Beiträge von Yeti

    Einer der Unfallorte, der typisch ist für viele Kreuzungen. Hier gab es 2017 einen Unfall vom Typ 3 "Einbiegen / Kreuzen Unfall" mit einer schwer verletzten Person zwischen einem PKW und einem Radfahrer und ich fürchte, dass sich bei der Sache nicht der PKW-Fahrer schwer verletzt hat.

    Irgendjemand war in den 1970er Jahren der Meinung, dass es eine tolle Idee sei, die Rampen vom Radweg im Kreuzungsbereich mit kleinen Natursteinen zu pflastern. Die Furtmarkierung hat man auch weggelassen, weil das auf dem Pflaster bestimmt nicht so toll zu markieren ist und auch die Haltelinie, die zu dem [Zeichen 206] gehört, ist nur mit etwas Fantasie zu entdecken.

    Wer jetzt einwendet, dass dieser Radweg hinter der Kreuzung mangels [Zeichen 241-30] nicht benutzungspflichtig sei, hat natürlich Recht, denn man nimmt es hier auch nicht so genau, die Blauschilder des zuvor benutzungspflichtigen Weges an jeder Kreuzung zu wiederholen. Von rechts aus der Nebenstraße kommen sowieso keine Radfahrer, weil niemand Bock hat, auf dem Kopfsteinpflaster zu fahren und diejenigen, die deswegen dort lieber auf dem Gehweg fahren, kommen auch nicht auf die Idee, in der Hauptstraße auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Dabei hat es durchaus weitere Vorteile, an dieser Stelle auf die Fahrbahn zu wechseln, weil man dann nämlich 3 Minuten an der Ampel hinten im Bild spart, wenn man in einem Zug auf der Fahrbahn Richtung Hansebrücke abbiegt, anstatt sich über die Radverkehrsführung von einer Insel zur nächsten zu hangeln und dabei immer sehen kann, dass man von der nächsten Insel bereits grün hätte, aber leider noch einen Umlauf warten darf, bis man da hin kommt. Gut, dass die Stadt jetzt Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen werden möchte. Vielleicht erklärt dort jemand, dass so etwas nicht fahrradfreundlich ist und allenfalls zu Rotlichtverstößen ermuntert, weil sich die Leute nicht beliebig verscheixxern lassen.

    Was aber letztendlich bedeutet, dass die Verkehrsbehörde die Entstehung solcher Konflikte vermeiden muss, und nicht für die Radfahrer, dass sie erkennen müssen, dass die Verkehrsbehörde Mist gebaut hat. Aus diesem Grund steht das auch nicht in der StVO sondern in der VwV-StVO, was Johann oben zitiert hat.

    Ich habe in der Karte noch die mir bekannten Kreuzungen und verkehrsreichen Grundstücksausfahrten (Einkaufsmärkte, Tankstellen, Gewerbebetriebe mit hohem Verkehrsaufkommen) eingetragen, an denen die vorgeschriebenen Furtmarkierungen fehlen (rot), sowie bei Unfallorten in grün, wenn dort eine Markierung vorhanden ist. Von den 27 Unfällen vom Typ "Abbiegen / Kreuzen Unfall" und "Abbiegeunfall" war in 10 Fällen keine Furtmarkierung erforderlich (Rechts vor Links, oder kein Radweg vorhanden). In 11 Fällen gab es die vorgeschriebene Furtmarkierung (davon in 2 Fällen schlecht zu sehen) und in 6 Fällen fehlte sie.

    Blendet man in der Karte nur die Ebene "Furtmarkierungen" ein, kann man sich schon mal anschauen, wo die nächsten Unfälle passieren werden.

    https://drive.google.com/open?id=1sSDTB…fSO&usp=sharing

    Zitat

    Örtlichkeiten, die durch eine besondere Häufung von Fahrradunfällen auffällig sind, haben wir derzeit nicht.

    Das stimmt insofern, dass die Unfälle nicht an den selben Orten passieren, aber in den selben Verkehrssituationen. Die Unfallorte haben darüber hinaus teilweise Gemeinsamkeiten wie fehlende Furtmarkierungen und schlechte Sichtbeziehungen.

    Die Unfallorte bei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern haben allesamt gemeinsam, dass es dort benutzungspflichtige Radwege gibt, die die Mindestmaße nicht einhalten. In 3 von 4 Fällen handelt es sich dabei um gemeinsame Geh- und Radwege.

    Vielen Dank dafür, dass du der Polizei geschrieben hast und die Antwort hier veröffentlichst. Mir gegenüber würden sie das nicht einmal zugeben, aber in der Antwort steht es schwarz auf weiß: Die Stadt ignoriert seit 22 Jahren geltendes Recht. Immerhin scheinen sie das inzwischen gemerkt zu haben :evil:

    Sehr viele. Denn sonst würde bei diesem Thema nicht stets als allererstes nach der Linderung des Problems durch Technik gerufen, sondern die Abschaffung von Radwegen gefordert!

    Wenn es denn wirklich um die Sicherheit ginge: ja. Geht es aber nicht. Es geht um einen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen eines flüssigen Kfz-Verkehrs und der Sicherheit von Radfahrern, der in der Regel zugunsten des flüssigen Autoverkehrs entschieden wird. Da passt dann elektronischer Schnickschnack, der Symptome bekämpft, besser ins Bild als die Beseitigung der Ursache.

    Zusatzzeichen schränken die Wirkung des darüber angeordneten Zeichens ein: Ich sehe es so, dass das Zusatzzeichen das Reitverbot einschränkt, als dass es nur für Gespannfuhrwerke gilt..

    Das Selbe dann für das Verbot für DEN Fußgängerverkehr. Das Zusatzzeichen "Hier gilt die StVO" schränkt die Wirkung des darüber angeordneten Zeichens ein, aber wie? Warum sollte die StVO dort nicht gelten? Will man mit dem Zusatzzeichen betonen, dass man das [Zeichen 259] wirklich ernst gemeint hat? Oder schränkt es das Verbot auf Fußgänger ein, die sich an die StVO halten?

    Oder will man mit der ganzen Schilderkombi nur verhindern, dass jemand aus der JVA ausbricht, z.B. zu Fuß oder mit einem geklauten Pferd?

    Deshalb habe ich mir ja auch die Mühe gemacht, die Unfälle aus 2017 auszuwerten und werde das auch für die Unfälle aus 2018 tun, sobald die Daten veröffentlicht sind.

    Ich plane, zur Unfallthematik eine Bürgerfrage an den Verkehrsausschuss zu formulieren, wo aus der Antwort klar werden sollte, dass Stade ein Radwegproblem hat im Sinne von überflüssigen und nicht annähernd dem Stand der Technik entsprechenden Radwegen, auf denen auch entsprechend viele Unfälle passieren.

    Bei den öffentlichen Ausschusssitzungen sind auch immer Vertreter der Presse dabei. :)

    Originell! Reiten darf man wohl, aber für Pferdegespanne ist der Weg gesperrt. Das nächste Verbot gilt nur für Fußgänger, die sich an die StVO halten (tut es eigentlich auch ohne das Zusatzzeichen, denn den anderen ist es ohnehin egal).

    Warum ist das 50er Schild so klein?

    Das ist wirklich ein großes Problem in Stade, dass so viele Radfahrer die Benutzungspflicht ignorieren und auf der Fahrbahn fahren :)

    Das zeigt sich auch an den Unfallzahlen: Im Jahr 2017 gab es 1 Unfall im Längsverkehr zwischen einem Radfahrer und einem in der gleichen Richtung fahrenden PKW in der Straße Am Schwarzen Berg (Tempo 30 Zone, kein Radweg und schon gar kein benutzungspflichtiger).

    Zwei weitere Unfälle im Längsverkehr ereigneten sich zwischen Radfahrern und Fußgängern, sowie zwei Unfälle zwischen Radfahrern und einem entgegenkommenden PKW.

    Häufigste Unfallart war "Zusammenstoß mit einbiegendem / kreuzendem Fahrzeug" (25 Unfälle), häufigster Unfalltyp "Einbiegen / Kreuzen Unfall" (18 Unfälle), gefolgt von "Abbiegeunfall" (9 Unfälle), also typische Radwegunfälle.

    Von den insgesamt 43 polizeilich erfassten Unfällen mit Fahrradbeteiligung ereigneten sich 7 bei Dunkelheit, 2 in der Dämmerung und alle anderen 34 Unfälle am hellichten Tag. Daran sieht man auch das große Problem, dass Radfahrer immer ohne Licht fahren. (Achtung, Ironie!)

    Hier nochmal der Link zur Karte, in der ich die Unfälle von 2017 eingetragen habe. Wenn man auf die Punkte klickt, findet man die Infos zu Unfallkategorie, -typ, -art, sowie Licht- und Straßenverhältnissen und oftmals auch Fotos von der Unfallstelle oder der Umgebung. https://drive.google.com/open?id=1sSDTB…fSO&usp=sharing

    Ich lade meinen Frontscheinwerfer vielleicht einmal alle ein bis zwei Wochen und achte darauf, dass ich ihn vor längeren Strecken voll geladen habe.

    Meine tägliche Route ins Büro dauert allerdings auch nur 12-13 Minuten. Wenn sich abzeichnet, dass der Akkustand zur Neige geht, reicht das theoretisch immer noch für mehrere Fahrten. Da man das Licht einfach am USB-Stecker laden kann, ist es aber auch kein Thema.

    Die Akkus im Rücklicht halten das halbe Winterhalbjahr. Ich habe auch noch ein zweites Akkurücklicht als Reserve am Fahrrad.

    Mein Alltagsrad ist jetzt 16 Jahre alt. Früher war das in der Tat komplizierter mit dem Licht, als es noch keine LED-Lampen gab. Ich weiß gar nicht, ob damals schon Nabendynamos verbreitet waren, mein Rad hatte jedenfalls keinen.

    Wenn für das Alltagsrad irgendwann mal Ersatz fällig wird, dann würde ich mich allerdings auch für eine Lichtanlage mit Nabendynamo entscheiden. Das Brompton hat ja auch einen Nabendynamo, wobei ich überlege, da nochmal zusätzlich eine Halterung für mein Akkulicht am Lenker anzubringen. Auf dunklen Strecken finde ich, dass der Weg mit dem niedrig angebrachten Frontlicht schlecht ausgeleuchtet ist.

    Ich denke gerade über diesen Unfall von letzter Woche in Oldenburg nach: https://www.nwzonline.de/oldenburg/blau…3284536157.html

    Hier: https://goo.gl/maps/4eQR4HP8ZED2

    Da gibt es einen Schutzstreifen in der Schützenhofstraße und eine Aufstellfläche an der Ampel. Das Mädchen ist nach dem Zeitungsbericht über die Bremer Straße gefahren. Wenn sie bereits an der Radwegfurt gewartet hat, muss der LKW-Fahrer sie ja gesehen haben. Oder kam sie vielleicht von hinten auf dem Gehweg an? In dem Fall würde ich der DEKRA recht geben.

    Die Frage wäre auch, wie groß die Zeitersparnis für alle ist, wenn es wegen eines generellen Tempolimits weniger Unfälle und damit weniger Staus gäbe.

    Jetzt kommen ja bereits die ersten Argumente, dass ein Tempolimit auch gefährlich sei, da Autofahrer bei geringeren Geschwindigkeiten schneller müde werden, weil sie weniger gefordert sind. Mit diesem Argument könnte man auch den Tempomat, Spurhalteassistenten und Automatikgetriebe, sowie das Hören ruhiger Musik beim Autofahren verbieten. Stattdessen auf allen Sendern, die Verkehrsnachrichten ausstrahlen, nur noch Heavy Metal, außerdem auf Autobahnen alle 5km eine Schikane wie auf der Formel-1 Strecke und Kaffee-Zwang.

    Das sage ich ja: Entweder ist die Fahrspur so schmal, dass man nur überholen kann, wenn kein Gegenverkehr kommt, braucht man keine Streifen. Und wenn die Fahrbahn breit genug ist, dass man trotz Gegenverkehr mit ausreichendem Abstand überholen kann, braucht man sie auch nicht.

    Von daher braucht man sie eigentlich nie, aber sie zeigen einerseits dem Autoverkehr, dass Radfahrer dort fahren sollen (dürfen) und auch Radfahrer sehen, dass sie dort fahren sollen.

    Da man Schutzstreifen im Prinzip nie braucht, kann man sie auch ausreichend breit anlegen: Bei schmalen Fahrbahnen eigentlich gleich über die Mitte der Fahrspur hinaus und bei ausreichend breiten Fahrbahnen kann man sie auch breit genug machen, dass der Überholabstand auch dann eingehalten wird, wenn der Autoverkehr direkt neben der Linie überholt.

    Mindestmaß-Schutzstreifen in der Dooring-Zone sind natürlich völliger Humbug und kontraproduktiv.