Beiträge von Yeti

    Im Landkreis Verden hat man jetzt anscheinend angefangen, auch außerorts Benutzungspflichten aufzuheben. Aus [Zeichen 240] wird dabei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], innerorts auf der linken Seite dann nur [Zusatzzeichen 1022-10].

    Es ist doch offensichtlich Quatsch, dass man auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite mit Schrittgeschwindigkeit fahren soll, aber in Gegenrichtung schneller fahren darf. Genau für solche Fälle wird es Zeit, eine Regelung für gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzuführen.

    Im Landkreis Cuxhaven gab es das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] in Kombination mit einer Kraftfahrstraße. Da hatte man nicht einmal die Wahlmöglichkeit.

    Ich gestehe, dort schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein. Weit und breit war kein einziger Fußgänger zu sehen und auch bei einem [Zeichen 240] muss man besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfte nicht beliebig schnell und knapp an ihnen vorbeifahren.

    Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzugnspflicht gibt es übrigens bereits, z.B. in Schloss Holte-Stukenbrock:

    http://www.schlossholtestukenbrock.de/wirtschaft-woh…hr/radwegenetz/

    oder in Passau:

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html

    oder in Hamburg:

    oder in Braunschweig:

    Es stimmt zwar, dass das allein stehende [Zusatzzeichen 1022-10] in der StVO nur für die Freigabe linksseitiger Radwege definiert ist, aber aus meiner Sicht ist eine Freigabe rechtsseitiger gemeinsamer Geh- und Radwege für den Radverkehr nicht ausgeschlossen.

    In der VwV-StVo heißt es:

    Zitat von VwV-StVO zu §2

    Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

    ...

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    Da explizit auch Wege ohne VZ 240 genannt sind, muss diese Regelung also auch für gemeinsame Geh- und Radwege anwendbar sein. Es muss lediglich klar gemacht werden, dass es sich auch um eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche handelt und nicht ausschließlich um einen Gehweg. Das ist durch das Aufbringen der Piktogramme oder mit dem [Zusatzzeichen 1022-10] erfüllt.

    Müsste in diesem Fall statt der Vollscheiben nicht sowieso ein Geradeaus- und Linkspfeil gezeigt werden? Vollscheibe grün heißt doch "grün in alle Richtungen" oder nicht? Offenbar kommt es ja auch regelmäßig zu Missverständnissen.

    Die Kombi Vollscheibe für Geradeaus- und linksabbiegendem Verkehr mit einem Grünpfeil für Rechtsabbieger kommt doch nur in Frage, wenn Rechtsabbieger gesondert vom rot in die anderen Richtungen grün signalisiert bekommen sollen und wenn die Rechtsabbieger aber auch zusammen mit den anderen Richtugnen fahren dürfen, wenn diese grün haben?

    Weil Radfahrer und Fußgänger für die hiesige Verkehrsbehörde irgendwie das Selbe zu sein scheinen (irgendetwas, das den Autoverkehr stört und daher aus dem Weg geschafft werden muss), hat man sich auch ein eigenes Zusatzzeichen ausgedacht, welches auf die "Vorfahrt" von Fußgängern an der Radwegfurt hinweist :)

    Eigentlich nur an Ampeln. Fußgänger haben ja noch nicht mal Vor"fahrt" im Zuge von Vorfahrtsstr., weil sie eben nicht fahren, sondern müssen dem wartepflichtigen Querstraßeneinbieger Vorrang gewähren § 25

    Stimmt, danke für den Hinweis auf §25! Steht daher auch in der VwV-StVO zu §25:

    II. Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.

    Das ist auch noch ein schönes Beispiel: Fahrradfurt (Radweg gibt es dort gar nicht), die ohne Vorfahrt des Radverkehrs quer über die Fahrbahn führt. Kurz, bevor es über die Fahrbahn geht, hat man ein Z205 auf den Asphalt geschmiert, aber keins aufgestellt.

    Manchmal habe ich das Gefühl, dass man gezielt versucht, mit solchen Fallen Radfahrer auszurotten.

    Über diese abknickende Vorfahrtstraße habe ich ja auch schon mal berichtet. Die Benutzungspflicht wurde dort zwar im Januar aufgehoben, die Furt ist aber noch da. Es fahren auch 90% aller Radfahrer weiterhin in beiden Richtungen auf dem roten Pflaster. Wer hier in der Blickrichtung des Fotos fährt, hat gegenüber allen anderen Vorfahrt. Aber die Geisterfahrer aus der Gegenrichtung haben Vorrang wegen §9 gegenüber Linksabbiegern aus der selben Richtung, Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen von links (hier im Bild rechts), aber keine Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die aus der Vorfahrtstraße kommen. Die abgerückte Furt trägt ihren Teil dazu bei, dass diese Kreuzung noch schwerer einsehbar ist.

    Wir haben am letzten Donnerstag mit der Verwaltung unter anderem über diese Kreuzung gesprochen. Der Mann vom Tiefbauamt wollte am liebsten dort in beiden Fahrtrichtungen die Benutzungspflicht zurück. Dass an dieser Kreuzung eine für 99% aller Verkehrsteilnehmer völlig unklare Vorfahrtsituation besteht, war auch den anwesenden Verwaltungsangestellten nicht bewusst. Anstatt zu überlegen, wie man weiterhin das Radfahren auf diesem Weg legalisieren kann, haben wir darauf gedrängt, lieber Maßnahmen umzusetzen, die das Fahren auf der Fahrbahn unterstützen, z.B. durch Piktogrammketten. Es soll auch die Vorfahrtregelung überprüft werden.

    Ich habe mal eine Frage zu Radwegfurten. In der VwV-StVO steht zu §9, Absatz 2, II.

    Zitat von VwV-StVO

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren.

    Wie verbindlich ist diese Formulierung "...sind Radwegfurten stets zu markieren" aus juristischer Sicht? Müssen Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen vorhanden sein oder ist das auch nur eine weiche "Empfehlung"?

    Zitat

    Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", ...

    Ist jede markierte Furt eine Radwegefurt? Oder gibt es auch Fußgängerfurten? Das folgende Bild zeigt eine Kreuzung mit rechts-vor-links Regelung in einer Tempo-30 Zone mit einer Furtmarkierung, die zwei gegenüberliegende Gehwege verbindet, die nicht für den Radverkehr freigegeben sind.

    Zitat

    ...an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass dem Radverkehr an mehr als 5m abgesetzten Radwegen die Vorfahrt durch ein kleines VZ 205 zu nehmen ist? Aus meiner Sicht sollte doch eine Furtmarkierung vorhanden sein, wenn Radfahrer Vorfahrt haben (und auch nur dann).

    Aus dem Video:

    Zitat

    There is no requirement for platforms to put filters in place. It will be up to the platforms, how they implement the rules.

    Sascha Lobo hat dazu neulich einen passenden Vergleich gezogen. Es ist, als würde man fordern, innerhalb von 8 Stunden von Frankfurt nach New York zu gelangen und dann sagen, dass niemand gezwungen sei, dafür das Flugzeug zu nehmen, sondern dass es jedem selbst überlassen sei, diese Forderung umzusetzen.

    Am Wichtigsten fand ich, dass die Seminarturnhalle bis auf den letzten Platz voll war. Einige Besucher haben nur noch einen Stehplatz abbekommen. Bei den bisherigen Vorträgen aus der Reihe, die der AK Stadtnatur organisiert hat, waren vielleicht 40-50 Besucher da, gestern waren es über 150.

    Im Mai stellt sich die Bürgermeisterin zur Wiederwahl und ihr bisheriger Stellvertreter kandidiert ebenfalls. Es ist nicht zu leugnen, dass die Stader Bürger immer unzufriedener mit der Situation des Radverkehrs werden. Im April werden die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklimatests präsentiert und auch da zeichnet sich ab, dass die Unzufriedenheit steigt.

    Es ist mir klar, dass sich nicht von heute auf morgen alles zum Guten wenden wird, aber das Thema Radverkehr kann man hier nicht mehr ignorieren.

    Wow, ich bin noch ganz geflasht. Die Seminarturnhalle war bis auf den letzten Platz voll, einige Besucher mussten stehen. DIe Bürgermeisterin war da, ihr Stellvertreter (und Herausforderer bei der kommenden Bgm.-Wahl im Mai), der erste Stadtrat, der Stadtbaurat, der Leiter des Fachbereiches Bauen und Stadtentwicklung, der zuständige Mitarbeiter der Verkehrsbehörde, die Fraktionsvorsitzenden von CDU und Grünen im Stadtrat ... Und Prof. Monheim hat Klartext geredet, was den Verantwortlichen wohl gar nicht gut gefallen hat. Lange Gesichter soll es auch schon heute Nachmittag beim Workshop gegeben haben.

    Die Bürgermeisterin hat in der anschließenden Diskussion stolz verkündet, dass die Stadt jährlich 100.000,- EUR in den Radverkehr "investiere". Das sind 2,- EUR pro Einwohner und Jahr und Monheim hat den Nationalen Radverkehrsplan zitiert, wo für eine Stadt wie Stade 15,- EUR pro Einwohner und Jahr genannt sind.

    Was zu tun ist, hat er auch klar benannt und dabei die Karte gezeigt, die ich ihm gestern geschickt habe. Darauf sind Alternativstrecken abseits der Hauptstraßen zu sehen, aus denen man ein Netz von Fahrradstraßen aufbauen könnte. Auf vielen Abschnitten müsste dafür aber ein Fahrrad-tauglicher Fahrbahnbelag geschaffen werden, weil die ganzen Nebenstraßen in den Wohngebieten noch mit Kopfsteinpflaster aus den 1950er Jahren versehen sind.

    Die Radwege hat er als größtenteils unbenutzbar bezeichnet. Auch die Unsitte, Radwege an Kreuzungen stark von der Fahrbahn weg zu verschwenken, hat er deutlich kritisiert. Es war so schön, das mal aus berufenem Munde zu hören. Mein besonderer Freund, der Leiter des Tiefbauamtes war aber leider nicht da, um sich diese Ohrfeige abzuholen.

    Für übermorgen sind wir übrigens (schon länger geplant) zum "Arbeitsgespräch" bei der Verwaltung eingeladen. Mal sehen, ob sich die Damen und Herren dann schon von dem Schock erholt haben.

    Das Interessante an Monheims Vortrag ist meines Erachtens, wie er es schafft seinen Zuhörern klar zu machen, das Verkehrsprobleme nicht dadurch gelöst werden, dass man mehr und breitere Straßen baut und zusätzliche Parkplätze bereit stellt.

    Wer hat ihn wohl als Referenten für die Vortragsreihe vorgeschlagen? :saint:

    Heute kommt Prof. Monheim nach Stade. Nachmittags gibt es einen Workshop mit Mitgliedern des Stadtrates und der Verwaltung und abends einen öffentlichen Vortrag in der Seminarturnhalle.

    Es geht in dem Artikel ständig durcheinander und offenbar steht dort tatsächlich kein einziges Schild. Dann ist es aber kein "Radweg" und erst recht keine Fahrradstraße, wie das Bild zeigt.

    Es ist trotzdem Quatsch, dass die StVO keine Möglichkeiten vorsieht, zu verhindern, dass dort Durchgangsverkehr mit 100km/h möglich ist.

    So viel Unfug in so wenig Text: https://www.pnn.de/potsdam-mittel…f/24038606.html

    Mail an die Redakteurin

    Sehr geehrte Frau Schuster,

    ich möchte zu Ihrem Artikel einen Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung geben. Darin ist geregelt, dass in einer Fahrradstraße (das Bild über dem Artikel zeigt die Kennzeichnung einer solchen Fahrradstraße) auch ohne weitere Verkehrszeichen eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h gilt. Kraftfahrzeuge dürfen eine Fahrradstraße nur dann benutzen, wenn dies explizit freigegeben ist, z.B. mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ oder „Kraftfahrzeuge frei“.

    In Ihrem Artikel schreiben Sie jedoch von einem „Radweg“ und nicht von einer Fahrradstraße. Ein Radweg ist durch das Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet. Dieses Schild verbietet allen anderen Verkehrsteilnehmern außer Radfahrern die Nutzung. Darüber hinaus gibt es auch gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege, die dann entsprechend auch von Fußgängern genutzt werden dürfen (oder müssen) und die mit den Verkehrszeichen 240 oder 241 beschildert sind.

    Eine weitere Möglichkeit, die für Wege außerhalb geschlossener Ortschaften in Betracht kommt, ist die Kennzeichnung mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für alle Fahrzeuge) mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ oder mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge).

    In allen geschilderten Fällen dürften Kraftfahrzeuge diesen Weg nicht benutzen. Und selbst wenn Ausnahmen zugelassen werden (z.B. mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“), dann könnte zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden.

    Die folgende Aussage ist also falsch, denn die StVO sieht gleich mehrere Möglichkeiten vor, einen solchen Weg für unerwünschten Durchgangsverkehr zu sperren.

    „Es gibt keine Schilder, die die Nutzung von größeren Fahrzeugen oder bestimmten Personengruppen unterbindet. Somit gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. „Im Ergebnis dürfen nun alle Fahrzeuge den als Rad- und Landwirtschaftsweg konzipierten Einspurer benutzen. Geschwindigkeit 100 Kilometer pro Stunde“, sagt der Ortsvorsteher.“

    Aus Ihrem Artikel geht leider überhaupt nicht hervor, wie die aktuelle Kennzeichnung des Weges derzeit tatsächlich aussieht.

    Ich bitte Sie um eine Klarstellung, bzw. Richtigstellung des Sachverhaltes.

    Mit freundlichen Grüßen