Beiträge von Yeti

    Die Zahl derer, die die Regel zwar im Prinzip kennen, denen sie aber völlig egal ist, dürfte leider deutlich höher sein.

    Und dann gibt es noch die, die die Regel kennen, denen sie auch nicht komplett egal ist, denen es aber zu anstrengend ist, vor dem Abbiegen den Kopf zu drehen. Heute Morgen habe ich jedenfalls von einer Autofahrerin gelernt, dass jetzt auch PKW einen "Toten Winkel" haben, in dem es nicht möglich ist, Radfahrer zu sehen. Da ich allerdings gesehen habe, dass sie den Kopf nicht bewegt hat, war mir vorher klar, was gleich passieren wird.

    Mit den Dingern ist man doch wegen der kleinen Räder auf jedem durchschnittlichen "Radweg" hoffnungslos verloren. Das ist etwas für Hipster die damit von der Tiefgarage zur Sushi-Bar rollern oder für ganz Umweltbewusste: Vom S-Bahnhof zum Check-In Schalter am Flughafen.

    Aber mir soll's recht sein: Wenn sich die Teile entgegen meinen Erwartungen künftig massenweise verbreiten und Fußgänger auf Gehwegen gefährden, erkennt man vielleicht, dass man stärker darauf achten muss, dass Gehwege für Fußgänger da sind und für niemanden sonst.

    Ich weiß nicht, ob ich als "normaler" Verkehrsteilnehmer gelte.

    Nein, die Nutzer dieses Forums sind allesamt nicht normal ;)

    Ich war letzte Woche mit dem Brompton in Hamburg und hatte noch ein wenig Zeit, in der Umgebung des Hauptbahnhofs rumzufahren, unter anderem auch an der besagten Kreuzung. Das mache ich in anderen Städten gerne, um zu sehen, ob es im Verkehrsgeschehen intuitiv möglich ist, sich korrekt zu verhalten, ob das sicher ist und ob man dabei zügig voran kommt. Alleine das ist schon nicht normal und schon gar nicht, wenn man anschließend eine Kreuzung und deren Signalgeber, sowie sein eigenes Verhalten selbstkritisch analysiert. Ein normaler Verkehrsteilnehmer will einfach nur über die Kreuzung und fährt, wenn er glaubt, fahren zu dürfen oder manchmal auch, wenn er weiß, nicht fahren zu dürfen, es aber dennoch dem schnelleren Fortkommen dienlich ist.

    Aufgabe einer Verkehrsbehörde und des Tiefbauamtes wäre es, Kreuzungen so zu gestalten, dass die Verkehrsteilnehmer auf den ersten Blick begreifen, was gemeint ist und dass regelkonformes Verhalten nicht gefährlich ist. Als Ergebnis meiner bisherigen Forschungsreisen lässt sich festhalten, dass bei Radverkehrsführungen doch noch erheblicher Nachholbedarf besteht.

    Ich glaube, dass die Polizei so etwas hier gar nicht interessiert und dass viele Beamte die für Radfahrer geltenden Verkehrsregeln gar nicht kennen und schon gar nicht den Sinn dahinter sehen: Lieber verkehrt herum auf dem Gehweg als in der richtigen Richtung auf der Fahrbahn, sicher ist sicher :)

    Die Polizei hatte es ja kürzlich für notwendig erachtet, noch einmal auf die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht hinzuweisen. Dabei bin ich hier -glaube ich- der Einzige, der regelmäßig gegen die Benutzungspflicht verstößt. Anstatt eine Pressemeldung herauszugeben, hätten sie mich also auch direkt anrufen und es mir persönlich sagen können.

    Was man aber immer und überall sieht, sind Geister- und Gehwegradler. Aber wie du schon sagst: Die sind ja dem "richtigen Verkehr" nicht im Weg und daher unternimmt man nichts.

    Es steht doch außer Frage, dass man jemanden mit heller und/oder reflektierender Kleidung im Dunkeln besser sieht als jemanden mit dunkler Kleidung.

    Das Problem solcher Meldungen liegt doch eher darin, dass immer mehr der Eindruck erweckt wird, dass sich Fußgänger selbst schützen müssen und Autofahrern immer mehr das Gefühl vermittelt wird, sie könnten im Blindflug durch die Stadt fahren.

    Ich habe mir in der letzten Zeit nochmal einige der Unfallstellen aus dem Jahr 2017 angeschaut. Man findet dann oftmals interessante Details, wie z.B. zu diesem Unfall vom 19.10.2017: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/3766422 (nicht die verletzte Katze, sondern weiter unten)

    Es geht um diese Stelle. https://goo.gl/maps/nvWstQZKvtq

    Die beiden Radfahrerinnen kamen in der gezeigten Richtung über die Holzbrücke. Am Ende der Brücke wollte die 82-jährige nach links in die Straße Am Burggraben abbiegen und wurde in dem Moment von einer anderen Radfahrerin überholt, die geradeaus fuhr. Dabei kam es zum Zusammenstoß zwischen den beiden, bei dem die 82-jährige stürzte und sich dabei leicht verletzte. Die andere Radfahrerin fuhr weiter, ohne sich um die Frau zu kümmern und daher war es der Polizei auch eine Pressemeldung wert.

    Was mich an dem Unfall viel mehr interessierte, ist die Tatsache, dass die Dame nach links in die Straße Am Burggraben abbiegen wollte. Wie man auf dem Bild sieht, gibt es nach links sogar eine Wegweisung für Radfahrer zum Bahnhof, Richtung Altes Land (Jork), nach Drochtersen und zur Innenstadt (obwohl man über die Brücke gerade von der Innenstadt kommt, aber egal).

    Wenn man aus einer anderen Richtung schaut, sieht man aber das hier:

    Die Wegweisung führt entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr nicht freigegeben ist, was aber gar nicht sichtbar ist, wenn man von der Brücke kommt. der Weg links im Bild hat zwei unterschiedliche Pflasterungen, so dass man aus der Gegenrichtung kommend dort auch mit dem Rad fahren darf anstatt auf dem Kopfsteinpflaster. Es wird auf dem 1,20m breiten Streifen aber munter in beide Richtungen geradelt, was sicherlich auch 99,9% der Radfahrer aufgrund der Wegweisung für OK halten. Es ist aber weder auf der Fahrbahn, noch auf dem linksseitigen "Radweg" erlaubt.

    Feinstaub hat weder mit Fahrverboten noch mit Grenzwertüberschreitungen oder dem Luftreinigungskasten irgendwas zu tun.

    Und das, obwohl insbesondere die ultrafeinen Partikel (UPM) als gesundheitsschädlich gelten, jedoch schwer zu messen sind und daher nicht systematisch erfasst werden und der Feinstaubgrenzwert PM10 der EU (40 µg/m³) doppelt so hoch ist wie der WHO Richtwert (20 µg/m³) und der PM2.5 Grenzwert der EU (25 µg/m³) 2,5-fach über der WHO Empfehlung (10 µg/m³) liegt. Würde man die EU-Grenzwerte an den WHO-Empfehlungen ausrichten, hätten wir viel eher Fahrverbote wegen Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte als wegen Stickoxiden. Daher gehört schon beides in die Debatte.

    Natürliche Feinstaubquellen (Pollen, Winderosion, ....) tragen eher zum "gröberen" Feinstaub bei, während insbesondere die Ultrafeinen Partikel ihren Ursprung hauptsächlich in Verbrennungsprozessen haben. Auch wenn sie aufgrund ihrer geringen Größe nur eine geringe Massekonzentration aufweisen, sind sie aufgrund ihrer großen Anzahl und der insgesamt großen Oberfläche, an der sich Giftstoffe anlagern können, die über die winzigen Partikel direkt in den Körper gelangen, gesundheitlich besonders problematisch.