Beiträge von Yeti

    Meine Auussage ist: Wer für sich und seinesgleichen ein Privileg in Form einer exklusiven Verkehrsfläche, um sich nicht von langsameren Verkehrsteilnehmern aufhalten lassen zu müssen, fordert, hat einen schweren Stand, wenn dieses Privileg anderen verwehrt werden soll.

    Es gibt doch für alle möglichen Verkehrsarten exklusive Verkehrsflächen: Autobahnen und Kraftfahrstraßen, das Schienennetz, Gehwege und Fußgängerzonen, Flughäfen, Wasserstraßen. Warum sollte es das ausgerechnet für Radfahrer nicht geben dürfen?

    Wenn eine Stadt erreichen möchte, dass mehr Leute mit dem Fahrrad fahren, dies aber durch die vielen im Weg stehenden Autos unattraktiv ist: Warum sollte die Stadt dann keine exklusive Verkehrsfläche in Form eines Radweges anbieten? Aus dem selben Grund gibt es Busspuren, von der Fahrbahn getrennte Gleiskörper für Straßenbahnen und natürlich Autobahnen und Kraftfahrstraßen: Damit die dort vorgesehene Verkehrsart freie Bahn hat.

    Und warum sollte ein solches Angebot benutzungspflichtig sein? Autobahnen sind es ja auch nicht und bei der Bahn ergibt sich die "Benutzungspflicht" der Schiene nur aus physikalischen Gründen.

    Ich habe ja nicht gesagt, dass ich überall solche exklusiven Verkehrsflächen für Radfahrer fordere oder die vielen bestehenden Murks-Radwege für einen Gewinn halte. Vielerorts dienen Radwege halt nur dazu, die Fahrbahn zur exklusiven Verkehrsfläche des MIV zu machen. So etwas ist kein Privileg für Radfahrer und daher sind eigentlich Radfahrer die einzigen, denen das Privileg einer exklusiven Verkehrsfläche ständig verwehrt wird. In meiner Stadt würde ich jedenfalls keinen einzigen "Radweg" als Privileg bezeichnen, sondern in der Regel als Zumutung. Jeder einzelne dieser Wege dient vielmehr der Förderung des Autoverkehrs als einer Förderung des Radverkehrs. Ich würde jederzeit gegen die Privilegien des Autoverkehrs tauschen: Alle Autos auf die Radwege und Radfahrer auf die Fahrbahn. Dort, wo es keine Hochbord-Autowege gibt, dürfen sie auch auf die Fahrbahn. Aber nur, wenn sie mich nicht stören...

    Die entscheidende Frage ist doch, ob eine "Wohlfühl-Infrastruktur" für Radfahrer überhaupt sicher sein kann, wenn man von völlig unabhängig geführten und ausschließlich dem Radverkehr gewidmeten Wegen einmal absieht.

    Bestimmte Gefahrensituationen gibt es ausschließlich auf Radwegen. Viele davon könnte man entschärfen aber nie ganz beseitigen, indem man für gute Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Einmündungen sorgt, Sicherheitsräume zu parkenden Autos freihält, die Wege hindernisfrei und eben baut, ausreichende Kurvenradien vorsieht und die Wege ausreichend breit zum Überholen anderer Radfahrer sind. Dazu wäre eine deutliche Trennung vom Fußgängerverkehr wünschenswert, um Gefährdungen der Fußgänger durch dicht vorbeifahrende Radfahrer (und umgekehrt) zu vermeiden.

    Wenn man all diese Forderungen zusammen nimmt, benötigt man den Platz einer ganzen Fahrspur. Diesen Platz kann man nur da nehmen, wo er vorhanden ist, z.B. durch Wegnahme einer Fahrspur für den Autoverkehr. Wenn es aber nur eine Spur je Fahrtrichtung gibt, kann man keine mehr wegnehmen. Und wo der Platz vorhanden ist, muss man sich fragen, warum man ihn dann für die Anlage eines Hochbordradweges nutzen sollte, anstatt z.B. einen breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn anzulegen.

    Bleibt dann noch die Frage der Radverkehrsführung an größeren Knotenpunkten. Das Queren mehrerer Fahrspuren zum Erreichen einer Linksabbiegespur ist aus meiner Sicht nicht ganz ohne, so dass Angebote zum indirekten Linksabbiegen für den Radverkehr sinnvoll sind. Dies setzt dann aber auch ausreichend dimensionierte Aufstellflächen voraus oder Ampelschaltungen, die das indirekte Linksabbiegen in einem Zug ermöglichen.

    Die Aufgabe der Verkehrsbehörden besteht darin, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, aber auch die Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Hierbei soll die Sicherheit immer Vorrang haben, aber in der Realität ist es genau anders herum: Die Planung orientiert sich in erster Linie daran, den MIV nicht zu beeinträchtigen. Sicherheit der Radfahrer wird dann nur vorgeschoben, obwohl es gemäß der Statistik für Radfahrer nicht sicherer sondern gefährlicher wird. Man muss sich auch eingestehen, dass es diesen Konflikt zwischen Sicherheit und Flüssigkeit gibt. Viele hier sind mit dem Fahrrad zügig unterwegs, da ist das kein Thema. Ich stelle mir aber auch Oma Ilse vor, die nicht einmal halb so schnell fährt wie ich. Funktioniert das dann auch noch? Es heißt immer, wir bräuchten für Radfahrer eine Infrastruktur von 8-80, aber brauchen wir nicht vielmehr eine Infrastruktur von 10 - 40 km/h? Gibt es eine Grenze, unterhalb der Radfahrer aufgrund ihrer Geschwindigkeit vielleicht doch besser zum Fußgängerverkehr als zum Fahrbahnverkehr passen?

    Bevor mir wieder jemand das Wort im Munde umdrehen will: Ich fordere hier keine allgemeine Freigabe von Gehwegen für langsame Radfahrer. Man sollte aber eingestehen, dass Radfahrer keine homogenen Verkehrsteilnehmer sind, die sich alle immer und überall gleich verhalten können. Die grundsätzliche Abschaffung der Benutzungspflicht würde helfen. Die Planung könnte sich dann darauf beschränken, nach festgelegten Kriterien zu entscheiden, wo man Alternativen zum Radfahren auf der Fahrbahn anbieten kann/soll und wie diese Alternativen zu gestalten sind.

    :/ Wozu willst Du dann Stauumfahrradwege haben, wenn Autofahrer dann nicht die Fahrbahn nutzen müssen?

    Ich habe von Schnellen und Langsamen geschrieben.

    Warum braucht es eine Benutzungspflicht, wenn ich gerne auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg (z.B. auf dem für den Radverkehr bestimmten Teil eines getrennten Geh- und Radweges) legal an einem Stau vorbeifahren möchte? Ich rede von Straßen, die nicht breit genug für die Anlage eines Radfahrstreifens sind, auf dem man legal rechts am Stau vorbeifahren dürfte und auf denen sich im Berufsverkehr in beiden Fahrtrichtungen lange Autoschlangen bilden, und die so schmal sind, dass man selbst mit dem Fahrrad nicht in der Fahrbahnmitte überholen kann, ohne dem Gegenverkehr zu nahe zu kommen.

    Autofahrer müssen gemäß §2 IMMER auf der Fahrbahn fahren, weil ihnen §2 (4) nicht die Benutzung rechter Radwege gestattet. Was hat das mit der Geschwindigkeit zu tun?

    Der Unterschied: In Stade wurden diese Gehwege einfach irgendwann mit [Zeichen 240]beschildert. Soll das jetzt eine Lösung sein, aus Gehwegen weiterhin "gemeinsame Geh- und Radwege" zu machen, nur damit die, die nicht erwachsen werden wollen, nicht da fahren müssen, wo es für sie sicherer wäre...!?

    Nein, das hatten wir doch alles schon ... :rolleyes: Erkläre das bitte der Verkehrsbehörde Stade und nicht mir.

    Im Übrigen gibt es hier auch eine Reihe von durchgängig rot gepflasterten Wegen ohne [Zeichen 240], also reine Gehwege, auf denen Radfahrer nichts zu suchen haben. Selbstverständlich wird darauf auch fleißig geradelt, egal in welcher Richtung. Keine Angst: Ich fahre darauf nicht und ignoriere inzwischen auch die meisten 240er!

    An neu gebauten oder umgebauten Straßen baut man hier nur noch gemeinsame Geh- und Radwege, die überhaupt erst durch das [Zeichen 240] zum Radweg werden. Völlig egal, was auf der Fahrbahn los ist (oder eben auch nicht). Selbst bei Neubauten hält man sich nicht an die Vorgaben der VwV-StVO und du kannst sicher sein, dass ich gegen das nächste [Zeichen 240] direkt klagen werde, das man da aufhängt. Bei den anderen ist die Jahresfrist bereits abgelaufen, so dass das nur über den umständlicheren Weg eines Antrags auf Neuverbescheidung geht. Und dann schicken sie mir einen Bescheid, dass sie meinem Antrag stattgeben und setzen es aber nicht um.

    Ich fände es wirklich schön, wenn du mal aufhören würdest, mir immer wieder Dinge zu unterstellen. Du tust ja gerade so, als würde ich mich für den Murks stark machen, gegen den ich hier vor Ort ankämpfe.

    Ich bin halt nur der Ansicht, dass man nicht zwangsweise und aus Prinzip und ohne den Einzelfall zu prüfen, grundsätzlich jeden bestehenden Radweg abschaffen muss. In einer Stadt, in der man seit Jahrzehnten geltendes Recht ignoriert, kann man nicht alles von heute auf morgen komplett ändern. Egal, ob man es gut findet oder nicht: Regelungen brauchen auch Akzeptanz, damit sie funktionieren und diese Akzeptanz muss erst geschaffen werden.

    Du hast völlig recht: Dort, wo es gar keine Radwege gibt und noch nie gab, hat man das Problem nicht. Hier aber doch!

    Ich stimme dir in jedem Wort zu, Th(oma)s . Weil sich Autofahrer nicht an die Regeln halten, schränkt man Radfahrer angeblich zu ihrem eigenen Schutz ein. Es ist, als würde man Frauen vor Übergriffen schützen wollen, indem man ihnen bei Dunkelheit verbietet, nach draußen zu gehen.

    Erschwerend kommt noch hinzu, dass in der öffentlichen Debatte dann der Radverkehr als das Verkehrshindernis dargestellt wird und nicht der ungezügelte Autoverkehr. Neben der über alle Kanäle eingeredeten Angst vor der Fahrbahnbenutzung kommt in meiner Stadt also noch hinzu, dass viele Radfahrer die Rolle des Verkehrshindernisses angenommen haben und schon deshalb lieber auf dem Gehweg rumkurven, damit sie niemanden stören oder behindern. Dass sie dabei Fußgänger behindern und gefährden, blenden sie gekonnt aus oder realisieren es ebenso wenig, wie die eigene Gefahr, in die sie sich begeben.

    Aus dem selben Grund halten und parken die Leute auch mit dem Auto oder Lieferwagen lieber auf Radwegen, obwohl das Halten und Parken am Fahrbahnrand zulässig wäre. Sie rechtfertigen das dann als "Pragmatismus", weil sie mehr Leuten im Auto das ungestörte Vorankommen ermöglichen als sie es Radfahrern und Fußgängern erschweren.

    Das Denken zieht sich durch bei allen Beteiligten bis zur Verkehrsbehörde und Polizei: Dann muss man halt mal kurz absteigen und schieben oder auf den Gehweg ausweichen. Man verbietet Radfahrern ohne hinreichenden Grund, auf der Fahrbahn zu fahren, sorgt aber nicht dafür, dass die Wege, auf die man sie gezwungen hat, frei sind.

    Der Komfort- und Beschleunigungs-Aspekt hat allerdings auch einen bitteren Nebengeschmack, vor allem auf den vielen unzureichenden Radwegen mit schlecht einsehbaren Kreuzungen und Einmündungen.

    War gar nicht polemisch gemeint und ich möchte auch Gehwege, aber ausschließlich für Fußgänger.

    Die meisten Radwege sind Murks, keine Frage. Aber ob ich Radwege deswegen generell abschaffen möchte? Eher nicht, auch wenn bereits die grundsätzliche Existenz von Radwegen Teil des Problems ist. Da stimme ich euch ja zu. Trotzdem können Radwege sinnvoll sein, wo man als Radfahrer sonst auf der Fahrbahn mit im Auto-Stau stehen würde.

    Meiner Erfahrung nach kennen 99% der Leute nicht den Unterschied zwischen einem benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radweg und sie wissen auch nicht, dass man auf Gehwegen (insbesondere solche ohne [Zeichen 239]) nicht Fahrrad fahren darf. Wie sollen sie es auch lernen, wenn sie als Kind auf diesen Wegen fahren mussten? Alles völlig verkorkst...

    Mag sein. Die bloße Existenz von "Radwegen" (oder von mir aus auch freigegebenen Gehwegen) begünstigt das aber erst. Also gehört der Blödsinn weg! Nicht wenige Autofahrer mögen ahnungslos sein und auch noch ein paar die Ansicht vertreten, dass man mit dem Rad auch Gehwege befahren müsse... Das ändert nix daran, dass es selbst die von vielen "Radfahrern" herbeigesehnte "Separation" ist, die überhaupt erst eine Grundlage für ein derartiges Revierverhalten schafft...

    "Wer Radwege sät, wird ihr Fahrbahnprivileg verteidigende Autofahrer ernten"!

    Willst du Gehwege gleich mit abschaffen? Weil ja schließlich auch viele Autofahrer Gehwege für Radwege halten könnten oder der Meinung sind, dass Radfahrer auf dem Gehweg fahren müssen, wenn kein Radweg da ist.

    Mal sehen, ob der MA der Verkehrsbehörde im kommenden Jahr noch einmal bereit ist, mit mir Fahrrad zu fahren. Die Gegend um den Bahnhof inklusive der Hansebrücke bietet viele Stolperfallen, die man einfach mal auf dem Fahrrad selbst erfahren haben muss. Ich würde mir für diese Tour von einem Kollegen den Kinderanhänger ausleihen. Das macht die Fahrt sicherlich noch interessanter: Enge Umlaufsperren, Treppen, fehlende Aufstellflächen an Ampeln, 1,30m breite Zweirichtungs-"Radwege"... Ich bewundere jeden, der in dieser Stadt mit Fahrradanhänger unterwegs ist.

    Mein Kollege hat es übrigens nach einigen Erlebnissen wieder aufgegeben, seine kleine Tochter mit dem Fahrradanhänger zum Kindergarten zu fahren. Er fährt jetzt wieder Auto.

    Radfahrer dürfen im Prinzip dort gar nicht über die "Radverkehrsführung" links abbiegen, weil sie dafür ein Stück auf der falschen Straßenseite fahren müssten, was mangels [Zusatzzeichen 1022-10] nicht erlaubt ist.

    Ist diese Interpretation korrekt? Oder darf man der gestrichelten Linie folgen, weil sie im gesamten Kreuzungsbereich die einzige "Radweg"-Verbindung vom Salztorswall zur Hansebrücke darstellt?

    Fall 1: Geht man davon aus, dass Radfahrer, die nicht wissen, dass sie dort nicht fahren dürfen, auch nicht wissen, dass die Fußgängerampeln für sie nicht gelten?

    Fall 2: Darf man dort fahren und bedeutet das Fehlen der kombinierten Streuscheiben, dass bei Fußgänger-Rot fahrende Radfahrer dort auf Linksabbieger treffen können? Was geht dann in diesem Fall vor? Der grüne Pfeil am Signalgeber für den Fahrverkehr, den ein Radfahrer an der Stelle gar nicht mehr sehen kann oder §9 StVO? Mal abgesehen davon, dass es keinen grünen Pfeil geben dürfte, wenn Radfahrer dort legal fahren dürfen.

    Falls man dort fahren darf: welche Ampel gilt für Radfahrer?

    A: keine

    B: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Geradeauspfeil, weil man die gesamte Kreuzung geradeaus passiert, bevor man nach links auf den Radweg an der Hansebrücke abbiegt

    C: Die Ampel für den Fahrverkehr mit dem Linksabbiegepfeil, weil man die Kreuzung nur zum Linksabbiegen auf die Hansebrücke passiert

    Es hat sich schlichtweg niemand darüber Gedanken gemacht, wie Radfahrer dort nach links auf die Hansebrücke abbiegen sollen. Wenn man die ganzen Fußgängerampeln beachtet, dauert es 4 Minuten vom Radweg am Salztorswall bis zum Radweg an der Hansebrücke. Da ist man mit dem Umweg über die Bahnhofstraße tatsächlich schneller. Es ist bei dieser ausschließlich für den Fahrbahnverkehr (in Stade gleichbedeutend mit Autoverkehr) optimierten Ampelschaltung auch egal, ob man dort sein Fahrrad schiebt oder fährt. Man kommt ja ohnehin immer nur 10m weiter von einer Insel zur nächsten.

    Toller Zufallstreffer von Malte bei der letzten CM: Stades Bürgermeisterin nach Eröffnung des Weihnachtsmarktes auf dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite auf der Hansebrücke unterwegs. Ich gehe jede Wette ein, dass ihr nicht klar war, dass sie etwas Verbotenes tut, sondern sie hielt das für den richtigen und sichersten Weg. https://criticalmass.in/stade/2018-11-26/photo/29285

    90% aller Radfahrer, die auf der anderen Seite der Hansebrücke in die Harburger Straße abbiegen, fahren konsequenterweise auch gleich auf der linken Seite weiter.

    So geht's :whistling:

    Radfahrer dürfen im Prinzip dort gar nicht über die "Radverkehrsführung" links abbiegen, weil sie dafür ein Stück auf der falschen Straßenseite fahren müssten, was mangels [Zusatzzeichen 1022-10] nicht erlaubt ist. Dass das sonst in der gesamten Stadt niemanden interessiert und an vielen Straßen sogar vorgeschrieben ist, lassen wir mal beiseite.

    Für's legale Abbiegen auf die Hansebrücke bleiben also nur zwei Möglichkeiten: Man fährt weiter bis zur Bahnhofstraße, überquert dort die Wallstraße und die Bahnhofstraße und biegt dann aus der Gegenrichtung kommend nach rechts auf die Hansebrücke ab. Total intuitiv und kaum mehr als 500m Umweg, aber es scheint so gewollt zu sein. Daher gibt es folgerichtig an der Kreuzung zwischen den Inseln auf der gestrichelten Verbindung keine Signalgeber für den Radverkehr.

    Oder man entscheidet sich für das direkte Linksabbiegen auf der Fahrbahn. In Ermangelung eines nach der Kreuzung abgesenkten Bordsteins kann man dann dort auch gleich weiterfahren.

    Quiz: Welche Aussagen sind richtig?

    A: Das blaue Auto darf fahren, weil es auf der Vorfahrtstraße fährt.

    B: Der rote LKW darf fahren, weil die Ampel grün ist. Außerdem ist er stärker.

    C: Weil es für das blaue Auto keine Ampel gibt, muss der Fahrer die rote Fußgängerampel beachten und warten.

    D: Die Verkehrsbehörde hat Mist gebaut. Eine solche Situation darf es gar nicht geben.

    E: Das blaue Auto befindet sich im Toten Winkel des LKWs. Der Autofahrer sollte daher aussteigen und schieben.

    Warum würden alle dieses Beispiel völlig absurd und abwegig finden?

    Manche DInge fallen einem selbst erst nach einiger Zeit auf. Die Hansebrücke, ein Relikt der autofreundlichen 80er Jahre. überspannt den Bahnhof und verbindet die Innenstadt mit den südlichen Stadtteilen. Für Radfahrer ist das ganze Konstrukt eine Katastrophe und man sucht sich besser andere Wege, wobei es leider nicht viele weitere Querungsmöglichkeiten der Bahnlinie gibt.

    Hier das Nordende der Brücke: https://www.google.de/maps/@53.59732…m/data=!3m1!1e3

    Wenn man mit dem Fahrrad auf dem (wie immer benutzungspflichtigen) Radweg am Salztorswall kommt und nach links über die Hansebrücke fahren will, hat man sich eine besonders einfallsreiche Verkehrsführung ausgedacht. DIe Pfeile zeigen die Positionen bei der Aufnahme der folgenden Bilder.

    Insgesamt 4 Ampeln sind zu passieren, um auf die richtige Straßenseite der Brücke zu kommen. Um Radfahrern unnötig lange Wartezeiten zu ersparen, hat man freundlicherweise darauf verzichtet, die Signalgeber dem seit spätestens 2 Jahren geltenden Stand des §37 StVO anzupassen. Da alle 4 Signalgeber nicht für Radfahrer gelten, hat man also freie Fahrt und soll wohl darauf hoffen, dass die Linksabbieger, denen durch grünen Pfeil das konfliktfreie Abbiegen garantiert wird, dennoch einen geradeaus fahrenden Radfahrer gemäß §9 durchfahren lassen. Da Autofahrer hier auch an Geisterradler gewöhnt sind, sollte das sicherlich problemlos klappen, wenn man beim Sprung von einer Insel zur anderen das kurze Stück auf der falschen Straßenseite fährt.

    Oder aber, meine Freunde von der Verkehrsbehörde haben es an einer der meistbefahrenen Kreuzungen im Stadtgebiet seit 2 Jahren verpennt, die passenden Streuscheiben installieren zu lassen. Würden Radfahrer tun, was sie hier dürften, gäbe es wohl täglich Schwerverletzte.

    In der Gegenrichtung sind übrigens die kombinierten Streuscheiben mit Fußgänger- und Radfahrsymbol vorhanden. Ich überlege, dort mal auf einen Streifenwagen zu warten und der Rennleitung bei roter Fußgängerampel vor die Karre zu fahren. DIe anschließende Diskussion wird bestimmt lustig :saint:

    Wenn ich mir das Foto ansehe ... <X Geht es noch offensichtlicher, dass die Benutzungspflicht dort vorsätzlich trotz des Wissens über die Gefahr linksseitiger Radwege angeordnet ist?

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/erdin…ieren-1.4261806

    Hier hat man eine solche Kreuzung gerade rot angemalt und hält das Problem damit vermutlich für gelöst. Sieht ansonsten bis auf die Aufforderung, auf dem benutzungspflichtigen Weg nicht Fahrrad zu fahren, ganz ähnlich aus Neues aus Stade

    Oder hier:

    Vermutlich wirst du leider Recht haben...

    Ein anderes Dauerthema hier sind Hindernisse, oft in Gestalt unnützer und unzulänglich ausgeführter Umlaufsperren.

    Ich habe bereits gesucht und bin in der VwV-StVO zu den §§39 - 43 "Allgemeines zu Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" fündig geworden. Leider findet man dort nichts Konkretes über die Ausführung von Umlaufsperren. Gerade am Wochenende habe ich zwei neue Prachtexemplare entdeckt:

    Die Umlaufsperre auf dem linken Bild ist ja zur Hälfte schon von alleine durchgefault, aber die im rechten Bild ist mit Dreirad, Fahrradanhänger oder Lastenrad nicht passierbar. Abgesehen davon sind sie nicht gekennzeichnet und im Dunkeln nicht zu sehen (hier folge ich mal der Argumentationslinie der Polizei, wonach alles, was nicht beleuchtet und mit reflektierendem Material bedeckt ist, im Dunkeln überhaupt nicht zu erkennen ist).

    Hat jemand von euch noch einen Tipp, woraus sich eindeutig ergibt, dass solche Hindernisse illegal sind?

    Was wäre angemessen? Anzeige wegen Verstoß gegen §32 StVO oder gleich §315 StGB? Unsere Hinweise auf ähnlich sinnlose und gefährliche Hindernisse werden seit 8 Monaten ignoriert.

    Ich habe am Wochenende mal ein aktuelles Bild der Kreuzung gemacht.

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    Die Gefahrenstelle ist nun immerhin besser markiert, aber das eigentliche Problem besteht natürlich weiterhin: Benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf der linken ( = falschen) Straßenseite über eine quasi nicht einsehbare Kreuzung hinweg.

    Auch die Auffahrt von der Harsefelder Straße zur B73 200m weiter nördlich hat nun eine rote Markierung erhalten. https://goo.gl/maps/bmkZmH7Ga7N2 Auch hier [Zeichen 240] in beiden Fahrtrichtungen auf der östlichen Straßenseite.

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    Hier ist aber weiterhin auch die Vorfahrtsituation unklar. Die Radwegfurt ist ca. 10-12m von der Fahrbahn verschwenkt und es fehlt von der Harsefelder Straße zur B73 (im Bild von links nach rechts) ein vorfahrtregelndes Verkehrszeichen. In Gegenrichtung steht ein [Zeichen 205]vor der Radwegfurt, allerdings mit einem Fantasie-Zusatzzeichen, welches offenbar auch Fußgängern Vorfahrt gibt :rolleyes:

    Erfreulich hingegen: Der Synold-Klein-Weg wurde asphaltiert, und damit eine bessere Verbindung zwischen dem Weg Am Bahndamm zur Innenstadt geschaffen. Hier: https://goo.gl/maps/oFKgDzSSbox

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