Im Landkreis Verden hat man jetzt anscheinend angefangen, auch außerorts Benutzungspflichten aufzuheben. Aus
wird dabei
, innerorts auf der linken Seite dann nur
.
Es ist doch offensichtlich Quatsch, dass man auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite mit Schrittgeschwindigkeit fahren soll, aber in Gegenrichtung schneller fahren darf. Genau für solche Fälle wird es Zeit, eine Regelung für gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzuführen.
Im Landkreis Cuxhaven gab es das ![]()
in Kombination mit einer Kraftfahrstraße. Da hatte man nicht einmal die Wahlmöglichkeit.
Ich gestehe, dort schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein. Weit und breit war kein einziger Fußgänger zu sehen und auch bei einem
muss man besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfte nicht beliebig schnell und knapp an ihnen vorbeifahren.
Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzugnspflicht gibt es übrigens bereits, z.B. in Schloss Holte-Stukenbrock:
http://www.schlossholtestukenbrock.de/wirtschaft-woh…hr/radwegenetz/
oder in Passau:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html
oder in Hamburg:
oder in Braunschweig:
Es stimmt zwar, dass das allein stehende
in der StVO nur für die Freigabe linksseitiger Radwege definiert ist, aber aus meiner Sicht ist eine Freigabe rechtsseitiger gemeinsamer Geh- und Radwege für den Radverkehr nicht ausgeschlossen.
In der VwV-StVo heißt es:
Zitat von VwV-StVO zu §2Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.
...
Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.
Da explizit auch Wege ohne VZ 240 genannt sind, muss diese Regelung also auch für gemeinsame Geh- und Radwege anwendbar sein. Es muss lediglich klar gemacht werden, dass es sich auch um eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche handelt und nicht ausschließlich um einen Gehweg. Das ist durch das Aufbringen der Piktogramme oder mit dem
erfüllt.