Die VB wollte mit der doppelten Beschilderung zum Ausdruck bringen, dass dort zwar einerseits die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht nicht gegeben sind, dass man aber trotzdem nicht möchte, dass sie auf der Fahrbahn fahren. Sie sollen sich daher bitte in Fußgänger transformieren und ihr Fahrrad auf dem Gehweg schieben. Beim nächsten Mal bitte das Rad gleich zuhause lassen und zu Fuß gehen (für wichtige Wegstrecken: Auto benutzen).
Beiträge von Yeti
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Das würde vielleicht sogar wirklich der Sicherheit dienen, weil es Radfahrer auf die Absurdität der Verkehrssituation aufmerksam macht.
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Das ist doch ein Flaschenhals direkt nach dem Ausgang. Ich verstehe nicht, wie so etwas genehmigt werden kann (falls es überhaupt genehmigt wurde).
Vermutlich sind diese "Fahrradständer" sowieso nur Alibi und niemand hat damit gerechnet, dass die auch benutzt werden.
In welchem Bereich gilt denn das
?
*edit: das Zeichen 283-50 "Absolutes Halteverbot"
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Naja, eine Fahrradstraße kann sich ja IN einer T30-Zone befinden.
Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. Alle von der Fahrradstraße abzweigenden Straßen müssten sonst einzeln wieder als 30er Zone gekennzeichnet werden.
Der nächste Schritt ist der von der Fahrradstraße zur Fahrradzone: https://www.der-deutsche-fahrradpreis.de/fileadmin/bfb_…radquartier.pdf
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Habe ich die Stader Rathausverkehrspolitik so richtig verstanden?
Ich möchte ergänzen: Radfahrer, fahrt doch wo ihr wollt, solange ihr euch von der Fahrbahn (aka "Autofahrbahn") fernhaltet.
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Wenn ein Radweg als solcher mit dem weißen Rad auf blauem Grund gekennzeichnet ist, dann ist es eigentlich überflüssig auch noch
dazuzuhängen.Das habe ich schon häufiger gesehen, dass die Verkehrsregeln noch einmal extra erklärt werden.
Hier wird per Zusatzzeichen darauf hingewiesen, dass in einer 30er Zone an Kreuzungen rechts vor links gilt.
In Braunschweig ist mir aufgefallen, dass Fahrradstraßen zusätzlich auch als 30er Zone gekennzeichnet werden.
Blick in die VwV-StVO:
ZitatZu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
I. Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.
...
Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.
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Ich meinte mein Beispiel aus Stade, wo der Vorwegweiser Radfahrer an der Bedarfsampel auf die linke Straßenseite schickt, obwohl es auf der rechten Seite einen benutzungspflichtigen "Radweg" gibt.
rechts und ![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
links passt nicht zusammen. -
Das habe ich auf dem Bild nicht erkannt, dass man dort auch geradeaus fahren kann. Aber von links kommt eindeutig eine Einbahnstraße. Ein
wäre hilfreich, um das zu verdeutlichen. Das ist jedenfalls auf diesem Ausschnitt auch nicht zu sehen.Ist denn das Schild, das man links neben dem schwarzen Auto von hinten sieht, wenigstens ein
![Zeichen 267 [Zeichen 267]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-267.png)
? Oder dürfte der schwarze Wagen dort nach rechts in deine Richtung abbiegen? -
Wie geht es denn da weiter, wenn man mit dem Rad links abbiegt? Fährt man da auf den Richtungspfeilen gegen die Einbahnstraße?
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Legalisierung von Rennrädern und Mountainbikes: Die hpts. noch aus der Nazi-Zeit stammenden Lametta-Vorschriften müssen ersatzlos in den Orkus. Wer sein Rad mit haufenweise Reflektoren verschandelnönern
will, soll es tun. Ein aktives Front- und Rücklicht bei Dunkelheit(!) sind meines Erachtens ausreichendLicht brauchst du seit ein paar Jahren am hellichten Tage nicht einmal mitführen. Diese Regelung könnte man auch explizit auf die ganzen Reflektoren ausweiten. Wer bei Dunkelheit fährt, braucht Licht und Reflektoren, aber am hellen Tag ist das unnötig.
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Insofern ist ein Hinweis, mehr aber auch nicht.
Doof ist es nur, wenn man diesem Hinweis eigentlich gar nicht folgen darf.
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Die Nominierung zum "Pannenflicken" wird es geben, sobald Stade Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen geworden ist. Bürgermeisterin Nieber hält die Mitgliedschaft und Zertifizierung als fahrradfreundliche Kommune für die wesentlichen Merkmale einer fahrradfreundlichen Stadt. Da würde ich den Optimismus dann gerne etwas dämpfen, zumal die Radfahrer sicherlich nichts davon spüren, ob im Rathaus irgendwo eine Urkunde auf dem Flur hängt oder nicht. Die Motivation sehe ich ohnehin eher darin, dass man anschließend behaupten kann, man sei fahrradfreundlich, sobald man Mitglied in der AGFK geworden ist und erst recht, wenn man dafür sogar zertifiziert wurde.
Man kann viel meckern, aber meckern alleine hilft nicht. Und trotz aller Mängel und Unzulänglichkeiten kann man ja hier trotzdem Fahrrad fahren. Einerseits muss man natürlich Missstände ansprechen, aber ich halte auch nichts vom ständigen Lamentieren, dass alles ganz furchtbar ist. Ich möchte halt auch, dass hier künftig mehr Leute Fahrrad fahren als bisher. Dafür muss man dann aber auch mal aus der ständigen Opferrolle herauskommen. Wer will schon gerne zum Opfer werden, wenn er doch auch weiterhin bequem mit dem Auto fahren kann?
Es gib die Facebook-Seite https://www.facebook.com/fahrradfreundlichesStade/ mit 150 Abonnenten und 500 - 1000 Aufrufen pro Woche, manchmal auch mehr. Der Blog dient nur als Ergänzung, z.B. für die Aktion mit den Fragen an die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl.
Die Diskussionen hier mit euch haben mir schon sehr geholfen und neue Ideen und Impulse gegeben. Vielen Dank dafür euch allen!
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Es fällt mir tatsächlich schwer zu ergründen, welche Regelung die Straßenverkehrsbehörde hier eigentlich beabsichtigt hat von wegen „man sieht doch was gemeint ist“.
Variante 1: Man wechselt beim
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
auf die Fahrbahn. Den folgenden Unfug sieht man von dort aus nicht mehr und außerdem gibt es keine Möglichkeit, im Bereich des
oder
zurück auf das Hochbord zu wechseln.Variante 2: Man legt vor dem
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
eine Vollbremsung hin, hüpft dann nur auf dem Hinterrad weiter bis zum
, zieht dort nach rechts direkt vor die Geschäftseingänge und beschleunigt wieder auf normale Fahrradgeschwindigkeit, um dann beim
wieder nach links zu schwenken.Ich hätte gerne ein Video von Variante 2.
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Wieso soll das gelbe Schild bedeuten, dass Du »sofort«, also an der Ampel die Fahrbahn überquerst? Du kannst doch dort gar nicht nach links abbiegen! Der Zaun ist undurchdringlich. Das gelbe Schild besagt doch wohl: »An der nächsten Einmündung/Kreuzung links ab«. Schließlich hat der Pfeil ja ein Teilstück, das geradeaus weist, bevor er nach links abknickt.
Würde die Behörde wollen, dass Du eine links-rechts-Kombi machst, dann hätte sie ein anderes Schild aufstellen müssen.

Ich habe keine Ahnung, was meine Lieblings-VB damit zum Ausdruck bringen will. Vielleicht soll das für Radfahrer gelten, die nach links in die Schölischer Straße einbiegen wollen. Das darf man aber wegen eines
gar nicht. Direkt an der (ehemaligen) Kreuzung hat man alles mit ![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png)
vollgestellt und möchte damit vermutlich sagen, dass man als Radfahrer und Fußgänger dort nicht die Fahrbahn überqueren soll. Kann meinen Freunden bitte mal jemand die Bedeutung von Verkehrszeichen erklären?Ich müsste mich da mal eine Weile hinstellen und andere Radlinge beobachten. Vermutlich werden die meisten Radfahrer, die eigentlich geradeaus weiter fahren wollen, dort die Straßenseite wechseln und dann über den Behelfs-Gehweg geisterradeln.
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Hier entsteht der nächste Kreisverkehr: https://www.google.de/maps/@53.60947…m/data=!3m1!1e3
Los geht's von der Glückstädter Straße Richtung Nordost.
Vorher ist das ganze Konstrukt natürlich benutzungspflichtig mit
. Da man auf ein ![Zeichen 241-30 [Zeichen 241-30]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-241-30.png)
verzichtet hat, sehe ich nicht, dass man dem gelben Umleitungsschild überhaupt folgen darf.Dafür gibt es auch eigentlich keinen Grund, denn außer der Tatsache, dass man dort die Ampel auf dem "Radweg" platziert hat, kann man ganz normal auf der richtigen Straßenseite weiter fahren. Warum also mit Schrittempo auf der falschen Seite fahren?
Die Kombi
![Zeichen 241-30 [Zeichen 241-30]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-241-30.png)
wollte man wohl auf jeden Fall vermeiden, weil man dann ja auch auf der Fahrbahn weiter fahren dürfte, was bei angeordnetem Tempo 30 auch nicht das Problem darstellen sollte. Es scheint aber hier an jeder Baustelle oberste Priorität zu haben, dass Radfahrer im Baustellenbereich auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn mitgeführt werden.Dieses Bild bietet sich in Gegenrichtung:
Auf ein klarstellendes
am Behelfs-Gehweg hat man vermutlich aus dem selben Grund verzichtet wie in Gegenrichtung und das mit Erfolg: Es wird fleißig auf den 0,80m - 1,00m geradelt, anstatt auf der Fahrbahn gefahren. Zum Glück tut es ja nicht so doll weh, wenn man mit dem geisterradelnden Gegenverkehr zusammenstößt, weil der ja weiter vorne auf Schrittempo begrenzt ist.Im Hintergrund erkennt man schon die nächste originelle Idee:
Trotz unterschiedlich gepflasterter Bereiche hat man sich für ein
entschieden und das ist hier ganz neu: Man weist mit dem
sogar auf möglichen Gegenverkehr hin. Das alles spielt sich auf insgesamt 2,20m "Breite" zusammen mit den Fußgängern ab.Wenig später soll man dann noch einmal um die Behelfsampel herum fahren, bevor es dann wieder mit
weitergeht.Das fand ich auch lustig. Vermutlich waren die Absperrschranken ausgegangen. Sieht man, was gemeint ist?

Da die Ampel derzeit nicht in Betrieb ist, wollte man wohl verhindern, dass da einfach jemand über die Fahrbahn latscht oder radelt, weil er die rote Furt so einladend fand. Außerdem kommt hier nirgends eine Baustelle ohne mehrere
und
aus, also musste man die auch noch irgendwo unterbringen. Es fehlt allerdings bereits das sonst obligatorische
darunter. Erste Fortschritte sind erkennbar. 
Und dann gibt es noch das Teilstück der Schölischer Straße, welches vor der Baustelle des Kreisverkehrs als Sackgasse endet. Radfahrer kommen aber durch, sofern sie bis Haus-Nr. 2 ein Anliegen haben.
Wenn ich hier die erste für Radfahrer und Fußgänger korrekt beschilderte Baustelle finde, bringe ich der Verkehrsbhörde einen Blumenstrauß und eine Flasche Sekt, versprochen!

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Da scheint immer der selbe zu stehen? Der Bäcker vermutlich?
Ja, offensichtlich immer der weiße Transporter der Bäckerei.
Bild von Malte: https://criticalmass.in/stade/2018-07-23/photo/27585
In Gegenrichtung: Anhand des Zollstocks im Vordergrund und der Fugen der Pflasterung komme ich auf eine Restbreite von 1,10m zwischen Stoßstange und Bordsteinkante. Aber geht nicht anders wegen der in Stade ungewöhnlich verengten Platzverhältnisse (getrennte Fahrspuren für Links- und Rechtsabbieger).
Manchmal steht der Bully aber auch auf dem Gehweg der Harsefelder Straße. Erwischt? https://goo.gl/maps/nkutrpXS8n1SttCK8
*edit: nein, auch bei Google-Maps sieht man den weißen Transporter an der Stelle.
Der Parkplatz hinter dem Haus ist natürlich nur für die Kunden.
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass in einem von A. Scheuer geführten Ministerium sinnvolle Vorschläge umgesetzt werden.
Kann einer unserer IT-Experten die Ideen auslesen und archivieren? Dann hätte man hinterher noch die Möglichkeit, das Ergebnis nachzuvollziehen (oder zu belegen, dass das Ergebnis nicht nachvollziehbar ist).
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Das bunte Gebäude im Hintergrund ist ein Kindergarten. Daneben gibt es noch eine Grund- und eine Hauptschule. Der Abschnitt mit Tempo 30 ist neu.
Bis vor etwa zwei Jahren sah es so aus. Das Blech, von dem man rechts im Bild die Rückseite sieht, ist ebenfalls ein Z240. Auch vorher sollten Radfahrer bereits hinter der Haltestelle langfahren, allerdings durften dort auch noch Fußgänger gehen. Die vielen unterschiedlichen Beläge machen die Verkehrsführung jedenfalls nicht deutlich klar. *edit: Auf dem Bild sieht man auch Mutter mit Sohn auf dem linksseitigen Gehweg pedalieren.
Im November 2017 wurden dann wenigstens die Furtmarkierungen aufgebracht und an allen Kreuzungen die
über den
installiert, aber das Grundproblem ist ja ein anderes.Dieser gemeinsame Geh- und Radweg ist in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig, an einer einzigen breitesten Stelle 2,20m "breit", ansonsten durchgehend zwischen 1,40m und 1,80m. Es gibt schlecht einsehbare Kreuzungen, an denen die Radfahrer vorschriftsmäßig auf der falschen Straßenseite ankommen. Etwa an dieser Stelle ereignete sich 2017 ein Unfall zwischen einem Fußgänger und Radfahrer.
Die Fahrbahn ist so schmal, dass knappes Überholen bei Gegenverkehr nicht möglich ist. Die Benutzungspflicht dient wieder ausschließlich dem Zweck, dem Autoverkehr freie Fahrt zu verschaffen. Kurioser Weise gibt es aber kein Parkverbot, trotz Linienbusverkehr (eine Buslinie).
So sieht der Beginn dieser Straße aus: Die Anordnung der Benutzungspflicht, die es eigentlich nur aus Gründen der Verkehrssicherheit geben dürfte, ist mit einem Warnhinweis versehen.
Später kommt diese Einmündung. Inzwischen auch mit markierter Furt, aber was nutzt das, wenn ordnungsgemäß geisterfahrende Radler nicht zu sehen sind?
An einigen Stellen ist der gemeinsame Weg gerade mal 1,40m breit.
Die Straße wurde bereits im Radverkehrskonzept von 1999 als Unfallschwerpunkt genannt und nichts hat sich seitdem geändert (außer den Ende 2017 aufgebrachten Furten). Auf diesem Weg gehen Schulkinder zur Schule, neben der erwähnten Grund- und Hauptschule gibt es noch den Hintereingang eines Gymnasiums. Und dazwischen Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen.
Ob der Radweg insgesamt in der Straße nötig ist, erschließt sich aus den zwei Bildern aber nicht
Konnten die weiteren Bilder diese Frage beantworten?
Die Frage, ob er zulässig ist, kann man wohl eindeutig mit "nein" beantworten. In einer Stadt, in der Radfahrer seit 30 Jahren zum Gehwegradeln erzogen wurden, wird alleine die Aufhebung der Benutzungspflicht aber nicht viel bewirken.Das ist in der Thuner Straße. Am liebsten wäre es mir, die parallele Dankersstraße zur Fahrradstraße auszubauen und mit einem Fahrrad-tauglichen Belag zu versehen. Derzeit ist das wegen eines sehr unebenen Kopfsteinpflasters keine echte Alternative. Die Aufhebung der Benutzungspflicht in der Thuner Straße wurde bereits im Radverkehrskonzept von 1999 gefordert.
Hier: https://goo.gl/maps/643y7bfrLkB8JLqk6
Thuner Str. / Grazer Straße / Am Hang
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Aber eine Kennzeichenpflicht wurde schon gefordert

https://zukunft-radverkehr.bmvi.de/bmvi/de/mapcon…le/proposal/287