Beiträge von Yeti

    Auf dem Wasser gibt es aus genau diesem Grund eine Kurshaltepflicht für denjenigen, der einem anderen Boot/Schiff nicht ausweichen muss: Er soll für den Ausweichpflichtigen berechenbar bleiben und muss daher seinen Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Die Auslegung, man müsse sich einer grünen Ampel so langsam nähern, dass man bei Umschalten auf rot sofort anhalten könnte, ist weltfremd und physikalisch unmöglich.

    Den Tatbestand "bei gelbem Licht noch gefahren, obwohl rechtzeitiges Bremsen möglich gewesen wäre" gibt es doch auch nur, damit es keine Diskussion um Rotlichtverstöße direkt nach Umschalten der LSA auf rot gibt. Oder sind Fälle bekannt, dass das Fahren bei gelbem Licht schon mal geahndet wurde? Außer vielleicht bei Auffahrunfällen, wenn der Vordermann bremst, aber man selbst noch Gas gibt, um bei gelb rüber zu kommen.

    Man kann also immer davon ausgehen, dass jemand, der bei rot fährt, noch genug Zeit hatte, bei gelb zu bremsen und anzuhalten. Wenn es keine Gelbphase gäbe, müsste man genauso eine Karenzzeit einräumen, bei der man noch bei rot fahren dürfte. Erst durch das gelbe Licht wird es eindeutig: Rot ist rot, weil davon niemand überrascht wird und weil es ausreichend Zeit zum Anhalten gab.

    Mit geringem Tempo an die Ampel ranfahren. Anhalten, egal ob Rot oder Grün. Warten bis Rot kommt. Warten bis Grün kommt. Dann sofort losfahren, um nicht in der nächsten Rotphase zu landen.

    Sicherheitshalber sollte man zwei Ampelumläufe abwarten, um sich die Dauer der Grünphase einprägen zu können; mindestens sofern man im Verdacht stehen könnte, ortskundig zu sein.

    Würde die von Julius ins Spiel gebrachten Gelblichtverstöße rigoroser sanktioniert werden, gälte dies natürlich auch für den Autoverkehr. Wobei Autofahrer dann sogar die Gelegenheit hätten, die zu erwartende Dauer der Grünphase statistisch abzusichern, wenn sie die Wartezeit hinter den vor ihnen wartenden Fahrzeugen bereits sinnvoll für eine kleine Messkampagne nutzen würden.

    Am Ballindamm gibt es doch die Ampel, bei der angezeigt wird, wie lange es noch dauert, bis wieder grün angezeigt wird. Das könnte man fairer Weise natürlich auch für grüne Ampeln tun, insbesondere wenn es kein Gelblicht gibt.

    Die ganze Verhandlung drehte sich, nachdem ich meine Personalien angegeben hatte und den Vorfall aus meiner Sicht geschildert hatte, nur noch um diesen einen Aspekt: Rot ist rot.

    Warum wird dann beim Autoverkehr unterschieden zwischen rot und roter? Bei der LSA für den Fahrverkehr gibt es immer auch die Farbe gelb, also kommt rot niemals überraschend. Warum werden also Rotlichtverstöße bis 1s dann weniger streng geahndet? Wenn die Gelbphasen so lang sind, dass man entweder rechtzeitig vor der Haltelinie zum Stehen kommt oder noch mit der aktuellen Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich einfahren kann, bevor die Ampel auf rot umspringt, dürfte man doch eigentlich keinen Unterschied machen: Rot ist rot!

    Aber hier trifft den Verkehrsteilnehmer, der anstatt zu bremsen auf's Gaspedal tritt, um schnell noch rüber zu kommen, ein milderes Bußgeld, wenn es denn doch nicht mehr ganz geklappt hat. Rot ist dann doch noch nicht rot, sondern "spätgelb", "dunkelgelb", ....

    Zum kxxxx! :cursing:

    Und vermutlich glauben das wirklich ganz viele, dass es gefährlich ist und verlassen sich auf ihre Intuition. Daher wird auch nicht unterschieden zwischen "ich fühle mich dort nicht sicher" und "es ist zu gefährlich".

    Es geht in dem Artikel auch gar nicht um die Risiken, Rechte und Pflichten beim Einfahren auf die "Auto-Fahrbahn" (sic.), sondern um das Fahren darauf.

    Und weil die Leute sowieso am liebsten das annehmen, was sie ohnehin glauben, finden sie in jedem solcher Artikel ihre Bestätigung (hat ja selbst die Polizei gesagt). So viele Fakten kann man gar nicht zusammentragen, um dem etwas entgegenzustellen. :rolleyes:

    Es ist wie bei der aktuellen Debatte über Schadstoffgrenzwerte: Lieber glaubt man einer unwissenschaftlichen Behauptung, die einem in den Kram passt, als der Faktenlage aus über 70.000 wissenschaftlichen Studien.

    Einer der Unfallorte, der typisch ist für viele Kreuzungen. Hier gab es 2017 einen Unfall vom Typ 3 "Einbiegen / Kreuzen Unfall" mit einer schwer verletzten Person zwischen einem PKW und einem Radfahrer und ich fürchte, dass sich bei der Sache nicht der PKW-Fahrer schwer verletzt hat.

    Irgendjemand war in den 1970er Jahren der Meinung, dass es eine tolle Idee sei, die Rampen vom Radweg im Kreuzungsbereich mit kleinen Natursteinen zu pflastern. Die Furtmarkierung hat man auch weggelassen, weil das auf dem Pflaster bestimmt nicht so toll zu markieren ist und auch die Haltelinie, die zu dem [Zeichen 206] gehört, ist nur mit etwas Fantasie zu entdecken.

    Wer jetzt einwendet, dass dieser Radweg hinter der Kreuzung mangels [Zeichen 241-30] nicht benutzungspflichtig sei, hat natürlich Recht, denn man nimmt es hier auch nicht so genau, die Blauschilder des zuvor benutzungspflichtigen Weges an jeder Kreuzung zu wiederholen. Von rechts aus der Nebenstraße kommen sowieso keine Radfahrer, weil niemand Bock hat, auf dem Kopfsteinpflaster zu fahren und diejenigen, die deswegen dort lieber auf dem Gehweg fahren, kommen auch nicht auf die Idee, in der Hauptstraße auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Dabei hat es durchaus weitere Vorteile, an dieser Stelle auf die Fahrbahn zu wechseln, weil man dann nämlich 3 Minuten an der Ampel hinten im Bild spart, wenn man in einem Zug auf der Fahrbahn Richtung Hansebrücke abbiegt, anstatt sich über die Radverkehrsführung von einer Insel zur nächsten zu hangeln und dabei immer sehen kann, dass man von der nächsten Insel bereits grün hätte, aber leider noch einen Umlauf warten darf, bis man da hin kommt. Gut, dass die Stadt jetzt Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen werden möchte. Vielleicht erklärt dort jemand, dass so etwas nicht fahrradfreundlich ist und allenfalls zu Rotlichtverstößen ermuntert, weil sich die Leute nicht beliebig verscheixxern lassen.

    Was aber letztendlich bedeutet, dass die Verkehrsbehörde die Entstehung solcher Konflikte vermeiden muss, und nicht für die Radfahrer, dass sie erkennen müssen, dass die Verkehrsbehörde Mist gebaut hat. Aus diesem Grund steht das auch nicht in der StVO sondern in der VwV-StVO, was Johann oben zitiert hat.

    Ich habe in der Karte noch die mir bekannten Kreuzungen und verkehrsreichen Grundstücksausfahrten (Einkaufsmärkte, Tankstellen, Gewerbebetriebe mit hohem Verkehrsaufkommen) eingetragen, an denen die vorgeschriebenen Furtmarkierungen fehlen (rot), sowie bei Unfallorten in grün, wenn dort eine Markierung vorhanden ist. Von den 27 Unfällen vom Typ "Abbiegen / Kreuzen Unfall" und "Abbiegeunfall" war in 10 Fällen keine Furtmarkierung erforderlich (Rechts vor Links, oder kein Radweg vorhanden). In 11 Fällen gab es die vorgeschriebene Furtmarkierung (davon in 2 Fällen schlecht zu sehen) und in 6 Fällen fehlte sie.

    Blendet man in der Karte nur die Ebene "Furtmarkierungen" ein, kann man sich schon mal anschauen, wo die nächsten Unfälle passieren werden.

    https://drive.google.com/open?id=1sSDTB…fSO&usp=sharing

    Zitat

    Örtlichkeiten, die durch eine besondere Häufung von Fahrradunfällen auffällig sind, haben wir derzeit nicht.

    Das stimmt insofern, dass die Unfälle nicht an den selben Orten passieren, aber in den selben Verkehrssituationen. Die Unfallorte haben darüber hinaus teilweise Gemeinsamkeiten wie fehlende Furtmarkierungen und schlechte Sichtbeziehungen.

    Die Unfallorte bei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern haben allesamt gemeinsam, dass es dort benutzungspflichtige Radwege gibt, die die Mindestmaße nicht einhalten. In 3 von 4 Fällen handelt es sich dabei um gemeinsame Geh- und Radwege.

    Vielen Dank dafür, dass du der Polizei geschrieben hast und die Antwort hier veröffentlichst. Mir gegenüber würden sie das nicht einmal zugeben, aber in der Antwort steht es schwarz auf weiß: Die Stadt ignoriert seit 22 Jahren geltendes Recht. Immerhin scheinen sie das inzwischen gemerkt zu haben :evil:

    Sehr viele. Denn sonst würde bei diesem Thema nicht stets als allererstes nach der Linderung des Problems durch Technik gerufen, sondern die Abschaffung von Radwegen gefordert!

    Wenn es denn wirklich um die Sicherheit ginge: ja. Geht es aber nicht. Es geht um einen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen eines flüssigen Kfz-Verkehrs und der Sicherheit von Radfahrern, der in der Regel zugunsten des flüssigen Autoverkehrs entschieden wird. Da passt dann elektronischer Schnickschnack, der Symptome bekämpft, besser ins Bild als die Beseitigung der Ursache.

    Zusatzzeichen schränken die Wirkung des darüber angeordneten Zeichens ein: Ich sehe es so, dass das Zusatzzeichen das Reitverbot einschränkt, als dass es nur für Gespannfuhrwerke gilt..

    Das Selbe dann für das Verbot für DEN Fußgängerverkehr. Das Zusatzzeichen "Hier gilt die StVO" schränkt die Wirkung des darüber angeordneten Zeichens ein, aber wie? Warum sollte die StVO dort nicht gelten? Will man mit dem Zusatzzeichen betonen, dass man das [Zeichen 259] wirklich ernst gemeint hat? Oder schränkt es das Verbot auf Fußgänger ein, die sich an die StVO halten?

    Oder will man mit der ganzen Schilderkombi nur verhindern, dass jemand aus der JVA ausbricht, z.B. zu Fuß oder mit einem geklauten Pferd?

    Deshalb habe ich mir ja auch die Mühe gemacht, die Unfälle aus 2017 auszuwerten und werde das auch für die Unfälle aus 2018 tun, sobald die Daten veröffentlicht sind.

    Ich plane, zur Unfallthematik eine Bürgerfrage an den Verkehrsausschuss zu formulieren, wo aus der Antwort klar werden sollte, dass Stade ein Radwegproblem hat im Sinne von überflüssigen und nicht annähernd dem Stand der Technik entsprechenden Radwegen, auf denen auch entsprechend viele Unfälle passieren.

    Bei den öffentlichen Ausschusssitzungen sind auch immer Vertreter der Presse dabei. :)

    Originell! Reiten darf man wohl, aber für Pferdegespanne ist der Weg gesperrt. Das nächste Verbot gilt nur für Fußgänger, die sich an die StVO halten (tut es eigentlich auch ohne das Zusatzzeichen, denn den anderen ist es ohnehin egal).

    Warum ist das 50er Schild so klein?

    Das ist wirklich ein großes Problem in Stade, dass so viele Radfahrer die Benutzungspflicht ignorieren und auf der Fahrbahn fahren :)

    Das zeigt sich auch an den Unfallzahlen: Im Jahr 2017 gab es 1 Unfall im Längsverkehr zwischen einem Radfahrer und einem in der gleichen Richtung fahrenden PKW in der Straße Am Schwarzen Berg (Tempo 30 Zone, kein Radweg und schon gar kein benutzungspflichtiger).

    Zwei weitere Unfälle im Längsverkehr ereigneten sich zwischen Radfahrern und Fußgängern, sowie zwei Unfälle zwischen Radfahrern und einem entgegenkommenden PKW.

    Häufigste Unfallart war "Zusammenstoß mit einbiegendem / kreuzendem Fahrzeug" (25 Unfälle), häufigster Unfalltyp "Einbiegen / Kreuzen Unfall" (18 Unfälle), gefolgt von "Abbiegeunfall" (9 Unfälle), also typische Radwegunfälle.

    Von den insgesamt 43 polizeilich erfassten Unfällen mit Fahrradbeteiligung ereigneten sich 7 bei Dunkelheit, 2 in der Dämmerung und alle anderen 34 Unfälle am hellichten Tag. Daran sieht man auch das große Problem, dass Radfahrer immer ohne Licht fahren. (Achtung, Ironie!)

    Hier nochmal der Link zur Karte, in der ich die Unfälle von 2017 eingetragen habe. Wenn man auf die Punkte klickt, findet man die Infos zu Unfallkategorie, -typ, -art, sowie Licht- und Straßenverhältnissen und oftmals auch Fotos von der Unfallstelle oder der Umgebung. https://drive.google.com/open?id=1sSDTB…fSO&usp=sharing