem Gehweg flauschiger anfühlt, bevor sie an der nächsten Kreuzung plattgefahren werden.
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Dann könnte das ein Schild sein, dass eine Benutzungspflicht für klassische Fahrräder ohne Hilfsmotor anzeigt.
Nein, auf der linken ( =falschen) Straßenseite darf es das innerorts grundsätzlich nicht geben. Egal ob mit oder ohne Motor.
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