Beiträge von Yeti

    P3170399ss.jpg

    Auch ein schönes Beispiel für eine unzulässige Radwegfurt.

    Zitat

    Zu § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Oder sind die gestrichelten Linien, die man auf dem Bild sieht, nicht als Breitstrich ausgeführt? Dann wäre es eine Fußgängerfurt und dort ebenso unzulässig.

    Zitat

    Zu § 25 Fußgänger

    Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.

    Es ist bei meinem Beispiel noch schlimmer, denn die Markierungen widersprechen den allgemeinen Verkehrsregeln (Rechtsfahrgebot, Vorfahrtregelung). Wie würde wohl im Falle eines Unfalles entschieden werden?

    Hier mal die relevanten Zitat aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Zitat

    Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    I. ...

    Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.

    1. Beim Einsatz moderner Mittel zur Regelung und Lenkung des Verkehrs ist auf die Sicherheit besonders Bedacht zu nehmen. Verkehrszeichen, Markierungen, Verkehrseinrichtungen sollen den Verkehr sinnvoll lenken, einander nicht widersprechen und so den Verkehr sicher führen.

    2. Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

    Und bei Schnee gilt was?

    Ich habe gerade nachgeschaut, ob Schneefall Einfluss auf allgemeine Verkehrsregeln hat und konnte diesbezüglich nichts finden. Also gilt wohl auch bei geschlossener Schneedecke Rechts-vor-Links, sowie das Rechtsfahrgebot. Lediglich die irreführenden Malereien sorgen dann nicht mehr für Missverständnisse, wenn man sie nicht mehr sieht.

    ...um den Autoverkehr, Radverkehr und Fußverkehr zu verbessern und sicherer zu machen...

    Ich musste leider die Formatierung des Zitates etwas anpassen.

    Hier gilt Rechts-vor-links. Am linken Bildrand sieht man eine unterbrochene Haltelinie. Dazu eine Radwegfurt, wo es keinen Radweg gibt und wo Radfahrer keine Vorfahrt haben (wenn sie nicht von rechts kommen). In der Gegenrichtung hat man sich daher auch was "Lustiges" ausgedacht und ein [Zeichen 205] auf den Asphalt gepinselt.

    Das Konstrukt, auf dem Radfahrer an diese Stelle gelangen, ist ein Seitenstreifen mit eingekreistem Fahrradpiktogramm drauf (Z 295). Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum dieser Seitenstreifen auch in Gegenrichtung (linke Straßenseite) benutzt werden dürfte, aber die "Radwegfurt" leitet Radfahrer direkt dort hin.

    Wie kann man auf gerade einmal 150m² Verkehrsfläche so viele Fehler machen?

    Hier: https://goo.gl/maps/d5Jtk67TzJM2

    *edit: Wer sich fragt, was Radfahrer an der Deponie zu suchen haben: Das ist Teil des Schulweges vom Stadtteil Ottenbeck zur Realschule Camper Höhe und zum Gymnasium Athenaeum

    https://goo.gl/maps/tuxqVzRFZaL2

    Es gibt auch gute Gründe, im Internet anonym zu sein. Das ist in einem Radverkehrsforum sicherlich nicht zwingend erforderlich, aber überall, wo Menschen Hilfe, Rat und den Austausch mit anderen Betroffenen z.B. gegen Missbrauch und Gewalt suchen, ist die Anonymität Voraussetzung.

    Die SPD hat mir bereits geschrieben, dass sie sich darum kümmern wird, die Plakate höher zu hängen.

    Die Polizei zu informieren, funktioniert vielleicht in Hamburg, aber hier wirst du dafür nur ausgelacht. Das Ding stand noch 1 Woche, nachdem ich die Polizei persönlich auf der Wache darauf hingewiesen habe, auf dem "Radweg".

    "Die Messungen nimmt die Entwicklerfirma vor."

    Ich gehe davon aus, dass dabei herauskommen wird, dass die Dinger nichts bringen und daher wieder abgebaut werden müssen. Oder bin ich da vielleicht zu naiv? :saint:

    Oder es kommt dabei heraus, dass man die gefilterte Abluft direkt auf die Messstation blasen muss, damit die Teile wirken.

    Union lehnt "Privilegierung" von Fahrradfahrern ab

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/f…-a-1261308.html

    Habe ich irgendwas nicht mitbekommen? Der Mindest-Überholabstand von 1,5m wird doch in der Rechtsprechung schon angewandt, auch wenn er nicht explizit in der StVO steht. Radfahrer dürfen auch bereits nebeneinander fahren, wenn sie dabei niemanden behindern.

    Zitat

    (4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

    Außerdem:

    Die Einrichtung von Tempo-30 Abschnitten soll erleichtert werden, wenn es der Sicherheit dient und auch außerorts soll die Anordnung von Tempolimits erleichtert werden.

    Die "Vision Zero" soll in der StVO verankert werden (damit sie eine Vision bleibt?).

    Wo ist da bitteschön eine "Privilegierung" von Radfahrern erkennbar? Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll bereits jetzt Priorität vor der Flüssigkeit des (Kfz.-) Verkehrs haben. Traurig genug, dass es im Regelfall anders herum gehandhabt wird.

    Grrrrrrr.... X(

    Aber offenbar klebt die SPD so sehr an der GroKo, dass sie im Zweifelsfall lieber alles mitträgt, als wirklich klare Kante zu fahren und es auf Neuwahlen ankommen zu lassen.

    Den Link hatte ich schonmal bei der Diskussion um Art. 13 gepostet, aber Sascha Lobo beschreibt die SPD darin sehr treffend: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp…-a-1256527.html

    "Von der Mitmach-Partei zur Alles-Mitmach-Partei", "Die Partei des zaghaften Weder-noch"

    Die amtierende SPD-Kandidatin zur Bürgermeisterwahl in Stade hat schon fleißig plakatieren lassen. Damit auch Radfahrer und Fußgänger die Plakate wahrnehmen, genau auf Kopfhöhe. Ich habe es daher als erforderlich angesehen, einige Plakate etwas abzusichern.

    Bemerkenswert auch, dass er erst heißt, es habe keinen Gegenverkehr gegeben, dann aber doch ein Radfahrer Opfer der Autofahrer wird.

    Gemeint war natürlich: "Zum Glück kam nur ein Radfahrer entgegen."

    Zitat

    Zeugenaussagen zufolge soll der 22-Jährige am Steuer des VW Bora mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Wallstraße gefahren sein.

    Das habe ich hier leider schon oft beobachtet, dass insbesondere abends in der Stadt mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Ich würde schätzen, dass hier einige abends mit 80 - 100 km/h durch die Stadt rasen.

    So ist es nicht verwunderlich, dass im Landkreis Stade bei Unfällen mit schwerem Personenschaden überhöhte Geschwindigkeit die Unfallursache Nr. 1 ist. Während die Unfallzahlen in den benachbarten Landkreisen sinken, geht der Trend im Landkreis STD (sie töten dich) weiter nach oben.

    Zitat

    Wie im Vorjahr war 2018 bei Unfällen mit Personenschaden ein zu geringer Sicherheitsabstand die personenbezogene Hauptunfallursache, gefolgt von nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit und Vorfahrtsverstößen sowie Fehlern beim Abbiegen. Betrachtet man jedoch nur die Unfälle mit schwerem Personenschaden (Tote und Schwerverletzte), ist Geschwindigkeit mit über 20 % die Unfallursache Nr. 1.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4228093

    Vor 3 Wochen starb eine 41-jährige Autofahrerin auf der Bremervörder Straße, nachdem sie "aus bisher ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen dortigen Straßenbaum geprallt" war. Hier: https://goo.gl/maps/ESVH2ZhsDjJ2

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/4217500

    Wie schnell muss die wohl gefahren sein, um dort aus der leichten Rechtskurve zu fliegen und dass das Auto anschließend so aussieht? Erlaubt sind dort höchstens 50 km/h.

    *edit: Vielleicht hat sie auch vor Lachen über "Ute der Frisör" die Kontrolle über das Fahrzeug verloren.

    *edit2: Stade will Rasern Riegel vorschieben https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-politi…schieben_a98460

    Die wollen ja viel, sogar fahrradfreundlich werden. Wollen alleine reicht aber nicht.