Beiträge von Yeti

    Hasnains Frau und meine Frau kennen sich schon aus Schulzeiten. Mittlerweile arbeitet er für Spiegel Online in Wien und ist in Sachen Radverkehrsinfrastruktur sicherlich Besseres gewöhnt als in Freital. Die Familie hat schon lange kein Auto (noch nie?), dafür aber eine ansehnliche Fahrrad-Sammlung. Wir haben sie im Herbst 2017 mal in Wien besucht und haben uns zusammen mit dem Fahrrad die Stadt angesehen.

    Außer durch getrennte Grünphasen für rechtsabbiegenden Fahrbahnverkehr und geradeaus fahrende Radfahrer kann eine solche Kreuzung nur dadurch sicher sein, dass abbiegende PKW-Fahrer immer mit Radfahrern rechnen und vor dem Queren der Furt in jedem Fall über die Schulter anch hinten schauen.

    In Kombination von gleichzeitigen Grünphasen und der deutschen Autofahrermentalität wird solches Kreuzungsdesign eher zu mehr als zu weniger Unfällen führen.

    Konkret ging es bei der Antwort um ein Tempolimit vor einem Kindergarten und bei der Diskussion, die ich mal mit Y hatte um die Anordnung von Benutzungspflichten. Beides ist natürlich nicht von Ratsbeschlüssen abhängig.

    Dass vorgestern im Verkehrsausschuss die Beantwortung meiner Einwohnerfrage verweigert wurde, ist bei Grünen und CDU auf großes Missfallen gestoßen. Sie überlegen gerade, meine Frage noch einmal über die Ratsfraktionen zu stellen.

    Die Verwaltung möchte mit mir Spielchen treiben, aber das kann ich auch. :saint:

    Am Mittwoch werde ich mit einigen Ratsmitgliedern eine kleine Radtour unternehmen. Dann schauen wir uns mal den künftigen Schulweg zum geplanten neuen Schulzentrum außerhalb der Stadt an. Ich hoffe auf gutes Wetter und rege Teilnahme.

    Man hat mich gerade zum nächsten "Arbeitsgespräch" eingeladen. Hier meine Antwort.

    Herr X = Sachbearbeiter Verkehrsbehörde

    Herr Y = Fachbereichsleiter Bauen & Stadtentwicklung

    Herr Z = Erster Stadtrat, Teil der Verwaltungsspitze mit Bürgermeisterin und Stadtbaurat

    FSV = Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit und Verkehr

    Spoiler anzeigen

    Sehr geehrter Herr X,

    an dem angesetzten 2. Arbeitsgespräch Radverkehr werde ich nicht teilnehmen und möchte dies im Folgenden begründen.

    Bereits in der Einleitung zum ersten Arbeitsgespräch legte Herr Y großen Wert darauf, zwischen den eingeladenen Mitgliedern der Fahrrad-Initiative Stade (nicht ADFC) und der Verwaltung nicht über grundsätzliche Fragen zu sprechen. Ich halte es allerdings im Gegenteil für absolut notwendig, sich zunächst in grundsätzlichen Fragen einig zu sein, bevor man über Details redet. Besteht grundsätzlich Einigkeit, kann man anschließend beraten, wie und mit welcher Priorität man Detailfragen löst, aber nicht mehr ob man das überhaupt tut. Ansonsten wird sich jede weitere Diskussion im Kreis drehen und ist nicht zielführend. Diese verfahrene Situation haben wir nun bereits seit unserem ersten Treffen im September 2017.

    Ich sehe nach wie vor erhebliche Diskrepanzen zwischen rechtlichen Vorgaben und deren Anwendung und Umsetzung in Stade. Bisherige Kritik wurde seitens der Verwaltung regelmäßig als unbegründet zurückgewiesen oder angeführt, dass es keine andere Lösung gebe. Zuletzt am Beispiel verkehrsgefährdender Baustellenabsicherungen, bei der sich -wie in Stade allgemein üblich- Fußgänger und meistens auch Radfahrer am besten in Luft auflösen sollten, während der Kraftverkehr ungehindert an den Arbeitsstellen vorbei geführt wird.

    In der Wallstraße werden Radfahrer gebeten, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und illegal auf dem linken Gehweg zu fahren, anstatt auf der Fahrbahn. Am Salztor wird Richtung Altländer Straße seit eineinhalb Jahren Radfahren und Zufußgehen verboten (vielleicht aber auch nur für Radfahrer, die zuvor vom Fahrrad abgestiegen sind). Das, was vermutlich beabsichtigt ist, nämlich dass Radfahrer ihr Fahrrad auf dem linksseitigen Gehweg schieben, funktioniert aber ganz offensichtlich nicht. Die Zahl der Geisterradler hat sich seitdem deutlich erhöht und es ist zu beobachten, dass viele Radfahrer im weiteren Verlauf der Altländer Straße auf der falschen Seite weiterfahren. Es besteht auch überhaupt kein Grund für eine Anordnung, die dort das Fahrradfahren komplett verbietet, denn jeder Radfahrer, der nicht auf der Fahrbahn fahren mag, kann selbst entscheiden, sein Fahrrad stattdessen auf dem linksseitigen Gehweg zu schieben, zu tragen oder sich einen anderen Weg zu suchen.

    Wiederholt habe ich bemängelt, dass schwer erkennbare und gefährliche Hindernisse auf Radwegen errichtet werden (ja, ich habe heute Morgen positiv zur Kenntnis genommen, dass die vorbereiteten Umleitungsschilder rund um den Kreisel Kaisereichen nun an den Rand gelegt wurden). Ich habe Ihnen bereits im September 2017 Bilder von hölzernen Umlaufsperren gezeigt, bei denen nicht einmal annähernd die Gestaltungsrichtlinien der StVO beachtet werden. Diese illegalen Hindernisse bestehen bis heute und erfüllen teilweise nicht einmal einen nachvollziehbaren Zweck. Auf unsere im April 2018 eingereichte Maßnahmenliste haben wir außer einer Empfangsbestätigung bis heute keine Reaktion erhalten.

    Herr Y sagte mir einmal, dass es eines Ratsbeschlusses bedürfe, bevor man geltendes Verkehrsrecht in Stade auch für den Radverkehr anwendet. Ich sehe unsere Positionen hier so weit auseinander liegen, dass ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, wie auf dieser Grundlage eine zielführende Diskussion möglich sein soll. Auf der vergangenen Sitzung des FSV hat Herr Z ganz im Gegenteil betont, dass verkehrsrechtliche Anordnungen alleinig Sache der Verwaltung sind. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben sei die Verwaltung nicht an Ratsbeschlüsse gebunden sondern ausschließlich an geltende Verordnungen und Vorschriften. Warum sollte dies anders sein, wenn es um den Radverkehr geht?

    Grundsätzliche Fragen, die aus meiner Sicht geklärt werden müssen, bevor man sich bei weiteren Gesprächen mit konkreten Detailfragen befasst:

    - Was sind grundsätzliche Ziele der Stader Verkehrsplanung und welche Rolle spielt dabei der Radverkehr?

    - Was fällt alleinig in die Zuständigkeit der Verwaltung und wofür sind politische Beschlüsse nötig?

    - Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruhen Entscheidungen der Verwaltung?

    - Nach welchen Grundsätzen übt die Verwaltung dabei ihren Ermessensspielraum aus?

    - Welche Rolle spielen dabei technische Regelwerke und Empfehlungen (RASt06, ERA2010, ...)?

    - Welche Konsequenzen werden aus dem Unfallgeschehen mit Radfahrerbeteiligung gezogen?

    Am vergangenen Mittwoch wurde mir von Herrn Z die Antwort auf eine zuvor schriftlich eingereichte Einwohnerfrage mit der Begründung verweigert, dass ich Teilnehmer der von der Verwaltung einberufenen Arbeitsgespräche sei. Wenn die Verwaltungsspitze der Meinung ist, dass ich mit der Teilnahme an den Gesprächen mein Recht verwirkt habe, eine Einwohnerfrage stellen zu dürfen, muss ich die Konsequenz ziehen, mich von diesen Arbeitsgesprächen zurück zu ziehen. Es wäre schön, wenn Sie uns nicht weiter als Gegner betrachten, sondern unsere Mitarbeit als hilfreiche Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben ansehen könnten.

    Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    Yeti

    Doch, für mich schon - ich käme auch im Winter wieder sicher von A nach B. Die Sperrung ist sowieso vollkommen überflüssig, weil der unsichere, verängstigte Otto-Normal-Radler sich so etwas niemals antun würde.

    Deshalb schrieb ich ja auch "es würde nicht viel ändern". Ich habe ja an der B4 auch keinen anderen Radfahrer angetroffen und zwar nicht, weil sie gesperrt war, sondern weil der durchschnittliche Radfahrer dort gar nicht fahren will.

    Insofern bin ich ganz bei dir, dass eine solche Sperrung komplett überflüssig ist. Genauso wie auch die Benutzungspflicht von Radwegen, die ohnehin >95% der Radfahrer benutzen würden, komplett überflüssig ist. Warum will man es trotzdem den <5% der Radfahrer verbieten, auf der Fahrbahn zu fahren, wenn die Voraussetzungen für die BP nicht gegeben sind? 100% aller [Zeichen 241-30] könnte man entfernen und ängstliche Radfahrer dürften sich immer noch auf ihrem "Radweg" wohlfühlen.

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten.

    Zum Einen steht dort "Flüssigkeit des Verkehrs" und nicht "Flüssigkeit des Kraftverkehrs" und leider hören die Verkehrsbehörden an dieser Stelle üblicher Weise auf zu lesen, denn der entscheidende Satz kommt danach:

    Zitat

    Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

    An diesem Punkt bin ich halt einfach völlig desillusioniert, weil das auch in Radverkehrsforen oder allgemeinen Verkehrsrechtsforen niemand so wirklich für einen nennenswerten Skandal hält.

    Ich kann mir vorstellen, dass das Problem zu wenige Menschen persönlich betrifft. In den Städten gibt es zunehmend Alltagsradler, die ihre täglichen Wege mit dem Fahrrad erledigen, aber ich glaube, dass auf dem Land vor allem größere (Alltags-) Strecken bislang kaum mit dem Fahrrad bestritten werden. Die Freizeitradler hingegen stört eine gesperrte Bundesstraße nicht, weil die sich sowieso lieber einen schönen Weg durch's Grüne suchen.

    Von daher glaube ich auch, dass die Aufhebung der Sperrung der Bundesstraße für Radfahrer daran nicht viel ändern würde. Wenn ich erzähle, dass ich im letzten Jahr 80km entlang der B4 ohne Radweg gefahren bin, werde ich oft fassungslos angeschaut. Die Alternativroute zur B4 hätte am Elbeseitenkanal entlang geführt. 60km auf Schotterwegen mit dem Rennrad? Eher nicht.

    Ohne Navi würde man eine Alternativroute, die weder über die B4 oder am Kanal entlang führt, niemals finden. Und wer weiß, über welche Holperstrecken man dann geschickt würde.

    Wegweisung für Radfahrer entlang von Fernstraßen? Oftmals nicht vorhanden, nicht erkennbar oder die Wegweiser wurden vom Wind oder von Scherzkeksen verdreht und zeigen in eine ganz andere Richtung. An der B73 von Cuxhaven Richtung Stade schickte mich ein Wegweiser kurz vor Cadenberge von der Bundesstraße weg. Ich habe den Fehler begangen, dem Wegweiser zu folgen und stand kurz danach irgendwo im Dunkeln am Rande der Wingst vor einer komplett gesperrten Straße, die tatsächlich physikalisch und nicht nur wegen eines [Zeichen 250] unpassierbar war.

    Ich will damit das Problem nicht herunterspielen, sondern höchstens eine Erklärung liefern, warum es so wenige interessiert. Unsere Gesellschaft hat große Fortschritte gemacht, z.B. bei der Inklusion behinderter Menschen. Es ist gut und richtig, dass Aufwand getrieben wird, z.B. Wege für Seh- oder Gehbehinderte nutzbar zu machen, auch wenn das nur einen kleinen Bruchteil der Bevölkerung betrifft. Wenn es um Radverkehr geht, ist das Argument, nichts zu tun, aber regelmäßig, dass es sich nicht lohnen würde, weil es ja nur wenige betrifft. Das ist für mich der eigentliche Skandal, dass man als Radfahrer regelmäßig wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt wird.

    Also bitte nicht falsch verstehen: Der Tiefbauer hat den Vorschlag gemacht, die Aufhebung der BP rückgängig zu machen. Das bedeutet nicht zwangsweise, dass das tatsächlich passieren wird oder bereits passiert ist. Die Schilder sind weg und auf einmal sind diejenigen legal, die dort schon immer auf der Fahrbahn gefahren sind oder die es ab jetzt tun und diejenigen illegal, die weiter auf dem Gehweg fahren oder die Radfahrer auf der Fahrbahn nötigen.

    Es zeigt aber auch die tief sitzende Denkweise der Beteiligten. Ich unterstelle dabei nicht einmal Bösartigkeit, sondern eher Ahnungslosigkeit und eine gewisse Verweigerungshaltung, sich darauf einzulassen, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn sicherer unterwegs sind. Und dazu glaubt man, es möglichst vielen Recht machen zu müssen, anstatt einfach mal konsequent die Rechtslage umzusetzen. Egal, ob dann die Autofahrer und die Gehwegradler schimpfen. Irgendwann werden sich schon alle daran gewöhnen (OK, nicht alle aber viele).

    Wenn ich nicht irre, zeigt der Pfeil ja nur an, wo etwas zu finden ist, ohne selbiges auch gleich anzuordnen?

    Die Kombi zeigt an, dass links ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg zu finden sein soll, wo aber nur ein Seitenstreifen ist, auf dem man mit Schrittgeschwindigkeit Fahrrad fahren darf. :)

    Das war schon im Januar :) Es ist hier auch wirklich ein riesiges Problem in Stade mit den ganzen Radfahrern, die trotz der hervorragenden benutzungspflichtigen Radwege auf der Fahrbahn fahren. Ich hatte der Polizei daraufhin vorgeschlagen, mal eine ähnliche "Aufklärungsarbeit" hinsichtlich des Gehweg- und Geisterradelns zu leisten. Darauf habe ich aber keine Antwort erhalten.

    Und wie hat man das begründet...!? Die Entfernung von blauen Schildern ist m. E. ein begünstigender VA. Und da greifen die §§ 48 bzw. 49 (2) VwVfG:

    So weit gehen die Gedanken hier sicherlich nicht. Da ist jetzt ein Raaadweeeeg!!! (oder das, was man vor 25 Jahren dafür gehalten hat) auf dem man nicht mehr Fahrrad fahren darf. Die Leute fahren natürlich auch alle weiterhin auf dem ehemaligen Radweg (jetzt Gehweg), weil alles noch genauso aussieht wie vorher, inkl. roter Radwegfurten wo Radfahrer gar keine Vorfahrt haben, jetzt nur ohne blaue Schilder.

    Hast du bereits an anderen Stellen (außer der einen, die hier angeführt wird) eine Neuverbescheidung beantragt?

    Ich habe bislang nur einen Neuverbescheidungsantrag gestellt, dem auch stattgegeben wurde. Ich konnte auch verhindern, dass anstelle der entfernten [Zeichen 240] anschließend [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] hingehängt werden, was man anfangs für beide Fahrtrichtungen auf den nur einseitig vorhandenen Wegen beabsichtigt hatte.

    Den Antrag hatte ich nur für eine Straße gestellt, aber überraschender Weise wurde die BP auch in zwei weiteren Straßen aufgehoben.

    Nun ist aber der Tiefbauer beleidigt, weil er vor 25 Jahren dort so einen tollen Radweg gebaut hat, der damals vielleicht auch noch den Forderungen entsprochen haben mag und nun soll das nur noch ein Gehweg sein. Man möchte auch "keine Regelung, die die dort schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahrenden Radfahrer in die Illegalität zwingt" (OT). Aus dem selben Grund könnte man natürlich auch Parkverbote aufheben, um die Leute, die gerne überall parken, nicht in die Illegalität zu zwingen oder Tempolimits, damit man Raser nicht in die Illegalität zwingt. Tolles Argument...

    Ich persönlich würde – den Informationen aus der Diskussion hier folgend – eher zum großen Wurf ansetzen und eine umfangreiche Beschwerde aufsetzen, damit der FA klar wird, dass es sich eben nicht nur um ein begrenztes Problem auf ein paar Straßen handelt, sondern um systematische Fehlplanung. Wie du das Zeug nach innen gliederst steht dir ja frei.

    Ich überlege gerade, ob das Werk in mehreren Bänden erscheinen muss und ob man es ausgedruckt noch als Päckchen verschicken kann. :)

    Ein Argument dafür, alles in einem Rutsch der FA zu übermitteln, ist auch, dass man dem zuständigen MA dann nicht andauernd auf den Zeiger geht.

    Mir wurde gestern im Verkehrsausschuss die Antwort auf meine eine Woche vorher schriftlich eingereichte Einwohnerfrage verweigert. Als Begründung wurde angegeben, dass ich Teilnehmer der von der Verwaltung einberufenen Arbeitsgruppe Radverkehr sei. Fragen wie die von mir in der Ausschusssitzung gestellte, sollte dort behandelt werden. Es gab bislang ein Treffen, bei dem ich unter anderem 15 Minuten damit beschäftigt war, den anwesenden Vertretern der Verwaltung und der Polizei die Vorfahrtregeln an einer abknickenden Vorfahrtstraße zu erklären und darauf hinzuweisen, dass Radfahrer, die aus einer untergeordneten Straße [Zeichen 206] kommen, wegen einer vorhandenen knallroten Furtmarkierung nicht plötzlich Vorfahrt haben.

    Konkret ging es dabei um diese Kreuzung https://goo.gl/maps/grT86E1Fter Erst im Januar wurde dort die Benutzungspflicht im Heidbecker Damm (auch Richtung Norden auf der linken Straßenseite) aufgehoben und nun hat man gemerkt, dass Radfahrer dort ja auf der Fahrbahn nicht nur fahren dürfen sondern müssen. Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die alte Regelung mit [Zeichen 240] in beiden Richtungen wieder einzuführen.

    Ihr hattet also leider recht, als ihr vermutet habt, dass die "Arbeitsgruppe" nur dazu dienen soll, uns (mich) ruhig zu stellen. Ich werde selbstverständlich an keinen weiteren Gesprächen mit der Verwaltung mehr teilnehmen und weitere Zeit und Energie dort verschwenden.

    Nachdem ich mir nun auch keine Sorgen mehr machen muss, dass die Verwaltung beleidigt abblockt, wenn man sie von anderer Seite bearbeitet / bearbeiten lässt, weil sie das ja ohnehin tut, geht es nun also in die nächste Eskalationsstufe: Eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landkreis (Fachaufsichtsbehörde).

    Hat das von euch schon mal jemand gemacht? Was ist besser: Eine große Beschwerde, in der man das ganze Fass aufmacht oder mehrere kleinere Beschwerden zu jeweils bestimmten Themenschwerpunkten? (Baustellen-"Absicherung", unzulässige Benutzungspflicht, angeordnetes Geisterradeln, fehlende Freigaben von Einbahnstraßen, fehlende Radwegfurten, ...) .

    Parallel dazu werden weitere Anträge auf Neuverbescheidung geschrieben, gegen die man bei Untätigkeit oder Ablehnung klagen kann.

    Kunst am Bau:

    Eine Absperrschranke VZ600 reicht alleine natürlich nicht aus. Und auch die [Zeichen 259][Zeichen 254] hängt man lieber doppelt auf, wobei mir insbesondere die Kombination [Zeichen 254] noch unklar ist.

    Nicht witzig finde ich allerdings die freundlich formulierte Bitte an die Radfahrer, an dieser Stelle eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und auf der anderen Straßenseite auf dem Gehweg zu radeln, anstatt sich bei offensichtlicher Unbenutzbarkeit des "Radweges" an §2 StVO zu erinnern und mit seinem Fahrzeug (Fahrrad) auf die Fahrbahn zu wechseln. Andererseits ist ab hier ja sowieso jegliches Radfahren und Zufußgehen verboten, also was soll's?

    Gerne nutzt man Arbeitsstellen auf Gehwegen auch dazu, Radfahrer daran zu erinnern, dass sie auf einem Gehweg absteigen und schieben müssen, wenn ihnen die benachbarte Fahrbahn einer Tempo 30 Zone zum Radfahren nicht sicher genug erscheint.

    Dass hier solche Hinweise nicht ganz unberechtigt sind, sieht man einerseits an den Fahrspuren auf dem ehemals grünen Streifen und dem Gehweg-Geisterradler im Hintergrund, der sicherlich schon oft an anderen Stellen vorbei gekommen ist, wo man ihn freundlich gebeten hat, auf linken Gehwegen zu fahren anstatt auf der Fahrbahn und der mich daher völlig verdattert angeschaut hat, als ich ihn auf sein Fehlverhalten hingewiesen habe.

    Der Hinweis "Radfahrer absteigen" an einer Arbeitsstelle auf einem linksseitigen Gehweg dürfte allerdings bei vielen Gehweg-Geisterradlern in der Hinsicht falsch aufgefasst werden, dass es abseits des abgesperrten Bereichs eben doch erlaubt sei, dort zu fahren. Warum sollte man schließlich Radfahrer auffordern, abzusteigen, wo sie sowieso nicht fahren dürfen? Das wäre ja schließlich eine überflüssige und daher unzulässige Anordnung.

    Es ist zum Verzweifeln ;(

    Daran ändert sich allerdings durch die Reform bzw. deren Umsetzung rein gar nichts. Das UrhG ist ja nun wahrlich keine neue Erfindung ;)

    Das ist richtig, Urheberrechtsverletzungen waren schon vorher verboten. Der Unterschied ist, dass Urheberrechtsverletzungen künftig verhindert werden sollen, bevor sie überhaupt begangen werden. Eigentlich auch keine Urheberrechtsverletzungen sondern Nutzungsrecht-Verletzungen. Glaubt hier jemand, dass es Axel Voss & Co. interessieren würde, wenn jemand ein von mir erstelltes Foto, Gedicht, Musikstück ohne meine explizite Zustimmung im Netz verbreiten würde? Keine Verwertungsgesellschaft im Spiel = kein Interesse.

    §17 (ehemals §13) ist auf das Forum hier nicht anwendbar.

    Es wurde in den Diskussionen zwar immer von "Plattformen wie Youtube" gesprochen, aber die Verordnung ist keinesfalls nur auf Youtube anwendbar. Es stellt sich bei der Umsetzung in nationales Recht die Frage, wo künftig die Grenze gezogen wird und auf welche Art von Plattformen die Verordnung angewandt wird und auf welche nicht.

    Ist eine Plattform kommerziell, sobald Werbung geschaltet wird? Oder erst, wenn die Werbeeinnahmen die Betriebskosten übersteigen? Oder erst, wenn die Werbeeinnahmen die Betriebskosten um einen bestimmten Betrag überschreiten? Reicht bereits die Absicht, Gewinn zu erzielen oder muss tatsächlich ein Überschuss erwirtschaftet werden?

    Es geht mir auch nicht darum, dass auf kleinen oder nicht-kommerziellen Plattformen das Urheberrecht außer Kraft gesetzt werden soll, sondern, dass es keine Verpflichtung für die Betreiber kleiner Plattformen geben darf, Inhalte bereits beim Hochladen darauf überprüfen zu müssen, ob dafür Lizenzgebühren an irgendeine Verwertungsgesellschaft fällig sein könnten. Dafür muss man nun weiter kämpfen.

    Was die User hier selbst schreiben, ist für Malte kein Problem, ebenso, wenn von uns selbst erstellte Fotos oder Skizzen hochgeladen werden. Dann sind wir selbst die Urheber und veröffentlichen selbst unsere eigenen Inhalte.

    Das Problem ist, dass Malte nicht überprüfen kann, ob die Bilder oder Inhalte wirklich von uns erstellt wurden oder ob wir uns irgendwo bedient haben.