Ich habe mir in der letzten Zeit nochmal einige der Unfallstellen aus dem Jahr 2017 angeschaut. Man findet dann oftmals interessante Details, wie z.B. zu diesem Unfall vom 19.10.2017: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3766422 (nicht die verletzte Katze, sondern weiter unten)
Es geht um diese Stelle. https://goo.gl/maps/nvWstQZKvtq

Die beiden Radfahrerinnen kamen in der gezeigten Richtung über die Holzbrücke. Am Ende der Brücke wollte die 82-jährige nach links in die Straße Am Burggraben abbiegen und wurde in dem Moment von einer anderen Radfahrerin überholt, die geradeaus fuhr. Dabei kam es zum Zusammenstoß zwischen den beiden, bei dem die 82-jährige stürzte und sich dabei leicht verletzte. Die andere Radfahrerin fuhr weiter, ohne sich um die Frau zu kümmern und daher war es der Polizei auch eine Pressemeldung wert.
Was mich an dem Unfall viel mehr interessierte, ist die Tatsache, dass die Dame nach links in die Straße Am Burggraben abbiegen wollte. Wie man auf dem Bild sieht, gibt es nach links sogar eine Wegweisung für Radfahrer zum Bahnhof, Richtung Altes Land (Jork), nach Drochtersen und zur Innenstadt (obwohl man über die Brücke gerade von der Innenstadt kommt, aber egal).
Wenn man aus einer anderen Richtung schaut, sieht man aber das hier:

Die Wegweisung führt entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr nicht freigegeben ist, was aber gar nicht sichtbar ist, wenn man von der Brücke kommt. der Weg links im Bild hat zwei unterschiedliche Pflasterungen, so dass man aus der Gegenrichtung kommend dort auch mit dem Rad fahren darf anstatt auf dem Kopfsteinpflaster. Es wird auf dem 1,20m breiten Streifen aber munter in beide Richtungen geradelt, was sicherlich auch 99,9% der Radfahrer aufgrund der Wegweisung für OK halten. Es ist aber weder auf der Fahrbahn, noch auf dem linksseitigen "Radweg" erlaubt.