Hallo Herr XXX,
ich bin vorgestern auf eine angebliche Neuregelung an der Bremervörder Staße aufmerksam gemacht worden. Es stellte sich dann aber schnell heraus, dass es sich dabei um ein Missverständnis handelte, da 3 übereinander hängende Verkehrszeichen in einen falschen Zusammenhang gebracht wurden. An der Ecke Bremervörder Straße / An den Fischteichen hängen am selben Pfosten das Z205, Z209 und Z240. Gemäß VwV-StVO zu §39 dürfen mehrere Verkehrszeichen an einem gemeinsamen Pfosten nur angebracht werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und die selbe Strecke betreffen. Beides ist hier nicht gegeben und führte zu dem Missverständnis, dass Radfahrer an dieser Stelle von der Bremervörder Straße nach rechts in die Straße An den Fischteichen abbiegen müssten, weil meine Bekannte das Z209 auf den Radverkehr in der Bremervörder Straße bezogen hat.
Bei der Gelegenheit sind mir jedoch mehrere weitere Ungereimtheiten in der Straße An den Fischteichen aufgefallen.
1. Der Gehweg weist optisch getrennte Bereiche auf (vermutlich gab es hier mal einen getrennten Geh- und Radweg). Aktuell steht dort die Kombination Z239+ZZ1022-10, womit die gesamte Fläche als Gehweg ausgewiesen wird, der von Radfahrern in Schrittgeschwindigkeit benutzt werden darf. Ich habe dort 5 Minuten lang die Radfahrer beobachtet und kein einziger ist dort Schritttempo gefahren. Auf der abschüssigen Strecke schätze ich die Durchschnittsgeshwindigkeit der Radfahrer auf 25-30km/h. Es gab dort nach Auskunft der Polizei bereits einen Unfall mit schwer Verletzten zwischen einem Radfahrer und Fußgänger. Der Gehweg wird auch von Fußgängern in diesem Bereich stark genutzt.
2. An der Kreuzung An den Fischteichen / Am Schwarzen Berg gilt rechts vor links. Allerdings ist hier eine knallrote Furtmarkierung aufgebracht, die den Radfahrern, die von der Bremervörder Straße den Gehweg runterbrettern, suggeriert, sie hätten an dieser Kreuzung auch noch Vorrang. Gemäß VwV-StVO zu §9 Abs. 2 MÜSSEN Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen aufgebracht werden, DÜRFEN aber NICHT an Kreuzungen vorhanden sein, an denen die Regel rechts vor links gilt.
3. Die Straße An den Fischteichen ist Bestandteil der Fahrradhauptroute aus der Innenstadt entlang der Strecke Am Bahndamm zu den westlichen Stadtteilen. Allerdings handelt es sich um eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr nicht in Gegenrichtung freigegeben ist. Die rote Radwegfurt führt vom unabhängig geführten Weg Am Bahndamm direkt auf den linksseitigen Radweg, auf dem Radfahrer gar nicht fahren dürfen. Auf diesem Teil der Fahrradhauptroute müssten Radfahrer aus Richtung Innenstadt also schieben. Es fahren aber alle auf dem linken Radweg, der aus der anderen Richtung als Gehweg gekennzeichnet ist.
Maßnahmen:
- Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr durch ZZ1022-10 unter dem Z267, sowie ZZ100-32 unter Z220. Für Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung ist ausreichend Platz und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h. Der Kfz-Verkehr ist sehr gering.
- Nach Freigabe der Einbahnstraße für Radverkehr Anbringung des ZZ1011-10 auch unter dem Z209 an der Ecke Bremervörder Straße oder Entfernung des Z209, welches bislang ohnehin nur für Fahrzeuge gelten kann, die direkt an der Ecke aus der Grundstückseinfahrt kommen, da es sich um eine Einbahnstraße handelt.
- Aufhebung der Freigabe des Gehweges für den Radverkehr. Es gibt nicht den geringsten Grund, warum Radfahrer dort bergab auf dem Gehweg fahren dürfen sollten. Aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens kann dort jeder Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Auf diesem Teilstück kommt auch die Einrichtung einer Fahrradstraße (Anliegerverkehr frei) in Frage, da der Radverkehr hier bereits die dominierende Verkehrsart ist.
- Entfernung der roten Radwegfurt und Verdeutlichung der Rechts-vor-links Regel auf der Fahrbahn oder alternativ Neuregelung der Vorfahrt (dann mit Aufhebung oder Verschiebung der 30er Zone)
- Absenkung des Bordsteins in gerader Verlängerung der Fahrbahn zum Einfahren in den unabhängig geführten Weg Am Bahndamm, Fahrradhauptroute zur Innenstadt.
- Einheitliche Pflasterung des Bürgersteiges zur Verdeutlichung, dass es sich bei der Fläche ausschließlich um einen Gehweg handelt, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben.
Sie haben uns geschrieben, dass einfache Maßnahmen künftig auch kurzfristig umgesetzt werden. Die bestehende Regelung gefährdet Fußgänger völlig unnötig und führt in Kombination mit einer unzulässigen Furtmarkierung dazu, dass viele Radfahrer unerlaubt entgegen der Einbahnstraße einen linken Radweg befahren, der nicht freigegeben ist. Das Risiko für diese irreführenden und widersprüchlichen Regelungen und Markierungen tragen im Haftungsfall die Radfahrer.
Ich bitte Sie um Antwort bis zum 31.08.
Mit freundlichen Grüßen