Beiträge von Yeti

    Ich dachte eher an Fahrradboxen, in die ich mein Rad stunden- oder tageweise gegen eine Gebühr einschließen kann, ohne dass ich eine solche Box auf Dauer mieten muss. Bei den derzeit frei zugänglichen Fahrradständern kann ich ja weder die Gepäcktasche, den Tacho oder das Anstecklicht am Rad lassen, ohne befürchten zu müssen, dass am Abend alles geklaut ist. In einer bewachten Anlage wäre das wohl nicht nötig, sein Rad einzuschließen, aber hier würde ich es nur ungern des ganzen Tag unbeaufsichtigt lassen wollen.

    Auf der Fläche eines PKW-Stellplatzes bekommt man sicherlich 5-6 Fahrräder unter. Dass für eine sichere Abstellmöglichkeit Gebühren fällig werden, fände ich auch völlig in Ordnung und wenn diese Gebühren wegen des geringeren Flächenbedarfs auch nur 1/5 der Parkgebühren eines PKW betragen würden, sowieso. Abschließbare Boxen sollte es aber nicht nur reserviert für Dauernutzer geben, sondern auch für Gelegenheitsnutzer sollte eine verschließbare Abstellanlage an Bahnhöfen etc. vorhanden sein.

    Wenn von hier mit dem Zug fahre, gehe ich immer zu Fuß zum Bahnhof, weil sich das mit dem Rad gar nicht lohnt. Wenn ich einen weiteren Weg zum Bahnhof hätte, wäre aber die Abstellsituation ein Grund, nicht mit dem Fahrrad zu fahren.

    Man weiß es nicht. Es kann auch sein, dass das Angebot von Leuten genutzt wird, die bislang den ÖPNV nutzen, es mit dem Sammeltaxi aber bequemer haben. Dann würde es zusätzlichen Kfz-Verkehr generieren und im Bus wären 5-6 weitere Plätze leer.

    Ich frage mich, wie der Verkehr in 20 Jahren aussehen wird und wie Mobilität gelebt werden wird. Wird es in Richtung Dezentralisierung gehen, dass wir wieder dort wohnen, wo wir arbeiten (z.B. mehr Homeoffice). Wird es einen Trend geben, dass nicht mehr jeder ein eigenes Auto besitzt, sondern Car-Sharing oder ein individualisierter ÖPNV (z.B. das Konzept von Moia) eine größere Rolle spielen? Wird es auch in Deutschland irgendwann autofreie Innenstädte geben, die man nur noch mit ÖPNV, zu Fuß oder dem Fahrrad erreicht?

    Oder werden wir einfach immer so weiter machen, bis wir alles zerstört haben: Unseren Lebensraum, unsere Gesundheit und unsere Grundwerte einer solidarischen Gesellschaft. Momentan ist jedenfalls keine Trendwende zur Nachhaltigkeit erkennbar. Es formiert sich zwar zunehmend Widerstand, aber die Lobbyisten sind immer noch viel besser vernetzt und gut im Geschäft, dafür zu sorgen, dass sich nichts ändert.

    So ein Sammeltaxi, in dem vielleicht 5-6 Menschen transportiert werden, ist immer noch besser als 5-6 Autos, die die selbe Anzahl Menschen bewegen. Ich glaube, dass solche Konzepte durchaus zukunftsfähig sind und ein attraktives Angebot darstellen, wo der ÖPNV mit festen Routen und Fahrplänen zu unflexibel ist.

    Letztlich wären sogar 5-6 Taxis besser als 5-6 private PKW, die die meisten Zeit nur herumstehen, Parkraum beanspruchen und Lebensraum wegnehmen.

    Dabei dachte ich immer, ein Fahrradbeauftragter sei auf der Seite des Radverkehrs.

    Der war gut :love:

    Kennst du diese Seite? http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html

    Hier hat man an einer Arbeitsstelle die völlig sinnfreie Kombination [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32] aufgestellt und 4m dahinter hängt noch das [Zeichen 241-30]. Also alles ignorieren und ab auf die Fahrbahn. Leider fahren hier 99% der Radfahrer anschließend auf dem linksseitigen Gehweg weiter, weil unsere Verkehrsbehörde den Radfahrern seit 20 Jahren eintrichtert, dass es eigentlich völlig egal ist, wo sie fahren, solange sie sich von der Fahrbahn fern halten.

    Gestern Abend und heute Morgen habe ich eine kleine, inoffizielle Verkehrszählung im Kuhweidenweg durchgeführt. Selbst, wenn ich zufällig Zeiten erwischt haben sollte, zu denen der Verkehr deutlich geringer ist als sonst, ist man hier meilenweit davon entfernt, eine Benutzungspflicht rechtfertigen zu können.

    Du gehst immernoch unterbewusst auf die Hinhaltetaktiken ein. Du musst klagen, es führt kein Weg drumherum. je früher desto besser. Wenn das Gericht die neue Benutzungspflicht beurteilt wird es sicherlich auch seine Meinung für die Gegenrichtung zum Ausdruck bringen (Du darfst es nicht dazu drängen, weil Du diesbezüglich nicht klagen kannst) weil man die Benutzungspflichten in zwei Richtungen schlecht unabhängig voneinander beurteilen können wird. Deswegen: jetzt das neue Schild beklagen anstatt noch lange zu fackeln. Hilft nichts, tut aber auch nicht so weh wie Du vielleicht denkst.

    Es hat nichts mit Hinhaltetaktiken zu tun. Dass man mit dieser Verwaltung vorerst nicht mehr diskutieren muss, ist mir völlig klar. Ich habe allerdings keine Lust, gegen alle 150 Punkte auf meiner Mängelliste klagen zu müssen und möchte auch keinen formalen Fehler begehen, an dem das Ganze am Ende scheitert. Der erste Schuss muss sitzen, ansonsten schwächt das die Position für künftige Gespräche. Daher befasse ich mich momentan intensiv mit den verschiedenen Möglichkeiten und werde jetzt keinen Schnellschuss riskieren. Das heißt nicht, dass ich es nicht voran treibe und auf die lange Bank schiebe. Ich möchte mich einfach vorher mit verschiedenen Leuten beraten und abstimmen.

    Ihr könnt mich meinetwegen für komplett plemplem und grenzenlos naiv halten, aber ich möchte, dass hier am Ende herauskommt, dass mehr Leute sicher Fahrrad fahren und dazu muss man sich auch eine Tür offen halten, künftig wieder miteinander zu reden. Eine erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht könnte die Gespräche auf eine neue Basis stellen oder aber bis auf Weiteres komplett verhindern.

    Ihr kennt alle selbst die Vorbehalte gegen das Fahrbahnradeln und ich möchte der Verwaltung keine Munition liefern, zu behaupten, ich wolle alle Radfahrer dazu zwingen, immer und überall auf der Fahrbahn zu fahren. Die vertreten hier die Positionen von 1976, als man die allgemeine Radwegebenutzungspflicht eingeführt hat und zeigt sich bislang kein Stück einsichtig, dass das der falsche Weg war. Ich habe den Eindruck, dass die Verwaltung selbst in Tempo-30 Zonen die Benutzungspflicht nur widerwillig aufgehoben hat. Anders ist es mir nicht erklärbar, dass es Straßen gibt, in denen Tempo 30 angeordnet ist (keine 30er-Zone) und dennoch die Radwege benutzungspflichtig sind. Das ist kein Versehen, sondern damit versucht man zu umgehen, dass die Benutzungspflicht in jedem Fall aufgehoben werden muss. Dass bei Tempo 30 erst bei exorbitanten Verkehrsbelastungen und massivem Schwerlastverkehrsanteil überhaupt eine Benutzungspflicht infrage kommt, haben die nicht begriffen.

    Ich möchte, dass es nicht mehr verboten wird, auf der Fahrbahn zu fahren, wo man es nicht verbieten kann und ich möchte, dass auch denjenigen das Fahrbahnradeln leichter gemacht wird, die nicht so ein dickes Yeti-Fell haben wie ich. Vor allem aber will ich keine halbgaren Pseudo-Lösungen wie Mindestmaß-Schutzstreifen im Rinnstein oder in der Dooring-Zone oder überall [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10].

    Zum Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt gehören auch Kampagnen zum fairen Miteinander und regelmäßige Informationen über das richtige Verhalten aller Verkehrsteilnehmer. Es wird seine Zeit brauchen, bis neue Regelungen auch allgemein akzeptiert und angenommen werden, machen wir uns nichts vor.

    Die geplanten nächsten Schritte sollen aus meiner Sicht bewirken, dass die Grenzen aufgezeigt werden, in denen sich die Verwaltung bewegen darf. Momentan ist man wohl der Meinung, man hätte uneingeschränkten Ermessensspielraum und dürfe über die Verwaltungsvorschrift nach Belieben hinwegsehen und sich bei allem, was man hier verzapft, auf Ausnahmeregelungen berufen. Am Ende wird es aber nur gut, wenn sich auch in der Verwaltung ein Verständnis dafür entwickelt, wie man Radverkehr sicherer und attraktiver macht und dass es im eigenen Interesse der Stadt ist, das gut werden zu lassen. Davon sind wir hier noch meilenweit entfernt :( Ich habe mich schon gefragt, ob man mehr Unterstützung der Verwaltung finden würde, wenn man sich dafür einsetzen würde, dass Stade in den §50 der StVO aufgenommen wird (allerdings nur der Radverkehr).

    [Zeichen 310]

    [Zusatzzeichen 1012-32]

    Ich will ja nicht nur das neue [Zeichen 240] weg haben, sondern vor allem auch das bereits bestehende, welches bislang schon die linksseitige Benutzungspflicht anordnete und Radfahrer verkehrt herum in den Kreisverkehr geschickt hat, wo sie dann überraschend hinter einem Gebüsch oder einer Hecke auftauchen.

    Ich werde in den kommenden Tagen einen Antrag auf Neubescheidung stellen. Mit dem Kuhweidenweg geht es los und dann nehme ich mir einen Punkt nach dem anderen vor, bis die Verwaltung es begreift. Mit dieser Provokation sind sie einen Schritt zu weit gegangen.

    Bis zur Klage wird es dann noch eine Weile dauern, aber vielen Dank für das Angebot zur Unterstützung. Ich bin auch in Kontakt mit Karin vom ADFC KV Harburg. Dort hat ein Bürger gerade 8 Klagen eingereicht. Ich werde mich mit denen auch noch einmal über das Vorgehen abstimmen. Man hat sich dort von Dr. Kettler vertreten lassen, das ist schonmal eine Ansage.

    Und hier ist die persönliche Kriegserklärung der Verwaltung an mich: Der Kuhweidenweg ist seit heute auch in der Gegenrichtung benutzungspflichtig. Das heißt, um sicher zur Arbeit und nach hause zu kommen, muss ich nun 2 OWIs am Tag begehen statt nur einer. Dabei hatte die Verwaltung vor einer Woche erklärt, man wolle an den bestehenden Regelungen erst mal gar nichts ändern, bevor der Verkehrsplaner eingestellt ist und seine Arbeit aufgenommen hat.

    Guter Hinweis! Das ist aber etwas komplizierter und nicht direkt vergleichbar (s. Diagramm aus RASt06). In dieser Straße ist die Erfordernis einer Benutzungspflicht aber keinesfalls gegeben.

    Ich dachte, dass das Halteverbot dann auch mit einem Pfeil gekennzeichnet sein muss, so wie am Anfang auch. Ja, es ist eine Einbahnstraße.

    Aber egal, das ist dort nicht das Hauptproblem für Radfahrer. Als ich dort gestern Abend gegen 18:00 gemessen habe, sind mir in der Zeit 9 Radfahrer begegnet und es ist nicht ein einziges Auto dort gefahren. Eine Begegnung mit anderen Radfahrern ist nicht möglich, ohne dass einer von beiden auf den Gehweg ausweicht. Eine Autotür wurde vor mir geöffnet, da war ich allerdings noch ca. 20m weg. So viel zum Thema "außergewöhnliche Gefahrenlage" auf der Fahrbahn.

    Noch zwei Bilder aus der Neubourgstraße: Zwischen Laternenpfahl und parkenden Autos sind es 1,30m für einen in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtigen Weg.

    Und hier noch der Parkplatz im Halteverbot (aber Hauptsache mit Parkschein)

    Hier entsteht gerade eine überarbeitete Sammlung von Mängeln und Gefahrenstellen. Ich werde dazu demnächst noch einige benutzungspflichtige Wege abfahren und deren Breite messen. Harte Zahlen sind immer besser als die Aussage, dass ein Weg zu schmal ist.

    Die Punkte erscheinen jetzt teilweise in mehreren Kategorien:

    - Linksseitige Benutzungspflicht

    - Regelungen und Radwegbenutzungspflicht

    - Schlechte Sichtbeziehungen

    - Schlechter Zustand der Radwege

    - Einfahren und Queren

    - Beschilderung

    - Furtmarkierungen

    - Sonst. Gefahrenstellen und Hindernisse

    - Lücken im Wegenetz

    https://drive.google.com/open?id=1ngeJT…fom&usp=sharing