Nein. Ein Hochbord-Radweg muß aber baulich angelegt und deutlich als solcher erkennbar sein. Ist er nicht eindeutig als solcher zu erkennen, handelt es sich um etwas anderes, in aller Regel um einen Fußweg.
Bei erkennbar getrennten Flächen ist es einfach.
Bordsteinabsenkungen als Erkennungsmerkmal für einen Radweg nehme ich zurück, das reicht nicht aus. Aber eine Fahrradfurt gibt nur auf Radwegen oder auf Gehwegen, die für Radfahrer freigegeben sind. Wenn eine Radwegfurt vorhanden ist, muss die Fläche also für den Radverkehr vorgesehen sein. Dass die Verkehrsbehörden selbst mit den einfachsten Dingen im Zusammenhang mit dem Radverkehr an ihre kognitiven Grenzen stoßen, ist bekannt.
Mir geht es die ganze Zeit darum, was Bernd Sluka hier schreibt:
Zitat von Bernd Sluka
Mißbräuchliche Beschilderung
Gerne wurde bislang das Argument missbraucht, dass man Radwege durch Verkehrzeichen beschildern müsste, weil sie sonst niemand erkennen würde. Durch die Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht eindeutig (und einheitlich) zu markieren, ist es nun endgültig entfallen. Es besteht keine Notwendigkeit mehr für gemeinsame benutzungspflichtige Wege, zumindest nicht innerhalb von Ortschaften. Denn dort liegt keine besondere Gefahrenlage vor, die durch Radwegbenutzung entfallen würde, sondern Radwege erhöhen dort regelmäßig die Unfallzahlen der Radfahrer untereinander und mit dem motorisierten Fahrzeugverkehr. Bei gemeinsamer Führung mit Fußgängern kommen zusätzlich häufigere Unfälle mit ihnen hinzu.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html
Ihr wisst ganz genau, dass viele Radfahrer nicht bereit sind, auf der Fahrbahn zu fahren, weil ihnen die Risiken der Hochbordwege nicht bewusst sind und sie sich stattdessen auf der Fahrbahn gefährdeter fühlen als auf Radwegen. Da braucht ihr nicht mit Unfallstatistiken zu kommen oder mit Verhaltensregeln, einfach mittig auf der Fahrbahn zu fahren. Wenn man den Radverkehrsanteil steigern will, kommt man meiner Meinung nach nicht weiter, wenn man überall Radfahrer zwingt, die Fahrbahn zu nutzen. Das muss man nicht gut finden, ist aber leider so.
Mit genau diesem Argument wurden dann bislang
auf gemeinsamen Geh- und Radwegen aufgestellt, damit diese Leute dort fahren dürfen, auch wenn es keine besondere Gefahrenlage gibt. Als Folge müssen Radfahrer wie ihr und ich aber auch auf diesen Wegen fahren oder man kann nur ordnungswidrig die Fahrbahn benutzen. Eine Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radwege würde das Problem lösen. Eine Kennzeichnung, dass die Fläche für Radverkehr vorgesehen ist, würde dann in Übereinstimmung mit VwV-StVO zu §2 Rn30 die Benutzung erlauben.
Alternativ -wie bereits geschrieben- die komplette Abschaffung der Benutzungspflicht und Änderung der Bedeutung der Zeichen 237, 240, 241 für Wege, die von Radfahrern (und bei VZ240 und 241 auch von Fußgängern) benutzt werden dürfen, sonst von niemandem. Das hätte den Vorteil, dass die ganzen Schilder, die man nach 1997 einfach stehen lassen hat, ohne die neuen geltenden Regelungen zu beachten und ohne dass es dafür eine rechtlich korrekte Anordnung gibt (was vor allem im ländlichen Raum auf 99% aller Blauschilder zutreffen dürfte), keinen Radfahrer mehr zwingen würden, irgendwelche desolaten K***wege benutzen zu müssen.
Natürlich besteht genauso das Risiko, dass künftig völlig unzureichende gemeinsame Wege mit den Piktogrammen gekennzeichnet werden, ohne dass ernsthaft über die Belange der Fußgänger nachgedacht wird (genauso, wie es derzeit die Behörden einen feuchten Dreck interessiert, wenn sie VZ240 aufstellen). Aber immerhin müsste man darauf nicht mehr fahren.
Fahrt doch einfach mal raus aus Hamburg und schaut euch an, wie es ringsum noch aussieht, z.B. im Landkreis Harburg (wobei dort nach 8 erfolgreichen Klagen vor dem Verwaltungsgericht auch langsam die Erkenntnis einsickert, dass die VwV-StVO nicht nur eine Empfehlung sondern eine Vorschrift ist).