Alleine die Tatsache, dass man darüber diskutieren muss, welche Rechte und Pflichten die Verkehrsteilnehmer an diesem roten Fleck haben, zeigt, dass das Murks ist.
Zitat von VwV StVO zu §§ 39 - 43Bei der Straßenbaubehörde ist gegebenenfalls eine Prüfung anzuregen, ob an Stelle von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vorrangig durch verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erreicht werden kann.
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Beim Einsatz moderner Mittel zur Regelung und Lenkung des Verkehrs ist auf die Sicherheit besonders Bedacht zu nehmen.
Verkehrszeichen, Markierungen, Verkehrseinrichtungen sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht widersprechen und so den Verkehr sicher führen.
Hier hat man offenbar durch eine bauliche Maßnahme eine Verschlechterung der Situation erreicht, die niemand versteht und die damit zu Missverständnissen führt.
Ich fürchte, dass erschreckend viele Verkehrsteilnehmer nicht einmal den Unterschied zwischen einem RAAAADWEEEEG!!!, einem Radfahrstreifen, einem Schutzstreifen, Seitenstreifen und einem Parkstreifen kennen und dann erfindet man dazu noch etwas Neues wie einen "Einfädelstreifen", der weder in der StVO noch in den technischen Standards (RASt, ERA) beschrieben ist und der die einen dazu verleitet, sich blind einzufädeln und den anderen das Gefühl vermittelt, dass dafür aber bitteschön 45cm auszureichen haben.