BMW-Fahrer haben es immer eiliger als andere und der Grund ihrer Fahrt ist auch wichtiger als der der anderen. Neben der Rettungsgasse wird demnächst auch eine BMW-Gasse eingeführt, damit diese wichtigen Menschen schneller ans Ziel kommen.
Beiträge von Yeti
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Momentan ist wegen Erneuerung der Fahrbahndecke dieser Kreisverkehr gesperrt: https://goo.gl/maps/p2iP5St626M2
In der Ankündigung wurde gesagt, dass der Kreisverkehr während der Bauarbeiten für Fußgänger und Radfahrer passierbar bleibt. In der Realität sieht das so aus, dass Radfahrer halt irgendwie auf dem Gehweg daran vorbei fahren können, stadteinwärts auf der falschen Seite. Es gibt nicht ein einziges Verkehrszeichen, das das erlauben würde. Aber egal: Radfahrer fahren ja sowieso, wo sie wollen.
Ankündigung der "Vollsperrung" des Kreisverkehrs, Sackgasse ohne Hinweis, dass sie für Radfahrer und Fußgänger passierbar ist.
Der kombinierte Geh-/Radweg mit
führt neben der Baustelle in den Kreisverkehr. Geisterfahren ist hier zwar nicht erlaubt, aber offenbar vorgesehen.
Einmündung Gottlieb-Daimler-Straße: Hier soll man wohl mit dem Fahrrad fahren, wenn man geradeaus über den Kreisverkehr in Richtung B73 fahren will. Und auch für die Gehwegradler, die aus der Gottlieb-Daimler-Straße in den Kreisel kommen, ist wohl vorgesehen, über den Grünstreifen und die provisorischen Rampen auf die linke Straßenseite des Kreisverkehrs zu fahren. Richtig herum in der Kreisrichtung kommt man an der nächsten Abzweigung auch nicht weiter. Das Zusatzzeichen
über dem
hängt dort auch dauerhaft, obwohl es gar nicht erlaubt ist, verkehrt herum durch den Kreisverkehr zu fahren. Genau genommen ist das nicht einmal ein Radweg, sondern ein Gehweg, der um den Kreisverkehr herum führt. Auch der Weg rechts im Bild ist ein Gehweg, der aber in Ermangelung eines Radweges auf der anderen Straßenseite hinter der folgenden Kreuzung auch oft und gerne in Gegenrichtung beradelt wird.
Bei unserem Gespräch bei der Bürgermeisterin Ende Februar sagte der Leiter des Tiefbauamtes, dass man dort auch ein
in beide Richtungen aufstellen müsse, damit die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren.
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Das sollte in jeder Fahrschule gezeigt werden: https://www.youtube.com/watch?v=E9swS1Vl6Ok
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"Ich kann zumindest beurteilen, dass die Person, die das dort angeordnet oder aufgestellt hat, nicht vom Fach ist ..."
Leider haben solche Personen trotzdem oftmals die Befugnis, solche Anordnungen zu treffen.
Wenn man mal genau hinschaut...
Es ist leider oftmals so, wie Explosiv geschrieben hat. Den Behörden ist es eigentlich völlig Wurscht, was Radfahrer machen, solange sie die Autofahrer nicht behindern.
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Aber die Astra-Werbung im Hintergrund passt zu den Schildern und zum Verbot, der Umleitung zu folgen
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... die man dann aber in Prozentpunkten und nicht in Prozent angeben müsste.
und zwar jährlich (!) um jeweils (!) X Prozentpunkte
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Zitat von Mopo
2002 wurde das Fahrrad für 9 Prozent aller Wege genutzt, 2008 für 12 Prozent aller Wege, 2017 für 15 Prozent. Anders ausgedrückt: Von 2002 bis 2008 stieg die Nutzung um 0,5 Prozent, von 2008 bis 2017 um 0,33 Prozent.
Da hat aber jemand bei der Prozentrechnung nicht aufgepasst
Von einem Anteil von 9% auf 12% ist eine Steigerung um 33%, von 12% auf 15% eine Steigerung um 25%. Von 9% auf 15% ist sogar eine Steigerung um 67% *meinjanur*
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Gemeinsame Geh- und Radwege, die in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtig und für Mofas freigegeben sind, sehen im Landkreis Stade so aus.
Bei der wirklich außerordentlichen Gefahrenlage auf der Fahrbahn geht es aber wirklich nicht anders *Ermessensspielraum im Interesse der Sicherheit ausgeschöpft* (Achtung, Ironie!)
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Der Fall ist etwas anders gelagert. Es gab bereits seit längerem eine Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite in Richtung Ottenbecker Damm. Kurioser Weise aber nicht in Gegenrichtung vom Ottenbecker Damm zur Gottlieb-Daimler-Straße. In der Fahrtrichtung, wo der Radweg auf der rechten Seite liegt, durfte man ihn also nicht benutzen (nur als Gehweg erkennbar), in der Gegenrichtung musste man ihn benutzen wegen
.
Bei dem Treffen bei der Bürgermeisterin hat sich jemand verplappert und auf diesen Widerspruch hingewiesen. 6 Tage danach war nicht etwa die Benutzungspflicht auf der linken Seite aufgehoben sondern der Weg auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig. Ich hätte innerhalb von 12 Monaten, nachdem ich das bemerkt hatte, gegen die neuen Schilder klagen können, aber nicht gegen die bereits bestehende linksseitige Benutzungspflicht.
Daher habe ich einen Antrag auf Neuverbescheidung gestellt, der die gesamte Regelung in beiden Richtungen betrifft. Ich kann entweder gegen den Bescheid klagen (wenn ich ihn denn erhalte) oder dagegen, dass ich den Bescheid innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht erhalten habe, was seit heute der Fall ist. Die Frage ist, wie lange ich ab heute eine solche Untätigkeitsklage erheben kann. Ich möchte vermeiden, dass ich jetzt so lange vertröstet werde und mir immer wieder der Bescheid in Aussicht gestellt wird, bis diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist. Habe diese Frage aber auch gerade an Dr. Kettler gestellt, der mich im Fall einer Klage vor dem VG vertreten wird.
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OK, also den Bescheid abwarten.
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Durch benutzungspflichtige linksseitige Radwege, die es wegen der damit verbundenen besonderen Gefahren gar nicht geben soll, züchtet man sich die Geisterradler doch selbst. Wer einerseits das gefährliche Geisterradeln vorschreibt und sich dann über Radfahrer beklagt, die auch dort auf der falschen Straßenseite fahren, wo es nicht vorgeschrieben oder erlaubt ist, gehört strafversetzt in den Keller eines Archives. Jeder Unfall, der durch angeordnetes Geisterradeln passiert, sollte persönliche strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben.
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Heute ist die 3-Monatsfrist für die Neuverbescheidung im Kuhweidenweg abgelaufen und ich habe (auf Nachfrage von vorgestern Abend) vom zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsbehörde folgende Mail erhalten:
ZitatSehr geehrter Herr XXX,
Ihre Mail vom 26.06.2018 lag Frau Bürgermeisterin Nieber vor und sie bat mich, Ihnen direkt zu antworten.
Ihr Antrag auf Neuverbescheidung vom 27.03.2018 zur Radwegbenutzungspflicht im Kuhweidenweg ist noch in Bearbeitung, ein abschließendes Ergebnis liegt leider noch nicht vor.
Aufgrund verschiedener Umstände war es nicht möglich, Ihnen eine Entscheidung bisher zukommen zu lassen. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld und gehe davon aus, dass Sie einen Bescheid in den nächsten 4 – 6 Wochen erhalten werden.
Sollten noch Rückfragen bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ein klarer Fall von Hinhaltetaktik, das verstehe ich auch. Ich könnte jetzt direkt wegen Untätigkeit klagen, aber mich würde eigentlich viel mehr interessieren, wie die Stadt die Blauschilder im Kuhweidenweg begründet. Daher tendiere ich, den Bescheid abzuwarten, nicht ohne mein mittleres Befremden darüber auszusprechen, dass seit Anordnung der Benutzungspflicht in Richtung Gottlieb-Daimler-Straße nunmehr knapp 4 Monate vergangen sind und darin die besondere Gefahrenlage beschrieben sein sollte, die eine Benutzungspflicht mit
unabdingbar macht, obwohl
- der Weg lediglich zwischen 1,70m und 2,00m breit ist, obwohl für gemeinsame Geh- und Radwege selbst im Einrichtungsverkehr eine Mindestbreite von 2,50m gefordert ist
- das Fahren auf linksseitigen Radwegen mit besonderen Gefahren verbunden ist und deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden soll
- sich auf der Seite, wo der "Radweg" verläuft die Ausfahrt einer Spedition, eine Kreuzung mit LKW-Verkehr (teilweise Rangierverkehr der Spedition), sowie die Ein- und Ausfahrt eines Baustoffhandels befinden, die allesamt keine Furtmarkierungen aufweisen. In der selben Fahrtrichtung quert man auf der Fahrbahn nur eine einzige Kreuzung einer quasi ungenutzten Nebenstraße
- der Radweg verkehrt herum in den Kreisverkehr am Ottenbecker Damm führt, in dem Radfahrer an zwei Einfahrten quasi nicht zu sehen sind
- im Kuhweidenweg manchmal minutenlang kein einziges Auto fährt und die Straße schnurgerade und gut einsehbar ist
Mich würde wirklich interessieren, wie die Stadt dort eine besondere Gefahrenlage konstruiert, die den Ermessensspielraum rechtfertigt, gegen sämtliche Vorgaben der VwV-StVO für benutzungspflichtige Radwege zu verstoßen. Die spannende Frage wäre auch, ob es überhaupt eine rechtswirksame Anordnung gibt oder ob man die Schilder einfach so aufgehängt hat. Das Dilemma würde erst richtig ans Tageslicht kommen, wenn ich auf den den Bescheid warte und dann dagegen klage.
Einzige Frage: Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich eine Untätigkeitsklage einreichen muss? Ich habe in §75 VwGO nur gefunden, dass eine Untätigkeitsklage nicht vor 3 Monaten nach Antragstellung erfolgen darf. Aber gibt es auch eine Frist, innerhalb derer ich nun tätig werden muss? Nicht dass die Hinhaltetaktik darauf abzielt, dass ich meine Möglichkeiten, Klage einzureichen aufs Spiel setze. Auf die 6 Wochen kommt es mir im Prinzip jetzt auch nicht mehr an und falls sie tatsächlich von alleine darauf kommen, dass die Blauschilder dort illegal sind, wären sie schneller weg als wenn ich jetzt Klage erhebe. Dann werden sie sich nämlich darauf zurückziehen, dass sie erst mal das Urteil abwarten wollen, bis sie tätig werden.
In der Zwischenzeit werde ich 3 weitere Anträge schreiben
edit: Hier ist der Kuhweidenweg (Name ist Programm): https://goo.gl/maps/aTnMzJcXSS72 Die Straße, die vom Kreisverkehr im Ottenbecker Damm nach Nordosten verläuft, heißt Marie-Curie-Straße und ist bei Google Maps fälschlicherweise ebenfalls als Kuhweidenweg bezeichnet
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Ich würde sagen, dass der Schuss nach hinten losgegangen ist. Dass man mit dem Übermalen von Fahrbahnmarkierungen und Aufbringen einer (rutschigen?) Flüssigkeit potenzielle Gefahren schafft, muss einem doch vorher klar sein. Was nicht heißt, dass sich Autofahrer nicht durch angepasste Fahrweise auf diese Gefahren einstellen könnten oder dass ein solcher Zustand z.B. durch Schnee auch auf natürliche Weise entstehen kann. Aber wer absichtlich solche Gefahren schafft, muss sich nunmal dafür verantworten. Erst recht, wenn in Folge tatsächlich jemand zu Schaden gekommen ist.
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Super Ideen! Radwege nur dort, wo man keine braucht. Zur Vorfahrt könnten sich die Trottel auch noch was einfallen lassen. Inspiration gibt es hier: http://recht-f%c3%bcr-radfahrer.de/Historisches.html
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Gab es das schon? "Biking-Boom", 3-teilige Doku auf Arte
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Welche Lösung wäre hier deiner Meinung nach am besten?
Das müsste man im Zusammenhang mit der sonstigen Lösung sehen. In der Harsefelder Straße gibt es vor allem Pendlerverkehr morgens in die Stadt hinein und nachmittags wieder raus. Ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs kommt von der B73 oder führt auf sie hinauf. Da kommen also noch die Pendler nach Hamburg dazu, die aus dem Stadtgebiet kommend an dieser Stelle zunächst unter der Bundesstraße durch müssen, um südlich davon auf die Auffahrt zu fahren. Fußgänger gibt es dort zwar wenige, aber auf beiden Seiten der Harsefelder Straße gibt es südlich der B73 Wohngebiete, die auch zu Fuß erreichbar sein müssen.
Wenn man die genauen Maße in der Unterführung kennen würde, könnte man überlegen, was passt: Bei einer Lösung mit Radwegen die Fahrspurbreite auf ein Minimum reduzieren, ggf. ohne Mittellinie + Tempo 30. Damit könnte man schon Platz schaffen. Bei einer Lösung mit Schutzstreifen ggf. künstlich vor der Brücke verengen und Radfahrer im Mischverkehr fahren lassen, dass ein enges Überholen nicht möglich ist.
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Vielleicht könnte sich der Leiter des hiesigen Tiefbauamtes nach Helgoland versetzen lassen
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Wie gesagt ist es auch meine Hoffnung, dass man über die geplante neue Schule Druck aufbauen kann. Ich war gestern bei einem Treffen, das von der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Stadtrat organisiert war. Die kommt wiederum gut mit der hiesigen CDU-Chefin klar und will das Thema Radverkehr Richtung Stade-Süd auf diesem Weg auf die Tagesordnung bringen.
Alleine mit der Aufhebung der Benutzungspflicht ist es an der Harsefelder Straße nicht getan, denn vermutlich werden 99% der Radfahrer auch ohne Blauschilder weiterhin auf den gefährlichen Radwegen fahren. Die spannende Frage wird sein, ob es lediglich zu einer Verbreiterung der Radwege kommen wird und alle damit verbundenen sonstigen Probleme weiter bestehen bleiben oder ob eine gute Lösung gefunden werden kann, die Radfahrer auf die Fahrbahn zu bringen, die dann auch von vielen Radfahrern akzeptiert wird. Irgendwelche Mindestmaß-Pseudo-Schutzstreifen in der Dooring-Zone werden das Radfahren dort nicht sicherer machen.
Von Seiten der Elternverbände erwarte ich dann auch eher den Ruf nach Radwegen. Platz wäre vorhanden, wenn man auf die vielen Abbiegespuren und Sperrflächen in der Fahrbahnmitte verzichten würde. Dann müssten Autofahrer aber auch mal bremsen, wenn vor ihnen jemand links abbiegen will. Wenn dann wenigstens das vorgeschriebene Geisterfahren stadtauswärts Geschichte wäre...
Die einzige echte Engstelle ist die Unterführung unter der B73 hindurch.
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Grundsätzlich schon, siehe auch hier: http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html Die Frage ist, ob man auch bei offensichtlichen Nonsens-Beschilderungen noch in gleicher Weise mithaftet. Ansonsten könnten die Verkehrsbehörden einfach an allen Ortseingängen
aufhängen und Radfahrer wären grundsätzlich im Haftungsfall die Dummen.