Ich hatte ja vor einiger Zeit mal eine Diskussion mit einem Außendienst-Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der meinte, mich anhalten zu dürfen und auf die Pflicht zur Benutzung blau beschilderter Radwege hinweisen zu müssen. Dem habe ich erzählt, dass sich erstmal seine Behörde an die Vorschriften halten solle und dass es die Anordnung, gegen die ich verstoßen habe, gar nicht geben dürfte.
Bevor ich noch zur Sprache bringen konnte, mit welcher Befugnis er mich eigentlich gerade gestoppt hätte und seit wann das Ordnungsamt in den fließenden Verkehr eingreifen darf, musste er zum Glück weiter. Mit der Polizei hätte ich mir solche Späße wohl eher verkniffen. Da hat man dann die Arschkarte, dass das Missachten eines Blauschildes auch dann eine OWi ist, wenn die angeordnete Benutzungspflicht unzulässig ist.
Hätte der OA-Mann noch weiter diskutieren wollen, hätte ich darauf bestanden, die Polizei hinzu zu ziehen. Die 20,- EUR für Nichtbenutzung eines blaubeschilderten "Radweges" wäre es mir wert gewesen, wenn wir danach mit der Polizei über das Thema Nötigung und Verkehrsgefährdung geredet hätten. Ich wollte da schließlich gar nicht anhalten, habe es dann aber vorgezogen, an den Rand zu fahren, nachdem mir der OA-Mann mit seinem Auto von der Seite immer näher kam und mich an den Rand gedrängt hat. In Ermangelung einer Videoaufzeichnung und von Zeugen wäre es mal interessant gewesen, ob sich der Herr in Gegenwart der Polizei selbst um Kopf und Kragen geredet hätte, wenn er geschildert hätte, wie unsere kleine Diskussion ihren Anfang genommen hat. ![]()