Beiträge von Yeti

    Kann mir jemand sagen, ob das [Zeichen 241-30] das [Zeichen 267] für den Radweg aufhebt oder ist das auch eine Nonsens-Kombination, weil man ohne [Zusatzzeichen 1022-10] grundsätzlich nicht in die Einbahnstraße entgegen der Einbahnrichtung fahren darf? (es heißt ja schließlich nicht Einbahnfahrbahn, sondern Einbahnstraße)

    Vor 19 Jahren wurde bereits [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] als Maßnahme vorgeschlagen. Gründe für eine Benutzungspflicht liegen in der Straße nicht im Geringsten vor.

    Hier die zugehörigen Winterbilder vom letzten November :) Der Efeu ist ja ein Immergrün (und ein Niemalsbeschnitten). Wenn die Buche eines Tages gefällt wird, kann man vielleicht an den Jahresringen abzählen, seit wann dort der Bewuchs nicht mehr eingedämmt wurde.

    Direkt von der Mauer gemessen kommt man vielleicht auf 1,50m. Das wäre das Mindestmaß für ein [Zeichen 237], wenn man dafür sorgen würde, dass Fußgänger oberhalb neben dem Geländer laufen und das Geisterradeln unterbinden würde.

    Falls du mal keinen Bock auf nachmessen hast: Die dort verwendeten (Rechteckpflaster-) „Steine“ sind üblicherweise 20 cm lang und 10 cm breit. Die eigene Schuhlänge zu messen und als Maßstab zu nutzen, böte sich als Alternative bzw. Kontrollmöglichkeit an.

    Die ganzen Bilder mache ich auch als "Beweisstücke" für den inakzeptablen Zustand. Wenn ich sage, dass ich anhand meiner Schuhlänge darauf gekommen bin, dass die nutzbare Restbreite dieses Weges unter 1m liegt, ist das was anderes, als wenn man den Zollstock mit auf dem Bild hat.

    Heute Morgen habe ich mal nachgemessen: Der Weg mit [Zeichen 240]ist dort neben der Buche noch 1m breit. Lassen wir mal beiseite, dass das natürlich weit unterhalb der Mindestforderungen der VwV-StVO liegt: Wenn man mittig auf dem Weg fährt, besteht wohl keine akute Gefahr, von den Außenspiegeln eines auf der Fahrbahn vorbeifahrenden Fahrzeuges abgeräumt zu werden. Das Bild zeigt ein Wohnmobil ohne Gegenverkehr. Wie das aussieht, wenn sich zwei LKW oder Busse dort begegnen, steht auf einem anderen Blatt.

    Hier muss man eher das Risiko von Stürzen sehen, wenn weniger geübte Radfahrer dort über die Bordsteinkante geraten, z.B. auch wegen der allgegenwärtigen Geisterfahrer-Pest. Auch beim Vorbeifahren an Fußgängern bleibt nicht genügend Platz. Da kann man eigentlich nur absteigen und hinter dem Fußgänger her schieben.

    Ich glaube, dass das an den vielen schlechten Erfahrungen liegt. Ich sehe an beidem was Positives und man kennt aber eben auch viele Beispiele, wo es komplett vermurkst wurde. Das Ganze dann schwarz-weiß zu sehen, ist sicherlich falsch.

    Weil die Mehrheit der wenig-Radfahrer oder noch-nicht-Radfahrer vermutlich nicht dadurch zum Radfahren gebracht wird, dass man Radfahrer immer und überall auf die Fahrbahn bringt, habe ich mir auch schon oft Gedanken gemacht, wie ein sicherer Radweg aussehen könnte:

    - ausreichend breit zum Überholen anderer Radfahrer, oder für Begegnung bei Zweirichtungsverkehr (außerorts oder unabhängig geführte Wege), Platz zum Einhalten von Sicherheitsabständen zu Fußgängern auf dem Gehweg und zu parkenden Autos, sowie zum Fahrbahnverkehr

    - gute Einsehbarkeit an allen Kreuzungen und Einmündungen, rechtzeitige Führung in den Sichtbereich, deutliche Kennzeichnung für Querverkehr

    - separate Grünphasen für geradeaus fahrende Radfahrer und Rechtsabbieger

    - glatter Belag, keine engen Kurvenradien und keine steilen Rampen, frei von Hindernissen jeglicher Art

    - regelmäßige Reinigung und Instandhaltung, Winterdienst

    Leider habe ich einen solchen Radweg hier noch nicht gesehen.

    Beispiele für Gefährdungs-Streifen findet man aber auch oft, die knappe Überholabstände oder Unterschreitung von Sicherheitsabständen zu parkenden Autos noch forcieren.

    Ich werde mal messen, wie viel Platz dort tatsächlich zwischen dem Baum (nicht nur Efeu) und der Bordsteinkante bleibt. Nicht zu vergessen, dass man diesen Weg sicherheitshalber mit einem [Zeichen 240] ausgestattet hat und dass einem dort auch noch regelmäßig Geisterfahrer entgegen kommen, die sich klingelnd Bahn brechen zwischen Efeu, Kinderwagen und Gegenverkehr. OK, man muss Radwege nicht für Geisterfahrer planen, aber die vorgeschriebenen 2,50m erreicht dieser Weg niemals. Wenn man das ganze Grünzeug mal beseitigen würde, käme man mit Ach und Krach vielleicht auf 1,50m für einen reinen Radweg, wenn man die Fußgänger auf der rechts parallel verlaufenden Straße [Zeichen 325.1] neben dem Geländer unterbringen würde (dort dürfte man übrigens auch in Gegenrichtung langsam mit dem Fahrrad fahren).

    Das hier ist die andere Straßenseite. Vermutlich hindert der seltsame Kantstein so manchen Radling am Geisterradeln:

    Ich mutmaße mal, was damit wohl gemeint ist: Radfahrer sollen an der Ampel die Wallstraße queren und dann über die Neubourgstraße und den unabhängig geführten Weg Erleninsel (Georg C. Lichtenberg Weg) bis zur Kreuzung fahren. https://goo.gl/maps/z1TYTRGnrnA2

    180m Umweg + 2 Fahrbahnquerungen, damit Radfahrer bloß nicht für eine Strecke von 100m neben der Parkhaus-Baustelle auf der Fahrbahn fahren.

    Der Georg C. Lichtenberg Weg sieht übrigens so aus:

    Der diagonal gepflasterte Teil ist für Fußgänger, der rosafarbene Teil durch das Gebüsch der Radweg für beide Fahrtrichtungen. Wie man auf dem Bild sieht, funktioniert das prima!

    Aus der Gegenrichtung: Radfahrer links, Fußgänger rechts. Gegenverkehr ist in der Kurve nicht zu sehen.

    Auch oft beobachtet: Hündchen links, Frauchen rechts

    An der Stelle komme ich selten vorbei und das war mir bislang noch gar nicht aufgefallen. Wir hatten wegen der anderen tollen Beschilderung am Salztor mit [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32][Zeichen 241-30] nachgefragt und da hat man uns gesagt, dass man "aus Sicherheitsgründen" möchte, dass Radfahrer dort besser zu Fußgängern werden und ihr Rad schieben. Dass es keinen Grund gibt, Radfahrern die Fahrbahnnutzung zu verbieten, dass die Beschilderung das so auch nicht hergibt (Schieben ist dort nämlich verboten), und dass sie allenfalls dazu führt, dass die meisten Radfahrer von da an als Geisterradler unterwegs sind, war dem Mann egal. Auf die Frage, welche Maßnahmen denn in Betracht gezogen wurden, die angeblich außerordentliche Gefahrenlage auf der Fahrbahn zu entschärfen, habe ich dann auch keine Antwort mehr erhalten.

    Die direkte Aufforderung zum nicht erlaubten Gehweg-Geisterradeln setzt dem Ganzen aber noch die Krone auf.

    Ich hoffe auch, dass sich langsam etwas verändert. Die letzten Aktionen der Stadt kann man aber nach wie vor als kopflos bezeichnen.

    Heute Morgen habe ich gesehen, dass sie jetzt den Gehweg im Kuhweidenweg instand setzen. Warum ausgerechnet jetzt und nicht schon vor Jahren? Ich kann es mir nur so erklären, dass sie damit zeigen wollen, dass dieser Weg doch eigentlich prima zum Radfahren geeignet ist.

    Auch in der Altländer Straße wird das marode Pflaster gerade instand gesetzt. Da gab es kürzlich den Artikel im Wochenblatt, wo es um den völlig inakzeptablen Zustand ging. Jetzt kann man sich einerseits freuen, dass überhaupt etwas passiert, aber das Grundproblem bleibt dort ja bestehen, dass der Weg für Radverkehr in beiden Richtungen viel zu schmal ist und dass Radfahrer bereits 1km vor dem Ortsausgang per [Zeichen 241-30]auf die linke Straßenseite gezwungen werden.

    Das Gespräch mit dem Vertreter des Landkreises ist heute Vormittag sehr gut verlaufen. Er hält alle benannten Kritikpunkte für berechtigt und sieht auf jeden Fall Handlungsbedarf. Auch der Aussage aus dem Antwortschreiben auf unsere Maßnahmenliste, dass die VwV-StVO eher Empfehlungscharakter habe und nicht zum unmittelbaren Handeln auffordere, widersprach er deutlich.

    Wir sind so verblieben, in kleiner Runde und seiner Beteiligung zeitnah das Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu suchen. Mit der Rückendeckung von der Fachaufsichtsbehörde nimmt man unsere Kritik dann vielleicht endlich mal ernst(er). Sollte das nicht zum Erfolg führen, wird die Fachaufsichtsbehörde von sich aus aktiv werden und von der anderen Seite werden wir Druck aufbauen, indem wir weitere Anträge stellen, die wir erforderlichenfalls vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen.

    Die Geschichte vom Kuhweidenweg war beim Landkreis gar nicht bekannt. Man war davon ausgegangen, dass die Stadt unsere Kritik aufgegriffen und die beanstandete Regelung aufgehoben hat, anstatt den selben Blödsinn auch in Gegenrichtung zu erlassen. Von einer künftigen Freigabe des Gehweges für den Radverkehr hält er ebenso wenig wie ich.

    Vielleicht kommt damit wieder etwas Bewegung in die verfahrene Situation.

    Ich habe gerade erfahren, dass der Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises, den ich morgen als Vertreter der Fachaufsichtsbehörde treffe, auf dieser Strecke auch regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs ist. Ich werde ihn mal fragen, ob er dort bergauf absteigt und schiebt und ob er bergab auf der Fahrbahn fährt oder auch mit hoher Geschwindigkeit auf dem Gehweg. :saint:

    Wie viele Fehler kann eine einzelne Verkehrsbehörde auf gerade einmal 200m machen?

    hier: https://www.google.de/maps/@53.59946…m/data=!3m1!1e3

    Spoiler anzeigen

    Hallo Herr XXX,

    ich bin vorgestern auf eine angebliche Neuregelung an der Bremervörder Staße aufmerksam gemacht worden. Es stellte sich dann aber schnell heraus, dass es sich dabei um ein Missverständnis handelte, da 3 übereinander hängende Verkehrszeichen in einen falschen Zusammenhang gebracht wurden. An der Ecke Bremervörder Straße / An den Fischteichen hängen am selben Pfosten das Z205, Z209 und Z240. Gemäß VwV-StVO zu §39 dürfen mehrere Verkehrszeichen an einem gemeinsamen Pfosten nur angebracht werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und die selbe Strecke betreffen. Beides ist hier nicht gegeben und führte zu dem Missverständnis, dass Radfahrer an dieser Stelle von der Bremervörder Straße nach rechts in die Straße An den Fischteichen abbiegen müssten, weil meine Bekannte das Z209 auf den Radverkehr in der Bremervörder Straße bezogen hat.

    Bei der Gelegenheit sind mir jedoch mehrere weitere Ungereimtheiten in der Straße An den Fischteichen aufgefallen.

    1. Der Gehweg weist optisch getrennte Bereiche auf (vermutlich gab es hier mal einen getrennten Geh- und Radweg). Aktuell steht dort die Kombination Z239+ZZ1022-10, womit die gesamte Fläche als Gehweg ausgewiesen wird, der von Radfahrern in Schrittgeschwindigkeit benutzt werden darf. Ich habe dort 5 Minuten lang die Radfahrer beobachtet und kein einziger ist dort Schritttempo gefahren. Auf der abschüssigen Strecke schätze ich die Durchschnittsgeshwindigkeit der Radfahrer auf 25-30km/h. Es gab dort nach Auskunft der Polizei bereits einen Unfall mit schwer Verletzten zwischen einem Radfahrer und Fußgänger. Der Gehweg wird auch von Fußgängern in diesem Bereich stark genutzt.

    2. An der Kreuzung An den Fischteichen / Am Schwarzen Berg gilt rechts vor links. Allerdings ist hier eine knallrote Furtmarkierung aufgebracht, die den Radfahrern, die von der Bremervörder Straße den Gehweg runterbrettern, suggeriert, sie hätten an dieser Kreuzung auch noch Vorrang. Gemäß VwV-StVO zu §9 Abs. 2 MÜSSEN Radwegfurten im Zuge von Vorfahrtstraßen aufgebracht werden, DÜRFEN aber NICHT an Kreuzungen vorhanden sein, an denen die Regel rechts vor links gilt.

    3. Die Straße An den Fischteichen ist Bestandteil der Fahrradhauptroute aus der Innenstadt entlang der Strecke Am Bahndamm zu den westlichen Stadtteilen. Allerdings handelt es sich um eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr nicht in Gegenrichtung freigegeben ist. Die rote Radwegfurt führt vom unabhängig geführten Weg Am Bahndamm direkt auf den linksseitigen Radweg, auf dem Radfahrer gar nicht fahren dürfen. Auf diesem Teil der Fahrradhauptroute müssten Radfahrer aus Richtung Innenstadt also schieben. Es fahren aber alle auf dem linken Radweg, der aus der anderen Richtung als Gehweg gekennzeichnet ist.

    Maßnahmen:

    - Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr durch ZZ1022-10 unter dem Z267, sowie ZZ100-32 unter Z220. Für Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung ist ausreichend Platz und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h. Der Kfz-Verkehr ist sehr gering.

    - Nach Freigabe der Einbahnstraße für Radverkehr Anbringung des ZZ1011-10 auch unter dem Z209 an der Ecke Bremervörder Straße oder Entfernung des Z209, welches bislang ohnehin nur für Fahrzeuge gelten kann, die direkt an der Ecke aus der Grundstückseinfahrt kommen, da es sich um eine Einbahnstraße handelt.

    - Aufhebung der Freigabe des Gehweges für den Radverkehr. Es gibt nicht den geringsten Grund, warum Radfahrer dort bergab auf dem Gehweg fahren dürfen sollten. Aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens kann dort jeder Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Auf diesem Teilstück kommt auch die Einrichtung einer Fahrradstraße (Anliegerverkehr frei) in Frage, da der Radverkehr hier bereits die dominierende Verkehrsart ist.

    - Entfernung der roten Radwegfurt und Verdeutlichung der Rechts-vor-links Regel auf der Fahrbahn oder alternativ Neuregelung der Vorfahrt (dann mit Aufhebung oder Verschiebung der 30er Zone)

    - Absenkung des Bordsteins in gerader Verlängerung der Fahrbahn zum Einfahren in den unabhängig geführten Weg Am Bahndamm, Fahrradhauptroute zur Innenstadt.

    - Einheitliche Pflasterung des Bürgersteiges zur Verdeutlichung, dass es sich bei der Fläche ausschließlich um einen Gehweg handelt, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben.

    Sie haben uns geschrieben, dass einfache Maßnahmen künftig auch kurzfristig umgesetzt werden. Die bestehende Regelung gefährdet Fußgänger völlig unnötig und führt in Kombination mit einer unzulässigen Furtmarkierung dazu, dass viele Radfahrer unerlaubt entgegen der Einbahnstraße einen linken Radweg befahren, der nicht freigegeben ist. Das Risiko für diese irreführenden und widersprüchlichen Regelungen und Markierungen tragen im Haftungsfall die Radfahrer.

    Ich bitte Sie um Antwort bis zum 31.08.

    Mit freundlichen Grüßen