Auf dem Wasser gibt es aus genau diesem Grund eine Kurshaltepflicht für denjenigen, der einem anderen Boot/Schiff nicht ausweichen muss: Er soll für den Ausweichpflichtigen berechenbar bleiben und muss daher seinen Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Die Auslegung, man müsse sich einer grünen Ampel so langsam nähern, dass man bei Umschalten auf rot sofort anhalten könnte, ist weltfremd und physikalisch unmöglich.
Den Tatbestand "bei gelbem Licht noch gefahren, obwohl rechtzeitiges Bremsen möglich gewesen wäre" gibt es doch auch nur, damit es keine Diskussion um Rotlichtverstöße direkt nach Umschalten der LSA auf rot gibt. Oder sind Fälle bekannt, dass das Fahren bei gelbem Licht schon mal geahndet wurde? Außer vielleicht bei Auffahrunfällen, wenn der Vordermann bremst, aber man selbst noch Gas gibt, um bei gelb rüber zu kommen.
Man kann also immer davon ausgehen, dass jemand, der bei rot fährt, noch genug Zeit hatte, bei gelb zu bremsen und anzuhalten. Wenn es keine Gelbphase gäbe, müsste man genauso eine Karenzzeit einräumen, bei der man noch bei rot fahren dürfte. Erst durch das gelbe Licht wird es eindeutig: Rot ist rot, weil davon niemand überrascht wird und weil es ausreichend Zeit zum Anhalten gab.