Beiträge von Yeti

    Da die Fläche allerdings für die Mitbenutzung durch KFZ-Führer gesperrt wird, wenn ein Sonderweg eingeführt wird, beanspruchst "du" die Fläche allerdings nicht nur dann, wenn du da bist, sondern auch wenn du nicht da bist. Diese rund-um-die-Uhr-Blockade halte ich für das genaue Gegenteil des Weniger-Beanspruchens (gilt umgekehrt natürlich genau so, also für den Fall, dass die Fahrbahn wegen des Radweges auch in Abwesenheit von KFZ für Radfahrer gesperrt bleibt...).

    Warum beanspruche ich eine Fahrbahn auch dann, wenn ich nicht da bin?

    Aber doch nur dann, wenn du blaue Lollies missachtest?

    Hä? Man wird als Radfahrer auf der Fahrbahn sogar dann drangsaliert, wenn überhaupt kein "Radweg" da ist. Zu solch feinen Unterscheidungen, ob ein Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht, ist doch die Mehrheit überhaupt nicht imstande.

    Oder schau dir die Berichterstattung in der Presse an: Da wird über Radfahrer berichtet, die sich (offenbar selbst) verletzt haben, während das Fehlverhalten der Kfz-Führer bagatellisiert wird. "Der LKW" ist rechts abgebogen und sein Fahrer konnte den Radfahrer wegen des Toten Winkels nicht sehen. Lieber schreibt man noch dazu, dass ein verunfallter Radfahrer keinen Helm getragen hat, auch wenn das für den Unfallhergang oder die erlittenen Verletzungen völlig unerheblich war. Schau dir die brutalen Kommentare an, die unter den Unfallberichten abgesondert werden. Radfahrer scheinen die letzte Gruppe in unserer Gesellschaft zu sein, die man nach Herzenslust beleidigen und bedrohen darf, ohne dass es einen entrüsteten Aufschrei gibt.

    Zitat

    Das ist jedoch auch nix anderes als eine ständig wiederholte Lüge, die sich leider auch in sehr vielen Köpfen festgesetzt hat. ;)

    Leider nein. Es mag z.B. im öffentlichen Dienst so sein, aber ich kann dir aus meinem Freundeskreis Beispiele nennen, wo Frauen ein geringeres Gehalt bekommen als ihre männlichen Kollegen: Trotz gleicher (oder sogar besserer) Qualifikation, mehr Berufserfahrung, gleicher Aufgaben und Verantwortung.

    Genau so werde ich als Radfahrer behandelt: Ich soll mich unterordnen und mit dem zufrieden sein, was man mir übrig lässt und was man mir zugesteht. Ich soll vor allem den "richtigen" Verkehr gefälligst nicht stören, denn offenbar ist es nicht so wichtig, wenn ich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre. Wichtig ist eine Fahrt erst dann, wenn sie mit dem Auto erledigt wird. Daher soll ich mich als Radfahrer unterordnen, werde gezwungen, auf baufälligen Wegen zu fahren, auf denen ich an jeder Kreuzung "übersehen" werde. Ich fahre zu langsam und störe daher den Verkehr und gleichzeitig fahre ich zu schnell und daher werde ich "übersehen". Hältst du dich nicht an die Verkehrsregeln, erfüllst du das Radfahrer-Klischee und wenn du die Einhaltung der Verkehrsregeln einforderst, bist du ein Kampfradler. Fährst du ohne Licht, bist du ein lebensmüder Rowdy und fährst du mit Licht, blendest du Autofahrer. Egal, was man als Radfahrer macht: Es ist immer falsch und man ist auch immer für das Fehlverhalten aller anderen Radfahrer mit verantwortlich.

    Motorisierte Gewalt: http://fahrradzukunft.de/25/motorisierte-gewalt/

    Oh , Mann... Der liest aus der StVO vor und lässt das entscheidende "bis zum 31. Dezember 2016" einfach weg. :cursing:

    Fazit: Hupende Autofahrer haben recht?

    Zum Glück findet man im Abspann des Videos eine Mailadresse :)

    Die Diskussion über die Aufteilung der Verkehrsfläche führt in die falsche Richtung, denn ich brauche mit dem Fahrrad keine andere Fläche als ein VW Golf, sondern ich beanspruche sie mit dem Fahrrad nur weniger. Trotzdem bin ich Sanktionen der Polizei und Verkehrsbehörden und Aggressionen der anderen Verkehrsteilnehmer ausgesetzt, wenn ich das tue.

    Reden wir mal über das Geld: In meiner Stadt sind im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr gerade einmal 2,1% der Investitionen im Bereich Straßen und Brücken für den Radverkehr eingeplant. Nirgends geht es darum, Radverkehr tatsächlich zu integrieren, sondern alle Maßnahmen sind nur Flickschusterei an einem desolaten Radwegenetz. Man versenkt Geld in die Separation des Radverkehrs, die an jeder Kreuzung, Grundstücksausfahrt und an jeder sich öffnenden Beifahrertür sowieso nicht funktioniert.

    Die Ungerechtigkeit sehe ich darin, dass mit zweierlei Maß gemessen wird: Es ist unvorstellbar, dass man Hindernisse wie Ampelmasten, Laternenmasten oder Umlaufsperren dem MIV auf der Fahrbahn bereitet. Es gäbe einen Aufstand, wenn die Fahrbahnen im selben Zustand wären wie Radwege, oder wenn sich die geltenden Verkehrsregeln an jeder Kreuzung ändern. Das Problem ist, dass man das normal findet, solange davon "nur" der Radverkehr betroffen ist.

    Es erinnert mich vom Prinzip an die Geschichte der Gleichberechtigung von Mann und Frau. In vielen Köpfen ist es immer noch normal, wenn Männer für die selbe Arbeit ein höheres Gehalt bekommen oder bei der Besetzung von Führungspositionen bevorzugt werden. Bei der Gleichberechtigung im Straßenverkehr stehen wir immer noch ganz am Anfang und wir sind hier so etwas wie die Suffragetten des Verkehrs: Für ein Wahlrecht der Verkehrsfläche. :)

    Das ist aber oft die Rechnung ohne den Wirt gemacht zu haben. Denn wenn Behörden schon ordentliche Radwege bauen, dann wollen sie die Radfahrer auch darauf fahren sehen. Und zwar alle.

    Und dann geht der Spaß erst richtig los.

    Ich fürchte zwar, dass unsere Strategie nicht aufgehen wird, aber wir probieren es: Die aktuellen Wege erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht, also sind die Blauschilder zu entfernen. Es gilt anschließend die Aufforderung an die Verwaltung, die Wege so herzustellen, dass sie dem Stand der Technik entsprechen und freiwillig benutzt werden. Für die Radfahrer, die sowieso niemals auch nur auf die Idee kommen würden, auf der Fahrbahn zu fahren, ist das eine Verbesserung.

    Dies alles nur für die Hauptstraßen: Bremervörder Straße, Harsefelder Straße, Hansebrücke, Teile des Innenstadtrings, wo es keine parallelen Wege durch's Grüne gibt, Freiburger Straße, Glückstädter Straße, Altländer Straße, Harburger Straße. Die B73 ist im wahrsten Sinne außen vor, weil nicht innerorts. Man sieht die Hauptstraßen gut in der Übersicht, wenn man die aktuelle Verkehrslage anzeigen lässt: https://www.google.de/maps/dir///@53…4m1!3e0!5m1!1e1

    Hatten wir doch schon alles... Wir haben das in unserer Maßnahmenliste im April wie folgt formuliert: "Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht überall dort, wo die Voraussetzungen der VwV-StVO nicht erfüllt sind". Im Klartext heißt das: überall. Hätten wir das aber so deutlich in die Liste geschrieben, würde man uns für Irre halten.

    Wir haben an den Hauptstraßen bislang überwiegend getrennte Geh- und Radwege mit Z241. Nach Aufhebung der Benutzungspflicht haben wir Radwege ohne Benutzungspflicht. Im zweiten Schritt kann man weitermachen und den Leuten erklären, warum sie diese Wege möglichst nicht benutzen sollten.

    Trotzdem muss man akzeptieren, dass die meisten Radfahrer sie weiter benutzen werden. Die Leute fahren nicht mit dem Fahrrad, wenn sie sich unsicher fühlen, auch wenn du ihnen 1000mal die Unfallstatistiken vorlegst und erklärst, warum ihr geliebter Radweg nur gefühlt sicherer ist. Das ist vor allem dort wichtig, wo nach Aufhebung der Benutzungspflicht mit vorherigem Z240 alle auf der Fahrbahn fahren müssen. Zu Schritt 2 gehört folgerichtig auch, die gefühlte Sicherheit zu erhöhen (natürlich nicht auf Kosten der tatsächlichen Sicherheit), sonst fahren alle weiter (dann illegal) auf dem Gehweg.

    Und noch ein "trotzdem": Es gibt Situationen, da habe auch ich keine Lust, mich mit den stinkenden Autos zusammen in den Stau zu stellen sondern fahre lieber auf einem Radweg daran vorbei. Und es gibt hier Stellen, da wird es keinesfalls politisch durchsetzbar sein (vermutlich nicht einmal vor dem Verwaltungsgericht), alle Radfahrer auf die Fahrbahn zu zwingen, ohne eine Alternative, separiert vom Kfz-Verkehr anzubieten. Und es gibt außerdem unabhängig geführte Wege durch's Grüne, die ebenfalls ausgebaut und instand gehalten werden müssen. Auch dafür braucht man Geld.

    Mich stört auch, dass der Posten im Haushaltsplan "Radwege" heißt und nicht "Radverkehr". Wir arbeiten daran, dass man hier begreift, dass Radverkehrsförderung viel mehr umfasst als den Bau oder Ausbau von Radwegen und dass Radverkehrsförderung sogar den Rückbau von Radwegen bedeuten kann. Wir leben hier eben noch in der radverkehrspolitischen Steinzeit.

    Wie kommt man überhaupt darauf, dass der Radfahrer auf der falschen Seite gefahren ist? Die Autofahrerin ist nach links abgebogen und hat dabei den entgegen kommenden Radfahrer "übersehen" -> Der Radfahrer muss auf seiner in Fahrtrichtung rechts gelegenen Seite gefahren sein.

    Radverkehrsförderung sehe ich darin, dem Radverkehr wesentlich mehr Rechte zu geben, als dem motorisierten Verkehr bzw. jenem diese zu nehmen. "Mehr Radwege" dienen doch grade dem motorisierten Verkehr.

    Wo steht, dass ich "mehr Radwege" fordere? Komm mal runter von deinem Elfenbeinturm, denn Fakt ist, dass die bestehenden Wege an den Hauptstraßen in einem desolaten Zustand sind und dort 99,9% aller Radfahrer diese Wege weiterhin benutzen werden, auch wenn man die Benutzungspflicht [Zeichen 241-30] aufhebt. Die verfügbaren Mittel reichen aber hinten und vorne nicht aus, die Wege in einem auch nur halbwegs benutzbaren Zustand zu halten.

    Ganz im Gegenteil: Wir haben viele Stellen aufgezählt, wo man definitiv keinen Radweg braucht und sich auch das Geld für dessen Instandhaltung sparen kann und wo es alternative Lösungen im Mischverkehr oder meinetwegen auch mit Schutzstreifen geben kann.

    2und4zig hier ist der Kalender der Ausschusssitzungen: https://sessionnet.krz.de/stade/bi/si0040.asp

    Ich war heute bei der öffentlichen SItzung des Finanzausschusses. Dort lag der gemeinsame Antrag von CDU und Grünen zum beidseitigen und regelkonformen Ausbau der Radwege an der Harsefelder Straße vor. Der Antrag wurde einstimmig an die Ausschüsse Feuerwehr, Sicherheit und Verkehr, sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verwiesen. So lange man nicht wisse, um welche Summen es geht, fühlte man sich im Finazausschuss nicht zuständig. Klingt einleuchtend, aber eigentlich ging es doch erst mal um die Mittel zur Beauftragung eines Planungsbüros.

    Ansonsten ist mir mal das ganze Drama bewusst geworden. Der Etat für Investitionen des Fachbereichs Brücken und Straßen beträgt im Haushaltsentwurf für 2019 4,4 Mio EUR, für Radwege sind davon 95.000,- EUR vorgesehen. Satte (Ironie!) 2,1% des Etats und nicht einmal 2,- EUR pro Einwohner. Die 95.000,- EUR setzen sich aus 55.000,- EUR für "allgemeine Maßnahmen Radwege" und 40.000,- EUR für "Aufpflasterungen" zusammen. Origineller Weise stehen diese Zahlen unverändert auch in den kommenden Jahren in der Liste. Alle zwei Jahre sind zudem "Investitionen" in völlig marode bestehende Wege in Höhe von jeweils 140.000,- EUR geplant. Keine der geplanten Maßnahmen betrifft die aus meiner Sicht wirklich kritischen Punkte. (nachzulesen hier: https://sessionnet.krz.de/stade/bi/to0040.asp?__ksinr=1070 -> TOP 6 -> Entwurf Haushaltsplan, S. 157)

    Ich würde mal sagen: So wird das nichts mit dem fahrradfreundlichen Stade 8) Mit den 55.000,- EUR jährlich kann man allenfalls den Verfall der bestehenden "Radwege" verlangsamen und dann noch irgendwas für 40.000,- EUR aufpflastern. Wir werden aber künftig versuchen, auf den öffentlichen Ausschusssitzungen immer präsent zu sein und künftig auch die Möglichkeit wahrnehmen, in der "Bürgerfragestunde", ähm ja: zu fragen. :evil:

    Ich habe doch zumindest die Politik auch ohne das Gericht überzeugt, dass sich dort etwas ändern muss. Sollte der Antrag abgelehnt oder nicht umgesetzt werden, kann (muss) man immer noch den Weg über das Verwaltungsgericht gehen. Heute Abend tagt der Finanzausschuss in einer öffentlichen Sitzung. Dort wird über den Antrag von CDU und Grünen beraten. Ich hoffe, dass ich Zeit habe, dort hin zu gehen und sei es nur, um zu sehen, wer dagegen ist.

    Ich habe auch darauf hingewirkt, dass mit der Planung in der Harsefelder Straße ein externes Büro beauftragt werden soll, weil ich den Fuzzis der Stadt nicht zutraue, eine brauchbare Lösung zu entwickeln.

    Mir geht das hier auch alles zu langsam, keine Frage. Aber ich sehe es auch positiv, dass das Thema Radverkehr jetzt regelmäßig auf der Tagesordnung steht. Das muss hier erst mal richtig ins Rollen kommen.

    Ich würde einen freigegebenen Gehweg auch als Radverkehrsführung betrachten, zumindest wenn es um die zu beachtenden Signalgeber geht. Die erste Frage wäre schon mal, ob in dem Fall ein kombinierter Signalgeber für Fußgänger und Radverkehr vorhanden sein muss oder darf. Wenn es nur einen Signalgeber für Fußgänger gibt, gilt die Ampel für den Fahrverkehr auch für Radfahrer auf dem freigegebenen Gehweg (wer erklärt das dem rechts abbiegenden Durchschnitts-Autofahrer?).

    Bei der Anbringung von Radwegfurten an Kreuzungen im Zuge von Vorfahrtstraßen werden freigegebene Gehwege in der VwV-StVO auch explizit genannt und Radwegfurten kennzeichnen den Verlauf einer Radverkehrsführung über Kreuzungen hinweg.

    Eine Einbahnstraße mit [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] ist für Radfahrer keine Einbahnstraße mehr und Radfahrer, die entgegen der Einbahnrichtung fahren, sind dort keine Gäste.

    Der besondere Schutz der Fußgänger bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ist explizit genannt, aber das hat meiner Meinung nach keine Auswirkungen auf den gültigen Signalgeber.

    Trotzdem wäre mal interessant, was im Sinne des §37 alles als Radverkehrsführung gilt: Auch Radfahrstreifen? Per Definition ist das "ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg", also nicht Teil der Fahrbahn. Ich wette, dass man Kreuzungen findet, wo es Radfahrstreifen und trotzdem kombinierte Streuscheiben mit Fußgänger- und Radfahrsymbol gibt.

    Gelten Schutzstreifen als Radverkehrsführungen, auch wenn sie Teil der Fahrbahn sind? Falls ja, dann würde bei der Kombination von Schutzstreifen auf der Fahrbahn und freigegebenem Gehweg ein vorhandener kombinierter Signalgeber gelten und nicht der für den Fahrverkehr.

    Das ist alles nicht zu Ende gedacht.

    Ein [Zeichen 206] würde sicherlich helfen, dass die Radfahrer verstehen, dass sie am Fußgängerüberweg warten müssen, wenn auf der Fahrbahn jemand kommt.

    Ansonsten gibt es weitere Neuigkeiten: CDU und Grüne haben gemeinsam einen Antrag auf beidseitigen Ausbau der Radwege an der Harsefelder Straße gestellt.

    https://gruene-ov-stade.de/aktuelles/aktu…sgebaut_werden/

    Das Thema hatten wir schon mal hier: Neues aus Stade

    An der Kreuzung Bronzeschmiede wurden kürzlich die Markierungen erneuert und Löcher ausgeflickt, immerhin. Aber das Grundproblem ist deshalb natürlich noch längst nicht beseitigt und die Kreuzung nach wie vor eine potenzielle Todesfalle: Linksseitige Benutzungspflicht an einer nicht einsehbaren Kreuzung.

    Von der SPD-Fraktion kam zwischenzeitlich der Vorschlag, das Problem durch Aufstellung eines Spiegels zu "lösen" =O

    A propos SPD: Es ist aufgefallen, dass die Stadt Stade, die seit Jahren behauptet, fahrradfreundlich werden zu wollen, noch kein Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen ist. Das soll sich nun ändern: https://www.spdstade.de/2018/10/23/spd…tF001evYHh_zxCs

    Na dann mal los! :)

    Inzwischen wurde die Fahrrad-AG der SPD auch umgewandelt in eine parteiunabhängige "Fahrrad-Initiative Stade".

    Danke für den Hinweis auf die Regelungen für FGÜ. Ich kann aus dem Gedächtnis gar nicht sagen, ob im Bereich des Überweges Tempo 30 gilt. Direkt danach steht jedenfalls Z274-55 (50km/h). Ob das nur daran erinnern soll, dass man sich noch in einer geschlossenen Ortschaft befindet oder ob es ein vorheriges Tempo 30 aufhebt, müsste ich nochmal nachschauen.

    So habe ich die Situation im Gedächtnis. Der Gehweg in der Straße Am Hohenwedel befindet sich nur auf der östlichen Straßenseite und muss auch von Radfahrern benutzt werden (vermutlich auch in Gegenrichtung, das [Zusatzzeichen 1000-33] spart man sich hier grundsätzlich).

    Wenn man aus dem Brunnenweg kommt, ist es eindeutig. Da steht ein [Zeichen 205], man biegt links ab und im Bereich der Bordsteinabsenkung am FGÜ gleich wieder nach rechts.

    In Gegenrichtung wird man aber zwangsläufig auf den Fußgängerüberweg ausgekippt, der auf den Gehweg im Brunnenweg führt, auf dem dann sicherlich nicht wenige auch mit dem Fahrrad landen.

    Ich meine nicht, dass niemand über einen Gehweg fahren soll oder dass nicht auch Autofahrer mal auf den Vorrang verzichten, sondern dass Radfahrer mit einer Selbstverständlichkeit und ohne zu gucken über Fußgängerüberwege fahren, ohne nur im Geringsten daran zu denken, dass sie dabei nicht im Recht sind, wenn ein Fahrzeug auf der Fahrbahn kommt.

    Dieses Ding ist in dieser Form unzulässig, soweit klar. Was könnte man an dieser Stelle stattdessen tun, damit Radfahrer nicht ungebremst über die Straße Am Hohenwedel fahren?

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.60160…m/data=!3m1!1e3

    Wie könnte/sollte man den Weg beschildern? [Zeichen 240] oder [Zeichen 260]? Oder wie bisher: gar nicht?

    Hier https://www.google.de/maps/@53.52469…m/data=!3m1!1e3 gibt es Schranken auf dem Weg und kurz vorher geriffeltes Pflaster, damit man aufwacht, bevor man da reinknallt. Würde das an der Stelle oben nicht auch reichen in Kombination mit einem [Zeichen 205]? Oder wäre das Z205 ebenfalls unzulässig, weil Radfahrer aus der Richtung ohnehin wartepflichtig sind wegen §10 StVO? An der Stelle gibt es einen abgesenkten Bordstein.

    Und wie bringt man Radfahrern bei, dass sie an Fußgängerüberwegen keinen Vorrang haben? Sicherlich nicht, indem diese Fahrrad-Hauptroute direkt über den Zebrastreifen verläuft.

    Dies alles in einer Stadt, in der gefühlt 50% aller Radfahrer auf der falschen Straßenseite und auf Gehwegen fahren und dabei größtenteils nicht einmal wissen, dass das nicht erlaubt ist. ;(

    Ich finde §43 StVO für einschlägig und die Anlage 4 Z627 als beachtlich. Man sollte den Antrag stellen, dass die dort angebrachten Einrichtungen entsprechend dieser Vorgabe gestaltet werden und an den Zugängen zu den Wegen Schilder darauf hinweisen, dass sie nicht durchgängig befahrbar sind. Am besten schlösse man per VZ die Verkehrsarten aus, die man nicht dort haben möchte.

    Und wenn man mit Liegerädern, Trikes und ähnlichem dort nicht durchkommt, sollte man auch darauf hinweisen und um Abhilfe bitten.

    Danke für den Hinweis. Demnach wären also solche Umlaufsperren nicht grundsätzlich unzulässig, wenn die Stadt erklären würde, dass sie sich sichernd (Radfahrer davor bewahren, ungebremst über die Straße zu fahren) und verbietend (keine "Abkürzung" für Kfz.) auf den Verkehr auswirken?

    Das könnte man für die Umlaufsperre neben dem Fußgängerüberweg so sehen, wenn das nicht in Naturholzoptik im Dunkeln kaum zu sehen, sondern zumindest ordnungsgemäß gekennzeichnet wäre. Natürlich dürften auch die gewollten Verkehrsarten (Fahrrad mit Anhänger, Lasten- oder Liegerad, Trike) nicht ausgeschlossen werden. Den offenbar gewünschten Effekt würde man auch erzielen, wenn die Durchfahrt breiter wäre.

    Das zweite Hindernis sichert aber gar nichts, denn bis zur Einmündung des Weges in den Triftgang hat man auf der Gefällestrecke schon wieder genug Tempo drauf.

    Es gibt doch aber sicherlich bessere Möglichkeiten.